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Literatur
Der Fortsetzungsroman in der NRhZ - Kapitel XI
"Niemandsland"
Von Wolfgang Bittner

Der Roman führt zurück in die achtziger Jahre der Bundesrepublik Deutschland. Der Ich-Erzähler, ein Universitätsdozent, gerät in eine Sinnkrise und Depression, aus der er sich durch das Erfassen seiner eigenen Geschichte zu befreien versucht. Er hat sich einen Standort geschaffen, doch die scheinbare Geborgenheit wird nach und nach in Frage gestellt. Das Gefühl der Sinnlosigkeit lähmt und läßt zugleich ahnen, daß die Ursache der Depression ein tiefes unterbewußtes Entsetzen ist. Fast zwanghaft spürt der Erzähler diesem unbestimmten Gefühl nach, nähert sich dem Ursprung seiner Angst. Ein Mosaik entsteht. Lesen Sie heute Kapitel XI: "Existenzentziehung"
Oft ist Gerold schon nachmittags betrunken. Sein Groß­vater, der in der Neujahrsnacht des beginnenden 20. Jahr­hunderts angeblich an einem Furunkel, wahrscheinlich aber an Gift gestorben ist, sah das Leben als eine Krank­heit zum Tode an. So etwas vererbt sich weiter. Bei Gerold sind es zeitweilige Anfälle von Trübsinn und Melancholie, deren Folgen jedoch durch einen noch immer sehr wa­chen Intellekt abgemildert werden. Obwohl er keines­wegs für die Vergangenheit schwärmt, ist Gerold Kultur­pessimist. Er sagt: »Sehen wir einmal von der technischen Entwicklung ab - wie immer man dazu steht -, so haben die Griechen, Ägypter, Babylonier und Chinesen vor 2.000 bis 5.000 Jahren das meiste, was es im und um den Menschen gibt, schon besser gewußt als wir Heutigen und im Zweifel auch besser formuliert.« Was ihn aller­dings mit größter Hochachtung, geradezu mit Ehrfurcht erfüllt, ist die Psychoanalyse von Sigmund Freud. Der sei einer der wenigen wirklichen Pioniere gewesen, meint Gerold, analytisch und schöpferisch denkend, nahezu hellsichtig, aber richtig Fuß gefaßt hätten Freuds Er­kenntnisse bis heute noch nicht. Obwohl die Psychoana­lyse verblüffende, ja revolutionäre Einblicke in menschli­che Verhaltensweisen ermögliche und damit im Grunde Konsequenzen für sämtliche Wissenschaften in sich ber­ge. Verkürzt bedeute das: Wisse man zum Beispiel, daß Sexualität der Motor bestimmter sozialer Verhaltenswei­sen ist, eröffneten sich daraus Erkenntnisse für das ge­samte Zusammenleben der Menschen, angefangen bei den Produktions  oder Wohnverhältnissen bis hin zum Autokauf. Gerold meint, vielleicht sei es bei der heutigen moralischen Qualität zur Vermeidung krassester Miß­bräuche sogar gut, daß Freuds Theorien zwar bekannt, aber kaum fruchtbar gemacht worden sind.
Ich beobachte: Er sitzt zurückgelehnt in der Ecke des Sofas, eine Bierflasche in der Hand, mittelgroß mit leich­tem Ansatz zu einem Bauch, aber dennoch schlank wir­kend. Das Haar wird am Scheitel bereits dünn. Bekleidet ist er mit einem hellen Hemd aus derbem Leinenstoff, brauner Kordhose und Gesundheitssandalen. Das Ge­sicht schmal, blaue, etwas müde blickende Augen, die im Gespräch lebhaft werden können. Um die Mundwinkel tiefe, nach unten gezogene Falten. Er wirkt beherrscht. »Wer will Patrick einen Vorwurf daraus machen, daß er sich in Thailand eine Frau gekauft hat«, sagt er. »Früher war so etwas in den besten Kreisen üblich, sogar bei Professoren und Denkern.« Die Doppelmoral, wer wüßte das nicht. Zu Lasten der Besitzlosen, der Unmündigen und Unwissenden, der Schutzlosen. Der Naturwissen­schaftler und Philosoph Georg Christoph Lichtenberg beispielsweise kaufte sich das dreizehnjährige Blumen­mädchen Dorothea Stechard, das war im 18. Jahrhundert. Natürlich wurde es offiziell als Hausgehilfin angestellt, und die Eltern waren anscheinend froh, einen Esser weni­ger durchbringen zu müssen. Leider starb das Mädchen schon mit siebzehn, wie es heißt an Gürtelrose. Wenn man darüber nachdenkt: ein Drama. Der Herr Professor, dem man hinsichtlich seines regen Geistes nur Gutes nachsagt, der aber nicht nur bucklig und hypochondrisch, sondern überhaupt hochgradig neurotisch war und auf seine Umgebung unheimlich wirkte, soll unter dem Tod seiner jungen Geliebten arg gelitten haben. Es gibt heute Wissenschaftler, die in diesem Zusammenhang von einer Romanze mit tragischem Ausgang sprechen.
Eindrücke, Prägungen. Determination, das heißt Fest­legung, so und nicht anders. Die Kindheit, das Eltern­haus, die Jugend, die Schule, der Beruf. Vielleicht auch die Konstellation der Gestirne, die Veranlagung. Erzie­hung und Entwicklung, freie Entfaltung, aber wie frei? Das sind wir. Und was ist aus uns geworden, was wird aus uns?
Aufgewachsen ist Gerold in Verden an der Aller. Mit dreizehn Jahren wurde er Hordenführer beim nationalso­zialistischen Jungvolk. Als er die Anordnung einer der zahlreichen Wochenendübungen mit den Worten »So ei­ne Scheiße« kommentierte, wurde ihm vor versammelter Mannschaft das Messer abgenommen und damit der am Hemdsärmel festgenähte Winkel abgetrennt. Die darauf­folgende Nacht verbrachte er auf Anweisung des Stamm­führers im Keller der Ge-stapo Außenstelle, Herrlichkeit Nr. 2. Nach Intervention anderer NS Ortsgrößen wurde er am anderen Morgen entlassen und konnte ab nächstem Tag wieder das althumanistische, bereits im 13. Jahrhun­dert gegründete Domgymnasium besuchen. Mehrere Monate hatte er hier allein auf einer Bank zu sitzen, und seinen Klassenkameraden war jeglicher Kontakt zu ihm verboten. Ein halbes Jahr später wurde er als tauglich zum Luftwaffenhelfer befunden; da lagen schon die Alli­ierten vor der Stadt, die sich, von drei Seiten eingeschlos­sen, zum Endkampf rüstete.
Er hat zarte, schmale Hände, die eher einer Frau gehören könnten. Wären nicht die faltigen Tränensäcke und die Lücke in der unteren Zahnreihe, würde ich sein Ge­sicht ebenmäßig und gutaussehend nennen. Wären nicht der Ansatz zum Bauch und die leicht gebeugte, etwas schlaffe Haltung, könnte sein Körper als immer noch sportlich bezeichnet werden. Nach dem Krieg, berichtet Gerold, gehörte er der Deutschen Jungenschaft, »dj 1.11.«, an. Fahrten mit dem Fahrrad in die Lüneburger Heide, nach Schleswig Holstein und in die Eifel. Wanderungen durch den Bayerischen Wald und das Hessische Bergland. Schwimmwettkämpfe in der Aller. 1950 das Abitur und anschließend das Jurastudium in Kiel und Göttingen. Als er seine Frau kennenlernte, war er dreiundzwanzig, sie achtzehn. Er sagt, sie sei sehr hübsch gewesen, er habe sie noch als Mädchen mit langen blonden Zöpfen ge­kannt. Als er sie wiedersah, trug sie die hellblonden Haare kurzgeschnitten. Er habe sich auf der Stelle in sie verliebt, nicht mehr rechts noch links geschaut. Während er von ihr spricht, beginnt sich sein Blick zu beleben, als sei ihm der Ausgang dieser Verbindung entfallen. »Die Tageswan­derungen in die Heide sind mir bis heute unvergeßlich«, fährt er fort. »Wie lange doch solche Gefühle vorhalten können, auch wenn man jahrzehntelang nicht mehr daran gedacht hat. Anfangs war sie zurückhaltend und schüch­tern, aber ich habe sie zu nichts gedrängt. Allerdings bemerkte ich bald, daß ihrer Mutter an einer ernsthaften Verbindung gelegen war, was ich heute darauf zurückfüh­re, daß ich gerade mit gutem Erfolg mein erstes juristi­sches Staatsexamen abgelegt hatte. Hinzu kam wohl auch, daß ich aus einer angesehenen Familie stamme, die in Verden über einigen Einfluß verfügte. Du kennst die Gründe, die Eltern dazu veranlassen, einer Beziehung ihrer Kinder mit Sympathie oder auch Ablehnung zu begegnen. Ich jedenfalls hatte das Wohlwollen ihrer Mut­ter auf meiner Seite und konnte insofern in Ruhe abwar­ten. Schon eineinhalb Jahre später haben wir geheiratet.«
Sein Vater sei Diplomlandwirt gewesen, berichtet Ge­rold weiter, Dr. habil., auf einem großen Hof im Olden­burgischen aufgewachsen. Ein humanistisch gebildeter Mann mit einer umfangreichen Bibliothek, der abends im Familienwohnzimmer hinter seinem Schreibtisch wie auf der Brücke eines Dampfschiffes gesessen und gelesen oder geschrieben habe, während die Mutter handarbei­tend auf dem Sofa saß. Sie habe aus einer hessischen Kaufmanns  und Gelehrtenfamilie gestammt und sich ihr Leben lang um Haushalt und Kinder gekümmert, eine ruhige, ausgleichende Frau. Seit 1930 sei der Vater Mitar­beiter der Deutschen Osthilfe gewesen, die zur Aufgabe hatte, den stark verschuldeten Großgrundbesitz in den deutschen Ostgebieten zu sanieren. Damit er nicht dem jüdischen Finanzkapital zufalle, hieß es damals; ein Vor­wand ist in solchen Fällen immer zu finden. Um ihren feudalen Lebensstil aufrechterhalten zu können, hatten die Rittergutsbesitzer östlich der Elbe nach und nach erhebliche Fremdgelder aufgenommen, obwohl die Grundrenten lediglich noch bei zwei oder drei Prozent lagen. Nach der herrschenden Ideologie existierte aber das Deutsche Reich durch Preußen und Preußen durch seine Junker. Deren Sendungsbewußtsein, Verantwor­tung nicht nur für Preußen und Deutschland, sondern für die ganze Welt zu tragen, war ungebrochen, und ihr Einfluß ebenfalls. Vertreten durch den Gutsbesitzer Baron von Oldenburg Januschau, ein ultrakonservatives Mitglied des Deutschen Reichstages, gelang es den ost­elbischen Großgrundbesitzern, ein staatliches Hilfspro­gramm durchzusetzen, das dem Reich riesige finanzielle Lasten aufbürdete und zu einer Entschuldung ihrer Be­sitztümer führte, während zum Beispiel für die staatliche Arbeitslosenhilfe nicht in ausreichendem Maße Gelder zur Verfügung standen. In der von Krisen geschüttelten Weimarer Republik flossen gewaltige Summen Steuergel­des in die Taschen derjenigen, die zumeist noch über recht gute anderweitige Einnahmequellen verfügten. Ein Skandal, gegen den die Sozialdemokraten im Reichstag vergeblich zu Felde zogen und der heute lange vergessen ist.
Knapp vierzig Jahre später ist der Sohn Rechtsanwalt, beteiligt an Demonstrationen gegen die Notstandsgesetze und an der APO-Bewegung, Präsident des örtlichen Re­publikanischen Clubs, einer Vereinigung zur Wahrung der Grundrechte, die sich in vielen Großstädten nach der Erschießung des Berliner Studenten Benno Ohnesorg gegründet hatte. Seine Mandanten sind überwiegend Stu­denten, Kriegsdienstverweigerer, Kaufhausdiebe, gekün­digte Mieter, Angehörige von Randgruppen. Auch einige Firmen, die das Geld bringen, das ist wichtig. Da treffen sich (war es im Februar 1969?) die Innenminister der Länder, die bekanntlich zugleich Polizei  und Verfas­sungsschutzminister sind, zu einer geheimen Konferenz in Hangelar bei Bonn. Man hat festgestellt, daß es an zuverlässigen Informationen aus dem Bereich der Univer­sitäten fehlt und daß sich dieses Defizit mit den altgedien­ten ehemaligen Gestapo Beamten und Altnazipolizisten nicht beheben läßt; man entschließt sich, Informanten innerhalb der Universitäten, dieser Brutstätten staatsab­träglicher Unruhe, anwerben zu lassen. Aber das ist nicht so einfach, die erste Bombe platzt in Gießen, zwei weitere Spitzelskandale gibt es in Kiel und Freiburg. Der Vater des in Gießen angesprochenen Studenten ist zufälliger­weise Rektor der Universität und kennt den hessischen Ministerpräsidenten Zinn persönlich. Es folgen energi­sche, öffentlichkeitswirksame Proteste der Universität und des Ministerpräsidenten gegen jede Form der Bespit­zelung von Staatsbürgern durch staatliche Stellen. Verfas­sungsrechtler erklären, daß eine Verquickung von Verfas­sungsschutz und Kriminalpolizei nach geltendem Polizeirecht strikt verboten ist, was nach den bitteren Erfahrungen aus der Nazizeit mit ihrer Gestapo Schreckensherrschaft nur zu begrüßen sei. Auch habe sich der Verfassungsschutz seine Informationen aus allgemein zu­gänglichen Quellen zu beschaffen, er dürfe nicht einmal sogenannte Undercoveragenten unterhalten. Die ange­griffenen staatlichen Stellen dementieren: Erstens, so heißt es sinngemäß, sei alles gelogen, und zweitens hätten Polizei und Verfassungsschutz bei ihren Maßnahmen im Rahmen des geltenden Rechts gehandelt.
Und Gerold war als Anwalt schon nicht mehr ganz unbekannt, als zu ihm ein junger Mann kam, der als Pianist in einem Studentenlokal arbeitete. Der Mann er­zählte folgendes: Er sei auf der Straße von einem ehemali­gen Klassenkameraden angesprochen worden, der mit der mittleren Reife abgegangen sei und - offenbar mit viel Erfolg - die Beamtenlaufbahn bei einer Verfassungs­schutzbehörde eingeschlagen habe. Dieser ehemalige Klassenkamerad habe gesagt, der Verfassungsschutz wie auch die Kriminalpolizei, die bekanntermaßen den Rechtsstaat verteidigten, benötigten Informationen über das Publikum des Studentenlokals. Es gehe selbstverständ­lich nicht darum, jemanden auszuhorchen oder gar auszu­forschen, sondern allein um die Verhinderung eventuell in Vorbereitung befindlicher Straftaten, bei denen - wie man wisse - nicht selten der Osten seine Hände im Spiel habe. Dreihundert Mark Spesenvergütung stünden dafür mo­natlich zur Verfügung. Besonders interessiert sei man dar­an, welche Kontakte die Gäste des Lokals untereinander hätten und welchen Organisationen sie angehörten. Der mehr musisch ambitionierte Student war über die an ihn gerichtete Zumutung auf das tiefste erschüttert.
Gerold nahm, ohne einen Namen zu nennen, ein ge­naues Protokoll auf und übergab die Angelegenheit an­läßlich einer Pressekonferenz, die der Allgmeine Studen­tenausschuß der Universität einberief, der Öffentlichkeit. Es gehe um das rechtswidrige Schnüffeln in Schlafzim­mern, Hörsälen und an Biertheken, erklärte er. Zugleich stellte er die Frage: »Und wer schützt uns vor dem Verfas­sungsschutz?« Zwei Tage danach meldete sich in Gerolds Anwaltspraxis ein Herr aus Hannover an, der einen auf den Namen Grundmann mit der Amtsbezeichnung Re­gierungsdirektor ausgestellten Dienstausweis vorlegte. Er stellte sich als Leiter der Grundsatzabteilung des Innen­ministeriums vor, erläuterte in einführenden Worten die Wichtigkeit, Rechtschaffenheit und Gesetzestreue der Polizei wie auch des Verfassungsschutzes und bat um weitere Auskünfte. Das Gespräch verlief ohne nennens­wertes Ergebnis.
Eine Woche danach bemerkte Gerold bei seiner Rück­kehr vom Gericht auf der Fensterbank einen Gegenstand, der wie eine flache Blechdose aussah. Bei genauerer Betrachtung stellte sich heraus, daß es sich um den Mem­braneinsatz eines Telefonhörers handelte. Die Sekretärin berichtete, daß jemand von der Störungsstelle des Fern­meldeamts dagewesen sei.
Wieder etwas später merkte Gerold, daß mit seinem Telefon etwas nicht stimmte. Zum Beispiel war die Lei­tung beim Abheben des Hörers des öfteren völlig tot, es gab häufige Fehlverbindungen oder Konferenzschaltun­gen zwischen mehreren Fernsprechteilnehmern. Ein An­ruf bei der Störungsstelle ergab, daß man dort von keinem Auftrag wußte und auch niemanden geschickt hatte. Was man in solchen Fällen unternehmen kann, ist bekannt: gar nichts.
Ein halbes Jahr darauf hatte Gerold in seiner Eigen­schaft als Anwalt einer Zwangsräumung beizuwohnen, die in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers gegen einen seiner Mandanten durchgeführt wurde. Der Anwalt des Vermieters war ebenfalls zugegen, ein stadtbekannter Alt­nazi, dessen Vater sich als Superintendent um die Aus­breitung des Nationalsozialismus auch in kirchlichen Kreisen der Stadt verdient gemacht hatte. Der Anwalt hieß Bruno Stratmann, und Gerold behauptete, ihm sei die SS Uniform nur deswegen verweigert worden, weil er, obwohl blauäugig und blond, von zwergenhaftem Wuchs war.
Bei dem ausgeklagten Mieter handelte es sich um einen Studenten, Mitglied des MSB Spartakus, der mehrere sei­ner Studienkollegen eingeladen hatte, mit denen er den Auszug als Happening feierte. Es konnte nicht ausblei­ben, daß Gerold bei dieser Gelegenheit zwei oder drei Schnäpse mittrank. Das allerdings führte zu einer Dienst­aufsichtsbeschwerde des gegnerischen Rechtsanwalts, des zwergenhaften Bruno Stratmann, bei der Disziplinar­kammer am zuständigen Oberlandesgericht. Ein Verfah­ren wegen »öffentlicher Herabsetzung der Würde des Anwaltsstandes« war die Folge. So nennt sich das alles in der Sprache der Juristen und Rechtsvertreter. Und obwohl die Beschwerde im Sande verlief, bleibt bei sol­chen Verfahren doch immer etwas hängen, wie jeder weiß.
Wieder ein halbes Jahr später saß Gerold, immer noch Anwalt, mit einigen Journalisten der örtlichen Presse um den runden Tisch der Gaststätte Sir Arno und berichtete beiläufig über den Kaufhausdiebstahl einer Schülerin. Dabei vertrat er die Ansicht, man müsse solche Fälle psychologisch sehen; eigentlich gehörten die Kaufhausdi­rektoren hinter Gitter, die in geschickt aufreizender Weise unter Zuhilfenahme sämtlicher Tricks der Verkaufspsy­chologie jugendliche Käufer zu Dieben werden lassen. Diese Auffassung, die heute in juristischen Fachzeit­schriften nachgelesen werden kann, war seiner Zeit noch nicht allzu weit verbreitet. Auch der Chefredakteur des örtlichen Anzeigenblattes »Echo« war da und hörte zu.
Die Verhandlung vor dem Jugendgericht fand am fol­genden Tage statt, und zwar entsprechend den Bestim­mungen des Jugendgerichtsgesetzes unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Dem Antrag der Verteidigung auf eine milde Strafe wurde stattgegeben.
Am Wochenende brachte das »Echo« einen Aufsehen erregenden Aufmacher unter der Balkenüberschrift »Anwalt will Kaufhausdirektoren hinter Gitter schicken«. In diesem Artikel hieß es, Gerold habe sich nicht gescheut, auf Freispruch für die von ihm vertretene Kaufhausdiebin und auf Haftstrafe für die Direktoren des Kaufhauses Karstadt zu plädieren. Noch am selben Tag zogen die ersten Firmen ihre Mandate zurück. Die Gegendarstel­lung, zwei Wochen später, änderte nichts an der überwie­genden öffentlichen Meinung, die ablehnend bis feindlich war. Ein Jahr darauf mußte die Anwaltskanzlei aufgege­ben werden. Die Einnahmen deckten kaum noch die Unkosten.
Ich beobachte, daß dem mir gegenübersitzenden Mann mit dem schütteren Haar und den nach unten gezogenen Falten in den Mundwinkeln die Hände zittern. »Wenn man so etwas nicht durchzustehen vermag«, sagt er, »dann darf man sich eben nicht erst darauf einlassen.« Er trinkt, fast in einem Zug, die fünfte Flasche Bier aus und setzt hinzu: »Nach und nach das Wasser abgegraben, fertiggemacht.« Ich bemerke, daß auch seine Lippen zucken und daß er offensichtlich Mitleid mit sich selber hat; und ich nehme mit einer mir wiederum befremdlichen Nüchternheit wahr, daß mich seine Betroffenheit ärgert.

Auf dem Heimweg geht mir ein ähnlicher Fall durch den Kopf, der sich ebenfalls in dieser Stadt zugetragen hat: Zu dem griechischen Gastwirt K. kommt eines Tages ein Mann, der sich als Beamter des Verfassungsschutzes zu erkennen gibt und ausweist. Er bittet um eine Unterre­dung unter vier Augen. Der Grieche, seit Jahren in der Bundesrepublik ansässig und allgemein als aktiver Anti­faschist während der griechischen Militärdiktatur be­kannt, sträubt sich gegen dieses Gespräch. Daraufhin erklärt der Beamte, daß es zwar keine gesetzliche Hand­habe gebe, jemanden zu einem solchen Gespräch zu zwingen, daß es aber für einen Gastwirt und Ausländer ratsam sein, darauf einzugehen, da er schließlich auf das Wohlwollen der Behörden, besonders des örtlichen Ord­nungsamtes, angewiesen sei.
In dem sich nun anschließenden Gespräch wirft der Beamte dem Gastwirt vor, Kommunist zu sein. Als sol­cher habe er auch Verbindungen zu verfassungsfeindli­chen Organisationen. Man habe darüber bereits mit ande­ren Griechen gesprochen, und es liege im eigenen wohl­verstandenen Interesse des Gastwirts, über seine Verbin­dungen Auskunft zu erteilen und auch in Zukunft Informationen weiter­zuleiten, wobei ihm strengste Vertraulichkeit zugesichert werden könne. Vor allem wolle man Auskünfte über Gä­ste, die linken Organisationen angehören und in dem Restaurant verkehren.
K. wehrt sich gegen die Unterstellungen und das An­sinnen, für den Verfassungsschutz tätig zu werden. Ihm wird angedeutet, daß dies ein Fehler sei, falls er weiterhin ungestört sein Geschäft führen und in der Bundesrepu­blik leben wolle. K. bekommt es mit der Angst zu tun. Er macht den Beamten darauf aufmerksam, daß er mit einer Deutschen verheiratet ist, ein Kind hat und selber die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen wolle. Er sei nie an dem innerpolitischen Meinungsstreit in der Bun­desrepublik beteiligt gewesen und gehöre auch keiner politischen Organisation an. Richtig sei lediglich, daß er sein Lokal gelegentlich für politisch motivierte Versamm­lungen, wie zum Beispiel die der Chile Initiative, zur Verfügung gestellt habe. Die Reaktionen des Verfassungsschutzbeamten erbittern ihn, und er fordert ihn zum Verlassen seines Lokals auf.
Damit ist die Angelegenheit nicht beendet. Zwei Wo­chen später erscheint derselbe Beamte, der übrigens als Kontaktadresse das Landesinnenministerium angegeben hatte, erneut in der Gastwirtschaft und versucht noch­mals, K. zu einer Zusammenarbeit zu bewegen. Obwohl nervlich zermürbt, weist K. den Beamten diesmal auf die Verfassungswidrigkeit seines Handelns hin und droht, den Vorfall in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Beamte verläßt wortlos das Lokal.
In der folgenden Zeit bemerkt K., daß in der Nähe seines Lokals des öfteren Autos parken, in denen jemand sitzt und wartet. Eines dieser Autos sieht er auch nachts auf dem Parkplatz vor seiner Wohnung. In derselben Nacht wird versucht, in den hinteren Teil des Restaurants einzubrechen, der getrennt von dem vorn an der Straße gelegenen Gastraum liegt und nur über einen langen Flur vom Treppenhaus her zu erreichen ist. Mehrere Schrau­ben der stählernen Zwischentür liegen morgens auf dem Fußboden, die Tür ist beschädigt.
Nach einem Vierteljahr geht die Geschichte dann wei­ter. Ein Mann kommt zu K. an die Theke und fragt, ob er für den nächsten Tag einen Tisch für acht Personen reservieren könne, man wolle einen Geburtstag feiern, und zwar bereits ab vier Uhr nachmittags. Der Grieche entgegnet, das Restaurant sei nachmittags erst ab fünf Uhr geöffnet. Daraufhin erklärt der Mann, er und seine Arbeitskollegen hätten bereits ab vier Uhr Feierabend. Der Gastwirt ist bereit, eine Stunde früher zu öffnen; er sei dann allerdings zunächst allein im Lokal, erklärt er noch, und könne das Essen erst ab sechs Uhr servie­ren.
Am nächsten Tag kommt derselbe Mann mit zwei Be­gleitern schon kurz vor vier ins Restaurant und sagt, die fünf weiteren Gäste kämen gleich nach. Die drei Männer stellen sich an die Theke und bestellen Bier. Einer sagt, er müsse dringend zur Toilette. Da die stählerne Zwi­schentür auf dem Flur abgeschlossen ist und die Toilette dahinter liegt, geht der Gastwirt mit hinaus die Tür öff­nen. Dann beginnt er die Biere zu zapfen. Noch bevor sie fertig sind, kommt der dritte Mann zurück. Er wun­dert sich scheinbar, daß die anderen fünf Gäste noch nicht gekommen sind und sagt, man wolle sie rasch holen. K. steht hinter der Theke und findet das Weggehen seiner Gäste merkwürdig, da kommt eine Hausbewohnerin her­eingestürzt und schreit, es brenne im Haus.
Feuerwehr und Polizei stellen fest, daß die Türverriege­lung zum hinteren Raum aufgebrochen und an mehreren Stellen mit Spiritus Feuer gelegt wurde. Der Raum brennt vollständig aus, nur das schnelle Eingreifen der Feuer­wehr verhindert eine weitere Ausbreitung des Brandes. Ein Jahr später brennt es nochmal, jetzt im Keller. K. beschließt, sein Lokal zu verkaufen und wegzuziehen. »Ich kann diese dauernde Unsicherheit nicht mehr ertra­gen«, sagt er, »diese Bedrohung, die ständig wie ein Da­moklesschwert über mir hängt. Das macht mich ganz krank.«
Der Fall wird von einem Journalisten aufgegriffen, der als freier Mitarbeiter bei Rundfunk und Zeitungen tätig ist. Über diesen Journalisten namens B. beschwert sich der Leiter des Verfassungsschutzamtes in einem fünf Seiten langen Brief bei dem Direktor des Funkhauses, das die Sendung ausgestrahlt hat. Der Leiter des Zeitfunks und sein Stellvertreter reisen an und recherchieren den Fall nach. Sie gelangen zu dem gleichen Ergebnis wie B., die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kurz darauf erfährt der Journalist nach einem Vortrag, den er während einer Tagung hält, daß ein Beamter des Verfassungsschutzes anwesend ist, der beim Tagungsleiter Erkundigungen eingezogen hat. B. stellt den Beamten, einen Oberregierungsrat, zur Rede, aber der läßt sich auf nichts ein, nennt seine Anwesenheit privat und der Fort­bildung dienlich und zieht endlich eine dicke Akte aus der Tasche, in der er blättert. Er macht B. auf angebliche Fehler in seiner Berichterstattung der letzten Jahre auf­merksam. Auf der Akte erkennt B. seinen Namen.

Monate später treffe ich B. in der Stadt und frage ihn, wie es ihm geht. »Ganz gut«, sagt er, »ich bin gesund, die Kinder wachsen langsam heran. Nur Arbeit habe ich nicht, und meine Frau muß für den gesamten Familienun­terhalt sorgen. Seit damals bekomme ich einfach keine Aufträge mehr. Biete ich etwas an, wird es abgelehnt, oft reagiert man gar nicht. Seltener bekomme ich auch freundliche, aber bestimmte Ablehnungsschreiben.«
Als Gerold am folgenden Abend bei mir vorbeischaut, berichte ich ihm von meinen Überlegungen und Schluß­folgerungen. Ihm sind die Geschehnisse bekannt. Er lehnt sich zurück und raucht eine Zigarette. Die Hand, mit der er sie hält, zittert. Vielleicht zittern seine Hände auch sonst immer, und es ist mir nur noch nicht aufgefallen. »Oder leiden wir vielleicht nur unter Verfolgungswahn?« fragt er, »unter einem mehr oder weniger ausgeprägten paranoiden Syndrom, entwickelt womöglich aus früh­kindlichem Ödipuskomplex und spätpubertärer sadoma­sochistischer Lust?« Ich muß das erst entschlüsseln. Mir fällt vor allem auf, daß er »wir« sagt; wahrscheinlich blicke ich ihn etwas erstaunt an, aber er fährt fort: »So jedenfalls, mein Lieber, könnte es sich dem Außenstehenden darstellen, der uns beobachtet. Sozusagen aus siche­rem Hafen, wobei natürlich eine einzige Sturmflut seine vermeintliche Sicherheit zunichte machen kann, woran er freilich nicht glaubt. Also: ein Persekutionstrauma oder auch  syndrom, sprich: Verfolgungswahn.«
Er zieht den Zigarettenrauch tief in seine Lungen und blickt mich ernst und forschend an, bevor er fortfährt: »Und wenn ich weiter darüber nachdenke, meine zeitwei­sen Erregungszustände, Euphorien und Depressionen betrachte, komme ich immer mehr zu dem Schluß, daß vielen Vertretern dieser freiheitlichen demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung am besten gedient wäre, wenn sie uns nicht erst in mühevoller Kleinarbeit unter Einsatz vielerlei strategischer Überlegungen die Existenz entziehen müßten, sondern wenn wir uns freiwillig, am besten noch heute, in die geschlossene Abteilung einer Heil  und Pflegeanstalt begäben. Falls wir zu feige sind, Selbstmord zu begehen. Der Gesellschaft würde mit Si­cherheit viel Unruhe dadurch erspart bleiben, das ist doch eindeutig.«
Ich antworte: »Du widersprichst dir.«
»Also dann ein Fall von Schizophrenie«, sagt er.
An einem warmen, sonnigen Nachmittag im Frühsom­mer treffe ich B. wieder in der Stadt. Ich habe ihn vor einigen Jahren kennengelernt, als er eine Rundfunksendung über die paritätische Mitbestimmung an der Uni­versität vorbereitete. Wir setzen uns in ein Straßencafé, und ich erfahre weitere Einzelheiten, wobei diesmal ein merkwürdiger ortsansässiger Verein und wiederum das Anzeigenblatt »Echo« eine Rolle spielen. »Man muß sich das so vorstellen«, fängt B. an, und ich bemerke, daß er Vertrauen zu mir hat. »Ein ehemaliger Student ohne Exa­men, aber aus wohlhabendem Hause, gründet einen Ver­ein, der sich die Bewahrung der Menschenrechte ins Pro­gramm schreibt. Wer würde bei dieser Zielsetzung nicht spontan Beifall klatschen. Mehrere namhafte Persönlich­keiten des öffentlichen Lebens lassen sich für das Vorha­ben gewinnen und werden als Schirmherren in den Brief­kopf aufgenommen. Der Student und Gründer nennt sich jetzt Geschäftsführer, der Verein wird zur Organisa­tion. Sie mietet eine ganze Etage in der Innenstadt als Büro, stellt Hilfskräfte ein, knüpft Kontakte in alle Welt, vor allem zu antisozialistischen Kräften, gibt sogar eine Zeitschrift heraus, in der manche Leute als Faschisten, andere als gute Demokraten bezeichnet werden, und kümmert sich nach Darstellung ihres Geschäftsführers allein um die Bewahrung der Menschenrechte.« So be­richtet B., und ein Mosaik beginnt sich zusammenzufü­gen.
Denn B. fährt fort: »Als ich einen Artikel über die Gesellschaft schreiben will - ich hatte bei einer kleineren überregionalen Zeitung wieder Tritt gefaßt -, stoße ich auf die nicht ganz unwichtige Frage, woher das Geld für alle diese Aktivitäten kommt. >Aus Mitgliedsbeiträgen, den Erlösen der Zeitschrift und Spenden<, sagt der Ge­schäftsführer. Das will mir nach überschläglicher Berechnung nicht ganz einleuchten, und ich ziehe weitere Er­kundigungen ein. Da bekomme ich einen Anruf des Geschäftsführers, eine Warnung. Das Gespräch endet mit einem Zerwürfnis und einer versteckten Drohung. Ich äußere im Anschluß daran mehreren Kollegen gegenüber meine Zweifel an den Arbeitsmethoden der Organisation. Daraufhin bekomme ich den Anruf eines Anwalts, der als Rechtsvertreter der Organisation auftritt und mit einer Klage wegen Verleumdung und übler Nachrede droht. Ich spreche wiederum im Kollegenkreis darüber und äu­ßere noch stärkere Zweifel an der Integrität der Organisa­tion und ihres Geschäftsführers. Noch habe ich kein ein­ziges Wort darüber geschrieben. Da bekomme ich einen Anruf des Chefredakteurs der Anzeigenzeitung >Echo<. Ob ich Vorbehalte gegen die Organisation und ihren Geschäftsführer habe, wird gefragt. Und als ich das bestä­tige, liest er mir die Headline für die nächste Ausgabe vor: >Die verleumderischen Machenschaften des Herrn B.< Als ich sofort einen Anwalt einschalte, um eine einst­weilige Verfügung gegen die Auslieferung des Blatts zu erwirken, stellt sich heraus, daß der Aufmacher der näch­sten Ausgabe absolut nichts mit mir oder der Organisa­tion zu tun hat.«
B. ist sehr erregt und raucht eine Zigarette nach der anderen. Auch in den folgenden Ausgaben des »Echo«, erzählt er, die er mit von Mal zu Mal zunehmender Sorge erwartet habe, sei keine einzige Zeile über ihn erschienen. Eine Warnung, soviel steht fest. Sie hat ihren Zweck er­reicht, denke ich mir.
»Du würdest mir einen großen Gefallen erweisen«, sagt B. auf einmal, »wenn du die Sache im Auge behalten könntest.« Ich sehe seinem Gesicht ganz deutlich an, daß er Angst hat. »Wir wollen nämlich für vier Wochen verrei­sen«, setzt er hinzu, als müsse er sich entschuldigen. »Sollte doch noch so ein Schmierartikel erscheinen, wäre ich dir dankbar, wenn du mal mit meinem Anwalt spre­chen würdest.« Er schreibt Adresse und Telefonnummer auf einen Zettel, den er mir reicht, und blickt mich be­kümmert an.
Ich stecke den Zettel ein. »Ja«, antworte ich, »gern.« Mir will nichts weiter einfallen, so sehr ich auch überlege. »Es wird schon nichts passieren«, sage ich schließlich in beruhigendem Ton. »Du hast recht«, erwidert er nach einer Weile des Schweigens. »Was soll schon noch passie­ren?«

Wolfgang Bittner-Niemandsland

Dieses Buch erschien erstmals 1992 im Forum Verlag Leipzig, im September 2000 neu aufgelegt im Allitera Verlag, München









Der Autor

Wolfgang BittnerWolfgang Bittner, geboren 1941 in Gleiwitz, lebt als Schriftsteller in Köln. Er studierte Jura, Soziologie und Philosophie und promovierte 1972 zum Dr. jur. Bis 1974 ging er verschiedenen Tätigkeiten nach, u. a. als Fürsorgeangestellter, Verwaltungsbeamter und Rechtsanwalt. Ausgedehnte Reisen führten ihn nach Vorderasien, Mexiko und Kanada. Er hat mehr als 50 Bücher für Erwachsene, Jugendliche und Kinder geschrieben, darunter die Romane »Marmelsteins Verwandlung«, »Die Fährte des Grauen Bären«, »Die Lachsfischer vom Yukon« und »Narrengold« sowie das Sachbuch »Beruf: Schriftsteller«. 
www.wolfgangbittner.de


Online-Flyer Nr. 59  vom 29.08.2006



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