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Medien
Der letzte Raum, wo Bürger ihre Meinung frei und öffentlich äußern können - Teil 1
Seit 15 Jahren funkt´s in Köln. Aber wie lange noch?
Von Rainer Stach
Die Radiowerkstätten senden in dieser Woche jeden Tag in der ersten Stunde des Kölner Bürgerfunks (über Radio Köln 107,1 MHz) Beiträge zur 15-jährigen Geschichte, Rolle und Aufgabe des "Offenen Kanals im lokalen Rundfunk", sowie ihrer Position und die der Hörer hierzu. (Programm als PDF)
Zusammengeschlossen sind die 9 Kölner Radiowerkstätten, beispielhaft für NRW, in der Arbeitsgemeinschaft (ArGe Kölner Radiowerkstätten), die auf ihrer Pressekonferenz am 21. September ihre neue Öffentlichkeitsarbeit sowie das Programm der Themenwoche vorstellte. Teil dieser Öffentlichkeitsarbeit ist auch die Hompage (www.koelner-buergerfunk.info) sowie ein Info-Flyer, der bei allen Radiowerkstätten und bei Radio Köln erhältlich ist.
Bei allem Stolz kommt aber nicht nur eitel Freude auf, wie auf der Pressekonferenz mitgeteilt wurde. Denn, ob dem Bürgerfunk noch weitere erfolgreiche Jahre bevorstehen, ist fraglich. Seit dem Regierungswechsel in Düsseldorf wird dort eine Novelle des Landesmediengesetzes durch die CDU/FDP-Landesregierung vorbereitet, deren erste Lesung noch dieses Jahr zu erwarten ist und die erhebliche Auswirkungen auf den Bürgerfunk haben kann.
Kurz zur Geschichte
Das Landesrundfunkgesetz NRW von 1991, auf dessen Grundlage die privaten Lokalsender ihren Sendebetrieb aufnahmen, und auch das folgende Landesmediengesetz NRW schreiben vor, dass 15 Prozent der lokalen Sendezeit für den Bürgerfunk zur Verfügung gestellt werden müssen. Für Köln bedeutet das rund zwei Stunden pro Tag bei Radio Köln. Damit wurde Art. 5 Grundgesetz ("Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...") auch im lokalen Privatfunk garantiert.
Aus den schmerzlichen Erfahrungen mit der Gleichschaltung aller Medien im Nationalsozialismus wurden für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Garantien festgelegt, die nun auch für den Bereich des Privatfunks gelten:
- Es findet kein staatlicher Einfluss auf die Programmgestaltung statt.
- Es findet kein staatlicher Einfluss auf die Inhalte von Programmen statt.
- Es gibt keinen alleinigen Einfluss einzelner Gruppen.
- Die Berücksichtigung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen wird gewährleistet.
- Eine Ausgewogenheit von Wertung und Kritik findet statt.

Rainer Tüschenbönner von der ArGe (links) stellt Neues nach 15 Jahren Bürgerfunk in Köln vor.
Foto: Rainer Stach
Der Gesetzgeber hat den Lokalfunkern in NRW ein bisher einmaliges Modell mit auf den Weg gegeben. Um eine Vermengung von publizistischen und wirtschaftlichen Interessen zu verhindern, wurden Programm und wirtschaftliche Verantwortung durch das so genannte "Zwei-Säulen-Modell" voneinander getrennt:
Da ist zum einen die Veranstaltergemeinschaft (VG), der die Verantwortung und Kontrolle des Programms unterliegt. Die VG setzt sich aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Dazu gehören unter anderem Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände. Die genaue Zusammensetzung bestimmt das Landesmediengesetz. Die VG ist Arbeitgeber der Redaktion und beruft im Einvernehmen mit der Betriebsgesellschaft den Chefredakteur des Lokalfunks.
Und da ist zum anderen die Betriebsgesellschaft (BG), die für den wirtschaftlichen Erfolg des Lokalsenders zuständig ist. Ihre Aufgabe ist es, den Sendebetrieb durch die Bereitstellung der notwendigen logistischen und technischen Einrichtungen zu garantieren.
Quasi im Austausch für Logistik und Technik stellt die VG der BG Sendezeit für die Platzierung lokaler Werbung zur Verfügung. Das Landesrundfunkgesetz weist den ortsansässigen Zeitungsverlegern 75 Prozent und den Kommunen 25 Prozent der Anteile an der "wirtschaftlichen Säule" zu. Grundvoraussetzung für die Lizenzierung von Lokalstationen ist der Vertragsabschluß zwischen einer VG und einer BG.

Seminare des Bürgerfunks vermitteln hörfunkjournalistische Grundlagen und Technik
Foto: FLOK
Mit in dieses Modell gehört der Bürgerfunk, der einen öffentlichen Auftrag als publizistische Vielfaltsreserve (Beteiligung von Minderheiten) des Lokalfunks hat. Deshalb wird er auch konsequent aus den Rundfunkgebühren unterstützt (rein rechnerisch ca. 20 bis 25 Cent pro Jahr und Gebührenzahler). Da zu befürchten war, dass im privaten Lokalfunk - wie bei den Printmedien - sich trotz des formalen "Zwei-Säulen-Modells" die Ideologie der Eigentümer durchsetzen könnten, wurden 15 Prozent der Sendezeit für die Meinungsfreiheit der Bürger ins Lastenheft geschrieben. Wollen Bürger ihre Meinung oder ein Anliegen über den Äther schicken, so brauchen sie sich nur an eine der Radiowerkstätten zu wenden, die mit Rat und Tat zur Seite stehen, um eine Sendung nach dem Gusto der Bürger zu produzieren. Dies wurde in der Vergangenheit auch oft genutzt. So hat die 15-Prozent-Öffentlichkeit dazu beigetragen, dass hier in Köln etwas in Gang gesetzt und dies über 15 Jahre mit Programm "von Unten" gefüllt wurde - gegen den sprichwörtlichen "Kölschen Klüngel".
Soll es das nach 15 Jahren nun gewesen sein?
Nach dem, was aus Düsseldorf bisher durchgesickert ist oder auch schon öffentlich von CDU-Abgeordneten geäußert wurde, geht die geplante Novelle dem Bürgerfunk an die Substanz. Selbstverständlich hört man die Beschwörungsformel, dass nicht daran gedacht sei, den Bürgerfunk abzuschaffen. Liest man aber die zu erwartenden Veränderungen, fragt man sich: "...noch nicht oder noch nicht ganz abschaffen?"
Im Gespräch sind:
- Einschränkung der Sendezeit für den Bürgerfunk, evtl. Halbierung
- Verschiebung des Bürgerfunks in die späten Abendstunden, wo die Hörerzahl nahe dem Nullpunkt liegt
- Formatvorgaben, damit sich der Bürgerfunk an den Lokalsender angleicht und kaum noch zu unterscheiden ist
- Ausgrenzung von Randgruppen, deren Themen eh nicht breitenwirksam interessieren
- Verbot fremdsprachiger Beiträge. (Also nicht nur auf dem Schulhof soll nur Deutsch gesprochen werden. Wir können froh sein, dass sich das Kopftuchverbot nicht im Rundfunk anwenden lässt.)
- Abschaffung der sendebeitragsbezogenen Förderung. (Dies kann nur bedeuten, dass über ein neues Finanzierungsmodell die Förderung noch weiter heruntergefahren wird, was nach und nach für viele Radiowerkstätten das Aus bedeuten würde.)
Wer von der Abschaffung oder dem Totlaufen des Bürgerfunks profitieren würde, können Sie in der nächsten Ausgabe der NRhZ lesen - im zweiten Teil dieser Reihe zum Bürgerfunk. Sie dürfen Sich aber auch ihre eigenen Gedanken machen und der Redaktion Ideen einreichen unter: info@nrhz.de.
Online-Flyer Nr. 63 vom 26.09.2006
Der letzte Raum, wo Bürger ihre Meinung frei und öffentlich äußern können - Teil 1
Seit 15 Jahren funkt´s in Köln. Aber wie lange noch?
Von Rainer Stach
Die Radiowerkstätten senden in dieser Woche jeden Tag in der ersten Stunde des Kölner Bürgerfunks (über Radio Köln 107,1 MHz) Beiträge zur 15-jährigen Geschichte, Rolle und Aufgabe des "Offenen Kanals im lokalen Rundfunk", sowie ihrer Position und die der Hörer hierzu. (Programm als PDF)
Zusammengeschlossen sind die 9 Kölner Radiowerkstätten, beispielhaft für NRW, in der Arbeitsgemeinschaft (ArGe Kölner Radiowerkstätten), die auf ihrer Pressekonferenz am 21. September ihre neue Öffentlichkeitsarbeit sowie das Programm der Themenwoche vorstellte. Teil dieser Öffentlichkeitsarbeit ist auch die Hompage (www.koelner-buergerfunk.info) sowie ein Info-Flyer, der bei allen Radiowerkstätten und bei Radio Köln erhältlich ist.
Bei allem Stolz kommt aber nicht nur eitel Freude auf, wie auf der Pressekonferenz mitgeteilt wurde. Denn, ob dem Bürgerfunk noch weitere erfolgreiche Jahre bevorstehen, ist fraglich. Seit dem Regierungswechsel in Düsseldorf wird dort eine Novelle des Landesmediengesetzes durch die CDU/FDP-Landesregierung vorbereitet, deren erste Lesung noch dieses Jahr zu erwarten ist und die erhebliche Auswirkungen auf den Bürgerfunk haben kann.
Kurz zur Geschichte
Das Landesrundfunkgesetz NRW von 1991, auf dessen Grundlage die privaten Lokalsender ihren Sendebetrieb aufnahmen, und auch das folgende Landesmediengesetz NRW schreiben vor, dass 15 Prozent der lokalen Sendezeit für den Bürgerfunk zur Verfügung gestellt werden müssen. Für Köln bedeutet das rund zwei Stunden pro Tag bei Radio Köln. Damit wurde Art. 5 Grundgesetz ("Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...") auch im lokalen Privatfunk garantiert.
Aus den schmerzlichen Erfahrungen mit der Gleichschaltung aller Medien im Nationalsozialismus wurden für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Garantien festgelegt, die nun auch für den Bereich des Privatfunks gelten:
- Es findet kein staatlicher Einfluss auf die Programmgestaltung statt.
- Es findet kein staatlicher Einfluss auf die Inhalte von Programmen statt.
- Es gibt keinen alleinigen Einfluss einzelner Gruppen.
- Die Berücksichtigung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen wird gewährleistet.
- Eine Ausgewogenheit von Wertung und Kritik findet statt.

Rainer Tüschenbönner von der ArGe (links) stellt Neues nach 15 Jahren Bürgerfunk in Köln vor.
Foto: Rainer Stach
Der Gesetzgeber hat den Lokalfunkern in NRW ein bisher einmaliges Modell mit auf den Weg gegeben. Um eine Vermengung von publizistischen und wirtschaftlichen Interessen zu verhindern, wurden Programm und wirtschaftliche Verantwortung durch das so genannte "Zwei-Säulen-Modell" voneinander getrennt:
Da ist zum einen die Veranstaltergemeinschaft (VG), der die Verantwortung und Kontrolle des Programms unterliegt. Die VG setzt sich aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Dazu gehören unter anderem Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände. Die genaue Zusammensetzung bestimmt das Landesmediengesetz. Die VG ist Arbeitgeber der Redaktion und beruft im Einvernehmen mit der Betriebsgesellschaft den Chefredakteur des Lokalfunks.
Und da ist zum anderen die Betriebsgesellschaft (BG), die für den wirtschaftlichen Erfolg des Lokalsenders zuständig ist. Ihre Aufgabe ist es, den Sendebetrieb durch die Bereitstellung der notwendigen logistischen und technischen Einrichtungen zu garantieren.
Quasi im Austausch für Logistik und Technik stellt die VG der BG Sendezeit für die Platzierung lokaler Werbung zur Verfügung. Das Landesrundfunkgesetz weist den ortsansässigen Zeitungsverlegern 75 Prozent und den Kommunen 25 Prozent der Anteile an der "wirtschaftlichen Säule" zu. Grundvoraussetzung für die Lizenzierung von Lokalstationen ist der Vertragsabschluß zwischen einer VG und einer BG.

Seminare des Bürgerfunks vermitteln hörfunkjournalistische Grundlagen und Technik
Foto: FLOK
Mit in dieses Modell gehört der Bürgerfunk, der einen öffentlichen Auftrag als publizistische Vielfaltsreserve (Beteiligung von Minderheiten) des Lokalfunks hat. Deshalb wird er auch konsequent aus den Rundfunkgebühren unterstützt (rein rechnerisch ca. 20 bis 25 Cent pro Jahr und Gebührenzahler). Da zu befürchten war, dass im privaten Lokalfunk - wie bei den Printmedien - sich trotz des formalen "Zwei-Säulen-Modells" die Ideologie der Eigentümer durchsetzen könnten, wurden 15 Prozent der Sendezeit für die Meinungsfreiheit der Bürger ins Lastenheft geschrieben. Wollen Bürger ihre Meinung oder ein Anliegen über den Äther schicken, so brauchen sie sich nur an eine der Radiowerkstätten zu wenden, die mit Rat und Tat zur Seite stehen, um eine Sendung nach dem Gusto der Bürger zu produzieren. Dies wurde in der Vergangenheit auch oft genutzt. So hat die 15-Prozent-Öffentlichkeit dazu beigetragen, dass hier in Köln etwas in Gang gesetzt und dies über 15 Jahre mit Programm "von Unten" gefüllt wurde - gegen den sprichwörtlichen "Kölschen Klüngel".
Soll es das nach 15 Jahren nun gewesen sein?
Nach dem, was aus Düsseldorf bisher durchgesickert ist oder auch schon öffentlich von CDU-Abgeordneten geäußert wurde, geht die geplante Novelle dem Bürgerfunk an die Substanz. Selbstverständlich hört man die Beschwörungsformel, dass nicht daran gedacht sei, den Bürgerfunk abzuschaffen. Liest man aber die zu erwartenden Veränderungen, fragt man sich: "...noch nicht oder noch nicht ganz abschaffen?"
Im Gespräch sind:
- Einschränkung der Sendezeit für den Bürgerfunk, evtl. Halbierung
- Verschiebung des Bürgerfunks in die späten Abendstunden, wo die Hörerzahl nahe dem Nullpunkt liegt
- Formatvorgaben, damit sich der Bürgerfunk an den Lokalsender angleicht und kaum noch zu unterscheiden ist
- Ausgrenzung von Randgruppen, deren Themen eh nicht breitenwirksam interessieren
- Verbot fremdsprachiger Beiträge. (Also nicht nur auf dem Schulhof soll nur Deutsch gesprochen werden. Wir können froh sein, dass sich das Kopftuchverbot nicht im Rundfunk anwenden lässt.)
- Abschaffung der sendebeitragsbezogenen Förderung. (Dies kann nur bedeuten, dass über ein neues Finanzierungsmodell die Förderung noch weiter heruntergefahren wird, was nach und nach für viele Radiowerkstätten das Aus bedeuten würde.)
Wer von der Abschaffung oder dem Totlaufen des Bürgerfunks profitieren würde, können Sie in der nächsten Ausgabe der NRhZ lesen - im zweiten Teil dieser Reihe zum Bürgerfunk. Sie dürfen Sich aber auch ihre eigenen Gedanken machen und der Redaktion Ideen einreichen unter: info@nrhz.de.
Online-Flyer Nr. 63 vom 26.09.2006














