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Lokales
Anzeige gegen SATURN bei der Staatsanwaltschaft Köln
Faule Versprechungen!
Von Rudi Rute
Nicht schlecht, dachte sich da der zweifache Famlienvater Georg Esser (Name geändert) und machte sich auf den Weg, um die Gelegenheit zu nutzen und schon mal eine der "klassischen Spielkonsolen" als billiges Weihnachtsgeschenk abzustauben. Schon um 13.03 Uhr hatte er sich inmitten einer anstürmenden Menge zur Ladentheke der SATURN-Filiale in Bergisch Gladbach durchgekämpft. Dort wurde ihm jedoch von einem Mitarbeiter mitgeteilt, dass das Sonderangebot bereits vergriffen sei.
Weil der Laden gerade mal 3 Minuten seit Beginn des Sonderangebots - wörtlich in der Anzeige "SATURN feiert die 19 geilsten Angebote" - geöffnet hatte, war Georg Esser erstmal kurz irritiert, dann aber auch ziemlich sauer, Er fühlte sich von der geilen Werbung an der Nase herumgeführt.
Als er sich den Mitarbeiter vorknöpfte, erfuhr er von diesem, es seien ja leider nur 150 Stück von der "Playstation 2" angeliefert worden. Von denen hatte Esser allerdings kein einziges zu Gesicht bekommen. Also schloss er messerscharf, dass hier wohl ein eindeutiger Verstoß gegen das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" vorliegen müsse.

Elfter im Elften: SATURN im EXPRESS
Da sein Sonntag durch den Gang zu SATURN, das lange Anstehen und vergebliche Durchkämpfen bis zum Verkäufer sowieso verdorben war, machte Esser sich per Internet ein bisschen schlau und stellte fest: Stimmt. SATURN dürfte hier eindeutig gegen § 5 "Irreführende Werbung" verstoßen und ihm den Sonntag mit diesem faulen Lockvogel bewusst verdorben haben - heißt es doch im Absatz 5 dieses Paragraphen wörtlich:
"Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen." Demnach, so rechnete Esser aus, müsste das Angebot bei einer fünfstündigen Öffnungszeit mindestens eine Stunde erhältlich gewesen sein.
Da in seinem Fall aber bereits drei Minuten nach Öffnung des geilen SATURN-Ladens keine der angeblich vorhandenen "Playstation 2" mehr vorhanden war, hat Georg Esser bei der Kölner Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet - wegen "Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz". - Wie das Verfahren ausgeht, werden wir natürlich berichten.
Online-Flyer Nr. 71 vom 21.11.2006
Anzeige gegen SATURN bei der Staatsanwaltschaft Köln
Faule Versprechungen!
Von Rudi Rute
Nicht schlecht, dachte sich da der zweifache Famlienvater Georg Esser (Name geändert) und machte sich auf den Weg, um die Gelegenheit zu nutzen und schon mal eine der "klassischen Spielkonsolen" als billiges Weihnachtsgeschenk abzustauben. Schon um 13.03 Uhr hatte er sich inmitten einer anstürmenden Menge zur Ladentheke der SATURN-Filiale in Bergisch Gladbach durchgekämpft. Dort wurde ihm jedoch von einem Mitarbeiter mitgeteilt, dass das Sonderangebot bereits vergriffen sei.
Weil der Laden gerade mal 3 Minuten seit Beginn des Sonderangebots - wörtlich in der Anzeige "SATURN feiert die 19 geilsten Angebote" - geöffnet hatte, war Georg Esser erstmal kurz irritiert, dann aber auch ziemlich sauer, Er fühlte sich von der geilen Werbung an der Nase herumgeführt.
Als er sich den Mitarbeiter vorknöpfte, erfuhr er von diesem, es seien ja leider nur 150 Stück von der "Playstation 2" angeliefert worden. Von denen hatte Esser allerdings kein einziges zu Gesicht bekommen. Also schloss er messerscharf, dass hier wohl ein eindeutiger Verstoß gegen das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" vorliegen müsse.

Elfter im Elften: SATURN im EXPRESS
Da sein Sonntag durch den Gang zu SATURN, das lange Anstehen und vergebliche Durchkämpfen bis zum Verkäufer sowieso verdorben war, machte Esser sich per Internet ein bisschen schlau und stellte fest: Stimmt. SATURN dürfte hier eindeutig gegen § 5 "Irreführende Werbung" verstoßen und ihm den Sonntag mit diesem faulen Lockvogel bewusst verdorben haben - heißt es doch im Absatz 5 dieses Paragraphen wörtlich:
"Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen." Demnach, so rechnete Esser aus, müsste das Angebot bei einer fünfstündigen Öffnungszeit mindestens eine Stunde erhältlich gewesen sein.
Da in seinem Fall aber bereits drei Minuten nach Öffnung des geilen SATURN-Ladens keine der angeblich vorhandenen "Playstation 2" mehr vorhanden war, hat Georg Esser bei der Kölner Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet - wegen "Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz". - Wie das Verfahren ausgeht, werden wir natürlich berichten.
Online-Flyer Nr. 71 vom 21.11.2006














