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Aktueller Online-Flyer vom 09. Juni 2026  

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Krieg und Frieden
Gebot internationaler Solidarität im Kampf für den Frieden im Irak
Verteidigung der Bürgerrechte
Von Klaus von Raussendorff

Deutschland ist bekanntlich in Europa die logistische Drehscheibe für die mörderische Militärmaschinerie der USA im Irak. Diese völkerrechtswidrige Komplizenschaft des deutschen Establishments mit der NATO-Führungsmacht USA zu behindern und zu beenden, muss Aufgabe aller rechtlich denkenden und antimilitaristischen Kräfte sein. Die Herrschenden wissen, dass ihre Rüstungs- und Kriegspolitik internationale Solidarität provoziert. Und sie reagieren.

Berlin: Trotz Schikanen erfolgreiche Irak-Konferenz

Das Kesseltreiben gegen die Internationale Irak-Konferenz, die am 12. März 2005 in Berlin trotz großer Schwierigkeiten dennoch zu einem beachtlichen Erfolg wurde, begann, als der Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) im Verfassungsausschuss am 13. Januar 2005 erklärte, die Veranstaltung werde von "Anhängern des ehemaligen Regimes von Saddam Hussein und von linken Gruppierungen" organisiert. "Er sehe aber keine Handhabe, dagegen vorzugehen." Den Veranstaltern "antisemitische" Tendenzen anzuhängen, war direkt nicht möglich. Aber auf die Anti-Semitismus-Masche, mit der Gegner der Nah- und Mittelostpolitik der USA, Israels und ihrer Verbündeten verleumdet werden, wollte man nicht verzichten.

So lancierte die Berliner Zeitung (14. 1..05) in ihrer Meldung über den Körting-Auftritt den orakelhaften Hinweis: "Der gewählte Ort für die Veranstaltung liegt indes ganz in der Nähe des Jüdischen Museums". Diese manipulative Botschaft sollte bei Christenmenschen ankommen, die das Jüdische Museum in Berlin für eine Institution zur Unterstützung der US-Politik im Irak halten. Das zeigte sich allerdings erst zwei Monate später, als drei Tage vor dem Termin das "Interreligiöse Zentrum Jerusalem", eine Einrichtung der evangelischen Kirche, wo die Konferenz stattfinden sollte, den Mietvertrag mit den Veranstaltern kündigte. Begründung: "Aufgrund unserer Ausrichtung als Interreligiöses Zentrums und insbesondere der engen Zusammenarbeit mit dem Jüdischen Museum, der wir uns verpflichtet fühlen, die durch diese Veranstaltung gefährdet ist, sehen wir uns leider gezwungen, den Vertrag zukündigen." Es seien "nach Vertragsschluss Erkenntnisse über Tendenzen der Veranstaltung gewonnen worden". Insbesondere über einen der irakischen Referenten, Awni al-Kalemji. In aller Eile wurde ein Hörsaal in der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik angemietet. Und prompt wurde auch dieser aufgrund des Hinweises eines Denunzianten gekündigt.

Der Trick des Staatsschutzes, Bürgerrechte mit Hilfe williger Vollstrecker der so genannten "Zivilgesellschaft" auszuhebeln, hatte Methode. Sie sollte Schule machen. Später erreichte Körting damit in Berlin die vorläufige Absetzung einer Opernaufführung, fiel dabei allerdings heftig auf die Nase. Auch die Irak-Konferenz vermochte Körting nicht zu verhindern. Es war der türkische Verein IKA in Berlin-Kreuzberg, der in selbstverständlicher Solidarität sofort seine Räume zur Verfügung stellte. "Wie gut, dass es unsere türkischen Freunde in Kreuzberg gibt," kommentierte Ekkart Spoo, Herausgeber der Zeitschrift "Ossietzky", der bei der Konferenz moderierte. "Denen haben wir es zu verdanken, dass wir unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie Information wahrnehmen können."

Zu den Unterstützern der Konferenz gehörten die "Attac Arbeitsgemeinschaft Globalisierung und Krieg", die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Berlin, der Deutsche Friedensrat, der Duisburger Initiativ e.V. und der Deutsche Freidenkerverband, dessen Bundesvorsitzender Klaus Hartmann an einem der Diskussionsforen teilnahm.

Irak: Zusammenschluss des Widerstands

Inzwischen hat der irakische Widerstand weitere Fortschritte gemacht. Das Fiasko der Besatzung wurde zum Hauptwahlkampfthema in den USA. Ende Oktober dieses Jahres formierte sich im Irak ein "Vereinigtes Politisches Kommando des Irakischen Widerstands". Es besteht aus 25 Mitgliedern, 15 im Ausland und zehn im Irak. Diese repräsentieren die Arabisch-Sozialistische Baath-Partei, die Irakische Patriotische Allianz, das Generalkommando der Streitkräfte (das aus ehemaligen militärischen Befehlshabern besteht), die Strömungen der "patriotischen Kommunisten" in Opposition gegen den Kollaborationskurs der Führung der Irakischen Kommunistischen Partei, die Vereinigung der islamischen Ulemas (die höchste religiöse Instanz der Sunniten im Irak), den schiitischen Ayatollah Ahmed al-Hussaini al-Bagdadi, die nationalistische und Nasseristische Strömung sowie die al-Rashidín-Armee, die Islamische Armee und die Brigaden der Revolution von 1920 (die drei letztgenannten Formationen sind ebenfalls militärische Gruppen, erstere von ehemaligen Militärs gebildet, während die beiden letzteren sunnitisch-islamistischer Herkunft sind, aber nichts mit der pan-islamistischen Bewegung der Takfiri zu tun haben). Die Irakische Patriotische Allianz (IPA) ist mit ihrem auch in Deutschland bekannten Vorsitzenden Abdeljabar Al Kubaysi in dem Einheitskommando vertreten. Der schon erwähnte Awni al-Kalemji, der in Dänemark im Exil lebt, ist Sprecher der IPA in Europa.. Er war in der Tat bei der Berliner Irak-Konferenz einer der drei irakischen Referenten. Dass diese Kräfte des Widerstands in Deutschland ihre Position vertreten können, ist im Interesse der Beendigung der Besatzung und eines demokratischen Wiederaufbaus des Irak noch wichtiger geworden.

Staatsschutz eskaliert Verfassungsbruch

Doch die Schwierigkeiten sind nicht geringer geworden. Schon im Frühjahr dieses Jahres war eine Vortragsreise von Kalemji geplant. In Berlin, bei der ersten geplanten Veranstaltung, zog ein großes Polizeiaufgebot auf. Kalemji konnte nicht sprechen, hiesiges Publikum durfte ihn nicht hören. Tags darauf wurde er in Hamburg verhaftet und abgeschoben. Zwar musste ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Kalemji eingestellt werden. Im Hinblick auf die Illegalität des Vorgehens der Behörden weigerte sich der Verfasser dieser Zeilen, bei der Polizei zur Person von Kalemji auszusagen. Doch bald holten die Berliner Behörden zum nächsten Schlag aus. Sie verhängten am 27. September über Kalemji ein Aufenthaltsverbot. Gegen diese Maßnahme hat der Hamburger Rechtsanwalt Hans-Jürgen Schneider, der Kalemji vertritt, juristische Schritte eingeleitet.

Die Ausweisungsverfügung der Ausländerbehörde ist ein Lehrstück. Sie zeigt mit brutaler Offenheit den Zusammenhang zwischen deutscher Unterstützung für Aggression und neokoloniale Unterdrückung und der sich daraus zwangsläufig ergebenden Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten. Kalemjis klare Äußerungen zum legitimen bewaffneten irakischen Widerstand lesen sich in der Ausweisungsverfügung so: "Am 11.12.2003 wurde in der Fernsehsendung Panorama ein Beitrag gesendet, in dem Sie folgende Äußerung tätigten: ,Wenn man die Besatzer schlagen will, gibt es nur einen Weg: einen Guerillakrieg, bewaffneten Kampf. Die Leute, die mit der Besatzung kooperieren, etwa Polizisten, alle diese Leute sind Ziel für uns.' Ferner äußerten Sie: ,Ob Schiiten, Kurden, Fedayin oder auch die Baath-Partei, wir arbeiten mit allen zusammen, die unsere Ziele teilen, Hand in Hand.' In einem Interview mit ,rote fahne news' am 12.11.2004 sagten Sie: ,Wir unterstützen alle Arten des Widerstandes einschließlich des bewaffneten Kampfs.' In der BZ am Sonntag war am 13.03.2005 zu lesen: ,Die Amis sollen unser Land verlassen. Wir müssen jeden Tag 100 militärische Operationen gegen die US-Truppen organisieren.' In einem am 14.03.2005 mit Ihnen geführten Interview in der jungen Welt antworteten Sie auf die Frage, ob Sie ,Möglichkeiten sehen, dass die US-Truppen auf friedlichem Wege veranlasst werden können, den Irak zu verlassen? - Nein, das halte ich für ausgeschlossen. Das geht nur über den bewaffneten Kampf.'"

Karikatur: Kostas Koufogiorgos
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de



Im Dienste des Bündnisses mit den USA

Auf der Berliner Irak-Konferenz hatte der Völkerrechtler Prof. Dr. Gregor Schirmer im Einzelnen dargelegt, dass Widerstand gegen fremde Besatzung nach überwiegender völkerrechtlicher Meinung auch in bewaffneter Form legitim ist. (siehe: www.irakkonferenz.de) Die von der Ausländerbehörde angeführte Bestimmung des Aufenthaltsgesetzes ist durch die öffentlichen Äußerungen von Kalemji zum legalen Widerstand überhaupt nicht verletzt. Im Aufenthaltsgesetz ist vielmehr davon die Rede, dass ausgewiesen werden kann, wer "Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht in einer Weise billigt oder dafür wirbt, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören." (§ 55 Abs.2 Nr.8a AufenthG)


Das "Verbrechen gegen den Frieden" wurde im Irak tatsächlich begangen, allerdings durch den Angriffskrieg der USA und mit logistischer Unterstützung Deutschlands. Aus diesem obersten aller Menschheitsverbrechen folgten alle weiteren "Kriegsverbrechen". Kalemjis Stellungnahmen werden grob verfälscht, wenn die Ausländerbehörde in der Ausweisungsverfügung behauptet, in seinen Äußerungen werde "der gewaltsame Widerstand gegen irakische Institutionen und deren Repräsentanten und alle anderen Personen, die sie schützen und konkret vertreten, heraufbeschworen und damit deren Leben und Gesundheit in unmittelbare Gefahr gebracht."

Man muss zweimal lesen, um zu entdecken, wie hier die wirklichen Kriegsverbrecher, die US-Besatzer, die einen Angriffskrieg führten, die in Abu Ghraib folterten, fast die ganze Stadt Faludja und andere irakische Örtlichkeiten dem Erdboden gleich machten, Zehntausende von Zivilisten ermordeten, Tausende Iraker in Konzentrationslager sperrten und das Morden von Todesschwadronen organisierten, im Jargon der Berliner Ausländerbehörde hinter völlig anonymen "anderen Personen", die da "schützen und konkret vertreten," unsichtbar gemacht werden sollen. So hanebüchen die "juristische" Argumentation, so brutal offen das Eingeständnis des politischen Zwecks der Ausweisung. Aus der Sicht der Ausländerbehörde beinhalten Kalemjis Stellungnahmen "eine Beeinträchtigung von Grundinteressen der Gesellschaft, gerade wenn es um auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland geht, hier das Verhältnis zum Irak und zu den USA."

Nun hat allerdings das Bundesverwaltungsgericht in einem Aufsehen erregenden Urteil vom 22. Juni 2005 (Aktenzeichen: 2 WD 12.04) festgestellt, dass im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige Völkerrecht erhebliche völkerrechtliche Bedenken nicht nur gegen die Invasion der USA und Großbritanniens im Irak bestehen, sondern auch gegen die von der Bundesrepublik den USA gewährten Unterstützungsleistungen wie Überflugrechte und AWACS-Einsätze. Doch das Urteil eines obersten deutschen Gerichts scheint die Berliner Behörden nicht weiter zu beeindrucken. So entpuppt sich denn ihre Ausweisungsverfügung gegen Kalemji als der kaltschnäuzige Versuch, die völkerrechtswidrige Handlungsweise der deutschen Regierung zu decken und zu vertuschen und dies auch noch mit angeblichen "Grundinteressen der Gesellschaft" zu rechtfertigen.

Maulkorb allein in Deutschland - Auch zur Abschreckung anderer Ausländer

Der Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit, so die Ausländerbehörde, könne "nur dann (schwerwiegend) zum Tragen kommen", wenn Kalemji seine "politischen Ansichten ausschließlich im Bundesgebiet artikulieren" könnte. Aber seine "Bewegungsfreiheit im übrigen Hoheitsgebiet der anderen Vertragsstaaten" des Schengenabkommens sei doch nicht
"tangiert". Er könne doch seine Meinung "frei außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik äußern". Auf diese Beschreibung Deutschlands als demokratisches Notstandsgebiet Europas muss man erst einmal kommen. Sie kann offenbar nur einer Behörde einfallen, die sich gar nicht bewusst zu sein scheint, dass sie mit ihrem Maulkorb für einen ausländischen Politiker
auch in das Informationsrecht von Deutschen und anderen hier lebenden Menschen in verfassungswidriger Weise eingreift.

Kalemji habe, so heißt es in der Ausweisungsverfügung abschließend, mit "Teilnahme an Demonstrationen und Vorträgen ..erheblich Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregt." "Andere Ausländer" könnten seinem "Beispiel bei öffentlichen Kundgebungen" folgen. "In Anbetracht der Zunahme von Gesetzesverstößen der von Ihnen begangenen Art," so wird Kalemji vorgehalten, "besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse an Ihrer Ausweisung bereits darin, andere Ausländer von vergleichbarem rechtswidrigem Verhalten abzuschrecken." Die Berliner Behörden gestehen damit ein, dass die Zensur, die sie über den irakischen Exil-Politiker verhängen wollen, Teil eines weiter reichenden Programms ist, mit dem die politischen Bürgerrechte von Ausländern und Immigranten generell eingeschränkt werden sollen. So wurde bei der Berliner Demonstration gegen den Libanon-Krieg am 12. August das Zeigen der Fahne der Hisbollah verboten, in der viele das Symbol der legitimen Selbstverteidigung eines kleinen angegriffenen Landes sehen.

Die Verfassung garantiert das Recht, sich friedlich zu versammeln, Meinungen frei zu äußern und Informationen zugänglich zu machen. Doch schon in der Weimarer Republik hatte Jahre vor ihrem Ende ein Prozess der Faschisierung in Politik und Gesellschaft eingesetzt. Freiheitsrechte sind in der bürgerlichen Demokratie nichts, was der Herrschaftsapparat den Bürgern bedingungslos und zuverlässig gewährt. Sie müssen verteidigt werden. Insbesondere dann, wenn es um grundlegende Interessen der großen Bevölkerungsmehrheit in der Auseinandersetzung mit der Politik der Herrschenden geht.

Klaus von Raussendorff ist Mitglied im Deutschen Freidenker Verband. Siehe auch "Freidenker" 4/06

Online-Flyer Nr. 71  vom 21.11.2006



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