NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 09. Juni 2026  

Fenster schließen

Kultur und Wissen
Der Fern-Seher - Folge 21
Ein wunderbarer Richterspruch
Von Ekkes Frank

Der erste Mannesmann-Prozeß endete mit einem Freispruch vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, der Bundesgerichthof verwies am 21. Dezember 2005 das Verfahren zurück nach Düsseldorf, damit dort endlich ein angemessenes Urteil gesprochen werde. Unser Fern-Seher ist davon richtig begeistert. Die Redaktion.

Sie haben es wohl auch mitgekriegt, nehme ich mal an, es ist ja überall ausführlich darüber berichtet worden: das Düsseldorfer Landgericht hat, gegen Bezahlung, das Verfahren gegen den Herrn Acker- und seine Hintermänner eingestellt. Bitte? - Nein! Gezahlt wurde nicht an die Richter, sondern an die Staatskasse, also an uns alle. (Ich hab das mal ausgerechnet: wenn man von 80 Millionen Deutschen ausgeht, kommen von den 5,8 Millionen Euro auf jeden von uns 0,0725 Euro. Sagen Sie nicht: peanuts! Peanuts ist wesentlich mehr...).

Ein wunderbarer Richterspruch! Bitte lassen Sie sich durch Ihren ersten Eindruck einer spontanen Empörung nicht verwirren! Und auch nicht durch aufgeregte Kommentare von wem auch immer! Glauben Sie mir - ich bin Jurist, und ich sage Ihnen: wir haben hier am Ende eines verfahrenen Verfahrens ein historisches Ergebnis. Jawohl! Endlich kommt auch das deutsche Rechtswesen in unserer schönen neuen Welt an.

Fern-SeherBisher waren doch, vor allem im Strafrecht, noch diese längst überholten Auffassungen vorherrschend, verknüpft mit Begriffen wie Schuld und Sühne, Ethik und Moral, Verantwortung und soziales Denken usw. usw. usw. Jetzt endlich werden auch im Recht die einzig wahren Maßstäbe angelegt, wie sie von einer weit vorausblickenden Wirtschaft schon lange mit unbestreitbarem Erfolg vorgeführt werden; weshalb ja auch die Politik, überzeugt auch sie von der absoluten Alternativlosigkeit alles Geschehens, nur noch tut, was getan werden muss.

Und das hat natürlich auch im Recht zu gelten, nämlich, dass einzig brauchbar und vernünftig zur Bestimmung eines Wertes das Geld ist, der Profit, und sonst nichts. Und in dem Verfahren gegen die wackeren Ackermänner wurde nun zu Recht erkannt, dass als Ausgleich für die Dummheit ein paar Millionen abzudrücken sind. Wieso Dummheit? Nun, dumm war, dass die Herren sich haben erwischen lassen. Geschieht ihnen also ganz Recht, was da nun ausgedealt wurde. Will sagen: hier handelt es sich um moderne, zeitgemäße Gerechtigkeit.

Hoffentlich macht dieses Beispiel Schule! Dann gibt es vielleicht bald eine neue, umfangreichere Düsseldorfer Tabelle mit den Tarifen, für die man sich in einem Strafprozess freikaufen kann. Sagen wir zum Beispiel: leichte Körperverletzung - 200 bis 850 Euro; schwere Beleidigung 1000 bis 5000 Euro (Ackermannbeleidigung nicht unter 1 Million) und so fort.

Ja, noch ein Tipp von mir: bisher fließen diese Gelder ja immer noch in die Staatskasse. Schade drum. Ich rege an, sie stattdessen unter den juristischen Verfahrensbeteiligten aufzuteilen. Dadurch würde doch die Bereitschaft gefördert, die Justiz weiter zu modernisieren, schafft es doch bei Staatsanwälten und Richtern ein Gefühl von ihrem wahren Wert. Viele Rechtsanwälte haben das ja bereits. Also wie gesagt: ein wunderbarer Richterspruch, eine wirklich ackermannhafte Entscheidung! Herzlichen Glückwunsch nach Düsseldorf, an alle Beteiligten!


Unser Fern-Seher
Unser Fern-Seher
Foto: NRhZ-Archiv


Online-Flyer Nr. 73  vom 05.12.2006



Startseite           nach oben