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Was KStA- und KR-LeserInnen aus der jüngsten Ratssitzung nicht erfuhren
"COLONIA CORRUPTA" - Teil 2
Von Peter Kleinert
Zitat aus dem Bericht "Unntersuchung (!) am Messehallen-Bau" in der online-Ausgabe des Kölner Stadt-Anzeiger nach der Ratssitzung: "Das Rechnungsprüfungsamt wird den Bau der neuen Nordhallen der Köln-Messe durch den Oppenheim- Esch-Fonds noch einmal einer Prüfung unterziehen. Das haben SPD, CDU, Grüne und FDP im Stadtrat beschlossen. Bis Ende Januar 2007 sollen die Prüfer untersuchen, warum die Stadt Köln das erstplatzierte Angebot bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigte. Außerdem sollen sie klären, ob die im Angebot ausgewiesene Geschossfläche von 76 000 Quadratmetern tatsächlich gebaut wurde und die Mietkonditionen als wirtschaftlich angemessen gelten können..."
Auch Fußtritt der SPD für CDU und Schramma verschwiegen
Der Bericht unterschlägt, dass der Antrag einstimmig - sogar mit den fünf Stimmen von Pro Köln - beschlossen wurde. Links-Fraktion und KBB hatten ihm - notgedrungen nach dem Motto "Besser als gar nichts!" - ebenfalls zugestimmt, weil ihr eigener Antrag erwartungsgemäß vorher abgelehnt worden war. Verschwiegen wurde natürlich auch von Stadt-Anzeiger und Rundschau, dass die SPD der CDU noch einen bemerkenswerten Fußtritt verpasste, indem sie Punkt 1 aus dem KBB- und Linksfraktions-Antrag als "Material an den RPA" überweisen ließ, wofür die Sozialdemokraten mit der Linken, Grünen und den Kölner Neonazis stimmten. Dass die SPD damit der CDU und ihrem immer noch in einem staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsverfahren befindlichen OB Schramma signalisierte: Noch halten wir uns bei der Aufklärung zurück, aber wir können auch anders und die Forderungen nach echter Aufklärung aufgreifen, war Stadt-Anzeiger- und Rundschau-Redakteuren auch nicht wichtig. Man hätte ja dem KBB und der Linksfraktion immerhin einen kleinen Erfolg beim Versuch der Aufklärung des Skandals bescheinigen müssen.

Vor der Oppenheim Bank-Filiale in der Breite Straße
Foto: Hans-Dieter Hey
Und schon gar nichts erfuhren die LeserInnen der Oppenheim-Esch-Fonds-Anteilseigner Neven DuMont vom Wortlaut der Punkte 1 bis 7 aus dem von der Mehrheit abgelehnten Antrag selbst. Drum sollen ihn wenigstens die Kölner NRhZ-LeserInnen kennenlernen:
Unabhängiger Sachverständiger soll Wertgutachten erstellen!
"1. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, einen unabhängigen Sachverständigen zu bestellen, dessen Firma nicht in Köln ansässig ist, um ein Wertgutachten der Messehallen Nord zu erarbeiten. Die Verwaltung, die Stadtsparkasse KölnBonn und die Kölnmesse werden aufgefordert, alle ihre Unterlagen über den Bau der Messehallen zur Verfügung zu stellen. Der Wert der errichteten Hallen soll gutachterlich ermittelt werden. Für die Bestellung eines unabhängigen Gutachters stellt der Rat entsprechende Mittel zur Verfügung.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, die Wirtschaftlichkeit des Vertrages zwischen der Stadt Köln, vertreten durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln, und der Grundstücksgesellschaft Kölnmesse 15 bis 18 GbR vor dem Hintergrund des tatsächlichen Gebäudewertes zu prüfen. Dabei soll insbesondere die Angemessenheit des Mietzinses in Höhe von anfänglich angeblich mehr als 20 Mio. Euro jährlich über eine Laufzeit von 30 Jahren mit üblicher Indexklausel bewertet werden. Die Gesamtsumme dieser Mietbelastung soll dargestellt werden.
3. Das Rechnungsprüfungsamt soll prüfen, ob die Messehallen eine tatsächliche Bruttogeschossfläche von 76.000 qm oder nur 68.000 qm haben. Dabei ist den Fragen nachzugehen, wie es zu einer eventuellen Flächenreduzierung kam und ob mit ihr eine anteilige Reduzierung des zuvor vertraglich festgelegten Mietzinses einherging.
4. Das Rechnungsprüfungsamt soll zusätzlich die Kosten einer kommunalkreditfinanzierten Investition, vor dem Hintergrund einer Kommunal- bzw. Landesbürgschaft, zu Konditionen des Jahres 2003 (Dezember) in einer Vergleichsrechnung darstellen. Dabei ist von dem tatsächlichen Gebäudewert auszugehen.
"Joker-Exposé"
5. Das Rechnungsprüfungsamt soll prüfen, ob vor dem, von der Messe in Auftrag gegebenen sogenannten, "Joker"-Exposé, bereits Angebote von Investoren vorlagen. Hier muss folgenden Fragen nachgegangen werden:
o Wie hoch waren diese Angebote?
o Warum sind sie nicht weiterverfolgt worden?
o Warum wurden sie nicht bei der Ermittlung der späteren Investitionssumme von 260 Mio. mit einbezogen?
o Hatte die Verwaltung Kenntnis von einem Finanzierungsangebot eines großen deutschen Leasingunternehmens, in dem laut Kostenschätzung vom 9.10.03 die Baukosten für die Messehallen mit rund 180 Mio. EUR beziffert wurden?
o Warum wurde über dieses Angebot nicht weiter verhandelt?
6. Darüber hinaus soll das Rechnungsprüfungsamt vor dem Hintergrund der jährlichen Betriebsüberschüsse der Messe in den letzten 10 Jahren und ihrer geplanten zukünftigen Geschäftsentwicklung einschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Stadt den Mietzins aus Haushaltsmitteln begleichen muss, also der Bürgschaftsfall eintritt.
Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen!
7. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, mit der Kölner Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen und im Wege der Amtshilfe fehlende Unterlagen zu beantragen. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Köln den Esch/Oppenheim Fonds auf, dem Rechnungsprüfungsamt seine detaillierten Bauunterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Oberbürgermeister soll darauf hinwirken, dass der Investor sich an der Aufklärung der Kosten über den Bau der Messehallen konstruktiv beteiligt.

Kosten des Messehallen-Deals für jede/n Kölner/in: 360 Euro
Grafik: GgS
Begründung: Die Bezirksregierung hat im Zusammenhang mit dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Wirtschaftlichkeitsgutachten erklärt, das Rechnungsprüfungsamt der Stadt solle die im Gutachten offen gelassenen Fragen als "originären Gegenstand einer Rechnungsprüfung" klären. Eine solche Klärung ist aber nur möglich, wenn das Rechnungsprüfungsamt die Möglichkeit erhält, ein Wertgutachten der gebauten Messehallen erstellen zu können. Nur mit dieser Referenz kann die Angemessenheit des Mietzinses und die Gesamtwirtschaftlichkeit des abgeschlossenen Vertrages beurteilt werden."
Der "Mietzins", von dem die Oppenheim-Esch-Anleger durch ihre Investitionen in die Köln-Messe während der nächsten 30 Jahre profitieren können, wird alle anderen Kölner BürgerInnen mit jeweils 360 Euro belasten. Deshalb demonstrierte - von der lokalen Monopolpresse unbeachtet -, nachdem die EU-Kommission das Verhalten von Stadtrats-Mehrheit und Verwaltung beim Bau der Messehallen offiziell für rechtswidrig erklärt hatte, die Initiative "BürgerInnen gegen Oppenheim-Esch" schon vor einigen Wochen ohne Erfolg durch die Stadt (siehe NRhZ 66).

Claus Ludwig: "Risikofreie Profite auf Kosten der KölnerInnen"
Foto: Hans-Dieter Hey
Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission den Fall demnächst beim Europäischen Gerichtshof einbringen wird, wenn Kölner Rat, Regierungspräsident und Staatsanwaltschaft ihn nicht lösen wollen. Oder dass das mögliche tägliche "Zwangsgeld" der Kommission von 126.720,00 Euro OB Schramma, Ratsmehrheit und Verwaltung vorher dazu zwingt. - Vielleicht kommt dabei ja auch raus, welche Kölner vom Messehallen-Mietzins profitieren. In Werner Rügemers Buch "COLONIA CORRUPTA" kann man das zum Thema KölnArena/Neues Rathaus ja schon länger lesen...

Köln-Messe demnächst Thema in Luxemburg? - Europäischer Gerichtshof
Foto: EU
Online-Flyer Nr. 75 vom 19.12.2006
Was KStA- und KR-LeserInnen aus der jüngsten Ratssitzung nicht erfuhren
"COLONIA CORRUPTA" - Teil 2
Von Peter Kleinert
Zitat aus dem Bericht "Unntersuchung (!) am Messehallen-Bau" in der online-Ausgabe des Kölner Stadt-Anzeiger nach der Ratssitzung: "Das Rechnungsprüfungsamt wird den Bau der neuen Nordhallen der Köln-Messe durch den Oppenheim- Esch-Fonds noch einmal einer Prüfung unterziehen. Das haben SPD, CDU, Grüne und FDP im Stadtrat beschlossen. Bis Ende Januar 2007 sollen die Prüfer untersuchen, warum die Stadt Köln das erstplatzierte Angebot bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigte. Außerdem sollen sie klären, ob die im Angebot ausgewiesene Geschossfläche von 76 000 Quadratmetern tatsächlich gebaut wurde und die Mietkonditionen als wirtschaftlich angemessen gelten können..."
Auch Fußtritt der SPD für CDU und Schramma verschwiegen
Der Bericht unterschlägt, dass der Antrag einstimmig - sogar mit den fünf Stimmen von Pro Köln - beschlossen wurde. Links-Fraktion und KBB hatten ihm - notgedrungen nach dem Motto "Besser als gar nichts!" - ebenfalls zugestimmt, weil ihr eigener Antrag erwartungsgemäß vorher abgelehnt worden war. Verschwiegen wurde natürlich auch von Stadt-Anzeiger und Rundschau, dass die SPD der CDU noch einen bemerkenswerten Fußtritt verpasste, indem sie Punkt 1 aus dem KBB- und Linksfraktions-Antrag als "Material an den RPA" überweisen ließ, wofür die Sozialdemokraten mit der Linken, Grünen und den Kölner Neonazis stimmten. Dass die SPD damit der CDU und ihrem immer noch in einem staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsverfahren befindlichen OB Schramma signalisierte: Noch halten wir uns bei der Aufklärung zurück, aber wir können auch anders und die Forderungen nach echter Aufklärung aufgreifen, war Stadt-Anzeiger- und Rundschau-Redakteuren auch nicht wichtig. Man hätte ja dem KBB und der Linksfraktion immerhin einen kleinen Erfolg beim Versuch der Aufklärung des Skandals bescheinigen müssen.

Vor der Oppenheim Bank-Filiale in der Breite Straße
Foto: Hans-Dieter Hey
Und schon gar nichts erfuhren die LeserInnen der Oppenheim-Esch-Fonds-Anteilseigner Neven DuMont vom Wortlaut der Punkte 1 bis 7 aus dem von der Mehrheit abgelehnten Antrag selbst. Drum sollen ihn wenigstens die Kölner NRhZ-LeserInnen kennenlernen:
Unabhängiger Sachverständiger soll Wertgutachten erstellen!
"1. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, einen unabhängigen Sachverständigen zu bestellen, dessen Firma nicht in Köln ansässig ist, um ein Wertgutachten der Messehallen Nord zu erarbeiten. Die Verwaltung, die Stadtsparkasse KölnBonn und die Kölnmesse werden aufgefordert, alle ihre Unterlagen über den Bau der Messehallen zur Verfügung zu stellen. Der Wert der errichteten Hallen soll gutachterlich ermittelt werden. Für die Bestellung eines unabhängigen Gutachters stellt der Rat entsprechende Mittel zur Verfügung.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, die Wirtschaftlichkeit des Vertrages zwischen der Stadt Köln, vertreten durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln, und der Grundstücksgesellschaft Kölnmesse 15 bis 18 GbR vor dem Hintergrund des tatsächlichen Gebäudewertes zu prüfen. Dabei soll insbesondere die Angemessenheit des Mietzinses in Höhe von anfänglich angeblich mehr als 20 Mio. Euro jährlich über eine Laufzeit von 30 Jahren mit üblicher Indexklausel bewertet werden. Die Gesamtsumme dieser Mietbelastung soll dargestellt werden.
3. Das Rechnungsprüfungsamt soll prüfen, ob die Messehallen eine tatsächliche Bruttogeschossfläche von 76.000 qm oder nur 68.000 qm haben. Dabei ist den Fragen nachzugehen, wie es zu einer eventuellen Flächenreduzierung kam und ob mit ihr eine anteilige Reduzierung des zuvor vertraglich festgelegten Mietzinses einherging.
4. Das Rechnungsprüfungsamt soll zusätzlich die Kosten einer kommunalkreditfinanzierten Investition, vor dem Hintergrund einer Kommunal- bzw. Landesbürgschaft, zu Konditionen des Jahres 2003 (Dezember) in einer Vergleichsrechnung darstellen. Dabei ist von dem tatsächlichen Gebäudewert auszugehen.
"Joker-Exposé"
5. Das Rechnungsprüfungsamt soll prüfen, ob vor dem, von der Messe in Auftrag gegebenen sogenannten, "Joker"-Exposé, bereits Angebote von Investoren vorlagen. Hier muss folgenden Fragen nachgegangen werden:
o Wie hoch waren diese Angebote?
o Warum sind sie nicht weiterverfolgt worden?
o Warum wurden sie nicht bei der Ermittlung der späteren Investitionssumme von 260 Mio. mit einbezogen?
o Hatte die Verwaltung Kenntnis von einem Finanzierungsangebot eines großen deutschen Leasingunternehmens, in dem laut Kostenschätzung vom 9.10.03 die Baukosten für die Messehallen mit rund 180 Mio. EUR beziffert wurden?
o Warum wurde über dieses Angebot nicht weiter verhandelt?
6. Darüber hinaus soll das Rechnungsprüfungsamt vor dem Hintergrund der jährlichen Betriebsüberschüsse der Messe in den letzten 10 Jahren und ihrer geplanten zukünftigen Geschäftsentwicklung einschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Stadt den Mietzins aus Haushaltsmitteln begleichen muss, also der Bürgschaftsfall eintritt.
Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen!
7. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, mit der Kölner Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen und im Wege der Amtshilfe fehlende Unterlagen zu beantragen. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Köln den Esch/Oppenheim Fonds auf, dem Rechnungsprüfungsamt seine detaillierten Bauunterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Oberbürgermeister soll darauf hinwirken, dass der Investor sich an der Aufklärung der Kosten über den Bau der Messehallen konstruktiv beteiligt.

Kosten des Messehallen-Deals für jede/n Kölner/in: 360 Euro
Grafik: GgS
Begründung: Die Bezirksregierung hat im Zusammenhang mit dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Wirtschaftlichkeitsgutachten erklärt, das Rechnungsprüfungsamt der Stadt solle die im Gutachten offen gelassenen Fragen als "originären Gegenstand einer Rechnungsprüfung" klären. Eine solche Klärung ist aber nur möglich, wenn das Rechnungsprüfungsamt die Möglichkeit erhält, ein Wertgutachten der gebauten Messehallen erstellen zu können. Nur mit dieser Referenz kann die Angemessenheit des Mietzinses und die Gesamtwirtschaftlichkeit des abgeschlossenen Vertrages beurteilt werden."
Der "Mietzins", von dem die Oppenheim-Esch-Anleger durch ihre Investitionen in die Köln-Messe während der nächsten 30 Jahre profitieren können, wird alle anderen Kölner BürgerInnen mit jeweils 360 Euro belasten. Deshalb demonstrierte - von der lokalen Monopolpresse unbeachtet -, nachdem die EU-Kommission das Verhalten von Stadtrats-Mehrheit und Verwaltung beim Bau der Messehallen offiziell für rechtswidrig erklärt hatte, die Initiative "BürgerInnen gegen Oppenheim-Esch" schon vor einigen Wochen ohne Erfolg durch die Stadt (siehe NRhZ 66).

Claus Ludwig: "Risikofreie Profite auf Kosten der KölnerInnen"
Foto: Hans-Dieter Hey
Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission den Fall demnächst beim Europäischen Gerichtshof einbringen wird, wenn Kölner Rat, Regierungspräsident und Staatsanwaltschaft ihn nicht lösen wollen. Oder dass das mögliche tägliche "Zwangsgeld" der Kommission von 126.720,00 Euro OB Schramma, Ratsmehrheit und Verwaltung vorher dazu zwingt. - Vielleicht kommt dabei ja auch raus, welche Kölner vom Messehallen-Mietzins profitieren. In Werner Rügemers Buch "COLONIA CORRUPTA" kann man das zum Thema KölnArena/Neues Rathaus ja schon länger lesen...

Köln-Messe demnächst Thema in Luxemburg? - Europäischer Gerichtshof
Foto: EU
Online-Flyer Nr. 75 vom 19.12.2006














