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Literatur
Der Fortsetzungsroman in der NRhZ – Folge 39
Der Aufsteiger oder Ein Versuch zu leben
Von Wolfgang Bittner

Der Protagonist Erich Wegner arbeitet nach Abschluss der Schule im Tiefbau, aber in ihm reift allmählich der Entschluss, seine Situation zu verändern. Er holt das Abitur nach, beginnt Jura zu studieren und absolviert erfolgreich eine akademische Laufbahn. Eine verheißungsvolle Zukunft scheint vor ihm zu liegen, doch seine Hoffnungen und Erwartungen erfüllen sich nicht; sie werden durchkreuzt von seinen Vorstellungen von einem humanen und selbstbestimmten Leben in einer sozialen Gesellschaft. Er überlegt, fortzugehen, neu anzufangen. Es bleibt die Frage, ob Wegner jemals eine echte Chance hatte.

der aufsteiger wolfgang bittner horlemann-verlag cover
                                                   
Außer bequem als Buch im Horlemann-Verlag können Sie exklusiv in der NRhZ die überarbeitete Neuausgabe von Wolfgang Bittners 1978 erstmals erschienenen Roman „Der Aufsteiger oder Ein Versuch zu leben“ lesen – eine Rezension des Werks finden sie in der NRhZ 139: „Ein Roman über einen ‚Helden’ von unten, aus der Sicht von unten und deshalb wichtig für alle – und sogar mit nicht allzu viel Fantasie lässt sich auch der Roman auf heutige Verhältnisse übertragen.“, schreibt Rezensent und Buchhändler Uli Klinger über „Der Aufsteiger“.



14) Als Vertreter der Staatsgewalt (Fortsetzung)

Fabian, dachte er. Nein, nicht Fabian, sondern David Copperfield.
Seife, Zahnpasta, Intimspray, das waren Sachen für einen Mundraub; der wurde weniger streng bestraft. Aber Bücher, die waren natürlich nicht so wichtig. Damit konnte man sich nicht waschen, sauber halten, reinigen, die konnte man auch nicht verzehren.

Das war ein richtiger Diebstahl, daran ging kein Weg vorbei.
Das war bis vor kurzem noch mit Gefängnis bestraft worden.
Erst neuerdings konnte auf Geldstrafe erkannt werden.
„... und deshalb beantrage ich eine verhältnismäßig milde Strafe“, hörte er sich sagen. „Ich halte eine Geldstrafe in Höhe von fünfzig Mark für angemessen.“ Der Vorsitzende zog etwas die Augenbrauen hoch und erteilte dem Angeklagten das letzte Wort. Der bat um ein mildes Urteil.

Sein Arbeitgeber, der bereits von der Sache erfahren habe, würde ihn wahrscheinlich rausschmeißen. Ob es denn nicht vielleicht überhaupt ohne eine Strafe ginge, er wolle auch alles wiedergutmachen.
In so einer Kleinstadt spreche sich das sehr schnell herum, das sei so fürchterlich unangenehm.
„Sind Sie dann fertig?“, fragte der Vorsitzende und zog sich, als der Angeklagte nickte, zur Beratung zurück.

Erich Wegner stand auf und ging zum Angeklagten hinüber, um sich während der kurzen Unterbrechung etwas mit ihm zu unterhalten. „Das war eine Dummheit“, sagte er. „Besser, man kauft sich die Bücher oder holt sie sich aus der Stadtbücherei. Da gibt es meistens recht guten Lesestoff. Zum Beispiel Bölls ansichten eines Clowns, etwas von Hemingway, von Dürrenmatt, Martin Walser oder so.“ „Ja, sicher“, sagte der Angeklagte. „Ich weiß auch nicht, wie ich dazu kam.“ Er hatte Tränen in den Augen.


Der Gerichtsdiener klingelte. Erich Wegner ging zurück auf sein Podest. Wenn er wenigstens Seife geklaut hätte, dachte er.
Dafür hätte jeder Richter Verständnis. Aber ein Buch, und dann noch nicht einmal als Student.

„... wird hiermit zu einer Geldstrafe in Höhe von dreihundert Mark, ersatzweise zu dreißig Tagen Haft verurteilt“, hörte er den Vorsitzenden sagen. „Im Namen des Volkes.“ Dreihundert Mark, dachte er, immerhin besser als eine Freiheitsstrafe.

Die nächsten beiden Fälle waren Verkehrsdelikte und wurden kurz abgetan. Beim vierten Fall kamen allerdings mehrere Zeugenvernehmungen auf das Gericht zu. Deswegen wurde vorher eine Pause eingelegt.

„Eigentlich sollen sich ja Richter und Staatsanwalt nicht unterhalten“, sagte der Vorsitzende, „damit die Objektivität gewahrt bleibt. Aber wir nehmen das hier nicht so genau, wir sind ja keine Subsumtionsmaschinen.“ Er lud ihn in das Beratungszimmer ein, wo ihnen eine Angestellte zwei Tassen Kaffee servierte. „Fünfzig Mark waren ein bisschen wenig“, meinte er und kaute an seinem Käsebrötchen.

„Wissen Sie, so ein kleiner Betrag macht heute keinen Eindruck mehr auf die Leute.“ Erich Wegner trank den heißen Kaffee, der ihm gut tat. „Ich finde“, erwiderte er, „wenn man die Gebühren und Unkosten noch hinzunimmt, außerdem die Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber berücksichtigt, sind dreihundert Mark für so eine Unbedachtheit erheblich zuviel.“ „Das ist so unsere Taxe“, entgegnete der Richter. „Bei allem Wohlwollen, aber wenn wir denen mit fünfzig Mark kommen, heute, wo alles gut verdient, da lachen die uns ja aus. Womöglich gehen die gleich ins nächste Kaufhaus und machen das gleiche noch mal. Was das für ein Schaden für unsere Wirtschaft ist! Das geht in die Millionen, jedes Jahr.“ Erich Wegner fühlte sich elend. Sein Herz hatte sich wieder beruhigt, aber die Handflächen waren immer noch feucht. Warum rege ich mich über so etwas auf?, fragte er sich. Eigentlich ging ihn das doch persönlich gar nichts an.

Im nächsten zur Verhandlung stehenden Fall wurden vier Zeugen vernommen. Es ging um Körperverletzung. Der Täter, offenbar ein Zuhälter, hatte auf der Straße einfach einen alten Mann umgehauen, weil er ihm nicht ausgewichen war. Das Opfer hatte nach einem Wortwechsel durch den Schlag eine tiefe Wunde an der linken Schläfe davongetragen, die genäht worden war. Sie sei neun Zentimeter lang, stand in der Akte. Kein Zweifel, der Täter hatte einen Schlagring benutzt.

„Warum haben Sie die Körperverletzung begangen?“, fragte der Vorsitzende.
„Weiß nich“, antwortete der Angeklagte kurz angebunden.
„Sie geben also zu, dass Sie den Zeugen geschlagen haben“, stellte der Vorsitzende fest.

Der Angeklagte blickte seinen Verteidiger an, und als der nickte, antwortete er: „Das war eigentlich mehr ein Versehen.“ Er war achtundzwanzig Jahre alt, ein Schlägertyp, mehrfach vorbestraft wegen Körperverletzung, Raubüberfalls, Autodiebstahls und Trunkenheit im Straßenverkehr. Insgesamt hatte er schon mehr als fünf Jahre im Knast verbracht. So, wie es aussieht, läuft das mit der Zeit auf Sicherungsverwahrung hinaus, dachte Erich Wegner. Was sollte man da machen? „Die Verletzung war doch ziemlich ernsthaft, womit haben Sie geschlagen?“, erkundigte er sich beim Angeklagten.

„Mit der Faust“, antwortete der. „Aber nicht fest.“ „Das können Sie Ihrer Großmutter erzählen“, entgegnete er.
„Eine so tiefe Wunde, neun Zentimeter lang, kommt doch nicht von ungefähr.“ „Ist aber so“, behauptete der Angeklagte. Er wusste genau, worauf die Fragen hinausliefen.

„Es war dunkel“, sagte der Verletzte aus. „Ich weiß nicht, ob er etwas in der Faust gehabt hat. Auf einmal sah ich Sterne.“ „Die Lichtverhältnisse waren sehr schlecht, es ging alles so schnell“, sagten die Zeugen. „Man konnte nicht sehen, ob er einen Schlagring hatte.“ „Der Verletzte könnte gestrauchelt und unglücklich auf den Kopf gefallen sein“, erklärte der Verteidiger. Etwas anderes sei zumindest nicht beweisbar – in dubio pro reo. Er beantragte eine milde Geldstrafe.

So ein Schwachkopf, dachte Erich Wegner. Er beantragte sechs Monate ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer Waffe, nämlich eines Schlagrings.
Der Vorsitzende zog kurz die Augenbrauen hoch und ging in das Beratungszimmer.

Der Verteidiger grinste. „Aber lieber Herr Kollege“, sagte er jovial, als sich die Tür des Beratungszimmers hinter dem Richter geschlossen hatte. „Sechs Monate sind wirklich etwas ungewöhnlich für so eine Lappalie.“ Er kam heran und legte seine Ellenbogen auf das Pult, dessen obere Kante ihm bis an die Brust reichte.

Jetzt sieht er aus wie der Polizist im Kasperletheater, dachte Erich Wegner. „Was heißt Lappalie?“, entgegnete er. „Ich finde zwar, dass Ihr Mandant in psychiatrische Behandlung gehört und nicht in eine dieser mittelalterlichen Vollzugsanstalten; aber auch solange es keinen anderen Strafvollzug gibt, finde ich sechs Monate fast noch zu wenig für so etwas.“ Der Anwalt zuckte die Achseln und wandte sich ab. „Ach, glauben Sie mir, Sie werden auch noch ruhiger werden“, meinte er im Weggehen.

Der Vorsitzende kam zurück, alle erhoben sich, und er verkündete „im Namen des Volkes“ das Urteil, das er anschließend begründete. Es lautete auf zwei Monate mit Bewährung wegen leichter Körperverletzung. Der Einsatz eines Schlagrings sei nicht nachweisbar gewesen. Als strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte geständig war. Er solle sich in Zukunft endlich einmal zusammenreißen, fuhr ihn der Vorsitzende zum Schluss an. Man könne sich nicht einfach mit der Faust durchsetzen. Sein Ton blieb aber immer noch halbwegs verbindlich.

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe die Fortsetzung des Kapitels „Als Vertreter der Staatsgewalt“ von Wolfgang Bittners Romans .
(CH)


© 2008 Horlemann
Alle Rechte vorbehalten
Überarbeitete Neuausgabe – Erstveröffentlichung 1978
Büchergilde Gutenberg, Satz und Umschlaggestaltung Verlag.
Bitte fordern Sie das Verlagsverzeichnis an, unter:
Horlemann Verlag, Postfach 1307, 53583 Bad Honnef,
Telefax 02224 5429, E-Mail: info (at) horlemann-verlag.de
www.horlemann.info


 
Wolfgang Bittner Foto: Andreas Neumann arbeiterfotografie
Foto: Andreas Neumann              
Wolfgang Bittner, Jahrgang 1941, lebt als freier Schriftsteller in Köln. Der promovierte Jurist schreibt für Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Er erhielt mehrere Literaturpreise, ist Mitglied im PEN und Mitarbeiter bei Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen. Er hat mehr als 50 Bücher veröffentlicht, u.a. die Romane „Der Aufsteiger oder Ein Versuch zu leben“, „Niemandsland“ und „Flucht nach Kanada “, den Erzählband „Das andere Leben“ sowie das Sachbuch „Beruf: Schriftsteller“.



Online-Flyer Nr. 178  vom 24.12.2008



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