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Globales
Rehabilitierung von NS-Tätern und Besatzungsprofiteuren in Kroatien?
Berlin auf der Lauer
Von Hans Georg

Die Regierung Österreichs drängt Kroatien zur Entschädigung nach dem Zweiten Weltkrieg umgesiedelter NS-Profiteure. Dies berichtet ein Umgesiedeltenverband in Wien. Wie es in einem Schreiben des österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer an die Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft heißt, wird "das Restitutionsthema" vom österreichischen Außenminister gegenüber der Regierung Kroatiens "immer wieder angesprochen". Auch Fischer selbst macht sich für die Ratifizierung eines 2005 ausgehandelten Abkommens stark.

Bundespräsident Heinz Fischer – Vorbild für 
Deutschland?
Quelle: www.wildschoenau.com
Das Abkommen, dessen Umsetzung damals in letzter Sekunde vom kroatischen Parlament gestoppt worden ist, sieht Restitution oder Entschädigung von Donauschwaben vor, die nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet und umgesiedelt worden waren, da sie mit den NS-Besatzern kollaboriert oder zumindest von der deutschen Okkupation profitiert hatten. Berlin hat bereits vor Jahren erklärt, an den Restitutionsbestimmungen, die zunächst nur für Staatsbürger Österreichs gelten, auch Deutsche teilhaben lassen zu wollen. Der Vorgang betrifft auch Serbien und gilt als Präzedenzfall für Forderungen deutscher Umgesiedelter gegenüber der Tschechischen Republik und Polen.
 
Auf der Agenda
 
Wie der Bundespräsident Österreichs in seinem Schreiben an die Umgesiedeltenorganisation Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft mitteilt, werde "das Restitutionsthema" auch in Zukunft "ein wichtiger Punkt auf der bilateralen Agenda bleiben".[1] Österreich verlange weiterhin "eine nichtdiskriminierende Vorgangsweise" in Sachen Entschädigung und Restitution. Die Äußerung bezieht sich darauf, dass laut EU-Recht Gesetze unzulässig sind, die Ausländer benachteiligen. Da Zagreb Enteignungen kroatischer Staatsbürger durch den jugoslawischen Staat rückgängig gemacht habe, müsse es dasselbe jetzt auch österreichischen Staatsbürgern widerfahren lassen, die einst auf dem Gebiet des heutigen Kroatien gelebt hatten, heißt es in Wien. Die österreichische Regierung verweist auf ein Urteil des kroatischen Verwaltungsgerichtshofs vom Februar 2009, das diese Vorgabe bestätigt.
 
Revision
 
Tatsächlich bezieht die österreichische Forderung nach angeblicher "Nichtdiskriminierung" zahlreiche NS-Profiteure und NS-Kollaborateure ein. Wie die tschechoslowakischen Beneš-Gesetze beschränkten auch die jugoslawischen AVNOJ-Gesetze, die die Umsiedlung der Deutschen ("Donauschwaben") aus dem wiedererstandenen Jugoslawien regelten, Enteignung und Umsiedlung auf einstige Nutznießer der deutschen Besatzung. Angehörige der NS-begeisterten deutschsprachigen Minderheit Jugoslawiens, die enteignet und umgesiedelt wurden, hatten zudem zahlreiche Mitglieder der SS-Division "Prinz Eugen" gestellt, die schwere Kriegsverbrechen begangen hat, unter anderem an jugoslawischen Befreiungskämpfern.[2] Eine Gleichbehandlung der umgesiedelten "Donauschwaben" mit unbescholtenen kroatischen Staatsbürgern liefe daher auf eine Rehabilitierung von NS-Tätern und Besatzungsprofiteuren hinaus und bedeutete eine Revision der gegen die Nazis gerichteten Nachkriegsordnung.
 
In letzter Sekunde
 
Dabei ist ein Abkommen, das Restitution respektive Entschädigung für umgesiedelte "Donauschwaben" vorsieht, schon seit vier Jahren unter Dach und Fach.[3] Bereits Ende 2005 hatten die Regierungen Österreichs und Kroatiens einen Vertragstext vereinbart, der den Umgesiedelten "Gleichbehandlung" mit kroatischen Staatsbürgern in der Restitutionsfrage gewährte - ohne auch nur zu prüfen, ob sie zu den Profiteuren der NS-Besatzung gehörten. Die Ratifizierung des Abkommens scheiterte in letzter Sekunde, nachdem der Staatspräsident Kroatiens und sämtliche österreichischen Stellen es gebilligt hatten, am kroatischen Parlament. "Aus österreichischer Sicht", erklärt Bundespräsident Fischer nun, "sollte der Inhalt des paraphierten Abkommens" vier Jahre nach seiner parlamentarischen Ablehnung "vollständig umgesetzt werden."[4]
 
Notfalls ein Veto
 
Den Umfang der bevorstehenden Restitutionen und Entschädigungen berechneten Experten bereits, als das paraphierte Abkommen im Herbst 2005 zum ersten Mal zur Abstimmung stand. Demnach geht es um insgesamt fast 20.500 Grundstücke, rund 25.000 Häuser und 20.000 Wirtschaftsgebäude. Entschädigt werden müssten umgesiedelte "Donauschwaben" laut den Experten auch für 50.000 Stück Vieh und für 70.000 Maschinen.[5] Den nötigen Druck hofft die "Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft" in Österreich über das kroatische Verlangen, der EU beizutreten, erzielen zu können. "Notfalls müsste Österreich auch mit einem Veto gegen den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union drohen", erklärt der Vorsitzende der "Arbeitsgemeinschaft".[6]
 
Konkrete Entwicklungen
 
Ein gleichgerichtetes Restitutionsgesetz strebt Österreich auch mit Serbien an, von wo nach dem Zweiten Weltkrieg ebenfalls zahlreiche "Donauschwaben" umgesiedelt wurden. Der Gesetzesentwurf, der inzwischen in Belgrad vorliegt, sei "auf Grund innenpolitischer Diskrepanzen vorerst zum Stillstand gekommen", ist dem Schreiben des österreichischen Bundespräsidenten an die "Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft" zu entnehmen.[7] Wien werde sich jedoch zukünftig "bilateral für das Zustandekommen eines solchen Gesetzes" stark machen und sehe wegen der für Serbien unvermeidbaren Kooperation mit der EU "gute Möglichkeiten". "Es ist zu hoffen", schreibt Fischer, "dass es in den angesprochenen Themenbereichen in näherer Zukunft auch zu konkreten Entwicklungen kommen kann."
 
Deutsche Interessen
 
Mit großem Interesse berichtet die "Sudetendeutsche Zeitung" aus München in einer aktuellen Ausgabe über die Entwicklung in Sachen Restitution. Es gilt als ausgemacht, dass die Forderung der "Sudetendeutschen" nach Entschädigung durch die Tschechische Republik durch ein Restitutionsabkommen in Kroatien Aufschwung nähme - die Entwicklung in Zagreb gilt als Präzedenzfall. Auch Entschädigungsforderungen gegenüber Polen würden durch ein Abkommen mit Kroatien begünstigt. "Die Bundesregierung hat die kroatische Regierung auf die Entschädigungsinteressen deutscher Staatsangehöriger hingewiesen", berichtete der Staatssekretär im Auswärtigen Amt Georg Boomgarden im Jahr 2005. Gleichartige Forderungen deutscher Umgesiedelter gegenüber Tschechien und Polen hat Berlin nie unterbunden.[8] Während Wien das Restitutionsverlangen aktiv vorantreibt, liegt Berlin nur scheinbar zurückhaltend auf der Lauer - um im richtigen Zeitpunkt, sollten die Umstände es erlauben, einzugreifen. (PK)
 
[1] Österreich für Restitutionsagenda mit Kroatien und Serbien. Bundespräsident Heinz Fischer auf Linie mit Außenministerium in Wien; Pressedienst der Altösterreicher 21.07.2009
[2] Thomas Casagrande: Die Volksdeutsche SS-Division "Prinz Eugen". Die Banater Schwaben und die nationalsozialistischen Kriegsverbrechen, Frankfurt am Main 2003
[3] s. dazu Präzedenzfall Kroatien
[4] Österreich für Restitutionsagenda mit Kroatien und Serbien. Bundespräsident Heinz Fischer auf Linie mit Außenministerium in Wien; Pressedienst der Altösterreicher 21.07.2009
[5] Entschädigung für deutsche Vertriebene; www.n-ost.de 06.12.2005
[6] Interview mit Dipl.-Ing. Rudolf Reimann, Vorsitzender der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG); www.donauschwaben.at
[7] Österreich für Restitutionsagenda mit Kroatien und Serbien. Bundespräsident Heinz Fischer auf Linie mit Außenministerium in Wien; Pressedienst der Altösterreicher 21.07.2009
[8] Entschädigungs-Abkommen mit Kroatien; Deutscher Ostdienst 10/2005. S. auch Umfassende Ansprüche, Heute ist es das Gleiche, Pflichtthema "Vertreibung" und Ein Lernort 
 
Dieser Artikel erschien zuerst unter www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57591 

Online-Flyer Nr. 212  vom 26.08.2009



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