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Sport
Was der 1. FC Köln und Schalke noch gemeinsam haben
Stadionordnung unterwirft Trittleiterära
Von Hermann

Weltweite Berühmtheit genießt ein Schild, angebracht kurz vor dem Ausgang des Spielertunnels, der die Akteure auf den Rasen des Stadions des Liverpool FC führt. Die Worte „This is Anfield“ sollen der Gastmannschaft bereits früh Respekt vor der Kulisse einflößen, die sie draußen erwartet. Statistiken darüber, inwieweit durch dieses Schild verursachte zitternde Knie Punkte an der Anfield Road gelassen haben, sind leider nicht bekannt.


Schild Krokodilwarnung
Foto: Hermann

Auch in Köln gab es einst ein ähnliches Schild, das bestimmt dem ein oder anderen Angereisten ein unwohles Magengefühl beschert hat. Dieses war aber an viel exponierterer Stelle angebracht, und bei der bedrohlichen Aussage handelte es sich vermutlich um ein Versehen. Über den Ausgängen des Müngersdorfer Stadions hatte eine ortsansässige Bierbrauerei mit den Worten „Willkommen zur 3. Halbzeit“ versucht, das Erzeugnis ihres Hauses den Menschen beim Verlassen der Spielstätte schmackhaft zu machen.

„3. Halbzeit“ war wohl nix

Ein besonders pfiffiger Werbetexter hielt es wahrscheinlich für einen ungemein kreativen Einfall, die Biereinnahme nach einem Besuch beim Fußball als „3. Halbzeit“ zu betiteln. Er schien aber nicht zu wissen, dass dieser Begriff seit längerem bereits in Fan-Kreisen die Tätigkeiten erlebnisorientierter junger Männer beschreibt, die zur Abrundung eines Spieltages einen beherzten Faustkampf jederzeit einem gekühlten Obergärigen vorziehen. Bedenkt man dabei, dass die Auswärtsfahrten nach Köln über Jahrzehnte hinweg zu den unpopulärsten, da gefährlichsten für Fußballfans galten, kann man sich unschwer das mulmige Gefühl eines angereisten Sportfreundes vorstellen, der sich just in dem Moment Gedanken über den beschwerlichen Weg vom Stadion zum Bahnhof macht, als ihn eine freundliche Werbetafel zur dritten Halbzeit willkommen heißt.

Wie gesagt, dieses Schild war über dem Ausgang angebracht. Auf der anderen Seite des Schildes, also über dem Eingang, waren lustige Piktogramme als Verbotsschilder aufgemalt, die verdeutlichen sollten, welche Gegenstände im Stadion verboten sind. Da gab es einen durchgestrichen Hund, der wohl vermitteln sollte, dass Haustiere als Stadionbesucher nicht akzeptiert werden, ein Verbotsschild mit Dynamitstange, das vermutlich auf Pyrotechnik abzielen sollte, eine durchgestrichene Pistole, eine Flasche, eine Dose und meinen absoluten Favoriten unter den unerlaubten Mitbringseln: die Leiter.

Aber wozu die Leiter?

Bei Hunden, Feuerwerk, Waffen und Getränkegebinden kann man sich mit recht wenig Fantasie ausmalen, dass und zu welchem Zweck diese Dinge tatsächlich schon mit ins Stadion gebracht wurden. Aber wozu die Leiter? Steht jemand überrascht am Einlass und stellt fest, dass er versehentlich doch vergessen hat, seine Leiter zu Hause zu lassen? Haben früher Menschen versucht, sich durch das Mitbringen einer Trittleiter auf den Stehplätzen einen Sichtvorteil zu ergaunern? Und griff diese Mode dann so um sich, dass bald alle im Stadion eine dabei hatten? Ich kann mir gut vorstellen, dass es schwierig ist, alleine wieder auf die Füße zu kommen, wenn man einmal von einer Stufe abgerutscht ist und sich auf dem Boden zwischen Tausenden von Trittleiterbeinen wiederfindet.

Die Trittleiterära muss aber lange vor meiner Zeit gewesen sein, ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern. Es muss aber einen triftigen Grund für dieses Verbotsschild gegeben haben, denn alle anderen Piktogramme haben ja einen klaren Bezug zur Stadionrealität. Ein Verbotsschild für Mopeds gibt es zum Beispiel nicht, weil scheinbar vorrausgesetzt wird, dass der gesunde Menschenverstand niemanden auf die Idee kommen lässt, sein Moped mit ins Stadion nehmen zu wollen.

Und Rucksäcke?

Hier in Köln gab es nur sehr wenige Verbotsschilder am Stadion, das Mekka dieser ist nach wie vor Schalke. Dort gibt es sie noch, in einer Hülle und Fülle, die alles verbieten, was auch nur irgendwie in Stadionnähe geraten könnte. Neben den Klassikern Hund, Knarre, Flasche und Leiter findet sich hier auch das umstrittene durchgestrichene Hakenkreuz. Die Gelsenkirchener Schildermaler sollten aber schleunigst ein Verbotsschild für Rucksäcke erfinden, das fehlt ihnen noch in ihrer Sammlung, obwohl kein Rucksack der Welt Einlass zum Gästeblock findet. Aber hierüber wird man erst informiert, nachdem man zwanzig Minuten darauf wartete, neben einigen Tausend anderen eins der zwei einsamen ihren Dienst verrichtenden Drehkreuze zu passieren, die den Stadionbesucher so lange wie möglich vom Stadionbesuch abhalten. Die Taschenabgabe ist aber natürlich nicht in der Nähe der Drehkreuze beheimatet, sondern nicht unweit des Eingangs, damit der Gast in das gesteigerte Vergnügen kommt, sich ein zweites Mal am Eingang anstellen zu dürfen.

Fragt man einen Ordner, ob es nicht praktischer wäre, den Besucher im Vorfeld über ein solches Rucksackverbot zu informieren, verweist dieser auf die Stadionordnung, die auf der Rückseite der Eintrittskarte einzusehen sei. Tatsächlich steht auf der Rückseite, dass besagte Stadionordnung unter www.sauerlaenderpils-arena.de zu finden ist, was für den Besucher vor den Stadiontoren natürlich ungemein hilfreich ist. Immerhin ist auf der Karte zu lesen, dass der Ticketinhaber beim Besuch des Spielorts „der Stadionordnung unterliegt“. Das ist jedenfalls viel sympathischer formuliert als in Frankfurt, wo sich der Zuschauer mit dem Kauf der Karte den Geschäftsbedingungen „unterwirft“, als ob es sich um göttliche Gebote oder die Terrorherrschaft einer bösen Siegermacht handelt.

Ganz so eng wird die Stadionordnung aber doch nicht immer ausgelegt. Auf den Karten beinahe aller Vereine ist zu lesen, dass alkoholisierten Personen der Zutritt untersagt wird. Ich habe wirklich schon alles versucht, aber selbst im schlimmsten Zustand bin ich noch nie unter diesen Paragraphen gefallen. Ein Verbotsschild für Betrunkene würde ich aber gerne mal sehen. Falls es das noch nicht gibt, werde ich selber eins entwerfen und es an den FC Schalke schicken. Die sammeln so etwas ja.



Online-Flyer Nr. 82  vom 14.02.2007



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