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Inland
Berliner Beihilfe zu US-Verstößen gegen Völkerrecht und Kriegsverbrechen
Kritiker vor Truppendienstgericht
Von Hans Georg 

Die Bundesregierung bestätigt in einer schriftlichen Stellungnahme des Verteidigungsministeriums den Einflug von US-Truppen für Kriegseinsätze im Irak und in Afghanistan. Berlin stellt dafür deutsches Hoheitsgebiet zur Verfügung und macht sich der aktiven Beihilfe zu Völkerrechts- und Kriegsverbrechen schuldig, indem sie der Pentagon-Firma "World Airways" erlaubt, seit mehreren Monaten Tausende US-Soldaten über den Flughafen Leipzig an die Front zu transportieren.
Gleichzeitig lässt Berlin ausländische Kombattanten einreisen, um ihnen Spezialausbildungen für den Irak-Krieg zu ermöglichen. Eigentümer des betreffenden Trainingsgeländes ist der deutsche Staat. Ein Bundeswehrangehöriger, der die illegale Beihilfe für den Irak-Krieg kritisiert, wird vom "Truppendienstgericht Süd" belangt.Rund 140 Georgier, die als Kombattanten der 3. Infanteriebrigade ausgewiesen sind, halten sich seit drei Wochen in einem Trainingsgelände in Bayern auf, das dem deutschen Staat gehört. Dort werden sie für Kampfeinsätze im Irak geschult ("Jagd auf Terroristen") und in wenigen Tagen für den Einsatz an der Front frei gegeben.[1] Die Maßnahmen dienen einer völkerrechtswidrigen Aggression und brechen elementare Bestimmungen der deutschen Verfassung. Sie werden von US-Militärs angeleitet, aber von deutschen Staatsbürgern seit Jahren betreut und ermöglicht.

Strafbar

So haben bayerische Bauunternehmen auf dem Trainingsgelände in Hohenfels (Oberpfalz) "vier Labyrinthe aus mannshohen Röhren verlegt und mit Bruchsteinen überdeckt", um dort "Höhlenkämpfe" stattfinden zu lassen.[2] "(V)erkleidete Studentinnen aus Berlin und Leipzig (...) simulieren" die muslimische Zivilbevölkerung. Für die Versorgung sind deutsche Anlieferer aus der unmittelbaren Umgebung zuständig. Auch diese Unterstützung des illegalen Kriegstrainings verletzt bindende Rechtsvorschriften, ohne dass die beteiligten deutschen Staatsbürger wegen ihrer strafbaren Handlungen gewarnt oder vorsorglich daran gehindert werden.

Zweihunderttausend

Wie die Bundesregierung jetzt schriftlich bestätigt, sieht sie auch bei illegalen Aufenthalten einfliegender US-Truppen keinen Grund, gegen deutsche Gewährleister auf Landes- und Kommunalebene oder gegen private Unterstützer der Militärschleusungen vorzugehen. Zwar wisse das deutsche Verteidigungsministerium von Anflügen der "World Airways", des größten US-Militärlogistikers, es sei aber über sonstige Vorkommnisse auf dem Flughafen Leipzig ohne jede Kenntnis: "Informationen über die transportierte Fracht dieser militärischen Flüge liegen nicht vor", heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag.[3] Detaillierte Informationen über die Truppentransporte mit eindeutigen Fotos sind in zahlreichen Medien veröffentlicht worden, nachdem german foreign policy darüber erstmals Einzelheiten verbreitete; auch die von der Bundesregierung anonymisierte "Fracht" war zu identifizieren: Es handelt sich um US-Kombattanten in Uniform auf dem Weg in den Irak und nach Afghanistan. Nach vorsichtigen Schätzungen wurden innerhalb der vergangenen zehn Monate rund 200.000 US-Militärs bei Hin- und Rückflügen über Leipzig transportiert, dort versorgt und durch Bereitstellung technischer Dienstleistungen für den Fronteinsatz befähigt.

Zivil

In mehreren Passagen ihrer Stellungnahme zur militärischen Nutzung des Flughafens Leipzig weicht die Bundesregierung auf privatrechtliche Vertragsgrundlagen aus, die sie nicht kenne oder für die sie sich nicht zu interessieren habe. So heißt es in der Antwort des Verteidigungsministeriums, Leipzig stehe "generell allen zivilen Luftfahrtunternehmen offen".[4] Die Bereitstellung von Flugzeugen, die nicht nur Mannschaften, sondern auch Hubschrauber oder anderes Kriegsmaterial über Leipzig an die Front transportieren, erfolge "im Rahmen von üblichen zivilen Verträgen". Darüber könne die Bundesregierung keine Auskunft geben. Auch Transportleistungen der deutschen Firma DHL, des größten europäischen Luftfrachtunternehmens, das kriegswichtige Ersatzteile über Leipzig an die Front bringt, fallen demnach unter "zivilrechtliche Verträge".

Irreführend

Solche Hinweise sollen den Eindruck erwecken, militärtechnische Dienstleistungen wie in Hohenfels oder in Leipzig würden keiner staatlichen Aufsicht unterliegen, wenn sie von Privatfirmen erbracht werden. Auch die Nutzung von Anlagen unter deutscher Hoheit (Trainingsterritorium Hohenfels, Flugfeld Leipzig) wäre demnach staatlicher Kontrolle entzogen, sofern dort Militärpartner der Bundesrepublik oder zivile Anbieter Gewaltoperationen vorbereiten. Vollends irreführend sind die Äußerungen der Bundesregierung, wenn sie Nichtwissen vorschützt, um schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht und gegen die deutsche Verfassung zu ignorieren, wie den Transport von US-Kampftruppen über Leipzig.

Notfalls gewaltsam

Anders als die Bundesregierung glauben machen will, ist sie zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort ihrer Rechtsaufsicht verpflichtet, das Friedensgebot der deutschen Verfassung durchzusetzen und Handlungen, die das Völkerrecht brechen, notfalls gewaltsam zu unterbinden - unter anderem in Leipzig und Hohenfels, um an der illegalen Kriegführung im Irak nicht länger beteiligt zu sein.

Vereinbar

Wer die Einhaltung dieser Verpflichtungen fordert und zugleich Angehöriger der Bundeswehr ist, muss sogar mit Repressalien rechnen. Dies bestätigt ein Verfahren vor der 2. Kammer des Truppendienstgerichts Süd (München).[5] Dort wurde Ende Januar die Beschwerde eines Oberstleutnants verhandelt, der sich kritisch über die US-Kriegsführung im Irak und die völkerrechtswidrige Beihilfe der Bundeswehr geäußert hatte. Als ihm bei einem dienstlichen Gespräch erwidert wurde, die Beihilfe sei "mit dem Diensteid (...) vereinbar", und er sich deswegen empörte, wurde er angezeigt. Die Anzeige war berechtigt, entschied das Truppengericht: Wer die Beihilfe zur illegalen Kriegsführung im Irak (und damit den Bruch des Völkerrechts) für vereinbar mit dem Diensteid der Bundeswehr halte, mache vom Grundrecht der "freien Meinungsäußerung" Gebrauch. Wie das Gericht verfügte, kann diese Entscheidung mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden.

Auch das Verfahren gegen den angezeigten Oberstleutnant ist inzwischen abgeschlossen. Er wurde verurteilt. Nachdem er die Haltung der Bundeswehr-Generalität im Irak-Krieg mit der Haltung der Wehrmachtgeneräle im zweiten Weltkrieg verglichen hatte und darauf zur Antwort bekam, in beiden Fällen gebühre der Generalität soldatische Ehre, sagte er, daß man mit dieser Einstellung auch ein KZ betreiben könne. Dies fiel nicht unter freie Meinungsäußerung und wurde deshalb bestraft.

[1], [2] Tora Bora in der Oberpfalz; oberpfalznetz 07.10.2004
[3] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrke et al.; Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4343, 19.02.2007
[4] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrke et al.; Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4343, 19.02.2007
[5] Truppendienstgericht Süd, Az S 2 (neu) Blc 4/06. 23.01.2007

EXTRA-Dossier Drehkreuz Leipzig unter www.german-foreign-policy.com

Online-Flyer Nr. 85  vom 07.03.2007

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