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Aktueller Online-Flyer vom 20. April 2024  

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Nachdem pro Köln sich von pro Köln-Anwälten vertreten ließ:
Voll auf die Nase
Von Hildegard Miensopust

Im NRhZ-Flyer 92 konnten wir berichten, wie pro Köln versuchte, unsere Berichterstattung über ihren Neujahrsempfang mit Mitteln des Urheberrechts zu behindern. Ungern wollte man mit Bildern belegt sehen, dass man sich auf der eigenen homepage „mit einem General a.D. als Ehrengast“ schmückte, „der von ihm im Saarland kommandierte Fallschirmjägereinheiten jahrelang in die Tradition des in Nürnberg zum Tode verurteilten Reichsmarschalls Hermann Göring gestellt hat“. Und dass ihr eigener Fraktionsgeschäftsführer Manfred Rouhs „sich dort stolz mit einem rechtsextremen Ex-Polizisten“ zeigte, „der wegen eines rassistischen Übergriffs zu drei Jahren Haft verurteilt und vom Dienst suspendiert wurde“, sollte die NRhZ auch nicht per pro Köln-Foto zeigen.
Nun ist bekannt, dass pro Köln Politik mit Vorurteilen und Schlagworten betreibt. Sorgfältige Recherche hingegen ist weniger angesagt. Wenn aber einige ihrer führenden Mitglieder in einem Anwaltsbüro zusammenarbeiten, sollte man doch zumindest erwarten, dass sie ihr juristisches Handwerk verstehen. Doch auch hier scheint eher der Griff in den Kosmos Baukasten „der kleine Abmahner“ Standard zu sein als sorgfältige juristische Arbeit.

Zumindest konnten wir pro Köln auf die Zulässigkeit unserer Bildveröffentlichungen im konkreten Zusammenhang hinweisen, mussten allerdings - um dem Nachdruck zu verleihen - unsererseits von ihnen ausdrücklich verlangen, dass sie die Abmahnung zurücknehmen. Am 25. April traf dann bei uns ein Schreiben ein, in dem die pro Köln-Fraktionsvorsitzende und Rechtsanwältin Judith Wolter erklärte: „nach nochmaliger Überprüfung der Angelegenheit teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir an der Abmahnung nicht festhalten“.

Das zeigt: es lohnt sich durchaus nicht nur politisch, sondern auch juristisch, bei pro Köln gegenzuhalten. Ihre Versuche, formale Rechtspositionen auszunutzen, sind aber keineswegs neu und auf die NRhZ und das Urheberrecht beschränkt. Im Jahr 2006 wurde der Inhaber der Internet-Domain „pro-köln-verarschen.de“ abgemahnt, weil er angeblich das Namensrecht von pro Köln verletzt hätte. Zunächst einmal gab dieser Betroffene dem Druck nach und benutzte die Domain nicht mehr.

Als er allerdings auch noch eine Kostenrechnung des pro Köln-Anwalts und -Vorsitzendem Manfred Beisicht und seines Büros bezahlen sollte, weigerte er sich, sowohl die zunächst berechnete Summe von gut 1.000 Euro wie auch einen später berechneten Betrag von gut 500 Euro zu begleichen. Und als pro Köln dafür einen Prozess riskierte, erfuhr man von der Richterin, dass eine Verletzung des Namensrechtes natürlich nicht vorlag, weil jeder erkennen könne, dass hier nicht positiv auf den Namen Bezug genommen wurde. Keine Verletzung des Namensrechts, also auch keine Anwaltsgebühren. Bevor pro Köln sich ein solch negatives Musterurteil einhandelte, nahm man die Klage dann doch lieber zurück. Die Kosten des Verfahrens mußte pro Köln natürlich bezahlen.

Nun haben die Damen und Herren pro Köln-Anwälte uns erst so richtig auf den Geschmack gebracht. Eine Fortsetzung wird wohl folgen.


Online-Flyer Nr. 94  vom 09.05.2007



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