NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 09. Juni 2026  

zurück  
Druckversion

Medien
Neuigkeiten aus der Bananenrepublik Absurdistan
Bürgerfunk adé?
Von Rainer Stach

Stellen Sie sich vor: Angela Merkel hätte eine Erklärung an die Bundesrepublik Deutschland geschrieben, wie die EU-Präsidentschaft sie in Bezug auf das Auslaufen der Lizenz für den Putschsender RCTV in Venezuela herausgeschickt hat. Vom Inhalt her gesehen würde die – diesmal mit Bezug auf das von der NRW-Landesregierung verabschiedete 12. Rundfunkänderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Landesmediengesetz) – etwa so aussehen:

„Die Europäische Union hat mit Sorge von der Entscheidung im Landtag von Nordrhein-Westfalen erfahren, per Gesetz den Bürgerfunk einzuschränken und de facto über den Wegfall seiner Förderung abzuschaffen. Die EU hält es für wichtig, an die Verpflichtungen der Regierung von Nordrhein-Westfalen hinsichtlich Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit), Rundfunkstaatsvertrag der Minister der Länder (Offene Kanäle) sowie des Landesmediengesetzes selber (Pluralismus) zu erinnern. Die Europäische Union teilt mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen das Bekenntnis zu demokratischen Werten. Meinungs- und Pressefreiheit sind grundlegende Elemente der Demokratie. Sie erwartet daher, dass die Bundesrepublik Deutschland auch in Nordrhein-Westfalen diese Freiheiten gewährleistet und Pluralismus bei der Verbreitung von Informationen unterstützt.“

Rüttgers ist nicht Chavez


Eine solche NRW betreffende Erklärung ist – im Gegensatz zu der an die Regierung Chavez – natürlich nie abgegeben worden, obwohl die CDU/FDP-Mehrheit der Regierung Rüttgers im Landtag in Düsseldorf das 12. Rundfunkänderungsgesetz (Landesmediengesetz) in zweiter Lesung am 25. Mai beschlossen hat. Darin werden unter dem Deckmantel des Scheinarguments „Qualitätsförderung für den Bürgerfunk“ derselbe auf maximal eine Stunde Sendezeit gekürzt, der Sendebeginn auf 21 Uhr verschoben (zum Vergleich: durchschnittlich 20.000 Hörer in Köln um 19 Uhr, 5.000 Hörer in Köln um 21 Uhr) und die finanzielle Förderung für Sendungen des Bürgerfunks ab 1.1.2008 komplett gestrichen. Frei nach dem Motto: „Der beste Bürgerfunk ist gar kein Bürgerfunk.“


Protest von Bürgerfunkern am Roncalliplatz
Foto: NRhZ-Archiv


Nehmen wir doch zum Beispiel die Deutsche Bahn. Fordern wir „Qualitätsförderung für den Öffentlichen Personennahverkehr“. Und in der Umsetzung wird der Fahrplan ausgedünnt, werden Teilstrecken gestrichen und wird der Nulltarif eingeführt, ohne dass die Deutsche Bahn einen Finanzierungsausgleich erhält. Da kann sie gleich Konkurs anmelden.

Aber nein, unsere Politiker haben sich da noch eine Lösung ausgedacht. Laut Gesetz könnten die Radiowerkstätten, in denen die Bürgerfunksendungen produziert werden, Medienkompetenzprojekte mit Schülerinnen und Schülern durchführen, die sehr wohl gefördert werden sollen. Dafür ist aber die Kooperation mit dem Lokalsender vorgeschrieben. Dass diese Kooperation zustande kommt, darf in weiten Bereichen bezweifelt werden. Und ob die mit den Schülerinnen und Schülern produzierten Sendungen dann tatsächlich im Lokalfunk ausgestrahlt werden, kann der Lokalsender entscheiden. Er muss nicht und er wird es wahrscheinlich auch nicht. So lernen unsere Kinder schon früh, was sie von der Politik zu erwarten haben. Nämlich nichts anderes als in der Schule stattfindende Beschäftigungstherapie, bezahlt mit Rundfunkgebühren.

Alle Politiker stehen hinter diesem Landesmediengesetz

Bedanken können wir uns für all das hier in Köln vor allem bei unseren Volksvertretern aus der CDU: Franz Josef Knieps, Christian Möbius und Jürgen Hollstein. Sie haben ihre Stimme dafür hergegeben. Das sind die Volksvertreter, die bei Eintritt in den Landtag in ihrer Verpflichtungserklärung versichert haben: „Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und Schaden von ihm wenden werden.“


Protestplakat gegen die Beerdigung des Bürgerfunks
Bild: F.R.T. Clemens


Aber auch die Opposition in Düsseldorf bekleckert sich nicht mit Ruhm. Artikel 75 Abs. 3 der Landesverfassung sieht eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vor „bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung auf Antrag der Landesregierung oder eines Drittels der Mitglieder des Landtags“. Diesen Antrag hat die Opposition bis heute nicht gestellt und bis heute auch entsprechende Anfragen nicht beantwortet. Daraus kann man nur folgern, dass es keinerlei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel gibt. Das klang zwar auf der Kundgebung der Bürgerfunker am 17. März aus dem Mund der medienpolitischen Vertreter von SPD und Grünen noch ganz anders, aber was kümmert sie ihr Geschwätz von gestern?

Dankeschön der Zeitungskonzerne ist sicher

Bedanken können wir uns bei den nächsten Wahlen, indem wir klarmachen, dass der Bürger Volksvertreter wählt und keine Wirtschaftsvertreter, die seine verfassungsmäßigen Rechte mit Füßen treten, nur weil sie noch mehr Werbung im Radio bringen möchten.

Der Landesanstalt für Medien geht das Sterben des Bürgerfunks nicht schnell genug.Mit Datum vom 11. Juni 2007, noch bevor das Gesetz veröffentlicht worden und somit auch bevor es in Kraft getreten ist, versandte die Landesanstalt für Medien (LfM) vorauseilend ein Schreiben an die Radiowerkstätten mit Informationen über all die Änderungen, die nun auf den Bürgerfunk zukommen. Ebenfalls ging ein Schreiben an die Lokalsender, in dem diese aufgefordert werden, die neuen Bestimmungen des Gesetzes „so zeitnah wie möglich“ umzusetzen. Die werden das natürlich mit einem herzlichen Dankeschön gern tun, gehören sie doch überwiegenden den großen Zeitungsverlagen im Lande.

Erste Radiowerkstätten geben Schließung bekannt

Das Gesetz sieht als Übergangsregelung vor, die bisherige finanzielle Förderung des Bürgerfunks noch bis Ende des Jahres fortzuführen. Die LfM hat dazu ihre eigene Interpretation. Egal, wann die Herren der Lokalsender das Gesetz umsetzen, fördert die LfM ab Inkrafttreten des Gesetzes nur noch die eine vom Gesetz vorgesehene Bürgerfunkstunde, auch wenn weiterhin noch zwei Stunden gesendet werden. Der Haushalt der LfM sah bis Ende des Jahres volle Förderung vor. Das Geld ist also da. Aber nun wird es eingespart. Das bedeutet bis Ende des Jahres in vielen Sendegebieten eine Halbierung der Finanzierung. Die Taktik des Tods auf Raten wird also durch die LfM noch einmal verschärft.


Protest von Bürgerfunkern mit Unterstützung von Köster/Hocker
Foto: NRhZ-Archiv


Als Konsequenz haben erste Radiowerkstätten schon ihre Schließungspläne bekannt gegeben: die Bistumsstudios von Bocholt und Münster und die Volkshochschule in Köln. Das Katholische Bildungswerk in Köln erwägt, die Anzahl der Radiowerkstätten in der Diözese drastisch zu reduzieren. Andere Mitteilungen werden in Kürze folgen, wenn die Radiowerkstätten sich von ihrem Schock erholt haben und bei kühlem Nachrechnen zu dem Schluss kommen, dass sie ihren Verpflichtungen aus langfristigen Verträgen (z.B. Mietverträge und Arbeitsverträge) nicht mehr nachkommen können.

Das Gesetz widerspricht Gerichtsentscheidungen…

Die Verschiebung der Sendezeit auf 21 Uhr widerspricht bisherigen Urteilen des Oberverwaltungsgerichts zu genau diesem Sachverhalt. Eine gesetzliche Verschiebung auf 21 Uhr unter Inkaufnahme eines massiven Hörerverlusts, den nebenbei gesagt alle Radiosender teilen, höhlt faktisch die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit aus, die thematische Breite und Meinungsvielfalt des Programmangebots zu erhöhen.

Die Bestimmung „höchstens 60 Minuten“ Sendezeit für den Bürgerfunk lässt offen, wie viel es minimal sein soll. Eine Verpflichtung zu einem Mindestvolumen an Bürgerfunk ist nicht ersichtlich. Es kann demnach auch gar kein Bürgerfunk gesendet werden.

Die Streichung der Sendeminutenfinanzierung wird faktisch zur Schließung vieler Radiowerkstätten führen, wie erste Ankündigungen jetzt schon zeigen. Es wird also Sendegebiete ohne den Bürgerfunk geben.

Daraus ergibt sich eine Aufgabe der Garantie des flächendeckenden Binnenpluralismus, eine Grundbedingung für die Zulassung des privaten Lokalfunks in NRW, da ein Außenpluralismus aufgrund fehlenden Wettbewerbs im Lokalfunk nach wie vor ausgeschlossen ist.

…und es widerspricht sich selbst

§ 10 Abs. 2 Satz 2 auch des 12. Rundfunkänderungsgesetzes (Landesmediengesetz) legt grundsätzlich fest:
„Sicherung einer möglichst umfassenden Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Programmangebot im privaten Rundfunk.“ Die Vielfalt des Programmangebots war bisher gewährleistet durch die „Vielfaltsreserve“, durch die grundsätzliche Funktion des Bürgerfunks. Diese ist nicht mehr gewährleistet, wenn der Bürgerfunk wie im Gesetz in Bezug auf Sendezeit, Sendedauer, Hörerzahl und Thematik (nur noch Themen mit lokalem Bezug) massiv eingeschränkt wird, bzw. durch Förderungsentzug real abgeschafft wird.

Der immer noch gültige § 14 Landesmediengesetz schreibt der LfM bei der Lizenzvergabe wichtige Gesichtspunkte zur Beurteilung vor: u.a. inhaltliche Vielfalt des Programms, Behandlung von Minderheiten- und Zielgruppeninteressen, Beitrag zur Angebots- oder Spartenvielfalt, zur kulturellen und Sprachenvielfalt. Gleichzeitig wird aber in § 73 Abs. 1 S. 2 grundsätzlich die deutsche Sprache für die Sendungen des Bürgerfunks festgelegt. Sendungen des Bürgerfunks sollen thematisch nur noch lokalen Bezug haben. Das, was die LfM bei der Lizenzvergabe zu beachten hat und beim Programm des kommerziellen privaten Lokalfunks nicht beachtet und nicht rügt, wird also dem Bürgerfunk nun explizit auferlegt zu unterlassen.

Auch kartellrechtlich ist das neue Gesetz interessant, da es nach Aussagen eines seiner Urheber (Dr. Michael Brinkmeyer, CDU) die Aufgabe hat, die Wettbewerbsfähigkeit des Lokalfunks zu stärken. Da es in den einzelnen Sendegebieten keine anderen Lokalfunksender gibt, kann es sich nur um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk handeln. Da scheinen einige Politiker wirklich nicht zu wissen, was ihre Aufgaben sind. Oder wissen sie es nur zu genau?


MDL Michael Brinkmeier: „Das ist nun mal so."
Foto: CDU


Abstimmungsprozedur im Landtag ein schlechter Witz

Letztendlich verwundert auch die Abstimmungsprozedur zum Landesmediengesetz. Die Fraktion der Grünen hatte für die letzte Sitzung des Hauptausschusses vor der Gesetzeslesung einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wichtige Forderungen an den Gesetzentwurf zum Erhalt des Bürgerfunks enthalten waren. Dieser Antrag wurde aus formalen Gründen nicht mehr im Hauptausschuss behandelt, sondern auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt. Dort wurde zunächst über den Gesetzentwurf abgestimmt und erst dann über den Entschließungsantrag der Fraktion der Grünen, der nun eigentlich schon obsolet war. Fass’ da nur ich mich an den Kopf?

Radio Köln – 100 Prozent wirklich „von hier“?

„Radio Köln 107,1 – 100 Prozent von hier“ – so ertönt es häufig beim Lokalsender Köln. Obwohl die Lokalsender so heißen und so werben, kommt das überwiegende Programm von radio-nrw aus Oberhausen. Die Woche hat 168 Sendestunden. Davon bestreitet Radio Köln 53 Stunden, der Bürgerfunk 15 Stunden. Der Rest von 100 Stunden kommt aus Oberhausen, also „100 Prozent von hier“. Und in den 53 Stunden von Radio Köln sind enthalten: die bei radio-nrw produzierten Nachrichtenblöcke und Werbung. Demnächst hat radio-nrw noch 7 Stunden mehr pro Woche, das was beim Bürgerfunk gekürzt wird.

Aber radio-nrw profitiert noch weiter von dem neuen Landesmediengesetz. Dieses sieht einen „Führerscheinzwang“ für die Produzenten des Bürgerfunks vor. Auch wenn sie schon jahrelang qualitativ guten Bürgerfunk gemacht haben, müssen sie noch mal die Schulbank drücken und einen Qualifikationsnachweis erwerben. Tausende von Bürgerfunkern müssen also Seminare bei der Deutschen Hörfunkakademie in Oberhausen machen. Und die Akademie sitzt nicht nur im gleichen Haus wie radio-nrw. radio-nrw aber, vor allem in der Hand der privaten Presse, ist auch größter Anteilseigner an der Akademie.

Weitere schöne Aussichten für die Verleger

Für den Bürgerfunk heißt es jetzt: Den Gürtel enger schnallen. Es geht ums Überleben. Denn der Weg durch die Gerichtsinstanzen gegen dieses Gesetz kann lang werden. Deshalb heißt die Devise: „Bürgernaher Bürgerfunk und vor allen Dingen: Unbequem werden!“


Hombach gratulierte der Landesregierung zum neuen Mediengesetz –
Rüttgers verlieh Großverleger Hombach den Verdienstorden NRWs,
Foto:
Staatskanzlei NRW/ Ralph Sondermann

Bei der Eröffnung des Medienforums am 19. Juni in Köln hat Herr Rüttgers übrigens weitere Pläne enthüllt. Er hält es für untragbar, dass die lokalen Zeitungsverlage kein Lokalfernsehen machen dürfen und fordert, der Zugang zum Lokalfernsehen müsse für alle offen sein. Wenn er „alle“ sagt, so meint er als Politiker selbstverständlich nicht alle, sondern nur seine Freunde, die Zeitungsverleger. Rüttgers’ neoliberales Räumkommando: „Wir machen Ihnen den Weg frei!“

Rainer Stach ist stellv. Vorsitzender des Interessenvereins gemeinnütziger Rundfunk in NRW e.V. und Vorsitzender des Freien Lokalrundfunks Köln e.V.

(PK)

Online-Flyer Nr. 101  vom 27.06.2007

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FILMCLIP
FOTOGALERIE