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Globales
Berliner Diplomaten verteidigen Großgrundbesitz in Paraguay
Neue deutsche Kolonien?
Von Harald Neuber
Es müsse nur ein „soziales Interesse“ bestehen, heißt es in Artikel 109 der paraguayischen Verfassung. Und das Interesse könnte nirgends größer sein als in dem lateinamerikanischen Land: Nur ein Prozent der Landeigentümer herrscht dort über 77 Prozent des Bodens, 40 Prozent der Landarbeiter müssen mit einem Prozent auskommen. Als die 120 Familien die Siedlung Palmital gründeten, fühlten sie sich daher sicher. Der Staat stand in der Pflicht, sie zu schützen. Doch dann kam alles anders.

Paraguay: Land mit riesigen Flächen – ungenutzt.
Foto: sunny33 | Quelle: pixelio.de
Obwohl das staatliche Institut für „Ländliche Wohlfahrt“ die Übergabe des Grundstücks an die landlosen Familien befürwortet hatte, erteilte der Senat dem Antrag eine Absage. Die Familien wurden mehrfach vertrieben, ihre Hütten niedergebrannt, die „Anführer“ verhaftet. Grund für die Repression waren die Besitzverhältnisse: Der Eigner war ein Deutscher. Denn 1993 wurde ein Vertrag zwischen Berlin und Asunción „zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen“ unterzeichnet. Mit Verweis auf dieses Investitionsschutzabkommen erteilte der Senat des Zweikammerparlamentes nicht nur der Enteignung der Ländereien in Itapúa eine Absage und veranlasste, die Besetzer zu vertreiben. Gegen den Widerstand der Abgeordnetenkammer verhinderte er auch andere Landverteilungen, von denen deutsche Junker betroffen gewesen wären.
Der Fall wird in einer Studie beschrieben, die von den deutschen Entwicklungshilfeorganisationen FIAN, Brot für die Welt, Misereor und EED in Paraguay in Auftrag gegeben wurde. Bei der Lektüre wird schnell klar, dass Palmital keine Ausnahme ist. Seit Jahren greift die deutsche Botschaft in Asunción offenbar konsequent ein, wenn Deutsche von Bodenenteignungen bedroht sind. Bundesbürger hätten das Land „aus Spekulationsgründen gekauft und lassen es brachliegen“, heißt es in der Untersuchung.
Werden Bodenspekulationen zu Lasten der Bevölkerungsmehrheit durch ein modernes Investitionsschutzabkommen verteidigt? In einem Schreiben an den Präsidenten des Senats zeigten sich die Berliner Diplomaten bereits im Oktober 2000, zwei Jahre nach Inkrafttreten des bilateralen Vertrags, „sehr besorgt“ über die geplante Enteignung eines weiteren Landgutes in Itapúa. 85 Familien hatten bei der Ortschaft Naranjito das Grundstück eines Deutschen besetzt. „Der Eigentümer wohnt im Ausland“, konstatiert die Studie, „er ist noch nie in der Gegend aufgetaucht und nutzt sein Land nicht, das er bereits seit 15 Jahren verlassen hat“. Die Botschaft, so hieß es in dem Schreiben vom Oktober 2000 trotzdem, „wird nicht teilnahmslos bleiben können, wenn ein Investor deutscher Staatsbürgerschaft einem Enteignungsprozess unterzogen wird“. Die Drohung wirkte: Gut zwei Wochen später wurde dem Antrag auf Übertragung der Ländereien eine Absage erteilt.
Auf Nachfrage beschrieb FIAN-Mitarbeiter Roman Herre die Folgen: Als vor wenigen Jahren Familien der indigenen Gemeinschaft Sawhoyamaxa im Departement Chaco vom Land eines Deutschen vertrieben wurden, habe es Todesopfer gegeben. „Damals starben mehrere Kinder an der Belastung und armutsbedingten Krankheiten“, sagte Herre. Dies habe auch zu einer Verurteilung durch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt, die bis heute von Berlin und Asunción ignoriert wird. Im Fall Palmital hingegen sei es doch noch zu einer gütlichen Regelung gekommen, „allerdings erst, nachdem dem Besitzer ein Vielfaches seines ursprüngliches Landes als Entschädigung zur Verfügung gestellt wurde“.
Ende vergangener Woche führten FIAN-Vertreter und die paraguayischen Autoren der Studie Gespräche im Wirtschafts- und Außenministerium in Berlin. Sie seien „verhalten positiv“ verlaufen, sagt Herre. Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes kündigte nun Gespräche mit der Botschaft in Asunción an. (CH)
Weitere Informationen unter www.fian.de
Online-Flyer Nr. 123 vom 28.11.2007
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Berliner Diplomaten verteidigen Großgrundbesitz in Paraguay
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Von Harald Neuber
Es müsse nur ein „soziales Interesse“ bestehen, heißt es in Artikel 109 der paraguayischen Verfassung. Und das Interesse könnte nirgends größer sein als in dem lateinamerikanischen Land: Nur ein Prozent der Landeigentümer herrscht dort über 77 Prozent des Bodens, 40 Prozent der Landarbeiter müssen mit einem Prozent auskommen. Als die 120 Familien die Siedlung Palmital gründeten, fühlten sie sich daher sicher. Der Staat stand in der Pflicht, sie zu schützen. Doch dann kam alles anders.

Paraguay: Land mit riesigen Flächen – ungenutzt.
Foto: sunny33 | Quelle: pixelio.de
Obwohl das staatliche Institut für „Ländliche Wohlfahrt“ die Übergabe des Grundstücks an die landlosen Familien befürwortet hatte, erteilte der Senat dem Antrag eine Absage. Die Familien wurden mehrfach vertrieben, ihre Hütten niedergebrannt, die „Anführer“ verhaftet. Grund für die Repression waren die Besitzverhältnisse: Der Eigner war ein Deutscher. Denn 1993 wurde ein Vertrag zwischen Berlin und Asunción „zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen“ unterzeichnet. Mit Verweis auf dieses Investitionsschutzabkommen erteilte der Senat des Zweikammerparlamentes nicht nur der Enteignung der Ländereien in Itapúa eine Absage und veranlasste, die Besetzer zu vertreiben. Gegen den Widerstand der Abgeordnetenkammer verhinderte er auch andere Landverteilungen, von denen deutsche Junker betroffen gewesen wären.
Der Fall wird in einer Studie beschrieben, die von den deutschen Entwicklungshilfeorganisationen FIAN, Brot für die Welt, Misereor und EED in Paraguay in Auftrag gegeben wurde. Bei der Lektüre wird schnell klar, dass Palmital keine Ausnahme ist. Seit Jahren greift die deutsche Botschaft in Asunción offenbar konsequent ein, wenn Deutsche von Bodenenteignungen bedroht sind. Bundesbürger hätten das Land „aus Spekulationsgründen gekauft und lassen es brachliegen“, heißt es in der Untersuchung.
Werden Bodenspekulationen zu Lasten der Bevölkerungsmehrheit durch ein modernes Investitionsschutzabkommen verteidigt? In einem Schreiben an den Präsidenten des Senats zeigten sich die Berliner Diplomaten bereits im Oktober 2000, zwei Jahre nach Inkrafttreten des bilateralen Vertrags, „sehr besorgt“ über die geplante Enteignung eines weiteren Landgutes in Itapúa. 85 Familien hatten bei der Ortschaft Naranjito das Grundstück eines Deutschen besetzt. „Der Eigentümer wohnt im Ausland“, konstatiert die Studie, „er ist noch nie in der Gegend aufgetaucht und nutzt sein Land nicht, das er bereits seit 15 Jahren verlassen hat“. Die Botschaft, so hieß es in dem Schreiben vom Oktober 2000 trotzdem, „wird nicht teilnahmslos bleiben können, wenn ein Investor deutscher Staatsbürgerschaft einem Enteignungsprozess unterzogen wird“. Die Drohung wirkte: Gut zwei Wochen später wurde dem Antrag auf Übertragung der Ländereien eine Absage erteilt.
Auf Nachfrage beschrieb FIAN-Mitarbeiter Roman Herre die Folgen: Als vor wenigen Jahren Familien der indigenen Gemeinschaft Sawhoyamaxa im Departement Chaco vom Land eines Deutschen vertrieben wurden, habe es Todesopfer gegeben. „Damals starben mehrere Kinder an der Belastung und armutsbedingten Krankheiten“, sagte Herre. Dies habe auch zu einer Verurteilung durch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt, die bis heute von Berlin und Asunción ignoriert wird. Im Fall Palmital hingegen sei es doch noch zu einer gütlichen Regelung gekommen, „allerdings erst, nachdem dem Besitzer ein Vielfaches seines ursprüngliches Landes als Entschädigung zur Verfügung gestellt wurde“.
Ende vergangener Woche führten FIAN-Vertreter und die paraguayischen Autoren der Studie Gespräche im Wirtschafts- und Außenministerium in Berlin. Sie seien „verhalten positiv“ verlaufen, sagt Herre. Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes kündigte nun Gespräche mit der Botschaft in Asunción an. (CH)
Weitere Informationen unter www.fian.de
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