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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
BUND-Obstwiese soll zugunsten Tagebau Garzweiler II enteignet werden
Widerstand gegen RWE Power AG
Von Peter Kleinert

Eine Wiese mit 87 Obstbäumen in der Gemeinde Jüchen, Rhein-Neuss-Kreis, macht dem Energiekonzern RWE Power AG seit Jahresbeginn große Probleme. Sie gehört dem Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in NRW und ist von einigen Umweltschützern besetzt worden, weil das Oberverwaltungsgericht Münster eine Klage des BUND gegen eine Zwangsenteignung der Wiese zugunsten des RWE und der Realisierung seines Tagebaus Garzweiler II für die Verstromung von 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle abgewiesen hat.
„Garzweiler Flächenbrand“ 

Der BUND hatte das einen Hektar große Grundstück Ende 1997 erworben, um darauf eine Obstwiese zu pflanzen und ökologisch zu bewirtschaften. Einst für die Region typische Apfelsorten wie die „Rheinische Schafsnase“ oder die „Rote Sternrenette“ sowie zahlreiche Birnen-, Mirabellen-, Pflaumen- und Kirschbäume sorgen seitdem für reiche Ernte. Eine besondere Spezialität der Obstwiese ist der „Garzweiler Flächenbrand“, ein hochprozentiger Apfelbrand. Nun soll die Wiese im Zuge der Braunkohlegewinnung abgebaggert und in das neue Abbaugebiet „Garzweiler II“ integriert werden, das mit 4.800 Hektar sogar größer ist als der geplante Nationalpark Siebengebirge.



BUND-Obstwiese in Jüchen | Foto: Achim Baumgartner


Mit einer Blockade der Obstwiese versucht die RWE Power AG seit Donnerstag, deren Besetzung zu beenden. „Damit wird offenbar das Ziel verfolgt, uns vom Lebensmittelnachschub abzuschneiden und so zum Auf- geben zu zwingen“, sagt Dirk Jansen Geschäftsleiter des BUND. „Neben der Absperrung mit einem bewachten Kunststoffgatter wurden sämtliche Zufahrt- en zusätzlich mit einem Erdwall gesperrt. Ein größerer Erdwall sollte hinter dem Kunststoffgatter auf der Hauptzufahrt zu unserem Gelände von Westen her – von der Verbindungsstraße Holz–Otzenrath kommend – aufgeschüttet werden, damit auch ein fußläufiger Transport von Lebensmitteln

Raupenfahrzeuge blockieren die
Zufahrt
| Foto: BUND
dies, indem er sich auf den Boden direkt vor die Raupe geworfen hat. Die RWE- Werkschützer verzichteten dann auf weitere Aktionen mit der Raupe. Statt- dessen kam es anschließend zu ver- einzelten Behinderungen von Personen, die Wasser und andere Sachen bringen wollten, sich aber letztlich nicht aufhalten ließen.“und Wasser zum Gelände erschwert würde. Ein BUND-Aktivist verhinderte

Breite Solidarität von Anwohnern
 
Trotz der Einkesselung halten die BUND-Aktivisten an der Besetzung fest. Besonders erfreut sind die in Kälte, Wind und Regen ausharrenden Umweltschützer über die breite Solidarität der von der Braunkohle betroffenen Menschen in der Region. Etliche Besucher zeigten mit spontanen Besuchen ihre Sympathie für die BUND-Aktion und brachten Verpflegung, Trinkwasser oder Feuerholz durch die RWE-Sperre.
 
Ebenfalls am Donnerstag hat die RWE Power AG den BUND schriftlich aufgefordert, das Grundstück, auf dem das Zeltlager der Besetzer steht, unverzüglich zu räumen, damit mit den sogenannten „Vorfeldmaßnahmen“ zur Vorbereitung der Abbaggerung für den Tagebau Garzweiler begonnen werden könne. Zu diesen „Vorfeldmaßnahmen“ gehört vor allem das Fällen der 87 Obstbäume des BUND.

Der BUND hat dieses Ansinnen zurück gewiesen und hält seine Obstwiesen- besetzung für ein legitimes Mittel zur Verteidigung seiner grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte. Ungeachtet der

Widerstandscamp der Umwelt-
schützer
| Foto: BUND
 
angekündigten Zwangs- räumung bleibe der BUND bis zum Abschluss der Klageverfahren Eigen- tümer der einen Hektar großen Wiese. Dass das RWE jetzt versuche, Fakten zu schaffen, hält der BUND laut Jansen für einen „dem anachronistischen Bergrecht geschuldeten Skandal“. Dieses bevorzuge unter Missachtung des Allgemeinwohls einseitig die Interessen des Energiemultis RWE und gehöre deshalb abgeschafft. Der Tagebau sei zudem „ein Super-GAU für Mensch, Natur, Landschaft und Grundwasser“.

 
„Eklatante Fehlentscheidung des OVG

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, sieht in der Entscheidung des Münsteraner Oberverwaltungsgerichts zur Fortführung des Braunkohletagebaus Garzweiler II eine eklatante Fehlentscheidung. Sie diene der Fortsetzung einer verfehlten Energiepolitik. Mit dem Aufschluss von Garzweiler II werde die Erdatmosphäre mit CO2-Emissionen aus der Verbrennung von 1,3 Milliarden Tonnen Kohle bis zum Jahr 2045 zusätzlich belastet. Angesichts der Warnungen der Wissenschaftler vor den Folgen der zunehmenden Erderwärmung müsse dieser Klimafrevel dringend gestoppt werden.

Weiger bezeichnete die Begründung des Gerichts, die Inanspruchnahme des BUND-Grundstückes für Garzweiler II diene dem Allgemeinwohl als „grotesk“.

Besetzer stärken sich mit „Garz-
weiler Flächenbrand“

Foto: BUND
Nach einem Jahr intensiver Debatte um die Notwendigkeit von mehr Klimaschutz sei der Öffentlichkeit inzwischen klar, dass nicht der Ausbau fossiler sondern nur der Ausbau erneuerbarer Energien dem Allgemeinwohl diene. RWE unterlaufe mit Garzweiler II nicht nur die Klimaschutzbeschlüsse der Bundesregierung, das Unternehmen setze auch seine Politik der Landschaftszerstörung und Zwangsenteignung unvermindert fort. Der BUND werde seinen politischen und juristischen Widerstand gegen das Projekt nicht aufgeben und eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen der Nichtzulassung einer Revision gegen das Urteil aus Münster einreichen.


Auch ein vor dem OVG Münster unterlegener Privatkläger kündigte eine Beschwerde gegen das Urteil an. Der Immerather Bürger Stephan Pütz zeigte sich „tief betroffen“ vom Urteil der Münsteraner Richter: „Es ist nicht hinnehmbar, dass der Staat sich zur Förderung privater Interessen das Recht anmaßt, das Leben und die Lebensgestaltung der Tagbebaubetroffenen tiefgreifend zu verändern. Das OVG-Urteil missachtet nicht nur das Grundrecht auf Heimat, sondern unser Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ (PK)



Online-Flyer Nr. 128  vom 09.01.2008



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