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Aktueller Online-Flyer vom 09. Juni 2026  

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Kultur und Wissen
Das ABC der Alternativen:
Öffentliches Eigentum
Von Tim Engartner

„Da kann man nix dran machen...“, hört man oft, wenn man sich mit Freunden und Bekannten über den verschwundenen Sozialstaat, wachsenden Rassismus, den volksverdrossenen Politikklüngel oder über vorgebliche „Terroristenjagden“ unterhält, die auf dem hauseigenen Computer enden. Doch, man kann was dran machen, es gibt Alternativen, die 136 Autoren in einem Nachschlagewerk beschreiben. In den kommenden Ausgaben stellt die NRhZ einige vor, in dieser Folge begründet Tim Engartner die Rückkehr zum öffentlichen Eigentum.
Nach den Publikationen „ABC der Globalisierung“ (2005) und „ABC zum Neoliberalismus“ (2006) ist im Oktober 2007 das „ABC der Alternativen“ erschienen. Gesellschaftliche Alternativen sind denk- und machbar – so lautet der Grundtenor des „ABC der Alternativen“, das mit 126 Begriffen – von A wie Ästhetik des Widerstands bis Z wie Ziviler Ungehorsam – historische und aktuelle Projekte, Praxen und Forderungen aufzeigt und zur Diskussion stellt. Das Buch, an dem Autorinnen und Autoren aus einem breiten politischen Spektrum und in internationaler Kooperation mitgewirkt haben, ist eine ausdrückliche Entgegnung zur narkotisierenden Parole „There is no alternative“ des neoliberalen Zeitgeistes – die Redaktion.

„Öffentliches Eigentum“

Eigentumsverhältnisse legen fest, wer über was im Rahmen der rechtlichen, ökonomischen und gegebenenfalls religiösen Regeln eines Sozialsystems verfügen kann beziehungsweise darf. Gegenstand der Staats-, Rechts- und Sozialphilosophie sind Besitz und Eigentum aber auch, weil Verfügungsgewalt soziale Beziehungen stiftet, verhindert, hierarchisiert oder beeinflusst. Um die Eigentumsverhältnisse so auszugestalten, dass privatwirtschaftlichen Gewinninteressen Einhalt geboten wird, muss der Staat nicht nur als Dompteur auftreten, sondern auch eigene Angebote schaffen: in Gestalt öffentlicher Güter und Dienstleistungen, mit denen der gesamtgesellschaftlich erwirtschaftete Reichtum (zeitlich verzögert) allen Bevölkerungsschichten zugute kommt.


Stadtsparkasse wirbt an Kölner Uni mit Krediten um die Studiengebühren zu bezahlen | Foto: Lena Buderath

Die Beantwortung der Frage, in welcher Relation öffentliches und privates Eigentum zueinander stehen (sollen), ist von herausragender Bedeutung, da Eigentum sowohl aus- als auch einschließend wirken kann. Während Privateigentum nach der geltenden Zivilrechtsordnung (§ 903 Satz 1 BGB) eine Ausschlussbefugnis gegenüber Dritten beinhaltet und damit zugleich Schutz vor staatlicher Willkür bietet, unterliegen öffentliche Güter und Dienstleistungen einem politisch zu bestimmenden Zugriff und erlauben in der Regel die Teilhabe aller BürgerInnen. Sie wirken „integrativ“ und egalisierend, weil Menschen sie nicht wie private Güter in Abhängigkeit von ihrer Kaufkraft als KonsumentInnen erwerben, sondern in Ausübung ihres politischen Rechts als StaatsbürgerInnen nutzen.

Millionen könnten vor dem Tod bewahrt werden

Öffentliches Eigentum ist ein zentraler Ansatzpunkt, um das Verlangen nach mehr sozialer Gerechtigkeit zu stillen. Die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich zeigt, dass die Akkumulation von Privateigentum nur für wenige die ersehnte Freiheit bringt. Wenn öffentliches Eigentum dem Markt mitsamt seinen Ausgrenzungsmechanismen unterworfen wird, wächst die Gruppe derjenigen, die „auf der Strecke bleiben“. Jedes Jahr könnten Millionen AfrikanerInnen vor dem Tod bewahrt werden, wenn die privaten Patente für (über)lebenswichtige Arzneimittel gelockert und als öffentliche Güter für die Produktion von Nachahmermedikamenten, so genannte Generika, zur Verfügung stünden.

Ein bedeutender öffentlicher Sektor wird aber auch dann gebraucht, wenn die Kapitalrentabilität die Renditeerwartungen der Privatinvestoren unterschreitet. Betrifft die „privatwirtschaftliche Abstinenz“ Sektoren der öffentlichen Daseinsvorsorge wie das Gesundheits-, Verkehrs- oder Bildungswesen, muss der Staat im Interesse seiner BürgerInnen tätig werden – entweder indem strikte Auflagen ausgesprochen werden (was sich oft als wenig wirkungsvoll erweist) oder indem Unternehmen in öffentlichem Eigentum diese Aufgaben wahrnehmen. Wie die verfehlten Geschäftspolitiken der Sparkassen und Landesbanken zeigen, bedarf es dazu aber nicht nur einer (Wieder-)Herstellung staatlicher Verfügungsrechte, sondern vor allem einer eindeutig definierten und demokratisch legitimierten Zielsetzung im Sinne der Gemeinwirtschaftlichkeit.


Mülheimer Bürgerinitiativen – Protest gegen Privatisierung | Foto: MBI

Aus diesem Grund haben zahlreiche Städte und Gemeinden begonnen, ihre an Private veräußerten Dienstleistungen zu rekommunalisieren. So beschloss der Potsdamer Stadtrat den Rückkauf der Anteilsscheine an den örtlichen Wasserwerken, nachdem die Abnahmepreise binnen drei Jahren um 80 Prozent gestiegen waren.

Öffentlich, preiswerter und besserer Service


Auch die Rückverstaatlichung der Müllentsorgung – „orange Revolution“ – erweist sich überwiegend als Erfolgsgeschichte: So konnten mehr als 100 Städte und Landkreise bei einer konstanten, teilweise sogar aufgestockten Beschäftigtenzahl die Servicequalität verbessern, Einsparungen von bis zu einem Drittel erzielen und die Müllgebühren senken.

evo morales Foto: http://www.forohumanistalatinoamericano.org/
Bolivian. Präsident Evo Morales   
Vorbild für Re-Privatisierung
Foro Humanista Latinoamericano
Da Eigentumsverhältnisse das Ergebnis politischer Entscheidungen darstellen, sollte stärker als bisher auf die Positivbeispiele staatlicher (Wirtschafts-)Tätigkeit Bezug und die gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse Einfluss genommen werden. Allzu häufig wird die Debatte noch von konditionierten Reflexen („Weg zur Knechtschaft“, „Staatssozialismus“, „Kommandowirtschaft“) dominiert.


(Links)alternative Konzepte müssen den grundgesetzlich verbrieften Anspruch aus Art. 14 Abs. 2 GG – „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ – öffentlichkeitswirksamer herausstellen als bislang, damit sich ein Bewusstsein dafür entwickelt, dass öffentliche Güter und (öffentliche) Dienstleistungen zentrale Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik umfassen: die vergleichsweise preiswerte Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Sicherung von Beschäftigung und die Begrenzung sozialer Ungleichheiten auf personeller und räumlicher Ebene. (CH)


Zum Weiterlesen
Altvater, Elmar (2003): Was passiert, wenn öffentliche Güter privatisiert werden?, in: Peripherie, 23. Jg., 90/91, S. 171-201.
Engartner, Tim (2007): Privatisierung und Liberalisierung – Strategien zur Selbstentmachtung des öffentlichen Sektors, in: Butterwegge, Christoph/Lösch, Bettina/Ptak, Ralf: Kritik des Neoliberalismus, Wiesbaden, S. 87-133.


abc der alternativen
                                                





„ABC der Alternativen“

Erschienen im VSA-Verlag,
HerausgeberInnen: Ulrich Brand,
Bettina Lösch und Stefan Thim-
mel in Kooperation mit dem
wissenschaftlichen Beirat von
Attac, der Rosa Luxemburg
Stiftung
und der taz
272 Seiten, 12 Euro
ISBN 978-3-89965-247-5

Online-Flyer Nr. 148  vom 28.05.2008

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