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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Aktuelles
Brisantes Buch hilft weiter
Worst Case Hartz IV
Von Marita Vollborn und Vlad Georgescu

Für CDU, SPD, die Grünen und die FDP kommt das Werk kurz vor der Wahl mehr als ungelegen, denn es spricht über sieben Millionen Menschen an und fordert auf, tätig zu werden. Vor allem geht es die bröckelnde Mittelschicht der Gesellschaft an, die noch in Lohn und Brot steht. Die Autoren Vollborn und Vlad Georgescu erklären, warum sie den Glauben an die Versprechen der Politik verloren haben. Wer dieses Werk liest, wird womöglich jene Parteien abstrafen, die in der Ära Schröder Hartz IV ermöglichten oder Beifall spendeten.Ein Auszug aus dem Buch. Die Redaktion
Es sind jene Parteien, die rund eine Billion Euro für Banken zur Verfügung stellten, während Finanzminister Steinbrück und Wirtschaftsminister Guttenberg die Normalbevölkerung bei Anne Will bereits auf harte Sparmaßnahmen vorbereitet wird. Doch das erzählt man eben dieser Normalbevölkerung seit 30 Jahren.

Arbeitslosengeld, Hartz IV: Tipps und Regeln gegen den Worst Case


Wen also wählen? Steinmeier, Merkel, Westerwelle - oder aus Protest sogar die Piratenpartei? Im Grunde egal, denn Millionen von Menschen geht es auf Grund drohender Entlassungen nach der Wahl massiv an die Substanz. Der mögliche Alltags-Ausweg jenseits des Polit-Mainstream bietet ein Buch: Pünktlich zur Wahl und für die Zeit danach erschien ein Wirtschaftssachbuch mit starkem Ratgeber-Charakter, der ganz besondere Tipps für den Worst Case enthält. Warum im Falle der drohenden Zwangsversteigerung die Spitzhacke das richtige Argument für die Hausbank ist, und wieso der Gerichtsvollzieher zum Verbündeten avanciert schildern in dem bei HANSER erschienenen Werk zwei Bestsellerautoren, des es wissen müssen: Marita Vollborn und Vlad Georgescu erlebten im Jahr 2002 den eigenen sozialen Absturz, bevor ihnen das ganz erstaunliche Comeback gelang. Lesen Sie einen exklusiven Buchauszug mit nur einigen der wichtigsten Tipps für den Worst Case.

Regel Nr.1: Politische Versprechen prüfen

Wählen zu gehen galt uns, den Kindern diktatorischer Systeme, stets als demokratische Errungenschaft, der zu folgen eine Möglichkeit der aktiven Einflussnahme war. Immerhin waren wir nicht nur im ehemaligen Ostblock geboren, sondern auch aufgewachsen und kannten die Gängelung und Bevormundung der Partei der Arbeiterklasse und ihrer Zuträger zur Genüge. Dass die Demokratie tatsächlich eine aufs Totalitäre verlegte Monopolwirtschaft mit liberalem Handwerkszeug ausstatten kann, zeigte sich im sozialen Kahlschlag Anfang des Millenniums. Über Jahre hinweg hatten wir Rot-Grün in der festen Überzeugung gewählt, sowohl SPD als auch Grüne setzten sich für soziale und ökologische Belange ein, wie es ihre Namen versprechen.

Das tun wir heute nicht mehr. Unter dem wohlklingenden Begriff „Reformkurs“ hatte die rot-grüne Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) den größten sozialen Kahlschlag in der Geschichte der Bundesrepublik eingeläutet. Der „Genosse der Bosse“, wie der treffende Beiname des Industriepolitikers Schröder lautet, konnte mit der Agenda 2010 ein Werk durchsetzen, das ein in Gesetze gegossenes Zugeständnis an die Wirtschaft darstellt. Eine große Koalition, wie derzeit an der Macht, setzt sich ebenso wenig für die Rechte der Bürger ein.

Die Milliarden schweren Steuergeschenke von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) seit 2008 stützt in erster Linie die Macht der Banken. Die öffentlichkeitswirksame Behauptung, gegenüber den Finanzinstituten hart durchgreifen zu wollen, blieb, was sie war: eine Politposse. In ihrer Regierungserklärung im Dezember 2008 verlor Angela Merkel kein Wort über die kriminellen Machenschaften der Finanzelite, auch sprach sie weder die persönliche Haftung der Verantwortlichen an noch verlangte sie eine Beschränkung der exorbitanten Managergehälter auf 500.000 Euro oder eine Abschaffung der zahlreichen Boni.

Verschwiegen hatte Merkel auch, dass es ausgerechnet Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann war, der das informelle Regierungskomitee zur Rettung der Banken leitete, das den Milliarden-Rettungsplan entworfen hatte: derselbe Ackermann, der die Deutsche Bank auf eine Rendite von 25 Prozent getrimmt hatte, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007 insgesamt 13,98 Millionen Euro Vergütung und damit 770.000 Euro mehr kassierte als 2006 und schließlich im Jahr des beginnenden Desasters, 2008, den Bescheidenen mimte und ankündigte, auf seinen Gehaltsbonus zu verzichten – ein Ablasshandel zu Zeiten des Zockerkapitalismus.

Wir kamen zum Schluss, dass diesem Land zunehmend die Relationen und der Politik die Bodenhaftung fehlt; „unanständig“ ist für uns das einzige Adjektiv, das die Gier der Wirtschaft annähernd beschreiben konnte. Dass die Politik sehenden Auges die Spaltung in ein Immer-Reicher und Immer-Ärmer billigend in Kauf nimmt und, mehr noch, sie mittels Gesetzen a la Hartz IV tatkräftig forciert, können wir nicht mehr nachvollziehen. Heute würden wir nie wieder irgendwelchen Versprechungen aus der Politik Glauben schenken – weder über die soziale Lage der Nation, noch über die staatlichen Renten oder die private Altersvorsorge, die Sicherheit von Arbeitsplätzen oder die Vollbeschäftigung. Wir würden unseren eigenen Weg gehen und jedes Angebot auf seine Stichhaltigkeit überprüfen, so gut es eben geht.

Regel Nr.2: Vorsicht statt Vertrauen


Schon das Einreichen des Hartz IV-Antrags birgt viele Fallen, und nicht jeder Sachbearbeiter wird Ihnen wirklich helfen wollen. Mitunter gibt es Angestellte, deren Befriedigung darin zu liegen scheint, Fallstricke zu legen und den Niedergang eines „Besserverdieners“ genüsslich auszukosten – wie wir es erlebt haben. Glauben Sie deshalb nicht unumwunden, was Ihr Ansprechpartner beim Amt behauptet. Das beginnt schon beim Thema Wohnen.

Fakt ist, dass kein Hausbesitzer Anspruch auf Hartz IV hat, solange bestimmte Flächen oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen liegen. Rein juristisch betrachtet ist die Lage eindeutig. Ob die eigenen vier Wände als Vermögenswert angerechnet werden oder nicht, hängt von den bewohnten Quadratmetern ab. Übersteigt die Fläche das, was der Gesetzgeber als angemessen erachtet, kämpft der Antragsteller auf nahezu verlorenem Posten. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 07.11.2006 (Az. B 7b AS 2/05 R ) festgelegt, dass der Staat langzeitarbeitslosen Eigentümern die bitter benötigte Hilfe relativ unproblematisch verwehren darf.

Es geht um die „Angemessenheit“, für die die Sozialrichter klare Grenzen vorgaben. Bis zu 130 Quadratmetern bei einem Eigenheim und 120 Quadratmeter bei einer Eigentumswohnung galten vor der BSG-Entscheidung als angemessen. Das Gericht verschärfte jedoch diese Regelung, indem es die Obergrenzen für einen 4-Personen-Haushalt festlegte. Jedes Haushaltsmitglied weniger reduziert zwangsläufig den als angemessen betrachteten Wohnflächenbedarf um jeweils 20 Quadratmeter.

Mehrköpfige Familien geraten ins Hintertreffen. Entweder Sie verkaufen Ihr Eigenheim, um das daraus erzielte Geld zunächst aufzubrauchen – erst dann besteht ein Anspruch auf Hartz IV. Oder Sie behalten Haus und Garten – erhalten aber keine Hilfe vom Staat. Ein kinderloses Ehepaar beispielsweise würde nach einjähriger Arbeitslosigkeit nur noch dann Anspruch auf Hartz IV haben, wenn es in einem Haus mit höchstens 90 Quadratmetern Wohnfläche oder in einer Eigentumswohnung mit maximal 80 Quadratmetern wohnt. Haus- und Wohnungseigentümer, die auf mehr Wohnfläche leben, müssten ihre als Vermögen betrachtete Immobilie „verwerten“.

Regel Nr. 3: Sich auskennen


Wer außerhalb von Großstädten wohnt, 20 oder 30 Jahre lang seine Hausraten abstotterte und das Eigenheim als Altersvorsorge betrachtete, steht dem Hartz IV-Gesetz zufolge vor der unabwendbaren Altersarmut. Die Immobilien sind in den meisten Fällen größer, als es die vom Bundessozialgericht festgelegten Obergrenzen gestatten, nur: Gerade in Zeiten der Krise lassen sich die Häuser kaum veräußern. 180 Quadratmeter Wohnfläche, 1.500 Quadratmeter Garten - derartige Traumkonstellationen sind in Orten wie Osterode, Pattensen oder Landshut üblich, spülen aber kaum Hunderttausende in die Kasse. Dennoch verlangt das Amt die Verwertung der Immobilien, wohl wissend, dass jemand mit den erzielten 80.000 oder 100.000 Euro kaum bis in Rentenalter, geschweige denn danach auskommen kann.

Was also tun? Dem Sachbearbeiter vor Wut die Akten ins Gesicht zu schleudern wäre zweifelsohne eine emotional nachvollziehbare Reaktion. Weit effektiver ist, sich durch die Rechtsprechung zu wühlen – oder mit Hilfe eines Anwalts wühlen zu lassen. Das Sozialgericht Stade beispielsweise hatte entschieden, dass der Kläger auch dann Anrecht auf Bezug von Hartz IV hat, wenn die Quadratmeterzahl des Grundstücks und des Hauses das Limit auf den ersten Blick deutlich überschreitet (Az.: S 17 AS 230/06 ). Geklagt hatte ein langzeitarbeitsloser Mann, der zusammen mit zwei minderjährigen Kindern und seiner Lebensgefährtin ein Eigenheim mit insgesamt 227 Quadratmetern Wohnfläche besaß und einen Garten von über 1.700 Quadratmetern sein eigen nannte.

Allerdings: Die Familie bewohnte lediglich 125 Quadratmeter im Erdgeschoss; die Dachgeschosswohnung mit 102 Quadratmetern Wohnfläche war vermietet. Genau deswegen, argumentierten die Richter, könne die Agentur für Arbeit den Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht ablehnen und auch keine „Vorverwertung“, sprich: einen Verkauf, verlangen. Denn aus Sicht der Richter hatte der Antragsteller bereits einen Teil seines Hauses wirtschaftlich verwertet, wenn auch durch Vermietung. Auf diese Weise müsse man lediglich den selbst bewohnten Teil anrechnen, was bei 125 Quadratmetern innerhalb des Zulässigen lag. Ähnlich urteilten die Richter auch in Sachen Grundstücksfläche:

„Gemäß § 12 Abs 3 Nr 4 SGB II ist ein selbstgenutztes Hausgrundstück von angemessener Größe nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Für Grundstücke im außerstädtischen Bereich wird eine Größe von bis zu 800 qm noch als angemessen angesehen, in Bezug auf die Wohnfläche gelten im Anschluss an § 39 Abs 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes eine Fläche von bis zu 130 qm als angemessen (vgl. Brühl: LPK-SGB II, § 12, Rn 44/45, Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 12, Rn 71).“ Es bleibt stets eine Einzelfallentscheidung – mit guten Aussichten auf Erfolg, wie das Urteil darstellt: „Eine Verwertung des Hausgrundstückes allein schon wegen der Unangemessenheit der Grundstücksfläche scheidet nach Überzeugung des Gerichts aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls im Ergebnis aus.“

Das Urteil von Stade besitzt Modellcharakter, und es dürfte insbesondere erwerbslosen Hausbesitzern Hoffnung schenken. Wann immer Menschen in existenzielle Not geraten, lohnt es sich, gegen die Entscheidungen der Behörden zu klagen. Denn das Amt klärt üblicherweise nicht auf, sondern wendet Vorschriften an, ohne über legale Alternativen zu informieren. Vertrauen Sie also keinem Sachbearbeiter – Sie könnten am Ende alles verlieren, ohne es zu müssen.

Regel Nr. 4: Auf Stärke setzen

Sie sind kein Bittsteller, und niemand schenkt Ihnen etwas. Betrachten Sie Ihr Gegenüber keinesfalls als Freund, sondern bestenfalls als Geschäftspartner. Und mit Geschäftspartnern sollte man, das kennen Sie noch aus Ihrer aktiven Zeit, einen offenen Umgang pflegen. Versuchen Sie nicht, irgendetwas zu verschleiern, nutzen Sie vielmehr Ihre Bildung und sämtliche Ihnen zur Verfügung stehenden Quellen inklusive Internet, indem Sie sich mit den Paragraphen und der Rechtsprechung auseinandersetzen. Hartz IV ist ein Bürokratiemonster, das selbst viele Sachbearbeiter schreckt. Allein die Berechnungsregelungen zu Nebeneinkommen, die die Jobcenter vornehmen müssen, sind kompliziert wie das Steuerrecht. Nur: In den Steuerbehörden sitzen üblicherweise ausgebildete Finanzbeamte, während in den Arbeitsagenturen oft Sachbearbeiter aus den Überhängen anderer Behörden die Software bedienen. So verwundert es nicht, dass ihnen häufig Fehler unterlaufen – meist zum Schaden des Antragstellers.

Wer sich nicht auskennt, der ist immer gut mit einem auf Sozialrecht spezialisiertem Anwalt beraten. Mittellos bedeutet hierzulande noch lange nicht rechtlos. Über die Prozesskostenbeihilfe, die jeder versierte Anwalt beantragen wird, lassen sich Streitigkeiten vor Gericht austragen. Eine andere Wahl als Widerspruch und Klage haben Hartz IV-Empfänger auch gar nicht. Vor Gericht zu gehen ist Ihre einzige Chance, die Misere zu Ihren Gunsten zu beenden. Immerhin sind schätzungsweise ein Drittel aller Klagen von Erfolg gekrönt. Selbst im Vorfeld, beim Einlegen eines Widerspruchs, bekommen bereits 40 Prozent der Bedürftigen recht.

Mit Wissen ausgestattet fällt es leichter, Stärke zu demonstrieren. Schon der Hinweis auf juristische Querelen bewirkt Wunder und lässt die Chancen des Antrags deutlich steigen. Wenn der Hinweis auf einen möglichen Prozess zudem die Mauern des Schweigens im Zimmer ihres Sachbearbeiters bricht, beginnen sich womöglich auch die auf den Gängen wartenden Antragsteller zu fragen: „Wie ist das bei mir, steht mir das auch zu?“

Und jede kleine Revolte ist ein Schritt zum Sieg. Man verspürt den Drang, nicht nur für seine Rechte zu kämpfen, sondern auch seine Würde zu verteidigen und zwar unabhängig von seiner derzeitigen prekären Lage. Als wir noch vollwertige Mitglieder der Gesellschaft, weil erwerbstätig waren, hatten wir die Erfahrung gemacht, dass letztlich nur ein guter Anwalt helfen konnte.

Regel Nr. 5: Den Gerichtsvollzieher seinen Job tun lassen

Früher oder später wird der Gerichtsvollzieher klingeln – bieten Sie ihm ein paar freundliche Worte und den letzten Espresso an, den Sie sich leisten können, bevor er Ihre 1.000 Euro teure Kaffeemaschine aus besseren Zeiten in der Küche entdeckt. Blenden Sie die Fragen aus, die sich in Ihrem Hinterkopf anstauen: Wird er den Laptop mitnehmen, das handgeschnitzte Porträt oder das achtzig Jahre alte Ölbild? Wird er den Biedermeiertisch, die Jugendstillampe oder die Stereoanlage konfiszieren? In der Regel ist er nicht daran interessiert, Ihren Lieblingssessel mit einem Kuckuck zu zieren. Er will vor allem eines von Ihnen: den Willen sehen, Gläubiger zu bedienen. Rechnen Sie ihm vor, wie Sie durch kleine und realistische Eurobeträge, langsam abgestottert, die Schuld tilgen wollen.

Entgegen der landläufigen Meinung sind Gerichtsvollzieher nicht nur Vollstrecker, sondern auch das nötige Schutzschild gegen böswillige Gläubiger. Anders als jene, denen Sie Geld schulden, halten sich Gerichtsvollzieher nämlich an geltendes Recht – und akzeptieren neben kleinen Raten auch pfändungsfreie Grenzen oder die Tatsache, dass bestimmte Dinge zum Leben gehören und auf diese Weise dem Kuckuck entgehen.

Regel Nr. 6: Sonderrechte für schwere Zeiten nutzen

Sozialhilfe. Das Wort geisterte einige Wochen durch unsere Köpfe, und die Zeit wurde knapp. Denn es gibt ein paar Dinge, die keinen Aufschub dulden. Deutschlands örtliche Energieversorger beispielsweise sind darauf bedacht, möglichst schnell an ihr Geld zu kommen. Und das sieht dann in vielen Fällen so aus: Schon eine einzige Rückbelastung durch die Bank lässt bei den Energieunternehmen die Alarmglocken schrillen. Wer dem Geldeintreiber dann nicht Cash bieten kann, dem werden umgehend Gas, Strom oder Wasser abgestellt. So ganz legal ist das freilich nicht, und es gibt Gerichtsurteile, die eine Lieferung für den Notfall vorsehen. In der Praxis ist das allerdings hinfällig. Denn bis Sie Ihr Recht bekommen, vergehen Tage, Wochen, Monate. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, was in einer solchen Situation nicht nur die sprichwörtliche kalte Dusche, sondern auch kalte Räume und kaltes Essen nach sich zieht. Ohne Strom leben Sie wie Ihre Vorfahren, was zweifelsohne einen eigenen Charme hat, nur: Es fällt verdammt schwer, im Dunkeln Akten zu lesen oder einen Anwalt mit Ihren Interessen zu beauftragen, wenn die Telefonleitung ebenfalls tot ist.

Dagegen sollte man etwas unternehmen – indem man Prioritäten setzt. Betrachten Sie Ihre Lage als Notfall: Zunächst sollten sie die Vitalfunktionen aufrecht erhalten. Heizung, Strom, Telefon und Internetanschluss sind für das Comeback unumgänglich, also vermeiden sie die Sperrung um jeden Preis. Gerichtsverfahren nutzen wenig, weil sie lange dauern. Lassen Sie stattdessen jede andere offene Rechnung liegen. Zwar werden Mahnungen, gerichtliche Mahnbescheide und letzten Endes der Gerichtsvollzieher folgen, nur: Sie haben ohnehin nichts mehr zu verlieren, und viele Gläubiger lassen mit sich reden, sofern Sie offen über Ihre Lage reden und Lösungen anbieten. Wir selbst hatten für all jene, deren Rechnungen wir nicht mehr begleichen konnten, ein Formular vorbereitet. Die stringente und sachliche Form sollte unseren Gläubigern signalisieren, dass wir zwar finanziell am Ende waren, aber die Forderungen anerkannten – und an das Ende der eigenen Krise glaubten.

Die Reaktionen fielen erstaunlich positiv aus. Viele Unternehmen boten uns Ratenzahlungen an, ohne Inkassodienste einzuschalten, andere wiederum übergaben die Schreiben an Anwälte, was für uns die Sache nominal verteuerte – aber die Familienkasse kaum belastete, weil die Advokaten ebenfalls sehr kleine Raten anberaumten. Wer ganz unten gelandet ist, besitzt keine Privilegien – aber Rechte, die er nutzen kann. Selbst Gerichtsvollzieher müssen Pfändungsgrenzen beachten, niemand wird demnach alles verlieren, weil er Schulden hat.

Regel Nr. 7: Hab und Gut sichern

Indem Sie es rechtzeitig loswerden. Indizien für den drohenden Arbeitsplatzverlust sind oft sehr deutlich. Wenn sich beispielsweise Betriebsrat, Personalchef und Chefbuchhalter eines Unternehmens vorab verabschieden, wenn die Hälfte der Belegschaft Kurzarbeit oder Lohnkürzungen in Kauf nehmen muss oder sich sogar in Lohnverzicht üben soll, sollten die Fakten auf den Tisch: Die verbleibende Zeit der Firma in ihrer bisherigen Form ist begrenzt. Spätestens jetzt müssten Sie als potenziell Betroffener anfangen, einige Dinge zuregeln. Wie die meisten Menschen im Lande zählen Sie zu denjenigen, die eine private Altersvorsorge aufgebaut haben. So paradox es auch klingen mag: Ausgerechnet über Ihre Hausbank könnten Sie die Altersvorsorge retten. Denn Finanzinstitute sind darauf bedacht, Kreditausfälle möglichst niedrig zu halten. Normalerweise sind die Vermögensverhältnisse der Mittelschicht schnell beschrieben: eine noch nicht abbezahlte Immobilie, eine Lebensversicherung, Aktien- oder Rentenfonds. Die Bank wird im Falle Ihrer Arbeitslosigkeit wenig begeistert sein und die Zügel straffen, indem Sie Ihnen bestehende Kreditrahmen kündigt oder reduziert. Das wiederum brächte Sie in weitere Schwierigkeiten, weil schon die Zahlung des Arbeitslosengeldes I einen massiven finanziellen Einschnitt bedeutet, der die Bedienung der monatlich anfallenden Beiträge für Ihre Sparpläne oder Altersrücklagen ins Wanken bringt. Zunächst sollten Sie die Fixkosten reduzieren, indem Sie beispielsweise Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen. Danach müssen Sie – auch wenn es schwerfällt – die Policen an die Bank als Sicherheit abtreten. Die Bank wird diese Offerte gerne annehmen, denn eine abgetretene Lebensversicherung ist so viel wert wie Cash. (HDH)











Marita Vollborn, Vlad Georgescu
Worst Case -
Unser ganz erstaunliches Comeback nach Jobverlust und Sozialabstieg

Carl Hanser Verlag, München
Sachbuch Wirtschaft: Wirtschaft und Gesellschaft, Innovation, Unternehmen
ISBN-10: 3-446-41953-5
ISBN-13: 978-3-446-41953-7
17,90 Euro






Online-Flyer Nr. 216  vom 24.09.2009



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