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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Eine fachliche und politische Betrachtung:
Was ist eine menschenwürdige Sozialleistung?
Von Katja Kipping und Ronald Blaschke

Die Frage ist eine alte Frage. Debattiert wurde sie, seitdem Menschen in Not und Armut durch das Gemeinwesen soziale Leistungen zuerkannt werden. Zuspitzen kann man die Frage: Was gesteht ein Gemeinwesen Menschen mit keinen oder geringen Mitteln zu, damit sie menschenwürdig leben können? Menschen- und grundrechtliche Betrachtungen fokussieren auf den Menschen nicht nur als physisches, sondern auch als gesellschaftliches Wesen, welchem die politische und kulturelle Teilhabe gesichert sein muss. Dabei blieb das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 09. Februar 2010 zu den Regelleistungen bei Hartz IV aber nicht stehen. Es hat in seinem Urteil auch vom individuellen Grundrechteträger gesprochen, der einen Rechtsanspruch gegenüber dem Gemeinwesen hat und nicht auf freiwillige Leistungen Dritter verwiesen werden kann.

Damit ist – so unsere Interpretation des Urteils – das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft, welches freiwillige, nicht durch unterhaltsrechtliche Rechtsansprüche begründbare Leistungen von Partnerinnen oder Stiefeltern an Bedürftige unterstellt, abzuschaffen. Ebenfalls abzuschaffen sind auch Leistungskürzungen bzw. Sanktionen, weil das BVerfG von einem unverfügbaren Recht und stets zu deckenden Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers spricht. Dies, die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaftsregelung und der Sanktionen, wird in der öffentlichen Debatte um das Urteil selten diskutiert.

DIE LINKE hat diese politischen Forderungen in ihrem Wahlprogramm stehen und bereits mit Anträgen in das Parlament eingebracht. Sie wird bei der

Katja Kipping, MdB Die.Linke
Foto: gesichter zei(ch/g)en
Neugestaltung der Regelleistungen auf diese Essentials moderner sozialer Grundrechte pochen. Ebenso auf die grundrechtliche Gleichstellung der Bezieherinnen von Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerber/-innen. Und auf die eigenständige Ermittlung von Kindesbedarfen statt deren Ableitung von Erwachsenenbedarfen. Denn Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen – das hat das Bundesverfassungsgericht wörtlich festgestellt. Sie haben eigenständige Bedarfslagen.

Die Methodenfrage

Bleibt die Frage, – wenn man von der Diskussion um die Verbesserung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung absieht – wie hoch nun die Regelleistung sein soll. Ausdrücklich hat das Bundesverfassungsgericht offen gelassen, welche Methode genutzt wird, um die Höhe der Regelleistung transparent und nachvollziehbar zu bestimmen. Angesprochen wurde sowohl die Warenkorbmethode, bei der zu einem Warenkorb zusammengefasste Güter und Dienstleistungen mit ihren Preisen versehen werden und so einen Bedarfssatz ergeben, als auch das bisher genutzte Statistikmodell, bei dem die Geldausgaben einer bestimmten Einkommensgruppe, bisher der untersten 20 Prozent der Bevölkerung, als Bezugsgröße der Bestimmung des Regelleistung gelten.

Auch diese Frage der Festlegung auf eine bestimmte Methode wird in der öffentliche Debatte um die Regelleistungshöhe ausgeblendet. Ebenso der

Ronald Blaschke
Quelle: privat
Text ersetzen. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 09. Oktober 2008, dass Mindesteinkommenssysteme Einkommensarmut abschaffen sollen, also mindestens die Höhe der jeweiligen nationalen Armutsrisikogrenze erreichen müssen. Die liegt nach den letzten verfügbaren Daten in Deutschland je nach Erhebungsmethode bei 913 Euro, bei 925 Euro bzw. bei 1.000 Euro für eine/n Alleinstehende/n. Zum Vergleich: Hartz IV beträgt heute im Durchschnitt bei 649 Euro – 359 Euro Regelleistung plus durchschnittlich 290 Euro Leistungen für Unterkunft und Heizung. Fakt ist, dass jeder möglichen Methode der Bestimmung von Bedarfsdeckung bzw. Armutsvermeidung bestimmte Werturteile und politische Vorentscheidungen zugrunde liegen. Keine Methode kann den Anspruch erheben, allumfassend und alleingültig die Frage nach der Leistungshöhe, die ein menschenwürdiges Existenzminimum absichern soll, beantworten.

In der öffentlichen Debatte um Regelleistungen wird weder die grundsätzliche grundrechtliche Bedeutung des Urteils ausreichend gewürdigt, noch Diskussionen um Normative bezüglich der Festlegung von Regelleistungen geführt. Notwendig wäre zu erörtern, das eine Ableitung der Regelleistung von den Ausgaben, die die unteren 20 Prozent in der Einkommenshierarchie haben, zu gefährlichen Zirkelschlüssen führen. Die Armen werden immer ärmer, können also immer weniger ausgeben und infolgedessen sinkt der statistisch ermittelte Wert für den Regelsatz. Die Statistikmethode ermittelt nun einmal nicht den Bedarf des ärmsten Fünftels, sondern nur die Ausgaben. Um halbwegs über die Runden zu kommen, müssen die Menschen mit geringem Einkommen, sich dann entweder verschulden oder sich abhängig von Geschenken anderer oder von caritativen Fürsorgeleistungen Dritter machen. Oder sie müssen sich so stark bei Ernährung, Gesundheitsvorsorge und Bildung oder anderer Formen gesellschaftlichen Teilhabe einschränken, dass Krankheiten und eine anhaltende soziale Ausgrenzung die Folgen sind.

Befürchtungen

Dass die schwarz-gelbe Koalition scheinbar nicht gedenkt, die Vorgaben des BVerfG umzusetzen, lässt sich aus deren bisheriger Interpretation des Urteils ablesen. So wird gerade aus den Fraktionen CDU/CSU und FDP heraus immer wieder behauptet, dass BVerfG hätte ausdrücklich nicht gesagt, dass die Regelleistungen unzureichend seien. Mit dieser Behauptung soll darauf orientiert werden, dass die bisherigen Regelleistungen nicht erhöht werden müssten. Richtig ist dagegen, was die Sozialrechtlerin Prof. Anne Lenze in der Anhörung zu den Regelleistungen am 17. Mai 2010 im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales dazu sagte: Das BVerfG konnte aufgrund der intransparenten und willkürlichen Festlegung der bisherigen Regelleistungen gar kein Urteil darüber abgeben, ob die Leistungen ausreichend seien oder nicht.



Von Schröder bis Merkel: Sozialstaatsmodell scheibchenweise zerschlagen, Demoplakat 2006 in Berlin gegen Hartz IV
Foto: gesichter zei(ch/g)en



Das heißt, die o. g. Behauptung ist einfach eine politisch gewollte Fehlinterpretation. Ein weiteres Indiz für die mangelnde Lernfähigkeit der schwarz-gelben Bundesregierung ist die Tatsache, dass die Bundesregierung bis heute nicht bereit ist, Aussagen über die von ihr benutzte konkrete Methode zur Bestimmung der Regelleistung zu treffen. So lässt sie beispielsweise offen, welche Abschläge sie weiterhin vornehmen möchte. Sie provoziert damit den Verdacht, eine Höhe der Regelleistung intern politisch vorzugeben und danach die Methode der Ermittlung so zu bestimmen, dass sich dann diese vorgegebene Höhe aus der Berechnung ergibt. Ein Verfahren, was von vielen ExpertInnen der rot-grünen Bundesregierung, unter der Hartz IV eingeführt worden ist, bei der Bestimmung der bisher geltenden Regelleistungen vorgeworfen worden ist.

Herbst und Winter 2010 im Europäischen Jahr gegen Armut und Ausgrenzung

Die Bundesregierung muss bis zum 31.12.2010 ein Gesetz zur Bestimmung der Regelleistung vorlegen. Vor dem Hintergrund des jetzigen Sozialkürzungspakets kann erahnt werden, dass die schwarz-gelbe Koalition alles versuchen wird, Mehrausgaben zu vermeiden. Das heißt, sie wird versuchen, die Regelleistung zu niedrig wie möglich festzulegen. Dagegen kann aber außerparlamentarisch, parlamentarisch und juristisch vorgegangen werden. DIE LINKE wird den Kampf für eine menschenwürdige und grundrechtskonforme Absicherung der Teilhabe der Menschen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln weiterführen.

Die sozialen Bewegungen haben in dem derzeitigen Europäischen Jahr gegen Armut und Ausgrenzung mehr als genug Anlässe, ihren politischen Kampf zu forcieren. Auch langfristig gesehen ist dieser Kampf notwendig: Hat doch jüngst die Bundesregierung bewiesen, dass sie mit allen Tricks versuchen wird, das Thema Armut in Europa und Deutschland wegzudiskutieren und z. B. konkrete Vergleiche bei der Bewertung von Fortschritten in der Armutsbekämpfung unmöglich zu machen. So hat sie innerhalb der Europäischen Union durchgedrückt, dass die Verminderung der Anzahl der Armen im Rahmen der EU-2020-Strategie mit national selbst definierten Indikatoren bewertet werden kann: Als arm sollen die gelten, die länger als ein Jahr erwerbslos sind, so der parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialen, Hans-Joachim Fuchtel (CDU) in der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Vollkommen ignoriert wird dabei die Tatsache, dass sogar Vollzeit-Erwerbstätige arm sind, weil deren Löhne extrem niedrig sind. Außerdem wären nach dieser absurden Armutsdefinition selbst Vermögensmillionäre, die von ihrem Vermögenseinkommen sehr gut leben, als arm zu bezeichnen. Mit der schwarz-gelben Politik wird also nicht nur die Spaltung der Gesellschaft in Deutschland forciert. Die Bundesregierung blockiert auch die Entwicklung eines sozialen Europas und blamiert Deutschland auf der internationalen Ebene nachhaltig. (HDH)

Online-Flyer Nr. 256  vom 30.06.2010



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