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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Eine neue Runde des neoliberalen Systemwechsels:
Kürzungspaket und Rösler-Pauschale
Von Daniel Kreutz

Mit dem so genannten „Sparpaket“ und einer Finanzierungsreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen wir in diesem Jahr zwei Gesetzgebungsvorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung gegenüber, die den Sozialstaat erneut durch die Streichung sozialer Rechte unter der Wasserlinie treffen und den Systemwechsel zum neoliberalen Wettbewerbsstaat vorantreiben.


Wie Philipp Rösler seine Opfer beruhigt
Cartoon: Kostas Koufogiorgos
 
Zum einen soll das so genannten „Sparpaket“ die Belastungen des Bundeshaushalts durch die Finanzmarkt- und Wirtschaftkrise ausgleichen. „Kürzungspaket“ wäre allerdings eine ehrlichere Bezeichnung. Denn es soll gekürzt werden, vorrangig bei erwerbslosen und armen Menschen. Ihnen vor allem will man jetzt die Kosten der Krise aufs Auge drücken, damit deren Verursacher in den Vorstandsetagen der Banken und die Finanzjongleure ebenso ungeschoren bleiben wie die Gruppen unserer Bevölkerung, die ihre alltägliche Lebensführung nicht mal einschränken müssten, wenn man sie zu einem Beitrag in dem Umfang heranziehen würde, den man jetzt den wirtschaftlich Schwächsten unserer Gesellschaft auferlegen will.
 
Insgesamt soll der Bundeshaushalt in den kommenden vier Jahren um 81,6 Milliarden entlastet werden. 30,3 Milliarden davon, also 37 Prozent, sollen im Bereich der Sozialgesetze gekürzt werden, und zwar fast ausschließlich bei den erwerbslosen und armen Menschen, nämlich im Arbeitsförderungsrecht des SGB III und bei Hartz IV, im SGB II. Über die Hälfte dieser Sozialkürzungen – 16 Milliarden – soll durch die Umwandlung von Pflichtleistungen in Ermessensleistungen beim SGB II und III hereingeholt werden. Umwandlung von Pflichtleistungen in Ermessensleistungen bedeutet schlicht Streichung von Rechtsansprüchen der Betroffenen, Abbau von sozialen Rechten.
 
Dazu kommen gut 14 Milliarden, die ausschließlich die Menschen in Hartz IV treffen. Die Hälfte hiervon (7,2 Milliarden) geht zu Lasten derer, die künftig aus der Arbeitslosenversicherung in Hartz IV ausgesteuert werden. Denen will man den zweijährigen Zuschlag streichen, der den Aufschlag beim sozialen Absturz bislang noch ein wenig abfedert. Dazu kommt erstens die Streichung der Rentenversicherungsbeiträge bei Bezug von Arbeitslosengeld II. Offenbar soll dem Ausschluss der Langzeiterwerbslosen aus der Arbeitslosenversicherung jetzt auch ihr Ausschluss aus der Rentenversicherung folgen. Damit verlieren die Betroffenen nicht nur den absurd geringen Rentenanspruch von monatlich 2,09 Euro pro Jahr in Hartz IV. Der wesentliche Effekt der Beitragszahlung besteht darin, dass erworbene Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten werden. Hier droht jetzt der Wegfall des Erwerbsminderungsschutzes, und zwar noch Jahre über die Beendigung des Hartz IV-Bezuges hinaus, mit der Folge von Fürsorgeabhängigkeit und anschließender Altersarmut. Während kurzfristig die Rentenversicherung sehen muss, wie sie den Beitragsausfall wegsteckt, drohen langfristig den Kommunen steigende Ausgaben für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter.
 
„Eure Kinder wollen wir nicht!“
 
Und dann haben wir die Streichung des Elterngelds bei Hartz IV. Vergessen wir nicht: Die Eltern in Hartz IV, darunter viele allein stehende Mütter, waren schon die Verlierer, als das frühere Erziehungsgeld durch das Elterngeld abgelöst wurde. Damit wurde ihr Anspruch auf 300 Euro von zwei Jahren auf ein Jahr halbiert. Jetzt soll ihnen auch noch die verbliebene Hälfte genommen werden. Sonntags Betroffenheit über Kinderarmut zeigen und alltags bei armen Müttern von Säuglingen drastisch kürzen? Man muss schon Zyniker sein, um sich so was auszudenken.
 
Bei Eltern mit unteren und mittleren Einkommen will man das Elterngeld von 67 auf 65 Prozent kürzen. Aber die Besserverdienenden und Reichen sollen weiter den unveränderten Höchstbetrag von 1.800 Euro bekommen. Da kann man sich nur schwer dem Eindruck entziehen, dass die sozialrassistische Botschaft an die Armen frei nach Thilo Sarrazin lautet: „Eure Kinder wollen wir nicht!“
 
Bei einem Punkt, der Hartz IV betrifft, ist es allerdings fraglich, ob die Einsparungen tatsächlich zustande kommen. „Effizienzverbesserungen bei der Arbeitsvermittlung bei SGB II“ sollen in den Jahren 2013 und 2014 Einsparung von 4,5 Milliarden bringen. Nur sind bislang keine regulären Arbeitsplätze in Sicht, in die da effizient vermittelt werden könnten. Wenn das nicht eher unter „Luftbuchungen“ gehört, könnte das schlicht in Richtung Verringerung des Leistungsbezugs gehen - zum Beispiel durch mehr Aufstocker, deren Armutslöhne dann einen Teil des Arbeitslosengelds II ersetzen, oder durch vermehrte Abschreckung von der Inanspruchnahme der Leistung mittels „konsequenter Aktivierung“.
Letzter Punkt auf der Sozialkürzungsliste ist die Streichung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld – übrigens mit 0,1 Milliarden pro Jahr der kleinste Posten auf der Kürzungsliste. Im Herbst 2008, als die Energiepreise auf einem Höchststand waren, hatte man den Wohngeldberechtigten – das sind im Wesentlichen Geringverdienende, Kleinrentnerinnen und Arbeitslose im SGB III – einen Zuschuss zwischen 24 Euro monatlich bei allein Lebenden und 49 Euro für den Fünf-Personen-Haushalt zugebilligt. Nun waren die Energiepreise durch die Weltwirtschaftkrise zurückgegangen, und die Koalition sagt, dass deshalb die Begründung für den Zuschuss entfallen sei. Dabei haben die Preise schon wieder angezogen, und die Experten sagen neue Preisrekorde voraus.
 
Privatisierung des Reichtums
 
Den 30 Milliarden bei den Erwerbslosen und Armen stehen auf dem Papier 19 Milliarden unter der Überschrift „Beteiligung von Unternehmen“ gegenüber. Da sind sich aber die Kommentatoren einig, dass es teils sehr fraglich ist, ob die Maßnahmen überhaupt zu Stande kommen, und dass sie teils die Unternehmen gar nicht belasten, weil die das über die Preise an die Verbraucher weiterreichen. Mit der gezielten Abwälzung der Krisenkosten auf die wirtschaftlich schwächsten Bevölkerungsgruppen bricht die Koalition nicht nur mit dem Verursacherprinzip, sondern auch mit jener Grundregel der Sozialstaatlichkeit, wonach die starken Schultern mehr tragen müssen als die Schwachen. Und die starken Schultern sind in Deutschland sehr stark und sehr breit. Das oberste Zehntel derjenigen, die Einkommen aus Arbeit oder aus Vermögen erzielen, verfügt allein über 40 Prozent der gesamten Markteinkommen. Die untere Hälfte muss sich mit 3 Prozent begnügen. Zu den Markteinkommen des obersten Zehntels tragen nicht zuletzt die Einkommen aus Vermögen bei. Wir haben in Deutschland private Nettovermögen von insgesamt rund 8.000 Milliarden. Allein die Geldvermögen von knapp 4.700 Milliarden haben den Umfang von 14 Bundeshaushalten. Das oberste Zehntel unserer Bevölkerung besitzt rund 60 % des Nettogesamtvermögens – und davon liegt ein Drittel allein bei dem einen Prozent ganz oben an der Spitze. Dagegen haben gut zwei Drittel der Gesamtbevölkerung gar kein oder kein nennenswertes Vermögen. Die zunehmende Konzentration eines immer größeren Teils des gesellschaftlichen Reichtums oben an der Spitze ist die Kehrseite wachsender öffentlicher und privater Armut – man könnte auch sagen: der wahre Grund dafür.
 
Wenn neben der bekannten „Schuldenuhr“ eine „Reichtumsuhr“ stünde, dann wäre die in den vergangenen zehn Jahren mehr als doppelt so schnell gelaufen wie die Schuldenuhr. Denn die Geldvermögen sind in der Zeit zweieinhalb Mal so stark gewachsen wie die Schulden. Damit sei angedeutet, dass wir erhebliche Spielräume hätten für eine kreative Steuerpolitik, die sich dem Grundsatz von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums verpflichtet fühlt.
 
Deshalb wären die Sozialkürzungen bei den Schwachen auch dann nicht „gerecht“, wenn die Starken wenigstens im gleichen Umfang herangezogen würden. Nach Jahrzehnten einseitiger Zusatzbelastungen der schwächeren Bevölkerungsgruppen, zugunsten der Starken, gibt es keine Kürzungsmaßnahme in den unteren Etagen, die noch als sozial gerecht, kein Kürzungspaket, das „sozial ausgewogen“ wäre. Soziale Gerechtigkeit und Ausgewogenheit fangen erst da an, wo mit dem Kürzen unten aufgehört wird, um den Blick „einseitig“ in die oberen und obersten Etagen zu richten. Anders kann man dem Grundsatz der Belastung nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht Rechnung zu tragen.
 
Röslers Kopfpauschale
 
Der zweite Angriff der schwarz-gelben Koalition gilt den solidarischen Grundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Nach langem Gezerre hat man sich auf darauf geeinigt, die Kopfpauschale durch die Hintertür einzuführen. Zunächst wird die Beitragssatzsenkung um 0,6 Prozent, die man zur Krisenbekämpfung aus Steuermitteln finanziert hatte, zurückgenommen. Damit steigt der allgemeine Beitragssatz für den Gesundheitsfonds wieder von 14,9 auf 15,5 Prozent.
 
Von den 15,5 Prozent bezahlen die Versicherten 8,2 Prozent - wegen des rot-grünen Sonderbeitrags von 0,9 - und die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Paritätische Finanzierung war bekanntlich vorgestern. Dann will man den Arbeitgeberbeitrag auf 7,3 Prozent einfrieren, so dass alle künftigen Ausgabensteigerungen allein von den Versicherten bezahlt werden. Und zwar über die von den einzelnen Kassen zu erhebenden Zusatzbeiträge, die einkommensunabhängig als Eurobetrag, als „kleine“ Kopfpauschale erhoben werden. Die bisherige Begrenzung der Zusatzbeiträge auf acht Euro pauschal oder ein Prozent des Einkommens fällt weg.
 

Auf dem Weg in eine andere Republik –
FDP-Gesundheitsminister Rösler
NRhZ-Archiv
Für die Höhe der Rösler-Pauschalen gibt es künftig keine Grenze mehr. Und sie werden mit der allgemeinen Kostenentwicklung der Gesundheitsversorgung steigen. Für 2012 erwartet das Bundesgesundheitsministerium wieder ein Defizit von vier bis fünf Milliarden, das in den folgenden zwei Jahren bis 2014 auf 10 Milliarden steigt. Andere Schätzungen liegen deutlich höher. Das Bundesversicherungs- amt errechnet jährlich eine durchschnittliche Zusatz-pauschale, die zur Kosten-deckung nötig wäre. Über die tatsächlichen Zusatzpauschalen entscheidet aber jede Kasse einzeln. Wenn nun die rechnerische Durchschnittspauschale über zwei Prozent des individuellen Bruttoeinkommens steigt, soll es einen steuerfinanzierten Sozialausgleich geben, der die individuelle Zusatzbelastung auf zwei Prozent begrenzt. Wenn eine Kasse schon eine Pauschale verlangt, die bei kleinen Versicherteneinkommen mehr als zwei Prozent ausmacht, während die Durchschnittspauschale noch unter zwei Prozent liegt, gibt’s keinen Ausgleich. Dann muss man entweder die Pauschale allein tragen - auch als Geringverdiener - oder zu einer Kasse mit niedrigerer Pauschale wechseln.
 
Stärkere Belastung für Niedriglöhner, geringere für Wohlhabende
 
Wenn Frau Mustermann 800 Euro brutto im Monat hat, kann sie auf jeden Fall mit bis zu 16 Euro monatlich ohne Ausgleich belastet werden – also doppelt so hoch wie mit der bisherigen Höchstpauschale von acht Euro. In Prozent des Einkommens steigt ihr Beitrag von 8,2 auf 10,2 Prozent. Der Ausgleich für die Versicherten soll direkt beim Arbeitgeber oder beim Rentenversicherungsträger stattfinden, indem der prozentuale Beitrag so abgesenkt wird, dass die pauschale Zusatzbelastung auf zwei Prozent begrenzt wird. Wenn Frau Mustermann also eine Zusatzpauschale von 18 Euro bezahlen muss, müssten die zwei Euro über der zwei-Prozent-Grenze ausgeglichen werden. Dazu kürzt ihr Arbeitgeber ihren regulären Kassenbeitrag von 65,60 Euro - das ist der Beitragssatz von 8,2 Prozent - um zwei Euro auf 63,60. Damit sinkt der einkommensabhängige Beitrag von Frau Mustermann von 8,2 auf rund 8,0 Prozent. Aber ihre Gesamtbelastung beträgt 10,2 Prozent. Die Summe der Beitragsausfälle, die den Kassen bei den Regelbeiträgen entstehen, soll aus Steuermitteln ausgeglichen werden.
 
Wir haben es also mit einem Mechanismus zu tun, der dazu führt, dass die Zusatzpauschalen im Laufe der Jahre immer weiter aufwachsen, während die einkommensabhängigen Beiträge der Versicherten zurückgehen und die Abhängigkeit der GKV von Steuermitteln zunimmt. Die Entwicklung geht also in Richtung der „großen Kopfpauschale“. Und dabei nimmt die soziale Ungerechtigkeit bei der Finanzierung zu, wie das bei Kopfpauschalen halt so ist. Die Arbeitgeber werden mit ihrem eingefrorenem Beitragssatz von 7,3 Prozent vollständig aus der Verantwortung für die künftige Kostenentwicklung entlassen. Und während eine Pauschale von 16 Euro die Belastung von Frau Mustermann um zwei Prozent auf 10,2 Prozent steigen lässt, wird der Bezieher eines Einkommens von 3.750 Euro - das liegt auf der Beitragsbemessungsgrenze - nur um 0,4 Prozent höher belastet. Erst bei einer Pauschale ab 75 Euro würde hier die Zusatzbelastung von zwei Prozent erreicht. Ob die Bundesregierung dann aber noch bereit und in der Lage wäre, den Steuerausgleich für Frau Mustermann zu bezahlen, ist allerdings offen.
 
Die ungleiche Belastungswirkung der Rösler-Pauschalen wird noch verstärkt durch die seit Anfang 2010 geltende steuerliche Absetzbarkeit des Aufwands zur Basiskrankenversicherung (eingeführt von der Großen Koalition aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts). Während bei Steuerpflichtigen die Netto-Zusatzbelastung dadurch geringer ausfällt, können RentnerInnen und Geringverdienende, die wegen ihrer geringen Einkünfte keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, davon nicht profitieren. Es gibt also nicht „mehr Netto vom Brutto“, sondern weniger. Und dies umso mehr, je geringer das Einkommen ist.
 
Die Bundesregierung behauptet, ein steuerfinanzierter Sozialausgleich wäre gerechter als einkommensabhängige Beiträge, weil zum Steueraufkommen alle Einkommensarten beitragen. Nun kommen aber gut 70 Prozent des Steueraufkommens aus Lohn- und Verbrauchssteuern, die Arbeitgeber und Reiche kaum belasten. Kapital- und Unternehmenssteuern haben dagegen einen dramatischen Bedeutungsverlust erlitten. Eine Ablösung paritätisch finanzierter Beiträge durch Steuermittel führt deshalb nicht zu mehr, sondern zu weniger Belastungsgerechtigkeit.
 
Sachverständige gehen davon aus, dass sich der Wettbewerb zwischen den Kassen auf die Zusatzpauschalen konzentrieren wird und dass die Kassen dann noch stärker an der Leistungsqualität sparen werden. Leistungsverschlechterungen führen aber langfristig zu Mehrausgaben, wenn Krankheitsverläufe schwerer oder chronisch werden. Und zu befürchten ist, dass freiwillig Versicherte mit entsprechend hohen Einkommen vermehrt in private Kassen abwandern, um steigende Rösler-Pauschalen zu vermeiden und sich bessere Leistungen zu sichern. Was dann wiederum zu höheren Defiziten und höheren Rösler-Pauschalen in der GKV beitragen würde.
 
Für solidarische Alternativen mobilisieren
 
Röslers Pauschalen-Plan kann nur als fundamentaler Bruch mit der Werteordnung der solidarischen Krankenversicherung, als Systemwechsel gewertet werden. Dabei gäbe es praktikable Alternativen, um dem Grundsatz der Solidarität sowohl in der Finanzierung wie in der Versorgung wieder umfassend Geltung zu verschaffen. Eine paritätisch finanzierte Bürgerversicherung ohne „Solidaritätsfluchtgrenzen“ bei Versicherungspflicht und Beitragsbemessung würde auch das besser verdienende Klientel der privaten Krankenversicherung in die Solidargemeinschaft einbinden. Die einseitigen Belastungen für Kranke und Versicherte könnten überwunden werden. Um das Gesundheitswesen vorrangig auf eine hohe Versorgungsqualität auszurichten, brauchen wir nicht mehr Wettbewerbsmarkt und Kommerz, sondern mehr öffentliche Daseinsvorsorge. Insbesondere müssen wirksame Regulierungen des Arzneimittelmarkts – Stichwort: Positivliste – den Selbstbedienungsladen für die Pharmakonzerne endlich schließen.
 
Kürzungspaket und Rösler-Pauschale machen ein weiteres Mal deutlich: hier wird der Weg in eine andere Republik beschritten. In eine Republik, in der die Grundsätze der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit nicht mehr zählen. In eine Republik, die den Sozialstaat nicht mehr als grundlegendes Gestaltungsprinzip eines demokratischen gesellschaftlichen Miteinanders versteht, sondern nur noch als Lazarettwagen für diejenigen, die im Kampf auf entfesselten Märkten auf der Strecke bleiben. Um den Sozialstaat zu erhalten und zu erneuern, um unseren Kindern und Enkeln ein Leben in Würde zu sichern, haben wir, so wie die Dinge liegen, kaum eine andere Chance, als Protest und Gegenwehr, als Kampf für solidarische Alternativen mit allen demokratischen Mitteln. Nur indem wir uns selber bewegen, werden wir die Gesellschaft wieder in eine andere Richtung bewegen können. (PK)


Online-Flyer Nr. 262  vom 11.08.2010



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