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Aktueller Online-Flyer vom 23. April 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Verhindern Interessenkonflikte im Bauernverband die Aufklärung?
Aktion GEN-Klage III
Von Christiane Lüst

Der Gen-Mais-Skandal nimmt kein Ende! Nachdem die Kontamination des Maissaatgutes die Bauern um bisher geschätzte 4 Millionen Euro geschädigt hat, zweifeln betroffene Landwirte am Interesse des Bauernverbandes an einer rückhaltlosen Aufklärung des Skandals. Landwirte, Saatguthändler, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM), das Bündnis freie Bauern und Bürger gegen Gentechnik, Zivilcourage sowie das internationale Netzwerk Aktion Gen-Klage kritisieren die Rolle des Bauernverbands bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Folgen des diesjährigen Gen-Mais-Saatgut-Skandals.


Christiane Lüst mit German Velez von der kolumbianischen NGO "Grupo Semillas" auf dem Weg zur persönlichen Anhörung beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf.
NRhZ-Archiv
 
Der Bauernverband fordert seit Jahren eine Beendigung der Nulltolleranz für gentechnisch verändertes Maissaatgut (GVO) und begründet dies mit der angeblichen Allgegenwart von GVO, welche es den Saatguthändlern auch bei größter Sorgfalt unmöglich mache, Saatgut ohne GVO-Spuren zu liefern. Damit teilt der Bauernverband die Haltung von Pioneer Hi Bred, also der Firma, welche den diesjährigen Saatgutskandal verursachte. Gleichzeitig bietet der Bauernverband an, vom Saatgutskandal betroffene Landwirte bei ihren Schadensersatzprozessen gegen die Firma Pioneer zu unterstützen.
 
Bauernverband und Pioneer Hi Bred
 
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob ausgerechnet vom Bauernverband geführte Prozesse den betroffenen Landwirten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche von 4 Millionen Euro helfen können. Denn wer zusammen mit dem Täter Pioneer die Legalisierung von GVO-Spuren im Saatgut fordert, kann keine Landwirte vertreten, die Opfer solcher GVO-Spuren sind.


Quelle: www.gruene-bundestag.de
 
Schadensersatz können die Landwirte gegen Pioneer nur dann durchsetzen, wenn rückhaltlos aufgeklärt wird, ob - was viele vermuten - Schlamperei die Ursache hierfür war. An einer solchen Aufklärung kann jedoch der Bauernverband kein Interesse haben. Denn sollten die Prozesse ergeben, dass nicht die angebliche Allgegenwart von GVO, sondern Schlamperei bei Pioneer der Grund für die GVO-Spuren war, hätte der Bauernverband seine Forderung nach einem Ende der Nulltoleranz durch von ihm selbst geführte Prozesse beerdigt. Es wäre dann gerichtlich geklärt, dass bei entsprechender Sorgfalt GVO-freies Saatgut gewährleistet werden kann und Nulltoleranz sehr wohl möglich ist.
 
Unabhängig geführte "Sammelklage"
 
Betroffene Landwirte sollten daher ihre Schadensersatzansprüche gegen Pioneer von unabhängigen Anwälten führen lassen, die sich ohne Interessenkonflikte voll für Ihre Mandanten einsetzen können. Die Autorin und weitere Fachleute bieten hierzu Informationsveranstaltungen an. Sie sind davon überzeugt, dass die Bauern sich auch an einer unabhängig geführten "Sammelklage" der Aktion GEN-Klage zur vollen Entschädigung aller entstandenen Schäden und auch der Folgeschäden beteiligen: Es sei jetzt wichtig, „dass wir wirklich eine Ersetzung aller Schäden komplett einfordern und - noch wichtiger - die Bauern sich auch melden und ihre Schäden ersetzt bekommen wollen - nur so können wir verhindern, dass diese absichtlichen "Kontaminiationsversuche" von Jahr zu Jahr weiter um sich greifen. Eine Firma, die so etwas macht muss für die Folgen voll haften!" (PK)
 
Für Informationsveranstaltungen stehen zur Verfügung: Christoph Palme, Jurist, Christiane Lüst, Aktion GEN-Klage, Johannes Pfaller, Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM), Josef Feilmeier, Internationale Arbeitsgruppe Futtermittel, der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) Berlin und andere.
Kontakt: Tel.: 089 / 893 11 054, www.stopptgennahrungsmittel.de, christiane.luest@t-online.de.
 
Christiane Lüst von der Aktion GEN-Klage hat bereits gegen das fünfte Land Klage wegen Menschenrechtsverletzungen durch Nutzung der Agro-GEN-Technik beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eingereicht.
 
Weitere Infos unter www.stopptgennahrungsmittel.de, http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13783 und http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14877


Online-Flyer Nr. 263  vom 18.08.2010



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