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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Abzockfallen für Senioren bei Telefonwerbung, Gewinnmitteilungen, Kaffeefahrten
Neinsagen oberstes Gebot
Von Peter Kleinert

Unangemeldete Anrufer, Vertreter aus dem Nichts an der Haustür oder aufdringliche Verkäufer auf Kaffeefahrten hoffen bei Menschen im betagten Alter auf leichte Beute. Weil man sie eher für gebrechlich und nicht mehr so fit hält, müssen gerade die Älteren als bevorzugte Opfer zahlreicher Abzockfallen herhalten. „Untergeschobene Verträge am Telefon oder vermeintliche Gewinnmitteilungen im Briefkasten sind nur einige von vielen Maschen, mit denen Gauner versuchen, arglosen Senioren das Geld aus der Tasche zu ziehen“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
 

Quelle: ardmediathek
Ihr Rat: „Gesundes Misstrauen, höchste Wachsamkeit bei der Weitergabe persönlicher Daten und selbstbewusstes Neinsagen sind die richtigen Tugenden, um sich hierbei vor bösen Überraschungen zu schützen.“ Zur richtigen Reaktion auf dubiose Angebote hat die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:
 
Unerlaubte Telefonwerbung:
 
Potenzielle Kunden werden am Telefon von unbekannten Anrufern meist kalt erwischt, wen diese ihnen im Auftrag von Telefongesellschaften, Versicherungen, Zeitungsverlagen oder Lottospielfirmen alle möglichen Produkte und Dienstleistungen andrehen wollen. Die Anrufer locken nicht nur mit scheinbaren Super-Konditionen, sondern fragen ihre Gesprächspartner auch häufig gezielt nach persönlichen Daten und ihren Kontoverbindung aus. Solche überfallartigen Werbeanrufe sind nicht nur eine Zumutung, sondern auch verboten. Es sei denn, der Angerufene hat im Vorfeld ausdrücklich einem solchen Werbetelefonat zugestimmt. Wer sich belästigt und überrumpelt fühlt, sollte keine Skrupel haben und einfach den Hörer auflegen. Flattert zu allem Übel auch noch ein Vertrag ins Haus, der angeblich am Telefon abgeschlossen wurde, sollten Betroffene bei der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Gültige Verträge können in der Regel innerhalb von zwei Wochen widerrufen, bereits eingezogene Lastschriften können problemlos innerhalb der Frist zurückgeholt werden.
 
Gewinnmitteilungen:
 
Glückwunschschreiben in Briefkästen suggerieren den Empfängern einen lukrativen Gewinn oder die Teilnahme an einer kostenlosen Ausflugsfahrt, auch wenn diese nicht an einem Gewinnspiel oder Preisrätsel teilgenommen haben. Versprochenes Bargeld, wertvolle Sachgewinne oder in Aussicht gestellte Reisen dienen oft nur als Köder, um die vermeintlichen Glückspilze zum Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu bewegen. Häufig sind in den schriftlichen Benachrichtigungen teure 0900-Nummern als Hotline angegeben. Wer dort anruft und sogar etwas bestellt – ist bereits auf die hohen Telefongebühren reingefallen. Der versprochene Gewinn dagegen bleibt meistens aus. Die beste Lösung: zweifelhafte Gewinnversprechen sofort in den Papierkorb befördern! Wer einen Gewinn einklagen will, sollte vorher klären, ob seine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, die Kosten deckt.
 
Kaffeefahrten:
 
Lockangebote und Gewinnmitteilungen zu Kaffeefahrten sind oft an dubiose Verkaufsveranstaltungen gekoppelt. Die Fahrt ins Grüne entpuppt sich dann als krumme Tour, bei der den Teilnehmern oft minderwertige Waren – zum Beispiel Gesundheitspräparate, Heizdecken oder Küchengeräte – zu überzogenen Preisen angedreht werden. Wer zahlt, dessen Geld ist meistens futsch. Viele Verkäufer händigen die angepriesenen Wundermittel und Schnäppchen jedoch nicht gegen Bares sofort aus, sondern arbeiten mit Verträgen. Was viele nicht wissen: Es gibt keine Kaufverpflichtung! Überrumpelte Teilnehmer sollten deshalb nichts spontan unterschreiben und vor allem auch nichts anzahlen. Wer nicht widerstehen konnte, kann den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung rückgängig machen.
 
Haustürgeschäfte:
 
Unangemeldete Vertreter an der Wohnungstür sind oft im Auftrag von Firmen unterwegs. Haben sie erst mal einen Fuß in der Tür, versuchen sie mit allen Tricks der Überzeugungskunst einen Kauf- oder Telefonvertrag an ihre Opfer zu bringen, um eine Provision vom Auftraggeber zu kassieren. Ältere Kunden, die in den eigenen vier Wänden eine Unterschrift geleistet haben, können einen solchen Vertrag innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen – möglichst per Einschreiben mit Rückschein. Wurde keine gesonderte, schriftliche Widerrufsbelehrung ausgehändigt, können Warenbestellungen oder Dienstleistungen sogar unbegrenzt rückgängig gemacht werden.
 
Persönliche Daten ein begehrtes Gut:
 
Zahlreiche Veranstalter und Firmen treiben mit Adressen und Rufnummern von Rentnern und Pensionären einen regen Handel. Um sich vor unerwünschten Mitteilungen und Belästigungen zu schützen, sollten Senioren mit der Weitergabe von persönlichen Daten grundsätzlich vorsichtig sein. Kein seriöses Unternehmen fragt zum Beispiel ohne erkennbaren Grund am Telefon nach der Kontonummer. Wer seinen Namen und seine Anschrift – etwa bei einer Bestellung – dennoch angibt, sollte gleichzeitig die Weitergabe seiner persönlichen Daten zu Werbezwecken untersagen. Höchste Vorsicht ist auch bei Anbietern geboten, die in ihren Unterlagen nur eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung meist aussichtslos. (PK)
 
Eine ausführliche Beratung oder rechtlichen Beistand erhalten Ratsuchende in einer örtlichen Beratungsstelle oder beim Verbrauchertelefon der Verbraucherzentrale NRW (www.vz-nrw.de) unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können abweichen. 


Online-Flyer Nr. 264  vom 25.08.2010



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