NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

Fenster schließen

Glossen
"In einer Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes"
Auch mal Bundeswehreinsatz im Inneren
Von Ulrich Gellermann

Es wird Nacht sein. Denn immer des Nachts geschieht das Ausnähmliche. Ganz plötzlich dräut eine "Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes" im Land. Dann, so entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts jüngst, dann könnte die Bundeswehr auch mal im Inneren einschreiten. Gegen die katastrophale Ausnahmesituation. Die gute alte Bundeswehr.

Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts
Quelle: http://www.br.de/
  
Ursprünglich festgelegt auf nichts anderes als die Verteidigung des Landes, hat sich die Armee längst zu einem globalen Reiseunternehmen entwickelt. Erstmalig im Januar 1991 - die neue Außenpolitik der rot-grünen Regierung setzte auf das Militär - war das Jagdbombergeschwader 43 zu Gast in der Türkei, um das Land vor Angriffen aus dem Irak zu schützen. Wahrscheinlich gegen das berühmte irakische Giftgas. Ein erfolgreicher Einsatz: Das Gas gelangte tatsächlich nie in die Türkei. Dass es kein Giftgas gab, sollte die Leistung der mutigen Jagdbomber nicht schmälern.
 
Dann gab es die Operation Sharp Guard, einen Ausflug der deutschen Flotte ins Mittelmeer. Das war eine Operation gegen die Bundesrepublik Jugoslawien: Wieder erfolgreich, denn diese Republik hat sich, dank unserer tapferen Truppen, seit dem 3. Juni 2006 erledigt. Nur wenig später nahm die mutige Bundeswehr am Kosovo-Krieg teil. Auch dieser Einsatz muss höchst sieghaft ausgegangen sein. Denn seit mehr als zehn Jahren steht die tapfere deutsche Armee nun an der Kosovo-Front und nicht ein einziger Kosovare konnte bis heute die deutsche Grenze ernsthaft verletzen.
 
Dann waren unsere kühnen Einheiten noch in Kuwait gewesen, um im Rahmen der Operation "Enduring Freedom" die Kuwaitis vor dem irakischem Giftgas zu schützen. Hat geklappt. Das nicht vorhandene Gas aus dem ersten Irak-Krieg - geführt von Bush dem älteren - konnte auch im zweiten Irak-Krieg - accomplished vom jüngeren Bush - dank der ruhmreichen deutschen Armee in Kuwait keinen Schaden anrichten. Unsere feldgrauen Jungs waren auch in Somalia, um Somalia zum stabilisieren: Wieder erfolgreich, dort konnte ein neuer Wirtschaftszweig ausgebaut werden, die Piraterie, die sich höchst effizient zum Sparringspartner unserer Flotte am Horn von Afrika entwickelt hat. Man war im Kongo, in Gabun und im Sudan. Und schließlich stehen die deutschen Soldaten schon seit 2001 im Kampf gegen den Terror, in Afghanistan. Wenn sie demnächst, bis auf ein kleines Kontingent, vom Lorbeer des Ruhmes bekränzt, an die Heimatfront zurückkehren, dann wartet eine neue Aufgabe auf sie: Womöglich von katastrophalem Ausmaß.

Bundeswehreinsatz im Inneren?
Quelle: http://de.indymedia.org/
 
Was mag das Verfassungsgericht bewogen haben, den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu erlauben? War es der Neid auf die vielen uniformierten Auslandsreisen, der die roten Roben zu einer Art Rückhole-Paragraph bewog? Kaum wahrscheinlich, denn das Gehalt der Richter lässt jede Weltreise zu. Es muss eine neue Lage eingetreten sein. Denn auch schon bisher durfte sich die deutsche Armee im Zweifelsfall ziemlich ungeniert im Land bewegen. Zum Beispiel zur "Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer", wie es geradezu malerisch im Artikel 87a der Notstandsgesetze heißt. Und wie es ganz praktisch unter dem Innen-General Schäuble beim G-8-Treffen im Jahr 2007 in Heiligendamm exerziert wurde, als eine Rotte von Tornado-Fliegern im Tiefflug über das Camp der Gipfel-Gegner donnerte. Es war des Morgens und die Protestierer wollten gerade aufstehen. Sollte dieser Aufstand verhindert werden? - Nein, Möglichkeiten des Innen-Einsatzes gab und gibt es genug, wie auch der verfassungsrechtlich einwandfreie Einsatz der Armee bei Naturkatastrophen zeigt. Was mag das Gericht dann mit der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes und der dort formulierten Möglichkeit des Bundeswehr-Einsatzes bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" bezwecken? Und was können diese Ausnahmesituationen sein? Da das Gericht uns keine nähere Beschreibung geliefert hat, sind wir auf Vermutungen angewiesen.
 
Manche empfinden ja bereits die Auftritte der Familien-Ministerin Schröder als Katastrophe. Aber die ganze Bundeswehr gegen eine zarte junge Frau? Trotz deren Sägestimme eher unwahrscheinlich. Oder gegen Steinbrück? Aber der ist nur für die SPD eine Katastrophe. Auch der Einsatz gegen säumige Hartz-Vier-Bezieher, um sie mit Sanktionen zu überziehen, kommt für eine Militär-Mission kaum infrage: Massenhafte Sanktionen sind eher die Regel, kaum die vom Gericht geforderte Ausnahme. Oder wenn die deutsche Mannschaft bei der Fußball-Weltmeisterschaft schon wieder zweiter Sieger wird? Da kann man Zustände kriegen, aber keine Ausmaße.

Nein, wer dem Verfassungsgericht auf die Spur kommen will, der muss sich mit der Verfassung beschäftigen. Dort wird behauptet und gefordert: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das entspricht natürlich nicht der Wirklichkeit. Längst ist das Parlament von einer großen Dauerkoalition aus CDU-SPD-FDP-GRÜNEN beherrscht. Oberhalb der Koalition regiert die Eurokratie. Und die wiederum findet ihr Herrschafts-Ende an den Türen der Banken. Das Volk ist längst zur lästigen Ausnahme geraten. Das wird es sein: Gegen diese Katastrophe der Demokratie will der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes die Armee einsetzen wollen. Wer mag da, angesichts dieses Ausmaßes der katastrophischen Situation einwenden, dieser Einsatz sei auch nicht gerade verfassungsgemäß? (PK)
 
Ulrich Gellermann hat diese Glosse in seinem Blog http://www.rationalgalerie.de veröffentlicht.


Online-Flyer Nr. 403  vom 24.04.2013



Startseite           nach oben