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Arbeit und Soziales
Nimmt das Jobcenter Peine auch den Tod eines "Kunden“ in Kauf?
Rückendeckung vom Sozialgericht Braunschweig
Von Brigitte Vallenthin

Das Jobcenter Landkreis Peine scheint an einem seiner sogenannten Kunden auszuprobieren, wie lange ein Mensch in der Lage ist, ohne jeglichen Lebensunterhalt überleben zu können. Vor 9 Monaten stellte die Behörde ihre Leistungen an einen 48-jährigen Mann mit der Begründung ein, anonyme Anrufer hätten erklärt, der Hartz IV-Berechtigte wohne überhaupt nicht in seiner Wohnung. Mietvertrag, Meldebescheinigung und sogar eidesstattliche Erklärungen halfen nichts - das Amt blieb bei seiner Behauptung, der Antragsteller wohne in einem anderen Zuständigkeitsbereich, und deshalb sei man für Hartz IV-Leistungen an ihn nicht zuständig. 


Sozialgericht Braunschweig
Quelle: wikipedia

Nach neunmonatigem Kampf durch unzählige Widerspruchs-, Sozialgerichts- und Landessozialgerichtsverfahren gab jetzt die 52. Kammer des Sozialgerichts Braunschweig dem Jobcenter Rückendeckung für seine Unterstellung - entgegen einer erdrückenden Gegenbeweislage.
 
Anonymer „Hinweis“ - Jobcenter stellt Hartz IV-Leistungen ein
 
Anfang August 2012 nahm das Jobcenter unerwartet nach einem Monat einen bis einschließlich Januar 2013 bereits bewilligten Leistungsbescheid gegenüber seinem "Kunden“ aus einer Umlandgemeinde von Peine zurück. Man habe, so die Begründung, durch einen anonymen telefonischen Hinweis erfahren, dass der Betreffende gar nicht in seiner Wohnung wohne. Deshalb sei man nicht örtlich zuständig und auch nicht zur Leistung verpflichtet. Ab 1. September 2012 werde man die Zahlung einstellen. Unmittelbar danach hat das Jobcenter auch die Krankenversicherung abgemeldet.
 
Die Mutmaßung der Behörde der Bundesagentur für Arbeit, der Leistungsberechtigte wohne nicht in seiner eigenen Wohnung, sondern bei einer Bekannten in einer anderen Gemeinde, mit der er dort angeblich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, war dem "Kunden“ durch mehrfach wiederholte Versuche so vertraut, dass er sie zunächst nicht weiter ernst nahm. Bereits fünf Jahre zuvor hatte das Jobcenter Peine nämlich schon einmal versucht, sich mit dieser fadenscheinigen Behauptung aus seiner Zahlungspflicht heraus zu stehlen - erfolglos. Das Sozialgericht Braunschweig hatte diesem Versuch rasch einen Riegel vorgeschoben. Auch die Erfahrung, dass das Jobcenter abermals einen Leistungsstopp im Frühsommer 2012 wiederholte, schien zunächst kein Anlass zur Besorgnis zu sein, denn die Zahlung wurde unverzüglich nachgeholt, nachdem eine Meldebescheinigung vorgelegt worden war.
 
Dieses Mal aber schien das Jobcenter - nach mehrfachen Anläufen - ernst machen zu wollen mit seinem Bemühen, die Kasse der Behörde zulasten desjenigen zu schonen, dessen Leistungsberechtigung es übrigens bis dahin nicht bestritten hatte.
 
55. Kammer des SG Braunschweig stellt Rechtswidrigkeit fest
 
Zunächst hatte der Kläger Ende August 2012 guten Grund, zu glauben, dass er - wenn schon nicht im Jobcenter Peine so doch beim Sozialgericht Braunschweig - sein Recht bekommen werde. Dort wies die 55. Kammer die Leistungseinstellung zurück, die das Jobcenter in eigenmächtiger Umgehung der gesetzlichen Verfahrensschritte von jetzt auf gleich gegen den Kläger erlassen hatte. Bald jedoch bekam sein Glaube an die Gerichtsbarkeit deutliche Risse. Die Behörde jagte ihn in der Folge nämlich durch so viele Widerspruchsverfahren, dass er als juristischer Laie fast die Übersicht verlor. Die hatten - wenn er sich nicht mit der totalen Leistungseinstellung abfinden wollte - zur Folge, dass er zahlreiche Klagen beim Sozialgericht einreichen musste. Zeitweise liefen mindestens sechs Verfahren parallel.

Was für ihn die Sache noch doppelt schwer machte, war der Umstand, dass seine Klagen im Braunschweiger Gericht fünf unterschiedlichen Kammern zugeordnet wurden, sodass er fünf verschiedenen Richtern immer wieder aufs Neue sämtlich Beweise vortragen musste - ohne dass der eine vom Kenntnisstand des anderen Richters wusste.
 
52. Kammer des SG Braunschweig schließt sich dem Jobcenter an
 
Im Januar 2013 schien die Flut an Widerspruchsverfahren im Jobcenter und Aktenzeichen beim Sozialgericht Braunschweig eine Wende zu nehmen, die dem Kläger Hoffnung gab, endlich nach bald fünf Monaten Licht am Ende der Leistungsverweigerung zu sehen. Das Sozialgericht fasste sämtliche Klagen in der Hand eines einzigen Richters zusammen. Trotzdem vergingen abermals Monate ohne einen einzigen Cent zum Leben für den Kläger. Dabei hatte er in allen laufenden Verfahren mit zahlreichen Stellungnahmen und Beweisdokumenten zweifelsfrei begründen können, dass er dort wohnt, wo er seit vielen Jahren lebt und ordnungsgemäß gemeldet ist.
 
Beweise und eidesstattliche Erklärung interessierten aber offenbar weder Jobcenter noch Sozialgericht. Dem Sozialgericht Braunschweig war - wie zuvor bereits dem Jobcenter - eine Meldebescheinigung vorgelegt worden, ebenso der Mietvertrag für die Wohnung sowie auch eine mit Kündigungsandrohung verbundene Aufforderung seines Vermieters, die offenen Mieten endlich nachzuzahlen. Auch hatte der Kläger eine eidesstattliche Versicherung der angeblichen Lebenspartnerin zur Gerichtsakte gegeben, in der diese - in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage - erklärte, dass der Kläger weder bei ihr wohne noch in einer Lebensgemeinschaft in ihrer Wohnung mit ihr zusammen lebe. Selbst ihre schriftliche Aufforderung, sie nicht weiterhin mit Falschzustellungen an ihre statt an des Klägers Adresse zu belästigen, fand weder bei der Behörde noch beim Sozialgericht Gehör.
 
Vorrang für die Interessen des Jobcenters - Sozialgericht befangen?
 
Vielmehr hat sich jetzt die 52. Kammer des Braunschweiger Gerichts auch auf die Seite der beklagten Behörde gestellt. Mit aktuellen Ankündigungen stützt der Richter die Behauptung des Jobcenters, dass der Kläger angeblich nicht im Landkreis Peine, sondern in Hildesheim wohne. Deshalb teilte er dem Kläger mit, dass er beabsichtige, sämtliche Verfahren nach nunmehr 9 Monaten an das Sozialgericht Hildesheim zu verweisen und stützt sich dabei auf fadenscheinige Begründungen vom Jobcenter.
 
Da war angeblich - man kann nur mutmaßen wie das geschehen konnte - plötzlich wie durch Geisterhand jahrelang der Meldevermerk bei der Meldebehörde gelöscht, ohne dass der Betreffende jemals aus seiner Wohnung ausgezogen ist oder sich in eine andere Wohnung umgemeldet hätte. Und aktuell erklärt dieselbe Behörde gegenüber dem Gericht, dass sie ihn bei einer unangemeldeten Kontrolle nicht angetroffen habe und außerdem sein Auto nicht vor der Tür gestanden habe. Weshalb die Meldebehörde ein Auto vermisst, welches der Betreffende seit drei Jahren gar nicht mehr besitzt, bleibt ihr Geheimnis. Den Richter aber überzeugt das. Eine entsprechende Kontrolle habe die Meldebehörde auch 2008 schon einmal vorgenommen, was beweise, dass der Kläger auch in der Zwischenzeit nicht dort gewohnt habe.
 
Problemlösung: Statt Jobcenter Peine Jobcenter Hildesheim
 
Inzwischen war der Hartz IV-Berechtigte so sehr erkrankt, dass ihm für längere Zeit nur noch strikte Bettruhe helfen konnte - denn Arzt und Medikamente gibt es bekanntlich nicht mehr bei fehlendem Krankenversicherungsschutz. In dieser Zeit konnte er auch seinen Briefkasten nicht leeren, sodass er nichts von einer Antwortfrist des Sozialgerichts erfuhr, innerhalb der er zur Verweisung an das Hildesheimer Sozialgericht hätte Stellung nehmen sollen. Unmittelbar darauf - ohne die zumeist übliche Erinnerungs-Frist - realisierte das Gericht seinen Beschluss, alle noch anhängigen 5 Klagen nach Hildesheim zu verweisen. Unübersehbar die Absicht, die Akten vom Tisch zu bekommen. Und es bedarf keines Orakels, um zu prognostizieren, dass Peine dann - wie lange beabsichtig - den Kläger ebenfalls nach Hildesheim schicken wird und die dort sagen dürften: „Wir sind nicht zuständig. Bei uns wurde kein Hartz IVAntrag gestellt.“
 
Und dann? Ab unter die Brücke? Das Konto ist bereits gekündigt und die
Wohnungskündigung wird zwangsläufig folgen. Warum allerdings der Jobcenter-„Kunde“ sich derartigen Nerven, Krankheit und möglicherweise das Leben riskierenden Strapazen hätte unterziehen sollen, wenn es doch viel einfacher gewesen wäre, gleich in Hildesheim Leistungen zu beantragen - wenn er dort tatsächlich wohnte -, bleibt das Geheimnis des Jobcenters Landkreis Peine und der 52. Kammer des Sozialgerichts Braunschweig. Dass das Braunschweiger Sozialgericht mit seinen Gerichtsentscheidungen insbesondere gegen das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2005 (1 BvR 569/05) verstoßen hat, sei nicht ganz nebenbei bemerkt. Die Verfassungsrichter verfügten dort nämlich unmissverständlich: „Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen“ - und zwar bereits in den vorausgehenden Eilverfahren, die hier allesamt zurückgewiesen wurden. 
 
Wird das Ende aller Kräfte bei Hartz IV-„Kunden“ in Kauf genommen? Wie die Hartz4-Plattform jetzt erfahren hat, ist der Jobcenter-"Kunde“ nach dem zurückliegenden, bald 10 Monate währenden Martyrium ohne jeglichen Lebensunterhalt - bei dem inzwischen auch die Hilfe-Quellen seiner Freunde versiegt sind - mittlerweile fast am Ende seiner Kräfte. „In was für einem Sozialstaat leben wir eigentlich“, fragt die Hartz4-Plattform, „der aus Gründen offensichtlicher Kosteneinsparung Menschen willkürlich derart schikaniert und in Not bringt, dass jemand wie der Betroffene - keineswegs ein Einzelfall! - bei schwerer Bronchitis und Magen-Darm-Grippe keinen Arzt aufsuchen oder wenigstens Medikamente kaufen konnte, weil er durch die Arbeitsagentur von der Krankenversicherung abgemeldet wurde - und ganz aktuell sogar deshalb nicht den Zahnarzt für Kontrolle und Stempel im Bonusheft sowie wegen einer dringend nötigen Wurzelbehandlung aufsuchen kann? Unsere Bürgerinitiative ist in großer Sorge, wie lange der 48-Jährige das noch aushalten und überleben kann.“ (PK)
 
 
Brigitte Vallenthin ist Pressesprecherin der Hartz4-Plattform
Fon 0611-1721221
Mobil 01525-3520721
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de


Online-Flyer Nr. 408  vom 29.05.2013



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