NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

Fenster schließen

Lokales
Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 29. April in Köln
CO-Pipeline endlich aufgeben!
Von Peter Kleinert

Die BAYER AG hält an ihrem Plan fest, giftiges Kohlenmonoxid durch dicht besiedelte Gebiete zu transportieren. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat deshalb erneut einen Gegenantrag zur kommenden Hauptversammlung des Konzerns eingereicht. Dieser wurde inzwischen auch auf der website von BAYER veröffentlicht. Auch in der anstehenden Hauptversammlung werden Kritiker einen Stopp des Projekts fordern.

Schon 2008 Proteste gegen CO-Gas-Leitung vor der BAYER-Hauptversammlung
Quelle: CBG
 
Der BAYER-Konzern will seine Werke Dormagen und Krefeld mit einer 67 km langen CO-Leitung verbinden. Pipeline-Experten weisen darauf hin, dass das Risiko eines Gas-Austritts durch technische Maßnahmen zwar verringert, aber nicht eliminiert werden kann. Schäden bis hin zum Vollbruch sind durch Erdbeben, Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Bomben aus dem 2. Weltkrieg oder terroristische Anschläge jederzeit möglich.
 
Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Sämtliche betroffenen Kommunen lehnen eine Inbetriebnahme der CO-Leitung daher ab. Mehr als 120.000 Menschen haben Protesterklärungen unterschrieben. Gegen das laufende Planänderungsverfahren richten sich zudem 24.000 Einwendungen.

BAYER-Chef Marijn Dekkers
NRhZ-Archiv
 
Die Risiken für die Anwohner und die notwendigen Enteignungen wurden im Planfeststellungsbeschluss mit angeblichen „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt. Tatsächlich gibt es diese Vorteile nicht. Die Leitung sollte ursprünglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Krefeld sorgen. Geringere Kosten für ein Unternehmen - die zudem in Frage stehen - begründen jedoch kein Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig. Ähnliche Bedenken äußerte schon im Dezember 2007 das Oberverwaltungsgericht Münster, weswegen die bereits verlegte Pipeline bislang nicht betrieben werden darf.
 
Der ursprünglich von BAYER behauptete CO-Überschuss in Dormagen existiert nicht mehr. Im Gegenteil: die Errichtung der neuen TDI-Anlage in Dormagen führt dazu, dass dort ein weiterer Steam-reformer zur CO-Herstellung errichtet werden muss. Die neue CO-Produktionsanlage könnte jedoch auch in Krefeld errichtet werden, wodurch auf die Pipeline ganz verzichtet werden könnte. Zu demselben Ergebnis kommt das jüngste Gutachten der Landesregierung: Demnach war der Bau der Pipeline keinesfalls notwendig. Nach Aussage der Gutachter gibt es mehrere Möglichkeiten, CO dezentral zu produzieren. Dies sei wirtschaftlich sogar günstiger.
 
Irreführend ist auch die mehrfach wiederholte Aussage von BAYER, wonach „Pipelines unter Sicherheits- und Umweltaspekten das beste Transportmittel“ darstellen. Hierdurch wird suggeriert, dass durch die Leitung andere Transporte wegfallen, z.B. per Schiff oder Lastwagen. In Wahrheit finden wegen der hohen Sicherheitsanforderungen keine nennenswerten CO-Transporte statt.
 
Wie gefährlich der Umgang mit Kohlenmonoxid ist, zeigte der Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk am 25. September 2013: Nach einer Freisetzung von CO schwebten nach Angaben der Polizei zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr. Zu den Ursachen des Unfalls macht BAYER bis heute keine Angaben. Selbst auf gut gesichertem Werksgelände mit gut geschultem Personal ist der Umgang mit CO also hochgefährlich. Umso wichtiger ist es, den Transport durch ungesichertes Gelände zu verhindern.
 
Besondere Fragen wirft zudem die Pipeline zwischen den Werken Dormagen und Leverkusen auf: Im Jahr 2001 hatte BAYER eine in den 60er Jahren gebaute CO2-Leitung für den Transport von Kohlenmonoxid umgewidmet. Ein Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Mögliche Auswirkungen eines CO-Lecks wurden in dem Verfahren nicht untersucht. Lediglich ein Gutachter von BAYER widmete sich dem Thema – auf gerade mal 9 Zeilen. Für den Fall einer Beschädigung der Leitung sprach er von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beiderseits der Trasse. Eine spezifische, auf die örtlichen Begebenheiten angepasste Untersuchung erfolgte nicht.
 
Die jüngste Einsichtnahme der CBG in die Genehmigungsunterlagen offenbart zudem schwerwiegende Mängel, unter anderem bei der Unterquerung des Rheins („Düker“). So stellt ein TÜV-Bericht vom Februar 2013 „gravierende externe Materialverluste“ fest, weswegen der Düker (1) „nicht dem Stand der Technik“ entspreche. Die Korrosionsgeschwindigkeit wurde mit bis zu 0,5 mm pro Jahr abgeschätzt. An einigen Stellen sei die Korrosion schon so weit fortgeschritten, dass nur noch eine „Restlebensdauer von 2 Jahren“ abgeschätzt wurde. Die Beteuerungen des Konzerns, wonach die Leitung den höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht, sind daher wenig glaubwürdig.
 
Giftige Gase wie Chlor, CO oder Phosgen müssen - wenn überhaupt - dezentral produziert und in gut gesicherten Werken unmittelbar und ortsnah verarbeitet werden. Ein Transport solcher Gefahrstoffe verbietet sich. Es ist unverantwortlich, die Bevölkerung diesem unnötigen Risiko auszusetzen. (PK)
 
(1) Ein Düker (niederdeutsch, entspricht niederländisch duiker, „Taucher“) ist eine Druckleitung zur Unterquerung einer Straße, eines Tunnels, von einem Fluss oder Bahngleisen, etc. Das Rohr kann zum Beispiel eine Abwasser- oder Trinkwasserleitung sein oder auch eine Grundwasser- oder Öl-Pipeline.
 
Infos zur Kampagne unter: www.cbgnetwork.org/1968.html


Online-Flyer Nr. 449  vom 12.03.2014



Startseite           nach oben