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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Lokales
Verordnung für Deponien im Braunkohlerevier wird endlich umgesetzt
Millionennachforderung an RWE
Von Wilhelm Robertz

Im rheinischen Braunkohlerevier entstehen nach Auskohlung der Tagebaue sogenannte rekultivierte Flächen, die zwar nicht die ursprünglich vorhandene Natur dieses Gebietes ersetzen, aber einen land- und forstwirtschaftlichen Neubeginn erkennen lassen. Der schöne Schein täuscht allerdings über das hinweg, was sich unterhalb vieler dieser Flächen verbirgt.
 

Quelle: zukunft-statt-braunkohle.de
  
Zum Auffüllen der Tagebaulöcher werden dort die toxischen Abfallstoffe, die bei der Braunkohleverstromung entstehen, verwendet. Im Nebeneffekt werden damit die ausgekohlten Tagebaue zu Schadstoffdeponien. In den Deponien werden Kraftwerksrückstände (Schlacken und Aschen) mit toxischen Schadstoffen wie Kupfer, Cadmium, Chrom, Blei, Nickel, Quecksilber, Zink, Arsen und Thallium gelagert. Diese Stoffe haben in geologischen Zeiträumen gedacht „Ewigkeitswert“. Eine Verbindung mit dem Grundwasser muss – insbesondere mit Blick auf kommende Generationen – verhindert werden.
 
Nach der geltenden Deponieverordnung hat die zuständige Behörde vom Deponiebetreiber eine Sicherheitsleistung einzufordern. Dabei sind insbesondere die Zeiten der Nachsorge zu berücksichtigen. Bei der Festsetzung des Umfangs der Sicherheit ist ein planmäßiger Nachsorgebetrieb zu Grunde zu legen und ein Nachsorgezeitraum von mindestens 30 Jahren.
 
Mitglieder der Bürgerinitiative „Leben ohne Braunkohle“ (LoB) aus Stommeln fragten (laut dieser Pressemitteilung von 28.5. 2014) beim Umweltministerium NRW nach der Umsetzung dieser Verordnung. Das Ministerium verweigerte zunächst unter Hinweis auf das Betriebsgeheimnis des Deponiebetreibers eine Auskunft. Dies erwies sich allerdings als unrichtig und unsinnig. Es erstaunte die Mitglieder von LoB, dass die zuständige Bezirksregierung Arnsberg eingestehen musste, sie habe bis dahin von der Festsetzung und Einforderung der Sicherheitsleistung trotz gesetzlicher Vorgabe abgesehen. Es gab also kein Geheimnis, es sei denn, die Nichtumsetzung der Verordnung sollte ein solches bleiben.
 

Greenpeace-Aktion gegen Braunkohle in Neurath
Quelle: zukunft-statt-braunkohle.de
Der Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg sagte nunmehr zu, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Auf Anfrage konnte er einen ungefähren Berechnungsmodus und die dabei zu Grunde liegenden Oberflächen der Deponien benennen. Allein aus dieser groben Berechnung ergaben sich zwei- bis dreistel- lige Millionensummen für die unter die Deponieverordnung fallenden Deponien der RWE.
 
Allerdings folgte der ursprünglichen generellen Missachtung der Deponieverordnung ein weiterer Fehler. Die Oberfläche der Deponie Inden I wurde mit 0 ha für die Berechnung der Sicherheitsleistung veranschlagt, da sie bereits abgedeckt ist (also nach Denkart der Bezirksregierung 0 Euro Sicherheitsleistung). Dies lässt völlig außer acht, dass sich die Feststellung der Sicherheitsleistung auch und insbesondere auf eine mindestens!! 30jährige Nachsorge bezieht. Im Klartext bedeutet dies: Falls in dieser Zeit eine Schädigung der Deponieabdichtung eintreten würde, wären für die Wiederherstellung Rücklagen vorhanden.
 
Im besonderen Fall der RWE-Deponien, die in ausgekohlten Tagebauen liegen, muss dem Jahrzehnte dauernden Grundwasserwiederanstieg Rechnung getragen werden – erst dann kann mit Sicherheit gesagt werden, ob die Deponieabsicherungen standhalten werden. Ist dann keine Sicherheitsleistung zurückgestellt worden und der Verursacher ist nicht mehr haftbar zu machen (das kann in 80-100 Jahren sein ), trägt die Allgemeinheit die Kosten.
 

Kundgebung "Braunkohlebagger stoppen!"
Quelle: zukunft-statt-braunkohle.de
Dies wirft die Frage auf, ob das NRW-Umwelt-ministerium als zustän- dige Aufsichtsbehörde über die Bezirksregie- rung Arnsberg tätig werden muss, um weitere letztlich der Allgemeinheit scha- dende Unregelmäßig-keiten (zum Vorteil des RWE) bei der Um- setzung der Deponie-verordnung zu vermeiden. Dabei könnte dann auch die gesetzliche Vorgabe, welche die für den Einzelfall bedeutsamen Umstände bei der Umsetzung dieser Verordnung zu berücksichtigen auffordert, eingehalten werden.
 
LoB hat sowohl Kenntnis von solchen Umständen, als auch von fachkompetenten Wissenschaftlern, die zu Rate gezogen werden müssten. Auch eine Beteiligung von Umweltverbänden, die ebenfalls über fachliche Kompetenz verfügen, wäre angesichts der öffentlichen Relevanz einer sach- und gesetzesgerechten Festlegung der Sicherheitsleistung zu überlegen.
 
Die Feststellungen der Bürgerinitiative LoB und die folgenden Zahlungen durch RWE sind ein erster Schritt in diese Richtung. Im nächsten Schritt müssen die vielen Altdeponien im Rhein-Erft-Kreis einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Deren Standorte sind z.T. laut Auskunft des Rhein-Erft-Kreis nicht geklärt, sie sind in der Regel ungesichert, und die deponierten Schadstoffe müssen noch analysiert werden. Für diese Deponien gibt es keine Rückstellungen für mögliche Schädigungen des Grundwassers („Ewigkeitskosten“ analog dem Ruhrgebiet). Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Bezirksregierung Arnsberg teilte der Bürgerinitiative am 03.06.2014 mit, sie habe am 14.03.2014!!! für die Kraftwerksreststoffdeponien
 
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Garzweiler
Vereinigte Ville
 
die Sicherheitsleistungen gemäß der geltenden Deponieverordnung 
rechtswirksam festgelegt. Die entsprechenden Bescheide wurden ebenfalls zugesandt. Es ergeben sich daraus Gesamtsicherheitsleistungen von rd. 40 Millionen Euro.!!
 
Der Vollzug der bislang übergangenen grundsätzlichen Umsetzung der sich aus der Deponieverordnung ergebenden Festsetzung der Sicherheitsleistung ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie ist, wie aus unserer obigen Pressemitteilung hervorgeht, erst durch diesen Anstoß unserer Bürgerinitiative zustande gekommen und war zuvor von der zuständigen Behörde schlicht übersehen worden.
 
Diese Behörde (Bezirksregierung Arnsberg - Standort Düren) sorgt allerdings nunmehr für weitere Irritationen:
 
a.) Bislang hat die Bezirksregierung Arnsberg verschwiegen, dass bereits am 14.03.2014 ein rechtsgültiger Bescheid an den Deponiebetreiber ergangen ist. Stattdessen sprach sie uns gegenüber stets nur von noch einzuholenden Stellungnahmen zum anstehenden Sachverhalt beim Deponiebetreiber RWE.
 
b.) Erst nachdem wir unter Hinweis auf § 24 VwVfG
(Verwaltungsverfahrensgesetz) die Behörde darauf hinwiesen, sie habe alle für den Einzelfall bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen und gleichzeitig deutlich machten, uns lägen solche Hinweise vor, wurden wir mit der Übersendung des Entscheides vom 14.03.2014 vor vollendete Tatsachen gestellt.
 
c.) Uns liegen Erkenntnisse zu Berechnung dieser Leistung vor, nach denen die Berechnung des Bezirksregierung Arnsberg fehlerhaft ist. Als Beispiel sei hier die Deponie IndenI genannt, die überhaupt nicht in der Berechnung der Bezirksregierung Arnsberg auftaucht (obwohl sie auch unter die geltende Deponieverordnung fällt). Die Behörde betrachtet offenbar die vorhandene Flächenabdeckung der Deponie bereits als Nachsorge im Sinne der Verordnung - dies ist schlicht falsch.
 
d.) Die für die Nachsorge zu bildende Sicherheitsleistung bezieht sich (das sagt bereits das Wort Nachsorge) auf mögliche Schäden der Deponieabsicherung während einer Nachsorgezeit von mindestens!!! 30 Jahren. Sie hat nichts mit der fälligen Absicherung der Deponie nach ihrer Schließung zu tun.
 
e.) Eine Nachsorgezeit von 30 Jahren ist allerdings zu gering, weil der Grundwasserspiegel (lt Umweltministerium NRW) erst in ca. 80 Jahren wieder auf früheres Maß ansteigen wird und dann erst die Deponien berühren wird. Danach muss sich die Nachsorgefrist und eine mögliche Erhöhung der Sicherheitsleistung ausrichten.
 
f.) Nicht berücksichtigt wurde auch die Erdbebensicherheit der Deponieabsicherung. Mit der Klärung dieser Frage wäre ebenfalls die Feststellung der Sicherheitsleistung verbunden gewesen.
 
Eine Behörde, die zuvor eine gesetzliche Vorgabe nicht umsetzte, hat dies zwar nachgeholt, dabei unterliefen ihr aber erhebliche Versäumnisse. Beides wirkte sich immer zu Gunsten des RWE aus!! Es gibt zu denken, dass in dem Augenblick, als eine Bürgerinitiative entscheidungsrelevante Umstände benennen wollte, ein rechtsgültiger Bescheid, der vor 3 Monaten ergangen sein soll, plötzlich "aus dem Hut gezaubert wird", (PK)
 
Wilhelm Robertz hat uns diese Pressemitteilung vom 28. Mai 2014 und ihre Ergänzung vom 5. Juni für das Aktionsbündnis Stommelner Bürger „Leben ohne Braunkohle“ zugesandt, wofür wir ihm herzlich danken.


Online-Flyer Nr. 462  vom 11.06.2014



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