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Lokales
Zentrale Fragen zum Grundwassermanagement für die Hauptstadt
Kritische Arbeitssitzung des Berliner Wasserrates
Von Ulrike von Wiesenau

Die fünfte Arbeitssitzung des Berliner Wasserrates am 28. Mai 2014 stellte zentrale Fragen des Grundwassermanagements für die Hauptstadt in den Mittelpunkt von Vortrag und Debatte. Peter Ohm, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) brachte in seinem Referat die spezifischen Probleme des Grundwassers in Berlin und die Folgen für Nutzer und Eigentümer zur Sprache und forderte einen Neustart für das Grundwassermanagement in Berlin.

Referent Peter Ohm, Präsident des VDGN, beim Berliner Wasserrat
Alle Fotos: Michal Eliasson
 
Das seit den 90er Jahren steigende Grundwasser belaste Wohnen, Arbeiten und Bauen in der Hauptstadt. In vielen Gebieten beschädige es bereits Gebäude und Verkehrs-Infrastruktur. Dennoch sei es trotz der Jahrzehnte andauernden Probleme bisher nicht gelungen, sich in der Stadt über gemeinsame Lösungen zu verständigen. Steigende Grundwasserstände entwickelten sich mittlerweile zum Standortnachteil aber das Ausmaß des Problems werde bislang nicht einmal systematisch erfasst. Ein von der IHK Berlin beauftragtes Gutachten verdeutliche aktuell, dass neun Prozent der Bebauungsfläche in Berlin mit fast 200.000 Einwohnern potenziell von Schäden betroffen sind.
 
Die Berliner Politik müsse jetzt die Diskussion über neue Wege für ein nachhaltiges Grundwassermanagement vorantreiben und endlich Verantwortung übernehmen, andere Bundesländer zeigten längst mögliche Lösungswege auf. Immerhin nehme das Land jährlich etwa 50 Millionen Euro Grundwasserentgelt ein, die eigentlich für die Regulierung des Grundwassers eingesetzt werden müssten, bisher aber im Landeshaushalt versickerten.

Dorothea Haerlin und Ulrike von Wiesenau, Moderatorinnen des Berliner
Wasserrates
 
Eigentümer in Ein- und Mehrfamilienhäusern würden durch das steigende Grundwasser massive Schäden an ihrem Eigentum erleiden, Vermieter die Kosten an ihre Mieter weiterreichen, Versicherungen den Schadensausgleich an Gebäuden immer häufiger in Frage stellen. Nach Auffassung des VDGN sei es eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge, nicht aber Privatsache der Gebäudeeigentümer, die Berliner Gebäudesubstanz vor dem ansteigenden Grundwasser zu verteidigen. Berlin brauche neben einem übergreifenden
Grundwassermanagement Anreize, den Wasserverbrauch zu erhöhen, weshalb der Preis für das Trinkwasser weiter sinken und der Preis für das Abwasser deutlich herabgestuft werden müsse.
 
Der VDGN habe deshalb beim Bundeskartellamt beantragt, auch den Berliner Abwasserpreis zu überprüfen. Darüber hinaus müsse eine differenziertere Verständigung mit den Umweltschützern, die Steuerungsmassnahmen beim Grundwasser bislang ablehnen und auf Wassersparen setzen, dringend stattfinden und vertieft werden. Der VDGN schlägt beim Wasserpreis die Einführung einer "flatrate" vor, die den Verbrauch vor allem im Garten- und
Bewässerungsbereich erheblich erhöhen würde, also auch zum Erhalt und Schutz öffentlicher wie privater Grünflächen beitragen und damit gleichzeitig die zu hohen Grundwasserstände senken und Wasser an Bedarfs-Stellen lenken würde. Der Verband fordert die Festschreibung einer Lösung der Probleme in der Verfassung von Berlin. Bislang verweigere der Senat die Anerkennung des Grundwasserproblems als öffentliche Aufgabe, es fehle der politische Wille, ein intelligentes Gesamtkonzept zu entwerfen, das den Grundwasserüberschuss auf der einen Seite gegen den Wassermangel an anderen Stellen auszugleichen in der Lage sei. Politischer Wille zu einer sinnvollen Gesamtkonzeption sei nur durch Bündnisse, die genügend Druck aufbauen können, zu erreichen. In diesem Sinne suche der VDGN auch die weitere Zusammenarbeit mit dem Berliner Wassertisch und dem Berliner Wasserrat.
 
In der Diskussion wurde auf die Unterschiede hingewiesen, die hinsichtlich des Grundwassers und seiner politischen Behandlung zwischen Berlin und Brandenburg bestehen und bekräftigt, dass eine Gesamtkonzeption Berlin-Brandenburg der einzig mögliche und richtige Lösungsweg sei. Weiterhin wurde von mehreren Teilnehmern noch einmal die Forderung "Wasser zahlt Wasser" bekräftigt, was bedeutet, dass die Wasserpreise keine Wassersteuer enthalten sollen, die an den Berliner Haushalt zur Erfüllung der "Schuldenbremse" abgeführt wird, sondern die Wasserentgelte ausschließlich zur Finanzierung aller mit der Wasserbewirtschaftung verbundenen Kosten verwendet werden.
 
Es wäre eine "klassische" Aufgabe des Aufsichtsrates der Berliner Wasserbetriebe eine solche Vorgabe festzulegen. Mehrere Teilnehmer, die in Ausschüssen und Arbeitskreisen in verschiedenen Bezirken mit der Problematik befasst sind, führten Einzelheiten zu den bestehenden Problemen an, wiesen auf Schadenserfassungen und auf technische Lösungsansätze hin und bestätigten aus ihren Erfahrungen das bisherige Versagen von Senat und Parlament.

Referent Nikolaus Geiler, Wasser-Experte des BBU 
 
Als weiterer Referent des Abends stellte Nikolaus Geiler, Limnologe und Diplombiologe, Wasser-Experte des Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), in seinem Vortrag Probleme von Grundwasserhochstand, Anschluss- und Benutzerzwang und Bürgerbeteiligung dar. Der Referent, der bundesweit mit der Problematik des Grundwasserhochstandes befasst ist, wies auf unterschiedliche Problemlagen und deren Handhabungen in verschiedenen Regionen hin. Nach der rechtlichen Lage, die zurzeit des Siedlungsbaus galt, seien Schadensrisiken unter die Verantwortung und Sorgfalt einzelner Eigentümer und Bauunternehmer gefallen, so dass auf rechtlichem Weg in der Regel nichts zu erreichen sei.
 
Organisationen wie das Kartellamt Hessen, als bundesweit rigoroseste Kartellinstanz, aber seien der Ansicht, dass Vorsorge gegen derartige Risiken Aufgabe des Staates sei. Es bestehe ein innerer Widerspruch zwischen staatlicher Aufgabe der Daseinsvorsorge und der Gesetzgebung, die individuelle Verantwortung aufbürdet. Durch bundesweite Vernetzung gelte es, den politischen Druck zu verstärken, um generell eine entsprechende
Gesetzgebung durchzusetzen. Dabei sei jedoch im Vorfeld eine Verständigung und Einigung mit den Umweltverbänden nötig, die bisher ein Grundwassermanagement ablehnen.
 
Zu beachten sei dabei auch die Hochwasser-Risiko-Richtlinie der EU. Die Einführung zentralisierter Wasserversorgungs- und Entsorgungs-Systeme, insbesondere die Kanalnetze haben Milliarden gekostet. Es gebe Bürgerinitiativen, die sich für einen Anschluss- und Benutzerzwang einsetzten, weil das auch individuell oft die finanziell günstigste Lösung sei. Wegen der hohen Kosten tendierten Kommunen aber inzwischen z.T. wieder dazu, vom Anschluss- und Benutzerzwang abzuweichen. Bei der Trinkwasserversorgung sei die Tendenz zur Privatisierung eindeutig, beim Abwasser, das hoheitlich ist, müsse es jedoch stets eine staatliche Stelle geben, weshalb eine vollständige Privatisierung bisher nicht möglich sei. Wenn diese ermöglicht würde, führe das zu weitreichenden rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Jedwede regionale Privatisierung würde eine Privatisierungslawine wegen Wettbewerbsverzerrung auslösen. Es komme also darauf an, es nirgendwo zu einer vollständigen Privatisierung kommen zu lassen.
 
Zur Durchsetzung von mehr Bürgerbeteiligung empfiehlt der Referent als Instrument die EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) vom Dezember 2000, in der § 14 die "aktive Beteiligung" der Bürger festschreibt. Ein weiteres Instrument sieht er in den ISO-Normen 24510, 24511, 24512, die zwar in ihren technischen Standards weit hinter dem zurückbleiben, was in Deutschland und den meisten europäischen Ländern längst Standard ist, aber aus denen man in Bezug auf eine Bürgerbeteiligung Ansätze für politische Forderungen entnehmen könne. Nach diesen Normen wird auch bei der Preisgestaltung eine
Bürgerbeteiligung empfohlen. Es werden "gläserne" Betriebe angestrebt, die die Bürger in gemeinverständlicher Weise informieren sollen.

Inhaltliche Beratung mit den Referenten
 
Die Diskussion erbrachte vor allem, dass in der Praxis nichts stattfindet, was Information und Bürgerbeteiligung genannt zu werden verdient. Auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden Informationen immer wieder unter Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert. So auch die Erfahrung des VDGN, der nach dem IFG Einsicht in die Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt und den Wasserbetrieben beantragt hatte, was der Senat abgelehnt hat. VDGN und Wassertisch wollen gemeinsam Einblick nach dem eindeutigen Rechtsanspruch des Offenlegungsgesetzes des Volksentscheides verlangen. Zum Fragenkomplex der Bürgerbeteiligung gab es den Bericht zu einem Treffen des Berliner Wassertisches, der seinerseits darüber berät, welche Art der Bürgerbeteiligung vom Berliner Wasserrat für die Berliner Wasserbetriebe gefordert werden soll.
 
Als Zwischenfazit zu den bisherigen Sitzungen des Berliner Wasserrates wurde bemerkt, dass eine enorme Dichte von Expertise und Kenntnis zu den einzelnen Problemstellungen im Wasserrat zusammengefunden habe, gerade auch weil die Teilnehmerrunden und vertretenen Organisationen bei jeder Sitzung sehr verschieden seien. Eine Auswertung der Ergebnisse und der Entwurf einer ersten Konzeption des Gremiums der Bürgerbeteiligung bei den Berliner Wasserbetrieben steht jetzt an; das Berliner Modell nimmt weiter Gestalt an. (PK)
 
Ulrike von Wiesenau gehört zu den Gründern des Berliner Wassertischs und zu dessen Pressesprecher-Team


Online-Flyer Nr. 462  vom 11.06.2014



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