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Aktueller Online-Flyer vom 23. April 2024  

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Inland
Verbesserung des Lärmschutzes soll wieder „einkassiert“ werden
Bundesregierung verliert Glaubwürdigkeit
Von Willi Pusch

Bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages hat, wie die NRhZ berichtete (1), die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS) nachdrücklich die Einhaltung der im Koalitionsvertrag zugesagten "Gesamtlärmbetrachtung" eingefordert. Der Vorsitzende der BVS, Willi Pusch, hat seine Beurteilung dieser Anhörung in einem Offenen Brief an ein Mitglied des Verkehrsausschusses, die CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann, zusammengefasst:

 
CDU-MdB Veronika Bellmann Mitglied im Verkehrsausschuss
Quelle: www.veronika-bellmann.de
 
Sehr geehrte Frau Bellmann, der Verkehrsausschuss wird sich in seiner Sondersitzung voraussichtlich am 24.6.2014 mit der Stellungnahme des Bundestags zur Novellierung der Berechnungsvorschriften für Schienenlärm (16. BImschV/Schall03-2012) befassen. Wir hatten Ihnen zur kurzfristig anberaumten Anhörung am 4.6.2014 unsere Stellungnahme überreicht und während der Anhörung unsere ablehnende Haltung dargelegt.
 
Durch den Vortrag anderer geladener Sachverständiger sehen wir uns in unserer Bewertung bestätigt, dass die Verbesserung des Lärmschutzes, die in der letzten Legislaturperiode durch die Abschaffung des Schienenbonus erreicht wurde, auf rechnerischem Weg faktisch wieder „einkassiert“ werden soll. Entgegen der Erwartung führen die neuen, hochkomplexen Rechenverfahren keineswegs zu genaueren Ergebnissen; sie haben vielmehr den „Nebeneffekt“, die Verschlechterung des Schutzniveaus zu verschleiern. Die geplante Gleichzeitigkeit des Wirksamwerdens beider Regelungen spricht für sich.
 

Quelle: http://www.schienenlaerm.de/
 
Wir vermögen auch keinen dringenden Bedarf für die Einführung angeblicher „schalltechnischer Innovationen“ wie z.B. Schienenstegdämpfer in die Berechnungsvorschriften zu sehen; diese sind zwar kostengünstig, aber deren akustische Wirkung liegt - falls überhaupt vorhanden - weit unterhalb der Hörbarkeitsgrenze von 3 dB(A). Lärm wird aber mit den Ohren wahrgenommen und nicht als errechnete Zahl; virtueller Lärmschutz mit dem Rechenstift löst die Schienenlärmprobleme in Deutschland nicht, sondern verschiebt sie ungelöst in die Zukunft.
 
Die Novellierung der Berechnungsvorschriften für Schienenlärm wird - anders als erhofft - eher zu mehr als zu weniger Rechtsverfahren führen. Sie trägt nicht zur versprochenen Rechtssicherheit bei. Wir möchten Sie daher bitten, die im Wahlkampf von allen Parteien versprochenen Verbesserungen des Lärmschutzes für die lärmgeplagten Bahnanlieger jetzt anzupacken und umzusetzen.
 
Wir erinnern an die Koalitionsvereinbarung:
 
"Die Akzeptanz für Mobilität und die weitere Modernisierung der Infrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung reduziert wird. Wir werden deshalb den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern und Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen treffen. Der Gesamtlärm von Straße und Schiene muss als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen herangezogen werden.“
 
Wir erinnern an die Entschließung des Bundesrats vom 16.03.1990, in der dieser damals vor 24 Jahren (!) der neugeschaffenen 16. BImSchV nur mit der Maßgabe zugestimmt hat, dass eine Gesamtlärmbetrachtung normiert wird: „4. Der Bundesrat verbindet seine Zustimmung zur Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) mit der dringlichen Bitte, die Bundesregierung möge rasch weitere Regelungen zu einem umfassenden Lärmschutz in Angriff nehmen“.
 
Zumindest Richtwerte festsetzen!
 
Für die gesundheitliche Bewertung einer Lärmexposition sind grundsätzlich alle Lärmemittenten zu erfassen. Zu solch umfassender Darstellung einer Lärmimmissionssituation müssen Verfahren einer zusammenfassenden Bewertung verschiedener Lärmquellen und -qualitäten erarbeitet werden. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind Emittenten unabhängige Immissionsgrenz- oder zumindest Richtwerte festzusetzen.
 
Unterschiedliche, jeweils Emittenten bezogene Immissionsgrenzwerte, die nicht miteinander in Verbindung gebracht werden, können keinen stets ausreichenden Schutz für die exponierte Bevölkerung darstellen. Trotz Einhaltens solcher Grenzwerte kann in der Nähe mehrerer bedeutsamer Emittenten eine Gesamtimmission resultieren, welche als erheblich belästigend oder gar gesundheitsschädigend zu beurteilen ist.
 
Auf den wachsenden Anteil in der Bevölkerung, der sich von Lärm, insbesondere Verkehrslärm und Fluglärm, erheblich belästigt fühlt, wird hingewiesen."
 
Wir erinnern an die nahezu durchgängige Ablehnung des Entwurfs der Novelle durch die Länder im Verbände-Anhörungsverfahren im Mai 2013; viele kritische Anmerkungen haben wir bereits in der Stellungnahme der BVS an den Verkehrsausschuss zitiert
 
Erinnern an Umweltministerkonferenz der Länder
 
Wir erinnern an die Entschließung der 82. Umweltministerkonferenz der Länder vom 9.Mai 2014 in Konstanz , in der erneut verkehrsträgerübergreifende Regelungen für den Schutz gegen Lärm an Straßen und Schienenwegen ebenso gefordert werden wie die Begrenzung der Spitzenpegel.
 
Die vorgelegte Novelle der 16. BImschV/Schall03-2012 darf so nicht verabschiedet werden, wenn sich CDU/CSU und SPD nicht bereits am Anfang der Wahlperiode von ihren selbstgesteckten Zielen, die sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, verabschieden will und damit ihre Glaubwürdigkeit verliert.
 
Novellierungsverfahren aufgeben!
 
Wir plädieren vielmehr dafür, dieses Novellierungsverfahren aufzugeben und mit den Arbeiten an einem Regelwerk für einen nachhaltigen, verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz zu beginnen, der nicht nur die oben wiedergegebenen Ziele verfolgt, sondern auch mit dem auf EU-Ebene laufenden Verfahren zur Harmonisierung der Verkehrslärmbewertung (CNOSSOS-EU) kompatibel ist. Sollte - was wir nicht sehen - wirklich eine zwingende Notwendigkeit zur Fortschreibung der Berechnungsvorschriften für Schienenlärm gegeben sein, dann könnte dies durch eine Anpassung der Schall03-1990 durch das vom EBA erfolgen.
 
Schäden des Schienenverkehrs nicht Gleisanwohnern aufbürden!
 
Letztlich setzt aber jeder Fortschritt bei der Minderung des unerträglichen und Millionen Menschen in ihrer Gesundheit in ihrem Eigentum bedrohenden Schienenlärms voraus, dass dem Verursacherprinzip endlich auch im Eisenbahnsektor Geltung verschafft wird und die Schäden, die der Schienenverkehr verursacht, nicht weiter allein denjenigen aufgebürdet werden, die neben den Gleisen wohnen müssen. Wir werden daher nicht müde werden, die Achtung der Grundrechte der Betroffenen einzufordern. Lassen Sie nicht zu, dass den bahnlärmgeplagten Menschen entgegen den Versprechen im Wahlkampf und der Koalitionsvereinbarung die zugesagten Verbesserungen des Lärmschutzes vorenthalten werden.
Mit freundlichen Grüßen! Willi Pusch (PK)
 
(1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20429
 


Online-Flyer Nr. 463  vom 18.06.2014

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