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Inland
NSU-Prozess in München wird nach der Sommerpause fortgesetzt
Rolle des Verfassungsschutzes bleibt fragwürdig
Von Ellen Kollender

Nach einmonatiger Sommerpause wurden am 4. September die Verhandlungen im seit Mai 2013 andauernden „NSU-Prozess“ wieder aufgenommen. Die Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), darunter die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, sollen zwischen 1998 und 2011 zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und vierzehn Banküberfälle in Deutschland begangen haben. Während der Prozess zuletzt durch einen von Zschäpe gestellten Antrag auf Entpflichtung ihrer Verteidiger ins Stocken geraten war, sind erneut schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz bekanntgeworden.


Volker Bouffier, damals Innenminister
heute Hessens Ministepräsident
NRhZ-Archiv
In der Vergangenheit ist es immer wieder zu zahlreichen Unterbrech- ungen des NSU-Prozesses am Oberlandesgericht München gekommen. Ursächlich waren zum einen zahlreiche Befangenheits-anträge von Beate Zschäpes Verteidigung gegen die fünf leitenden Richter des NSU-Prozesses, zum anderen das von Zschäpe gegenüber ihren drei Pflichtverteidigern ausgesprochene Misstrauen. Der Strafsenat wies sowohl den Antrag Zschäpes auf Absetzung ihrer Verteidiger als auch die Befangen-heitsanträge dieser gegen die Richter zurück. Seit dem 4. September wird der Prozess fortgesetzt.



Beate Zschäpe
NRhZ-Archiv

Ermittlungsbehinderungen

Das Gericht befasste sich zuletzt mit dem Mord am Kasseler Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat. Noch ist unklar, welche Rolle der ehemalige Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme spielte. Er hielt sich zur Tatzeit am Tatort auf, gibt jedoch an, vom Mord nichts bemerkt zu haben.


Ehemaliger Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme
Quelle: http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de

Der ehemalige Führungsoffizier des Verfassungsschutzes wurde jüngst weiter belastet, weil er innerhalb seiner Behörde eine Ceska als Tatwaffe erwähnt haben soll, bevor klar war, dass Yozgat – wie auch die anderen Opfer des NSU – mit einer solchen erschossen worden war. Die Behinderung der Ermittlungen durch den hessischen Verfassungsschutz legen für die am Prozess beteiligten Kläger die Vermutung nahe, dass den polizeilichen Ermittlern Erkenntnisse des Verfassungsschutzes bewusst vorenthalten wurden. Zudem bleibt offen, warum der hessische Verfassungsschutz mit Unterstützung des damaligen Innenministers und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier untersagte, die von Temme geführten V-Leute zu vernehmen. Ein im Hessischen Landtag eingesetzter Untersuchungsausschuss soll nun zur Aufklärung beitragen.

Untersuchungsausschüsse

Bereits 2012 wurden auf Bundesebene sowie auf Ebene der Länder Sachsen, Thüringen und Bayern parlamentarische Untersuchungsausschüsse zum NSU eingesetzt, um dem Vorgehen der Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung der rechtsextremistischen Taten nachzugehen (vgl. Ausgabe 1/12). In dem im August 2013 vom Bundestagsuntersuchungsausschuss veröffentlichten Abschlussbericht wurden „schwere Versäumnisse, Fehler und Organisationsmängel bei den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden“ gerügt (vgl. Ausgabe 7/13). Zudem hätten Vorurteile und rassistische Denkmuster in den Behörden das Erkennen rechtsterroristischer Bedrohungen behindert.

Auch der im August vom Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss vorgelegte, 1.800 Seiten umfassende Abschlussbericht kommt zu dem Schluss, dass die „Häufung falscher und nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens“ des rechtsextremen NSU-Trios durch die Behörden zulasse.

Weitere Maßnahmen

Seit 2011 werden von der Bundes- und den Landesregierungen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die solche Ermittlungsfehler oder -sabotagen künftig verhindern sollen. Ziel ist insbesondere eine bessere Kommunikation der Sicherheitsbehörden. Zudem nahm das vom Innenministerium eingerichtete „Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus“ eine erneute Überprüfung von 3.300 bislang unaufgeklärten Tötungsdelikten vor, die sich zwischen 1990 und 2011 ereignet hatten. Die Untersuchung ergab, dass in 745 Tötungsdelikten und Tötungsversuchen mit insgesamt 849 Opfern ein rechtsextremes Motiv nun nicht mehr ausgeschlossen werden kann (vgl. Ausgabe 1/14).

Die bisher von den Regierungen gezogenen Konsequenzen werden von vielen Seiten als unzureichend kritisiert. SPD und Grüne in Bayern forderten zuletzt die Einrichtung einer Landtagskommission, um die Umsetzung der Ausschussempfehlungen künftig besser kontrollieren zu können.

Gesetzentwurf

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Ende April auf die Empfehlungen des NSU-Ausschusses mit einem Gesetzentwurf reagiert, wonach „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Tatmotive“ künftig härter bestraft werden sollen (vgl. Ausgabe 4/14). Bei der Opposition stießen die Pläne auf Kritik. Grünen-Innenexperte Volker Beck bezeichnete das Vorhaben als „bloße Symbolik“. Eine stärkere Berücksichtigung der Tatmotive beim Strafmaß sei „nutzlos“, „wenn bei dessen Erfassung die menschenfeindliche Motivation“ unerkannt bliebe.(PK)
Diesen Beitrag haben wir mit Dank von http://www.migration-info.de/, Ausgabe September 2014 (7/14) übernommen.


Online-Flyer Nr. 475  vom 10.09.2014



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