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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Lokales
AStA der Uni Köln kritisiert den jüngsten Beschluss des Landtags NRW:
Zaghafte Neuerungen im Hochschulzukunftsgesetz
Von Michael Schema

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität zu Köln kritisiert die wenigen und nur zaghaften Neuerungen im Hochschulzukunftgesetz (HZG), welches am vergangenen Donnerstag im Landtag NRW beschlossen worden ist. So habe es der Landtag verpasst, eine richtige Demokratisierung der Hochschulen voranzutreiben. Zwar werde der Senat nun paritätisch zu besetzen sein, "dennoch sind im neuen Gesetz weitreichende Befugnisse beim undemokratischen Hochschulrat verblieben oder sind sogar neu hinzu gekommen."
 
Weiter heißt es in einer Pressemitteilung des Kölner AStA: "Die Ankündigung, der Hochschulrat würde sich nur noch um die wirtschaftlichen Belange der Hochschulen kümmern, ist irreführend. Darüber hinaus werden ihm nämlich noch weitreichende Kompetenzen bei der Wahl des Rektorats oder dessen Kontrolle zugeschrieben. Damit hat der einzige demokratisch legitimierte Gegenpart, der Senat, das Nachsehen. Für eine echte Demokratisierung der Hochschulen müssen die Hochschulräte in dieser Form abgeschafft werden!
 
Hingegen begrüßen wir, dass die Vertretung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, sowie eine Vertretung für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung eingeführt werden. Dies verbessert und stärkt die Mitbestimmung der Studierenden.

Transparenz
Den Forderungen der Gesellschaft, eine umfassende Transparenz bei der Forschung mit Drittmitteln ins Gesetz zu schreiben, ist der Landtag in keinster Weise nachgekommen. Dabei wäre die Schaffung von Transparenz in der Forschung ein wichtiger Grundpfeiler, um die viel umworbenen "Schulen der Demokratie" überhaupt aufbauen zu können. Im Zweifel ist nie ganz zu klären, wann Forschungsvorhaben überhaupt "abgeschlossen" sein können, wie es im Gesetzestext heißt.

Die Studierendenvertretung fordert, diesen Punkt so zeitnah wie möglich nachzubessern. So müssen zum Beispiel für eine vollständige Transparenz auch die Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Firmen veröffentlicht werden. Gerade hier steht die Landesregierung in der Verantwortung, nicht nur den Mitgliedern der Hochschule, sondern
der ganzen Gesellschaft gegenüber.
 
Der AStA begrüßt, dass die jährlichen Bezüge der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder jährlich an geeigneter Stelle veröffentlicht werden müssen. Dadurch wird wenigstens eine Teil-Transparenz geschaffen.

Haushaltsbeauftragte für die ASten
Ein weiteres Versäumnis ist, dass die geforderte Streichung des Haushaltsbeauftragten aus dem neuen Gesetz nicht umgesetzt wurde. „Der Haushaltsbeauftragte ist völlig überflüssig“, sagt Christopher Kohl, erster AStA-Vorsitzender. „Diese Position soll zwar wegen weniger Fehlern einzelner ASten eingeführt werden, diese wird es aber nicht ermöglichen, solche Probleme zu verhindern und verursacht nur zusätzliche und große Kosten für die ASten. Im AStA der Universität zu Köln zum Beispiel wird über Jahre hinweg so solide mit dem Haushalt umgegangen, dass es keinen Grund für eine solch überflüssige Schikane gibt.“
Der AStA bedauert, dass sich die GRÜNEN im Landtag NRW hier nicht durchsetzen konnten. Laut ihrer Pressemitteilung vom 18.03.2014 haben sie ebenfalls die Streichung des Haushaltsbeauftragten im Gesetzesentwurf gefordert.

Zwangs-Exmatrikulation
Der AStA begrüßt hingegen die Revidierung der Exmatrikulationsregelung nach längerer Inaktivität im Studium. Diese war aus nie ganz geklärten Gründen in den Gesetzesentwurf geschrieben worden. Auch wenn die Zwangs-Exmatrikulation nicht ganz abgeschafft worden ist, sind einige Regelungen hinzugekommen, um diese im Einzelfall aufschieben zu können.
Hier fordert der AStA alle Passagen, die eine Zwangs-Exmatrikulation ermöglichen, grundsätzlich abzuschaffen, um das Grundgesetz einzuhalten, welches nach Artikel 12 die Berufsfreiheit garantiert. So werden mit der Zwangs-Exmatrikulation schon heutzutage unter den Studierenden nur Ängste geschürt, die ein menschliches Studieren verhindern.

Promotion an den Fachhochschulen
Die Studierendenvertretung begrüßt die Einführung der kooperativen Promotion. Nun müsse die Politik auch explizit darauf achten, dass die Universitäten diese Kooperationen auch tatsächlich eingehen.

Fazit:

Insgesamt sieht der AStA der Universität zu Köln einige Verbesserungen im neuen Gesetz, aber durchaus auch viele Passagen, die noch einen großen Verbesserungsbedarf gehabt hätten. So hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen es zum Beispiel verpasst, alle Benachteiligungen gegen die Studierenden aus dem Gesetz zu streichen. Deswegen ruft der AStA nun die Rektorate und die Senate in NRW auf, größere Schritte hin zu offenen Hochschulen zu wagen als das, was im Gesetz steht. Nur so kann der Wissenschaftsstandort NRW für die Zukunft gerüstet werden." (PK)

Michael Schema ist Politikreferent des AStA der Universität zu Köln
eMail: politik@asta.uni-koeln.de
Tel.: 01577-9790661



Online-Flyer Nr. 475  vom 15.09.2014



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