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Aktueller Online-Flyer vom 16. April 2024  

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Inland
Der sogenannte Anti-Terror-Kampf am Beispiel der KurdInnen und der PKK
Im Lichte internationalen Rechts
Von Peter Kleinert

Vom 6. bis 8. Februar fand in Bonn die III. Internationale Fachtagung „Der sogenannte Anti-Terror-Kampf am Beispiel der Kurdinnen und Kurden im Lichte des internationalen Rechts“ statt, an der Rednerinnen und Redner sowie über 100 Gäste aus verschiedenen europäischen Ländern und der Türkei teilgenommen haben. Ein Schwerpunkt der vom Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD e.V.) und dem Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. ausgerichteten Veranstaltung war das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen im Mittleren Osten. Unterschiedliche Vorstellungen von Autonomie bzw. Eigenstaatlichkeit in den verschiedenen Regionen Kurdistans wurden auf ihre aktuellen Realisierungschancen im Einklang mit dem internationalen Völkerrecht untersucht. Im Fokus stand hierbei die Umsetzung von Autonomie in den syrischen Teilen Kurdistans (Rojava) als mögliches Modell für ein friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Ethnien und Religionsgruppen.
 

Abdullah Öcalan soll endlich aus der Haft in der Türkei entlassen werden
 NRhZ-Archiv
 
Damit im Zusammenhang stehend wurden in weiteren Vorträgen der Terrorismusbegriff, die aktuelle Anti-Terror-Gesetzgebung im europäischen Raum, die Rolle der EU-Terrorliste sowie die in verschiedenen Ländern bestehenden PKK-Betätigungsverbote analysiert und diskutiert. In der „Bonner Abschluss-Resolution“, die Sie gekürzt und redigiert hier drunter finden, kommen die Anregungen und politischen Forderungen der TagungsteilnehmerIinnen zum Ausdruck.
 
Die Bonner Abschluss-Resolution
 
Nach intensiver Befassung der TeilnehmerInnen der Fachtagung mit dem Selbstbestimmungsrecht der KurdInnen, dem Konzept des Terrorismus und dem rechtlichen und politischen Lösungsweg kamen diese zu folgendem Ergebnis:
 
Das kurdische Volk in den Staaten des Nahen-Ostens (Türkei, Syrien, Irak, Iran) hat das Recht auf Selbstbestimmung. Nach der Autonomen Region Kurdistan (Nordirak) hat nun mit der Einführung eines Demokratischen Autonomie-Modells in den drei Kantonen Rojavas (Nordsyrien) die dort lebende Bevölkerung diese erfolgreich zum Ausdruck gebracht. Besondere Anerkennung verdient das unter diesen Rahmenbedingungen verwirklichte friedliche Zusammenleben aller ethnisch, kulturell, religiös oder säkular geprägten Identitäten.
 
Die TeilnehmerInnen verurteilten die Gewaltakte des „Islamischen Staates (IS)“ und anderer Gruppen gegen Kurdinnen und Kurden, Jesiden, Turkmenen, Assyrer, Schiiten und weitere Minderheiten in der Region aufs Schärfste, besonders die anhaltende massenhafte Versklavung, Vergewaltigung und Ermordung von Frauen. Das Schicksal unzähliger jesidischer Frauen sei bislang noch immer ungeklärt. Der Kampf der bewaffneten Kräfte von YPG/YGJ und der marxistisch ausgerichteten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gegen Angriffe des „Islamischen Staates (IS)“ und anderer Gruppen stütze sich auf das Recht zur Selbstverteidigung.
 
Alle am gegenwärtigen Bürgerkrieg direkt und indirekt beteiligten Seiten werden aufgerufen, das internationale humanitäre Völkerrecht zu respektieren und seine Anwendung zu gewährleisten. Die für den Feminizid (die Tötung von Frauen) und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit Verantwortlichen müssten unter Anwendung des Internationalen Humanitären Völkerrechts verfolgt und verurteilt werden.
 
Es müssten die nötigen Maßnahmen getroffen werden, um die in der Region lebenden Menschen dauerhaft zu schützen. Jede Unterstützung des „IS“ - wobei ausdrücklich die türkische Regierung, Saudi-Arabien und der Golfstaat Katar zu nennen seien - durch finanzielle und logistische Unterstützung und Militärhilfe müsse unterlassen werden.
 
Der Wiederaufbau der vom „Islamischen Staat (IS)“ zerstörten Regionen wie Kobanê, Șengal und andere müsse dringend durch die Europäische Union und die Vereinten Nationen unterstützt werden. Zu dieser Unterstützung gehöre ungehinderter Grenzverkehr, den die direkten Nachbarstaaten garantieren müssten.
 
Zum weiteren Aufbau der Demokratie regten die TeilnehmerInnen einen Erfahrungsaustausch zur Unterstützung der Judikative in Rojava an. Hierzu wird eine internationale Delegation von JuristInnen zusammengestellt.
 
Die TeilnehmerInnen kamen auch zu dem Schluss, dass insbesondere aufgrund des bestehenden Waffenstillstands und der Friedensverhandlungen zwischen der PKK und der türkischen Regierung die Grundlagen für ein Verbot der PKK nicht vorhanden sind. Folgende Schritte wurden daher für besonders notwendig erklärt:
 
Die konstruktive Fortsetzung der Friedensgespräche zwischen der türkischen Regierung und der PKK mit dem Ziel der dauerhaften Friedenssicherung und der Legalisierung der PKK und der ihr nahe stehenden Organisationen.
Die aktive Unterstützung des Friedensprozesses insbesondere durch die Regierungen der Länder, in denen die PKK oder ihre Aktivitäten verboten sind. Gleiches gilt auch für die Europäische Union.
Die Garantie von Sicherheit und Immunität für die VerhandlungspartnerInnen beider Seiten der Friedensgespräche.
Um seine Rolle als Verhandlungsführer der PKK ungehindert wahrnehmen zu können, soll Abdullah Öcalan, geboren 1949 in der Türkei, aus der türkischen Haft entlassen werden, in der er seit 1999 gefangen gehalten wird, nachdem er zunächst zum Tode verurteilt worden war.
Das dem türkischen Parlament vorliegenden Paket neuer Sicherheitsgesetze zur Beschränkung des Demonstrationsrechts, der Einführung drakonischer Strafen und Ausweitung der Rechte der Exekutive im Namen der „Terrorismusbekämpfung“ wurde abgelehnt.
Die in verschiedenen Ländern und in der Europäischen Union noch geltenden Verbote der PKK, der ihr nahe stehenden Organisationen und Medien und die Verbote für deren Betätigung müssten aufgehoben werden.
Die PKK und ihr nahe stehende Organisationen und Personen seien von den existierenden Terrorlisten einzelner Länder und der EU zu streichen.
Terrorlisten in verschiedenen Ländern und in der Europäischen Union müssten abgeschafft werden.

(1)
http://www.mafdad.org/deutsch/index.php?option=com_content&task=view&id=5&Itemid=3
 
Mehr Informationen findet man auf der Webseite der EJDM/ELDH: http://www.eldh.eu/de/kampagnen/pkk-von-der-terrorliste-der-eu-streichen/
 
Mitveranstalterinnen der juristischen Fachtagung waren die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte weltweit (EJDM e.V.), die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ e.V.) sowie die Internationale Liga für Menschenrechte (ILM e.V.) (PK)
 
Wir danken AZADÎ e.V. dem Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V., Köln, Hansaring 82, 50670 Köln, 0221 16793945, azadi@t-online.de, für die Zusendung dieser Informationen.


Online-Flyer Nr. 498  vom 18.02.2015



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