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Wirtschaft und Umwelt
Nach der Insolvenz des Windkraftanlagenfinanziers PROKON von 2014
Kleinanlegerschutzgesetz: Die Quadratur des Kreises?
Von Susanna Karawanskij

„Kleinanlegerschutzgesetz“ – das klingt erstmal wunderbar. Hintergrund ist die Insolvenz des Windkraftanlagenfinanziers PROKON, wodurch viele Kleinanleger massiv finanziell geschädigt wurden. PROKON vertrieb Genussscheine, deren Besitzer im Insolvenzfall nachrangig, nach allen anderen Gläubigern, bedient werden. Dies war so einfach möglich, weil Genussrechte als Finanzprodukt sich bestehenden Regulierungen weitestgehend entzogen.
 

Susanna Karawanskij - MdB DIE LINKE.
Quelle: Die Linke
Endlich wird per Gesetz – das könnte der Titel suggerieren – die nette Großmutter von nebenan vor windigen Vertretern geschützt, die ihr für ihre Risikoneigung und Anlageziele unpassende, hochriskante Finanzprodukte andrehen und dabei hohe Provisionen kassieren. Das wird auch höchste Zeit, möchte man in Zeiten von PROKON und Co sagen.
 
PROKON mit seinen Genussrechten gehört(e) ebenso wie Geschlossene Fonds (Immobilien, Schiffscontainer, Filme etc.), Nachrangdarlehen, Bauherrenmodelle oder bestimmte Formen des Gold- und Diamantenhandels zum so genannten Grauen Kapitalmarkt. Neben dem regulären Kapitalmarkt ist dies der weitgehend unregulierte, unbeaufsichtigte Teil des Kapitalmarktes. Hier gelten kaum irgendwelche Regeln. Die vergangenen Bundesregierungen waren auf diesem Auge viel zu lange blind. Denn auf diesem grauen Markt werden in der Regel hochriskante, intransparente Finanzprodukte – oft in Form von unausgegorenen Unternehmensbeteiligungen, deren volles Risiko ein Anleger trägt – aufgelegt und ohne Kontrolle und Aufsicht auf jedem Vertriebsweg, bis hin zu Haustürgeschäften, an die Frau oder den Mann gebracht. Dies alles bescherte Anlegern zuletzt Verluste von 30 Milliarden Euro jährlich – vorsichtig berechnet. Jüngst war in der WirtschaftsWoche zu lesen: „Der Graue Kapitalmarkt ist längst nicht ausgetrocknet.“ Er sei „fast unkontrolliert“ (WiWo 3/15, S.78). 30 Milliarden Euro Verlust pro Jahr für die Menschen sind aus meiner Sicht aber genau 30 Milliarden Euro zu viel.
 
Daher ist die grundlegende Stoßrichtung des Kleinanlegerschutzgesetzes auch gut. Diejenigen Anleger oder Verbraucher sollen besser geschützt werden, die nicht so viel Geld zur Verfügung haben und kleine Summen anlegen können und wollen.
 
Schaut man sich den Gesetzentwurf genauer an, findet man durchaus sinnvolle Regelungen: Produkte mit Nachschusspflicht, d.h., Anleger müssen unter Umständen nachträglich mehr Geld einzahlen, als sie es insgesamt tun wollten, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Die Gültigkeit von Verkaufsprospekten ist auf 12 Monate begrenzt, um die Informationen für Anleger aktueller zu halten. Um langfristiges Anlegen und nicht Spekulation zu fördern, wurde eine Mindestlaufzeit für Vermögensanlagen von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten festgelegt. Auch wurden Werbemöglichkeiten eingeschränkt, so dass beispielsweise nicht mehr in U-Bahnen oder x-beliebig woanders geworben werden darf. Der kollektive Verbraucherschutz als Aufsichtsziel in der deutschen Finanzaufsicht BaFin ist zugleich ein Schritt in die richtige Richtung. Noch besser ist es, dass die BaFin von nun an leichter Vertriebsverbote verhängen darf, die so genannte Produktintervention, wenn „Bedenken für den Anlegerschutz oder eine Gefahr für die Integrität der Finanzmärkte“ besteht.
 
An dieser Stelle würde DIE LINKE aber noch einen entscheidenden Schritt weitergehen: Die BaFin prüft die Verkaufsprospekte, von denen auch die Haftung des Emittenten abhängt, bisher nur nach formalen Kriterien wie Vollständigkeit. Sie sollte die Prospekte auch inhaltlich, beispielsweise auf die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells hin prüfen. Die BaFin muss, nicht nur dabei, insbesondere ihren eigenen Aufsichts- und Kontrollaufgaben aber auch konsequent nachkommen. Dies geschah zuletzt nicht immer in vorbildlicher Weise. Blickt man in die USA, wo eine andere Aufsichtskultur herrscht, kommt man ferner zu dem Schluss, dass auch in Deutschland die Aufsicht durch die BaFin dahingehend erweitert werden sollte, dass diese über ein Recht und eine Pflicht zur kollektiven Rechtsverfolgung und -durchsetzung verfügt. Sie muss dort für Verbraucher eingreifen dürfen und müssen, wo der Einzelne machtlos ist. Sie könnte Sammelklagen einreichen und beispielsweise die Herausgabe von Schadenrelevanten Unterlagen verlangen oder die Verjährung hemmen.
Das Kleinanlegerschutzgesetz will also nicht nur Kleinanleger schützen, sondern auch den Grauen Kapitalmarkt regulieren. Dies hat meine Fraktion bereits im März 2014 in einem Antrag gefordert (Bundestags-Drs. 18/769). Die Bundesregierung war scheinbar doch etwas zögerlich, sich mit der grauen Branche anzulegen.
 
Ein für uns LINKE sehr schwer zu lösendes Spannungsverhältnis enthält der Gesetzentwurf aber.
 
Einerseits wollen wir den Grauen Kapitalmarkt umfassend regulieren und jedes Finanzprodukt beaufsichtigen lassen, wozu in der Folge auch die Erstellung eines Verkaufsprospekts, das ca. 50 000 Euro kostet, oder eines Jahresberichts gehört. Im Gesetzentwurf gehören nun endlich Nachrangdarlehen oder Direktkredite, mit denen gerade in den vergangenen Monaten viele Schindluder getrieben wurden, auch dazu. Diese Einbeziehung und Minimalregulierung ist aus Sicht eines effektiven Verbraucherschutzes auch notwendig.
 
Andererseits gilt zu berücksichtigen, dass die geplante Gesetzesänderung gravierende Auswirkungen für soziale, gemeinnützige Unternehmen wie Kitas, Dorfläden, „Bürgerenergie“-Projekte, kleine Genossenschaften und Wohnprojekte sowie für Crowdfunding-Plattformen haben wird. Diese finanzieren sich vorrangig über Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen oder Direktkredite. Reguliert man hier zu streng, brechen für diese Projekte wichtige Finanzierungsformen weg. Alternative Finanzierungsformen will DIE LINKE aber insofern fördern und stärken, solange dabei solidarisches Wirtschaften jenseits des profitorientierten Mainstreams unterstützt wird. Gehen soziale, alternative Projekte kaputt, wäre der Weg letztlich nur noch für stark profitorientierte Unternehmungen und Initiativen frei. Kreditalternativen sind folglich wichtig, gerade weil viele Banken das Geld der Kunden z.B. in Rüstungsprojekten anlegen.
 
Der Gesetzentwurf sieht in den neuen Paragraphen 2 a und 2 b auch Ausnahmeregelungen für Crowdfunding und soziale Projekte vor. Doch diese gehen der „Szene“ in der Regel nicht weit genug. In einem Fachgespräch mit Akteuren beider Seiten am 04.03.15 versuchten wir den Interessenkonflikt zu überwinden und die bestehenden Positionen auszutauschen und zusammenzuführen. So konnte man sich z.B. darauf einigen, dass ein günstig zu erstellender, standardisierter „Prospekt light“ durchaus sinnvoll wäre. Auch wird man kaum ohne eine Deckelung der Rendite- bzw. Zinsversprechen auskommen, um unseriöse Anbieter auszusortieren.

Die Auflösung des beschriebenen Spannungsverhältnisses kommt dennoch weiterhin einer Quadratur des Kreises gleich.
 
Um es noch einmal klar zu sagen: DIE LINKE will soziale Unternehmen und solidarisches Wirtschaften ausdrücklich fördern, gleichzeitig steht sie aber auch für effektiven, umfassenden finanziellen Verbraucher- und Kleinanlegerschutz sowie für ein Austrocknen des Grauen Kapitalmarkts.
 
Deshalb möchte ich abschließend noch einen weiteren Vorschlag zu bedenken geben, der einige Probleme lösen würde.
 
In Deutschland gilt - wie schon bei der Beschreibung des Grauen Kapitalmarktes angedeutet - nach wie vor das Prinzip, dass alle Finanzprodukte erlaubt sind und auf den Markt kommen, die nicht ausdrücklich verboten wurden. Ich möchte hier eine Verfahrensumkehr vorschlagen. Denn das Problem, dass viele intransparente, vom Risiko nicht kalkulierbare, volkswirtschaftlich schädliche Finanzprodukte den unüberschaubar gewordenen Finanzmarkt weiter fluten, wird überhaupt nicht angegangen. Wir brauchen als präventive Regulierung eine ausdrückliche Produktzulassung! Ein solcher „Finanz-TÜV“ bedeutet: Jedes Finanzprodukt, jeder Finanzakteur und jede Finanzpraktik bedarf der ausdrücklichen Zulassung, bevor auf den Markt gegangen werden darf. Dies würde das Dickicht an Finanzprodukten und -akteuren gehörig ausdünnen, für Stabilität und Transparenz sorgen und letztlich Anleger schützen.
 
Dann bräuchte man wie bei diesem Gesetzentwurf auch nicht mehr ganz so viel Quadratur des Kreises.(PK)
 
Susanna Karawanskij, geb. 1980, ist seit 2013 Mitglied der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und ist ordentliches Mitglied im Finanzausschuss sowie im Unterausschuss Kommunales. Für die Fraktion ist sie Sprecherin für Kommunalfinanzen. Im Finanzausschuss ist sie Berichterstatterin der Fraktion u.a. für finanziellen Verbraucherschutz/Kleinanlegerschutz und Versicherungsrecht.
http://www.linksfraktion.de/abgeordnete/susanna-karawanskij/profil/
 
 


Online-Flyer Nr. 501  vom 11.03.2015



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