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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Inland
Halle: Zivilklausel-Vorlesungsreihe über Eigenes und die Zivilklausel-Bewegung
Kamke 1946 versus Varwick und Co.
Von Dietrich Schulze

Am 22. Oktober fand in der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) die erste Vortrags- und Diskussionsveranstaltung einer Zivilklausel-Vorlesungsreihe statt. Der AK Zivilklausel beim Studierendenrat hatte mich eingeladen, über allgemeine Aspekte der Zivilklausel vorzutragen. Die 20 TeilnehmerInnen überraschten mit einer ausgiebigen, streitbaren und außerordentlich engagierten Diskussion. Eine wirkliche Premiere aus meiner Sicht bei solchen Uni-Veranstaltungen war die Teilnahme des MLU-Kanzlers Markus Leber, der kräftig mitdiskutierte.  


MLU-Halle-Kanzler Markus Leber
Quelle: MLU-Pressestelle
Zur Vorbereitung wurde als dokumentarische Grundlage meines Vortrags ein 40-seitiger Reader [1] erstellt. Zur Vereinfachung der folgenden Darstellung sind an passenden Stellen die entsprechenden Seitenzahlen angegeben. Der Vortrag war inhaltlich in acht Themen gegliedert, zu denen hier noch die eine oder andere Erläuterung hinzugefügt wird. 

 

A. Akademische Uni-Krieger heute und Kamke-Appell nach der Befreiung

Der just am Vortag der Veranstaltung bei IMI e.V. erschienene Artikel (Reader S. 2-5) über den MLU-Prof Johannes Varwick passte so gut in mein Konzept, dass ich damit beginnen musste. Zitat: „Anstatt vergangene Erfahrungen mit Interventionen im Ausland zu diskutieren und die Legitimität von Gewalt als politisches Mittel in Frage zu stellen, betreibt Varwick eine Militarisierung der Lehre, indem er um die Zustimmung hierfür in der Bevölkerung wirbt, die einer militärisch (noch) aktiveren Rolle Deutschlands in der Welt gegenwärtig im Wege steht.“ Solche „Verantwortungsmilitaristen“ gehören inzwischen eher zur Uni-Normalität. Um nur drei aus Baden-Württemberg zu benennen: Wolfgang Ischinger Uni Tübingen [2a] Stefan Hiermaier Uni Freiburg [2b] und Philipp Fraund Uni Konstanz [2c]. Zu allem Überfluss drei Zivilklausel-Unis, d.h. es wird bewusst gegen die Zivilklausel-Vorschrift verstoßen. Die Gegenbewegung an den Unis ist in allen drei Fällen incl. des politischen Umfelds inzwischen so schwach, dass die Verstöße noch nicht einmal öffentlich moniert werden.

 


Mathematik-Professor Erich Kamke

Quelle: Landesarchiv BaWü www.leo-bw.de
Hier ist ein heftiger Blick in die Geschichte angesagt. An eben jener Uni Tübingen trug 1946 der Mathe-Prof. Erich Kamke in einem Mathematik-Kongress einen Hippokratischen Eid für alle Wissenschaften vor (Reader S. 8-10). Der Text kann nicht oft genug ins Bewusstsein geholt werden, um zu verstehen, was heute aus der damals allgemeinen Überzeugung „Nie wieder Krieg“ gemacht worden ist:

 

»Wie zum Arzt neben der medizinisch-technischen Ausbildung auch eine charakterliche Erziehung gehört, die ihn selbst die gefährlichsten Hilfsmittel - Messer, Narkotika, Gifte - nur zum Wohle des Kranken verwenden lässt, so ist es unerlässlich, dafür zu sorgen, dass auch die Wissenschaftler ihre ungeheure Macht, die sie zum Herrn über Leben und Tod ganzer Völker, ja der ganzen Menschheit machen kann, nur zu deren Wohle verwenden. Während früher die Eignung für die eigentliche wissenschaftliche Forschung das hervorstechendste Merkmal des Forschers bildete, wird in Zukunft noch etwas anderes hinzukommen müssen, ein besonders hohes Berufsethos, ein auf das Feinste ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Folgen der Forschung für die Menschheit. Es wird zu erwägen sein, ob zu diesen auf moralischem Gebiet liegenden Ansprüchen an die Forscherpersönlichkeit noch organisatorische Maßnahmen hinzukommen müssen, etwa als mildeste Maßnahme die Einrichtung eines internationalen Informationsbüros, bei dem ohne Beschränkung der Freiheit des Forschens, alle Forschungen bestimmter Wissenschaftsgebiete anzumelden sind. Diese Probleme sind von solcher Bedeutung, dass sie überall, wo Wissenschaftler zusammentreffen, diskutiert werden sollten. Wir alle müssen uns mit aller unserer Kraft, mit unserer ganzen Person dafür einsetzen, dass die Wissenschaft niemals mehr einem Werk der Zerstörung, sondern nur dem Wohl der Menschheit dient.« 

Clemens Wagner und Anne Geschonneck

Bildquelle: MZ 27.01.2014 Foto: Thomas Meinicke

 

B. Zivilklausel als Mittel gegen Militarisierung

Hierzu habe ich mich mal zur Abwechslung selbst zitiert mit 7 aufeinander abgestimmten Forderungen (Reader S. 9-10 und S. 25).

1. Rüstungs- und Kriegsforschung an den Hochschulen in jeder Form und Verpackung aufreißen, öffentlich skandalisieren, zurückdrängen und verhindern.

2. Dafür sind Zivilklauseln mit Transparenzklauseln ein überzeugendes Mittel der Hochschulgemeinschaft im Interesse des Gemeinwohls und des Friedens und der Freiheit.

3. Selbstbestimmung und Qualität erfordern die öffentliche Vollfinanzierung der alma mater.

4. Der Charme der Zivilklausel für eine Wissenschaft der Aufklärung, der Humanisierung der Lebensverhältnisse und der weltweiten Solidarität muss noch konkreter entwickelt werden.

5. Unten vor Ort in den Hochschulgruppen und ASten sollten mit dem sympathischen Umfeld reale mess- und vermittelbare Fortschritte gegen Militärisches erkämpft werden.

6. Nichts ist überzeugender als ein selbst erstrittener Erfolg. Das ist aufgrund der Kriegspolitik des „Trio infernale“ nicht leichter geworden. Auch früher war das nicht „leichter“.

7. Das Verständnis der politischen Entwicklungen ist wichtig. Es bleibt aber nutzlos, wenn nicht persönlich der Versuch einer solidarischen Umsetzung der Erkenntnisse gemacht wird.

Dazu gab es kurze Erläuterungen. Auf einige wird noch zurück zu kommen sein, u.a. zu Ziff. 2 und Ziff. 4 in der Diskussion.

Eine Übersicht über das Wachstum der existierenden Zivilklauseln, Stand Mai 2015, hier (Reader S. 11-14) sowie über die Debatte an 60 Hochschulen, Stand März 2015, hier (Reader S. 15-22). Daraus das Zitat zu Halle-Wittenberg: »2011 gab eine Veranstaltungsreihe der GEW und des SDS der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über „Militarismus und antimilitaristische Perspektiven“ mit den Themen „Krieg und Ökonomie – Ursachen gesellschaftlicher Militarisierung“ und „Rüstungsforschung und Zivilklausel“. Nach einer Pause haben sich die Studierenden wieder aufgerappelt. Auf Einladung des AK Zivilklausel beim StuRa der MLU gab es im November 2014 eine Infoveranstaltung mit MdB Nicole Gohlke zur Unterstützung für die Forderung nach Einführung einer Zivilklausel.« Siehe dazu (Reader S. 23). 

C. Drei rechtliche Ebenen der Zivilklausel

Die Ebene 1 bedeutet „ohne Zivilklausel“ bzw. eine allgemeine Leitlinie wie im MLU (Reader S. 5) oder aber eine Ethikkommission. Das schäbigste Beispiel für eine Ethikkommission als Zivilklausel-Ersatz ist KIT Karlsruhe [3]. 

Die Ebene 2 bedeutet einen Senatsbeschluss der Hochschule.

Die Ebene 3 bedeutet eine landesgesetzliche Regelung.

Eine solche gab es in Niedersachsen (1993-2002) und seit Sept. 2014 in Nordrhein-Westfalen. In Thüringen und Bremen ist sie in der Diskussion (Reader S. 12). Und in Sachsen-Anhalt hat DIE LINKE. am 7. Oktober 2015 einen Antrag eingebracht (Reader S. 6-7).

Die Furcht der Obrigkeit vor der gesetzlichen Regelung hat einen ganz einfachen Grund: Bei einem Verstoß gegen eine gesetzliche Regelung werden andere Sanktionen erwartet als bei einem Verstoß gegen einen Senatsbeschluss. 

D. Bestes Durchsetzungsmittel Urabstimmung

Der Autor kann aus ureigener Erfahrung und Mitwirkung an der Mobilisierung für die erste und gleich erfolgreiche Urabstimmung 2009 an der Uni Karlsruhe sagen, welche enorme Bedeutung ein solches studentisches Votum hat. Es bindet alle nachfolgenden Studierendenvertretungen (AStA, StuPa, StuRa) bei der Umsetzung der Forderung an die zuständigen Gremien und trägt zur Ermunterung in anderen Hochschulen bei. Siehe auch (Reader S. 11).

Nach dem eingangs beschriebenen IMI-Artikel wird die Urabstimmung auch an der MLU geplant (Reader S. 5). Der Vortragende und Autor wünscht für einen Erfolg ggf. schon im Sommersemester 2016 Beherztheit, Solidarität und Ausdauer. 

E. Größter Hemmschuh Unterfinanzierung

Das allgemeine Sparen in der Bildung hat für die Hochschulen dramatische Konsequenzen. Es ist vor allem den beiden Aktiven Clemens Wagner und Anne Geschonneck an der MLU zu verdanken, dass im April 2013 gegen die Sparpläne eine Großdemo mit 7000 Menschen auf die Beine gestellt werden konnte. Zitat MZ: »Denn den beiden Studenten geht es nicht allein um die drohenden Kürzungen an den Hochschulen. Vielmehr kämpfen sie für gesellschaftliche Veränderungen, für eine gerechtere Politik, für mehr und bessere Bildung für alle Gesellschaftsschichten. Und auch darum, das hat ihnen die Großdemo in Halle gezeigt, dass man etwas erreichen kann, wenn man aktiv wird. „Politik machen nicht nur Politiker, sondern alle Bürger“ [4].

Bezogen auf die Zivilklausel hat die Unterfinanzierung noch eine ganz andere Seite, die zunehmende Drittmittelfinanzierung mit zwei Konsequenzen: A) Immer mehr Zeitverträge mit der Folge „Klappe halten, sonst hast Du gar keine Chance auf Verlängerung oder Entfristung“. B) Ermutigung für Profs, notfalls auch militärische oder dubiose Geldmittel in Anspruch zu nehmen für die sog. „Reine Grundlagenforschung“. Dafür nur das Beispiel KIT-Forschung mit Pentagon-Finanzierung [5]. 

F. Zivilklausel muss gelebt werden!

Zivilklausel leben bedeutet eine Kombination von Wachsamkeit, Fachwissen und Zivilcourage. Verstöße fachlich begründen und mit Mut unter Mobilisierung der Interessenvertretungen, allen voran der Studierenden, die zuständigen Gremien zur Entscheidung auffordern und ggf. auch die außeruniversitäre Öffentlichkeit suchen. Das gilt im Sinne von Absatz B) Ziff. 1 auch für die Uni ohne Zivilklausel. Zusätzlich zu den vielen benannten Beispielen (Reader S. 11-22) gibt es ein schönes Beispiel für einen Erfolg an der Uni Marburg. 2008-2011 zahlte dort die US-Luftwaffe an das Biologen-Team Prof. Homberg für das „reine“ Grundlagenforschungsprojekt „Nächtliche Orientierung von Wüstenheuschrecken“ 143.000 €. Uni-Fachleute deckten auf, dass dieses Biologie-Projekt der Verbesserung der Kampfdrohnen-Steuerung dient und erreichten einen Stadtratsbeschluss [6].

Natürlich spielt bei jeglicher Militärfinanzierung eine große Rolle, wie die demokratische Politik reagiert. Im Juli deckte das Info-Team NDR und Süddeutsche Zeitung eine starke Zunahme von BMVg-finanzierter Rüstungsforschung an zivile Hochschulen und Forschungsinstituten auf. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. erhielt in der Regierungsantwort auf einen Kleine Anfrage die Auskunft, dass die konkreten Aufträge vom Verteidigungsministerium als „Verschlusssache" eingestuft werden (Reader S. 32-35). Dieser Skandal, in öffentlich finanzierten Hochschulen Geheimforschung zu betreiben, darf nicht geduldet werden und verdient einen öffentlichen Aufschrei ähnlich wie gegen die Waffenexporte. Bereits seit 2010 besteht dieses Problem [7]. Es ist endlich an der Zeit, diese BMVg-Geheimschutzverfügung als Verfassungsbruch zu beseitigen. 

G. Verstöße gegen die Zivilklausel

Wenn Verstöße gegen die Zivilklausel nicht bekämpft werden, hat das eine schlimme Auswirkung. Die gemeinschaftliche Selbstverpflichtung gegen Militärisches wird entwertet. Vor einem Jahr hatte ich 4 typische Fälle an großen Universitäten untersucht (Reader S. 24-28). Das betrifft die Universitäten Bremen, Tübingen, Rostock und Kassel und möge bitte im Detail nachgelesen werden. Als Schlussfolgerung aus alledem wurde formuliert: »Die Zivilklausel ist und bleibt trotz aller geschilderten Probleme ein Pfahl im Fleische der Militarisierer aller Couleur. Sie hat bereits zwei Landesgrenzen überschritten, nämlich die nach Österreich und die nach der Schweiz. Alles nachlesbar in der einzigen umfassenden Zivilklausel-Dokumentation der „Initiative gegen Militärforschung an Universitäten“« [8].

Das KIT Karlsruhe (ohne Zivilklausel) wurde aus aktuellen Gründen als 5. Fall hinzugefügt, weil ein skandalöses „ziviles“ Forschungsprojekt aufgedeckt wurde, das für Atom-U-Boote nützlich ist. Im April wurde dazu eine Veranstaltung mit der atompolitischen Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion MdB Sylvia Kotting-Uhl am KIT organisiert [9]. 

H. Dialektik: Mut und Organisiertheit

Nicht zufällig ist am Ende des Readers ein hochaktueller Beitrag über die Whistleblower-Preisverleihung am 16. Oktober in Karlsruhe angefügt (Reader S. 37-40). Der triviale Grund: Der NRhZ-Artikel stammt von mir und ich habe auch kräftig selber mit organisiert. Der hier wichtige Grund ist aber die gemeinsame Thematik herausragende Zivilcourage (Whistleblower) und Zivilcourage im Kontext der Zivilklausel (Reader S. 31). Neben der eingangs zitierten Lehre nach der Befreiung „Nie wieder Faschismus. Nie wieder Krieg“ gibt es eine Lehre aus dem antifaschistischen Widerstand, den dialektischen Zusammenhang zwischen Mut und Organisiertheit. Am eindringlichsten kann das am Widerstand in faschistischen Konzentrationslagern nachempfunden werden. Als Adoptivsohn des Dachau-Häftlings Karl Wagner habe ich das verstehen gelernt. Die illegale Lagerleitung der Häftlinge war Voraussetzung und Bindeglied für kluge und mutige Handlungen einzelner Häftlinge gegen den SS-Terror. Eine wunderbare Begebenheit dazu ist mir im Juni in der Gedenkstätte des KZ Dachau widerfahren [10]. Auch die Zivilklausel-Bewegung kann aus dem antifaschistischen Widerstand lernen, die Aktionen gegen die Militarisierung voranzubringen. 

Einiges aus der Diskussion

Frage: Was ist die beste Zivilklausel-Formulierung? Antwort: In der Kasseler Urabstimmung wurde gefordert: „Forschung, Lehre und Studium an der Universität Kassel dienen ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken. Unter Berücksichtigung der Frage, ob zivile Zwecke verfolgt werden, sind alle Drittmittel in Bezug auf Drittmittelgeber, Zeitraum, Projektverantwortliche, Finanzvolumen, Zielsetzung und Fragestellung vor Beginn des Projekts öffentlich bekannt zu geben.“ (Satz 1 ist die Zivilklausel, Satz 2 ist die Transparenzklausel). Bitte den abgemagerten Senatsbeschluss nachlesen (Reader S. 29). 

Frage: Was nützt die Zivilklausel ohne Sanktionen? Antwort: Die Zivilklausel muss gelebt werden. Eine Debatte über Sanktionen könnte den Freiheitsaposteln in die Hände spielen. Siehe auch gesetzliche Zivilklausel. 

Frage: Gründe gegen die Zivilklausel? Antwort: Hauptargument „verfassungsrechtliche Freiheit der Wissenschaft“ wurde bereits 2009 von Verfassungsrechtler Erhard Denninger widerlegt. Bis heute kein qualifiziertes Gegengutachten. 

Frage: Ist nicht alles Dual Use? Antwort: Grundlagenforschung darf auf keinen Fall wegen potentieller Militäranwendungen eingeschränkt werden. Bei genauerem Hinschauen über Auftraggeber und Zielsetzungen kann bei Einzelprojekten immer Transparenz geschaffen werden, siehe Marburger Wüstenheuschrecken.

Darstellung: Biologe verheimlichte Arzneimittel-Formel, die für Sprengstoffe geeignet war. Antwort: Vorbildlich, aber kein Ersatz für die Zivilklausel. Anderes gutes Beispiel: Der Japaner Yoshiyuki Sankai lehnt es öffentlich ab, seine Exoskelett-Entwicklungen für medizinische Zwecke für Kriegszwecke zur Verfügung zu stellen. 

Frage: Zivilklausel als Aufforderung zu konkreter Friedenswissenschaft? Antwort: Ja, das ist ein noch sehr unterentwickeltes Arbeitsfeld. An der Uni Bremen wurde früher ein Lehrstuhl für Rüstungskonversion gefordert. Idee einer Zusammenarbeit mit IG Metall. Solches und Ähnliches sollte als Alternative in den Gedanken von verantwortungsbewusster Wissenschaft weiter entwickelt werden. 

Abschlussbemerkung: „Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts.“ Weil heutige Studierende morgen verantwortliche Positionen in Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Medien und Kultur einnehmen werden, ist ein „Krieg um die Köpfe“ entbrannt. Ein klarer Grund für antimilitaristischen Mut und Organisiertheit.(PK) 

Quellen:
[1] http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20151021.pdf

[2a] http://www.tueinfo.org/cms/node/21725

[2b] http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=21409

[2c] http://german-foreign-policy.com/de/fulltext/59235

[3] http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20110320.pdf

[4] http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/engagement-7000-hallenser-mobilisiert,20640778,26012662.html

[5] http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19968

[6] http://www.die-linke-marburg.de/03/2014-02-03_PM_Stadt_forschung.pdf

[7] http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19541

[8] http://www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf

[9] http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20150423.pdf

[10] http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=21657

Über den Autor: Dr.-Ing. Dietrich Schulze (Jg. 1940) war nach 18-jähriger Forschungstätigkeit im Bereich der Hochenergie-Physik von 1984 bis 2005 Betriebsratsvorsitzender im Forschungszentrum Karlsruhe (jetzt KIT Campus Nord). 2008 gründete er mit anderen in Karlsruhe die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten (WebDoku www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf). Er ist Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit sowie in der Initiative „Hochschulen für den Frieden – Ja zur Zivilklausel“ und publizistisch tätig.

 



Online-Flyer Nr. 535  vom 04.11.2015



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