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Globales
Gemeinsame Erklärung des Irans, Russlands und der Türkei; Konferenz zu Syrien am 28./29.11.2018 in Astana
Keine militärische Lösung für den Syrien-Konflikt
Vom Außenministerium Russlands / LUFTPOST

"Die Islamische Republik Iran, die Russische Föderation und die Republik Türkei als Garanten des Astana-Formats haben ihre feste Überzeugung unterstrichen, dass es keine militärische Lösung für den Syrien-Konflikt geben kann und dass dieser Konflikt nur durch einen von Syrien eingeleiteten und durchgeführten politischen Prozess entsprechend der Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrates gelöst werden kann... haben die Notwendigkeit betont, alle Bemühungen unterstützen zu wollen, die allen Syrern ein normales und friedliches Leben ermöglichen und ihr Leiden verringern... haben die Notwenigkeit hervorgehoben, die Bedingungen für die sichere und freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und innerhalb Syriens vertriebenen Personen in ihre ursprünglichen Wohnorte zu verbessern." So heißt es in einer Erklärung, auf die sich Iran, Russland und die Türkei am 29. November 2018 im Rahmen der Internationalen Syrien-Konferenz in der kasachischen Hauptstadt Astana verständigt haben. Die NRhZ dokumentiert die komplette Erklärung, über die die Mainstream-Medien kaum berichtet haben, in der Übersetzung von LUFTPOST.


Die Islamische Republik Iran, die Russische Föderation und die Republik Türkei als Garanten des Astana-Formats haben

  1. nochmals ihr entschiedenes Eintreten für die Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territoriale Integrität der Arabischen Republik Syrien und die Ziele und Prinzipien der UN-Charta bestätigt;

  2. hervorgehoben, dass diese Prinzipien allgemein respektiert werden sollten, und dass alle Handlungen, die sie (diese Prinzipien) verletzen und die Ergebnisse des Astana-Formats untergraben könnten, zu unterlassen sind;

  3. alle Versuche, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung neue territoriale Realitäten schaffen zu wollen, entschieden zurückgewiesen und ihre Entschlossenheit ausgedrückt, allen separatistischen Bestrebungen entgegenzutreten, die darauf abzielen, die Souveränität und territoriale Integrität Syriens und die nationale Sicherheit der Anliegerstaaten zu untergraben;

  4. die gegenwärtige Situation auf syrischem Territorium diskutiert, die neuen Entwicklungen seit dem Treffen in Sotschi am 30. und 31. Juli 2018 eingeschätzt und ihre Entschlossenheit unterstrichen, ihr gemeinsames Handeln auf der Basis ihrer Abmachungen zu koordinieren;

  5. die Situation im Deeskalationsgebiet Idlib im Detail überprüft und sich nochmals gegenseitig versichert, das Memorandum vom 17. September 2018 über die Stabilisierung der Lage im Deeskalationsgebiet Idlib vollständig umsetzen zu wollen. Diesbezüglich drückten sie ihre Besorgnis über die andauernden Verletzungen der vereinbarten Waffenruhe aus und erklärten, als Garanten der Waffenruhe ihre Bemühungen steigern zu wollen, um deren Einhaltung zu sichern, auch durch eine verbesserte Zusammenarbeit im Gemeinsamen Iranisch-Russisch-Türkischen Koordinationszentrum. Sie betonten die Bedeutung einer andauernden Waffenruhe und unterstrichen die Notwendigkeit, gleichzeitig den Kampf gegen den Terrorismus fortzusetzen. Sie betonten auch, keinesfalls eine Entwicklung in dem oben erwähnten Deeskalationsgebiet zuzulassen, die die Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territoriale Integrität der Arabischen Republik Syrien untergraben würde;

  6. sich nochmals gegenseitig ihre Entschlossenheit versichert, ihre Zusammenarbeit bei der Ausschaltung des DAESH / ISIL und der Al-Nusra-Front und aller mit beiden paktierenden Individuen, Gruppen, Unternehmungen und Instanzen fortsetzen zu wollen, wie es der UN-Sicherheitsrat beschlossen hat. Außerdem haben sie alle bewaffneten Oppositionsgruppen in Syrien aufgefordert, sich sofort und vollständig von den oben erwähnten Terrorgruppen zu distanzieren;

  7. entschieden jeden Einsatz von Chemiewaffen in Syrien verurteilt und gefordert, dass alle Berichte über Giftgasangriffe sofort und professionell nach den Regeln des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (also der so genannten Chemiewaffenkonvention / CWK) durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen / OPCW, die einzige kompetente und dafür zuständige internationale Instanz, überprüft werden sollten;

  8. ihre feste Überzeugung unterstrichen, dass es keine militärische Lösung für den Syrien-Konflikt geben kann und dass dieser Konflikt nur durch einen von Syrien eingeleiteten und durchgeführten politischen Prozess entsprechend der Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrates gelöst werden kann;

  9. nochmals ihre Entschlossenheit bekundet, durch gemeinsame Bemühungen dafür sorgen zu wollen, dass mit Unterstützung der syrischen Parteien und in Übereinstimmung mit den in Sotschi getroffenen Entscheidungen des Syrischen Kongresses für einen nationalen Dialog ein in Genf tagendes Verfassungskomitee mit der Erarbeitung einer neuen Verfassung beginnt. Sie wollen ihre Beratungen auf allen Ebenen verstärken, damit dieses Komitee zum frühest möglichen Zeitpunkt seine Arbeit aufnehmen kann;

  10. die erfolgreiche Entwicklung des im Rahmen einer Arbeitsgruppe gestarteten "Pilotprojekts" zum Austausch von Gefangenen, Geiseln und Getöteten sowie zur Identifizierung von Vermissten begrüßt. Die Freilassung von Gefangenen am 24. November 2018 war ein wichtiger Schritt vorwärts auf dem Weg zu vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den syrischen Parteien, der zur Belebung des politischen Prozesses und zur Normalisierung der Situation auf syrischem Boden beitragen kann. Sie wollen ihr diesbezügliches Engagement verstärken, um die Vorhaben der Arbeitsgruppe voranzubringen;

  11. die Notwendigkeit betont, alle Bemühungen unterstützen zu wollen, die allen Syrern ein normales und friedliches Leben ermöglichen und ihr Leiden verringern. Deshalb appellieren sie an die internationale Gemeinschaft und besonders an die Vereinten Nationen und ihre humanitären Organisationen, ihre Hilfe für Syrien auszuweiten, indem sie zusätzliche humanitäre Hilfe leisten und die Wiederherstellung von Infrastruktureinrichtungen zur Versorgung mit Wasser und Elektrizität sowie den Wiederaufbau von Schulen und Krankenhäusern unterstützen;

  12. die Notwenigkeit hervorgehoben, die Bedingungen für die sichere und freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und innerhalb Syriens vertriebenen Personen in ihre ursprünglichen Wohnorte zu verbessern. Sie haben nochmals ihre Bereitschaft erklärt, mit allen relevanten Einrichtungen, einschließlich des Büros des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge / UNHCR und anderen internationalen Institutionen insbesondere bei der Vorbereitung und Einberufung einer Internationalen Konferenz über (die Rückkehr der) syrischen Flüchtlinge und der innerhalb Syriens Vertriebenen zusammenzuarbeiten;

  13. Herrn Staffan de Mistura, dem Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Syrien, ihre Anerkennung ausgesprochen – für seine Bemühungen, zu einer friedlichen Lösung der Syrien-Krise zu kommen, und für seine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Astana-Format während seiner Mission;

  14. dem Präsidenten der Republik Kasachstan, Seiner Exzellenz Nursultan Nasarbajew und den Behörden Kasachstans ihren aufrichtigen Dank ausgesprochen – für die Gastfreundschaft während der 11. Internationalen Syrien-Konferenz in Astana;

  15. beschlossen, sich auch zur nächsten Internationalen Syrien-Konferenz Anfang Februar 2019 wieder in (der kasachischen Hauptstadt) Astana zu treffen.

Astana, am 29. November 2018


Erstveröffentlichung der deutschen Übersetzung am 14.12.2018 bei LUFTPOST – Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein (dort mit zusätzlichen Hinweisen)
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP15818_141218.pdf

Erklärung in englischer Sprache:
The Ministry of Foreign Affairs of the Russian Federation, 29.11.2018
http://www.mid.ru/en/foreign_policy/news/-/asset_publisher/cKNonkJE02Bw/content/id/3424004


Online-Flyer Nr. 687  vom 19.12.2018



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