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Aktueller Online-Flyer vom 03. November 2024  

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Inland
Pressemitteilung zum Verfahren "Institut zur Zukunft der Arbeit" ./. Werner Rügemer
IZA zieht nach Ausscheiden von Prof. Dr. Klaus Zimmermann die Klage gegen Werner Rügemer zurück
Von Werner Rügemer

Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA, Bonn), finanziert von der Deutsche Post-Stiftung, zieht nach Ausscheiden des Direktors Prof. Dr. Klaus Zimmermann seine Klage gegen den Autor Werner Rügemer vollständig zurück - kurz vor dem beim OLG Hamburg auf den 8.1.2019 angesetzten Termin; er wurde aufgehoben. Die Klage aus 2013 richtete sich gegen den Artikel „Die unterwanderte Demokratie“ in 8/2013 der „Blätter für deutsche und internationale Politik“, der auch in der „Neuen Rheinischen Zeitung“ veröffentlicht wurde. Zimmermann hatte zunächst durch Einstweilige Verfügung das Verbot von vier Aussagen durchgesetzt: 1: „Faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als unabhängig.“ 2: „Von freier Wissenschaft kann hier beim besten Willen nicht gesprochen werden.“ 3: Das IZA betreibt Lobbying zugunsten der Unternehmer. 4: Die Finanzierung durch die Deutsche Post AG ist dem breiten Publikum unbekannt. Nachfolgend dokumentiert die NRhZ die von Werner Rügemer am 15.1.2019 Pressemitteilung.

Einstweilige Verfügung und Klage

Die Klage aus 2013 richtete sich gegen den Artikel „Die unterwanderte Demokratie“ in 8/2013 der Blätter für deutsche und internationale Politik. Zimmermann hatte zunächst durch Einstweilige Verfügung das Verbot von vier Aussagen durchgesetzt:
  • „faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als unabhängig“
  • „Von freier Wissenschaft kann hier beim besten Willen nicht gesprochen werden“
  • Das IZA betreibt Lobbying zugunsten der Unternehmer
  • Die Finanzierung durch die Deutsche Post AG ist dem breiten Publikum unbekannt.
Ich hatte die Unabhängigkeit des IZA in Zweifel gezogen: Exklusive Dauer-Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung, Übereinstimmung mit Forderungen der Unternehmerlobby: Polemik gegen den Mindestlohn, Arbeitspflicht für Hilfsempfänger, verlängerte Arbeitszeit; Gefälligkeits-Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft INSM, Verteidigung der vier Hartz-Gesetze; vielfältige personelle Vernetzung über policy fellows mit Regierungsparteien und Konzernen einschließlich z.B Friedrich Merz und Blackrock. Die Unterwanderung des Staates bestehe darin, dass Lobbyisten wie IZA nicht von außen an den Staat herantreten, sondern durch Dauerbeauftragung etwa für die Bundesregierung, für die Europäische Kommission und die Weltbank als Teil des Staates agieren und Lobby hinter etablierten Lobbyverbänden wie BDI und Leitmedien wie FAZ betreiben (deep lobbying).

Das Hamburger Landgericht verfügte auf Antrag von Prof. Zimmermann am 13.1.2014, dass bei Wiederholung der fraglichen Passagen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu zwei Jahren fällig sei. Der Streitwert lag bei 80.000 Euro. Die Verfügung richtete sich auch gegen die „Neue Rheinische Zeitung“ (nrhz.de), die den Artikel übernommen hatte. Da solche Vorwürfe in einem Hauptverfahren zu klären sind, forderten wir das IZA auf, die Hauptsachenklage zu erheben.

Prof. Zimmermann ließ sich durch die Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten (Mandanten u.a. Helmut Kohl, Christian Wulff, Papst Benedikt XVI., Angela Merkel) und maß somit auch dadurch der Auseinandersetzung eine gewisse Bedeutung zu.

Rücknahme der Klage

Bereits in dem Urteil in der 1. Instanz entschied das Landgericht, dass die ersten beiden Äußerungen nicht verboten werden können. Weil ich wegen der beiden weiteren Äußerungen (insbesondere „Lobbying“) nicht klein beigeben wollte, landete das Verfahren 2015 beim Oberlandesgericht Hamburg. (Az. 7 U 19/15) Weil das OLG bis 2018 keinen Verhandlungstermin angesetzt hatte, machte ich beim zuständigen Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg die höchstmögliche Entschädigung von 1.200 Euro pro Jahr geltend. Nachdem sie Ende 2018 ausgezahlt wurde, setzte das OLG für den 8.1.2019 umgehend einen Verhandlungstermin an.
 
Der Kläger zog daraufhin sofort seine gesamte Klage zurück und übernahm die gesamten Gerichtskosten und die Hälfte meiner Anwaltskosten. Das OLG sagte den Termin ab. Somit bekomme ich mehrere tausend Euro Verfahrenskosten zurück, die größtenteils vom Solidaritätskonto „Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt“ der aktion gegen arbeitsunrecht (www.arbeitsunrecht.de) übernommen worden waren.

Die Deutsche Post-Stiftung

Die Deutsche Post-Stiftung wurde mit der Privatisierung der Deutschen Post von deren Vorstandschef Klaus Zumwinkel eingerichtet. Sie hatte damals als einzigen Zweck die Finanzierung des IZA. Mit Gründung 1998 wurde Prof. Zimmermann zum Direktor berufen – obwohl er gleichzeitig weiter Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW blieb, und dies bis zu seinem dort erzwungenen Weggang 2011.

Präsident der Post-Stiftung ist bis heute Zumwinkel, dessen Ruf durch seine Verurteilung als langjähriger Steuerhinterzieher hier keineswegs leidet. Das Kuratorium der Stiftung bilden mit einseitigen Unternehmer- und Investoreninteressen (Stand 2016) Hans-Dieter Bertram (Ex-Vorstand Deutsche Post DHL), Wilfried Boysen (Ex-Aufsichtsrat Deutsche Postbank, Alpha Centauri Investment GmbH), Wolfgang Hölters (Berater beim Börsengang der Deutsche Postbank und beim Kauf der DHL durch die Deutsche Post), Herbert Henzler (Ex-Chef von McKinsey Deutschland) sowie Prof. Edgar Ernst (Ex-Vorstand Deutsche Post, Aufsichtsrat bei Vonovia, Metro, TUI, zudem Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung).

Deutsche Post entlässt Zimmermann

In den Verfahren in 1. und 2. Instanz hatte das Gericht Vergleiche vorgeschlagen. Danach fühlte sich Zimmermann schon obenauf. In seinen ausführlichen Kommentaren dazu feierte er sich fröhlich und selbstgerecht als Sieger, sodass dies dem Aufsichtsrat der Deutschen Post selbst unangenehm wurde. Das Image des Konzerns und seiner Stiftung stand infrage. Deshalb wurde Zimmermann Ende 2015 entlassen („Unrühmlicher Abgang“, Handelsblatt 17.12.2015). Danach wurde das IZA umstrukturiert.

Zimmermann hatte schon 2011 auch als Präsident des DIW zurücktreten müssen: Der Berliner Rechnungshof hatte die Verschwendung von Fördergeldern, zu häufige Abwesenheit und Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen moniert. Deutsche Post und Zumwinkel und viele internationale Ökonomie-Institutionen hielten und halten trotzdem an ihm fest, ebenso wie die Universität Bonn, die Zimmermann eine Professorenstelle einrichtete. „Unregelmäßigkeiten“ und multifunktionale Selbstbereicherung scheinen organisch zu der hier vertretenen Ökonomie zu gehören.

Solidarität

Ich bedanke mich für die vielfältige Solidarität, die, wenn auch mit langer Verzögerung, zudem zur Aufhebung der Klage geführt hat. Zum einen hat die aktion gegen arbeitsunrecht das Solidaritätskonto „Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt“ eingerichtet. Darauf gingen zahlreiche Spenden ein. Die mehreren tausend Euro Verfahrenskosten konnten dadurch gedeckt und das Verfahren durchgehalten werden. Das Konto wird nun neu aufgefüllt und steht für weitere rechtliche Auseinandersetzungen zur Verfügung.

Zum anderen haben 53 Professoren und Wissenschaftler 2014 eine Solidaritätserklärung veröffentlicht, den Offenen Brief an Prof. Zimmermann: „Wir halten Rügemers Darstellung für zutreffend! Verklagen Sie uns auch!“ Der Offene Brief war von Prof. Elmar Altvater initiiert worden. Zu den Unterzeichnern gehörten u.a. Armin Bernhard, Claudia von Braunmühl, Christoph Butterwegge, Klaus Dörre, Ulrich Duchrow, Heide Gerstenberger, Peter Grottian, Andreas Fisahn, Frigga Haug, Clemens Knobloch, Lydia Krüger, Hans-Jürgen Krysmanski, Stephan Lessenich, Ingrid Lohmann, Birgit Mahnkopf, Mohssen Massarat, Jürgen Schutte, Christa Wichterich, Winfried Wolf. (Aufruf und Unterzeichnerliste in: Blätter für deutsche internationale Politik 8/2014)

Schließlich bedanke ich mich für die engagierte und kenntnisreiche Unterstützung durch meinen Anwalt Eberhard Reinecke, Köln. Ohne ihn hätte ich mich durch den deutschen Medienrechts-Dschungel nicht durchgefunden.

Zensur beenden, Originalversion veröffentlichen!

Im Gegensatz zur Redaktion der „Neuen Rheinischen Zeitung“ und zu mir hatte die Redaktion der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ die von Zimmermann zu Beginn geforderte, kostenpflichtige und strafbewehrte Unterlassungs-Erklärung unterzeichnet. Deswegen sind bis jetzt auf der Blätter- Internetseite die fraglichen Passagen gelöscht. Weil die Unterlassungs-Erklärung weiterbesteht, kann die Zeitschrift trotz Rücknahme der Klage auch weiterhin nur die gekürzte Fassung veröffentlichen. Die Redaktion hat zugesichert, dass sie einen Weg sucht, um den unzensierten Text, wie in der Printfassung in der Ausgabe 8/2013, auf der website der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.


Der bislang gesperrte, jetzt wieder freigegebene Artikel:

Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen – Teil 3
Lobbyismus sogar in der Bildung
Von Werner Rügemer
NRhZ 422 vom 04.09.2013
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19384


Siehe auch:

Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen – Teil 1:
Die Banken - Die unterwanderte Demokratie
Von Werner Rügemer
NRhZ 420 vom 21.08.2013
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19346

Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen – Teil 2:
Investoren im Staat
Von Werner Rügemer
NRhZ 421 vom 28.08.2013
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19364

Bonner IZA-Prof. Dr. Klaus Zimmermann gegen Werner Rügemer und die NRhZ
Unabhängige Wissenschaft
Von Werner Rügemer
NRhZ 455 vom 23.04.2014
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20254

Landgericht Hamburg deutet weitgehende Abweisung der IZA-Klage an
Vergleich bis 6. Juni?
Von Werner Rügemer
NRhZ 458 vom 14.05.2014
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20334

Bringt der Hamburger IZA-Prozeß am 6. Juni Grundsatzklärung?
Lobby-Kritik in der NRhZ vor Gericht
Von Ulrike von Wiesenau
NRhZ 460 vom 28.05.2014
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20383

Noch kein Urteil zur Klage des IZA gegen Werner Rügemer und die NRhZ
Lobbyismus-Kritik vor Gericht
Von Ulrike von Wiesenau
NRhZ 462 vom 11.06.2014
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20443

Stellungnahme unseres von Professor Klaus Zimmermann beklagten Autors:
"Ein zweifelhafter Sieg"
Von Werner Rügemer
NRhZ 497 vom 11.02.2015
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=21304

Die unterwanderte Demokratie
Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen
Werner Rügemer in "Blätter" 8/2013, Seite 67-76
https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/august/die-unterwanderte-demokratie
[abgerufen am 29.1.2019 - ohne die strittigen Passagen]

»Verklagen Sie auch uns!«
Offener Brief des wissenschaftlichen Beirats von Attac an Klaus Zimmermann, den Direktor des Bonner Instituts für die Zukunft der Arbeit, 16.5.2014
erschienen in "Blätter" 8/2014, Seite 123-124
https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2014/august/%C2%BBverklagen-sie-auch-uns%C2%AB
[abgerufen am 29.1.2019 - nur gegen Bezahlung abrufbar]

Online-Flyer Nr. 690  vom 30.01.2019



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