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Globales
Deutsch-französischer "Freundschaftsvertrag" vom 22. Januar 2019
Der militärische Aspekt dominiert
Von Wolfgang Bittner

Ob der am 22. Januar von Angela Merkel und Emmanuel Macron unterzeichnete Freundschaftsvertrag (1) zwischen Deutschland und Frankreich – abgesehen von dem militärischen Komplex – über bereits bestehende Vereinbarungen hinausweist, ist zu bezweifeln. Begrüßenswert sind zunächst die Beteuerung, den Prozess einer nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesundheit und des Klima- und Umweltschutzes zu stärken (Kapitel 5) sowie Ideen zu Bildung, Kultur, Diplomatie und erweitertem Jugendaustausch. Ebenfalls positiv zu werten sind Vereinbarungen über eine „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ (Kapitel 4) und die Übereinkunft, den „Erwerb der Partnersprache“ in Schulen und Universitäten zu fördern (Kapitel 3, Artikel 10). Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Was den Jugendaustausch angeht, hat der französische Staat seine Zuwendungen an Städte und Gemeinden gerade drastisch gekürzt, sodass sie ihren Eigenanteil, den sie ergänzend zur Ko-Finanzierung durch das deutsch-französische Jugendwerk leisten müssen, oftmals nicht mehr aufzubringen vermögen.

"Dies schließt militärische Mittel ein"

Das Hauptaugenmerk in dem Vertrag liegt jedoch auf einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (das wird schon in Artikel 1 betont), verstärkter Aufrüstung und einem Führungsanspruch beider Staaten innerhalb der EU. In Artikel 4, Absatz 1, sichern sich die Partner „im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zu, „dies schließt militärische Mittel ein“.

Im Handelsblatt heißt es: „Am stärksten geht Deutschland im verteidigungspolitischen Kapitel des Aachener Vertrages auf Frankreich zu… Laut Vertragstext wollen beide Länder eine gemeinsame strategische Kultur entwickeln, vor allem mit Blick auf gemeinsame militärische Einsätze. Das Neue daran: Die Bundesregierung will künftig zuerst mit Frankreich voranschreiten, und dann die anderen Europäer einbinden. Bisher hatte Berlin stets nur solche Projekte vorantreiben wollen, bei denen alle Europäer mitgehen. Frankreich hielt dies schon immer für unrealistisch.“ (2)

Die Informationsstelle Militarisierung kommentiert den militärischen Aspekt wie folgt: „Impulse sollen vor allem in der ‚Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik‘ (GSVP) gegeben werden, so hat es bei näherer Betrachtung des Vertrages zumindest den Anschein, da das Kapitel‚ Frieden, Sicherheit und Entwicklung‘ im Vertragswerk beträchtlichen Raum einnimmt. Vordergründig wird dabei auf eine Intensivierung der Rüstungszusammenarbeit gedrängt, tatsächlich geht es aber vor allem um den Anspruch, der fortschreitenden Militarisierung Europas ein deutsch-französisches Gesicht zu verpassen. Neben diesem übergeordneten Ziel ist vor allem das deutsche Zugeständnis auf eine Harmonisierung der Rüstungsexportregeln hinarbeiten zu wollen sowie die französische Unterstützung für einen ständigen deutschen Sitz im UN-Sicherheitsrat bemerkenswert.“ (3)

Scharfe Kritik übte bereits der tschechische Ex-Präsident Václav Klaus, der die Vereinbarungen einen „Geheimvertrag über den faktischen Zusammenschluss Frankreichs und Deutschlands“ nennt, wozu die Bürger nicht befragt worden seien. (4) Sputnik Deutschland sieht in dem Aachener Vertrag „Kriegsvorbereitungen“: „Der deutsche Widerwille gegen einen erneuten Krieg, gegen einen Krieg gegen Russland, soll gebrochen werden.“ (5)

Hauptfokus: Militärprojekte, Stärkung der Rüstungsindustrie und militärische Interventionen

Die abrüstungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im deutschen Bundestag, Sevim Dagdelen, hält den Vertrag für eine „bizarre Mischung aus Aufrüstung und Kriegsvorbereitung sowie neoliberaler und autoritärer Orientierung“ (6), und der außenpolitische Sprecher, Andrej Hunko, erklärte: „Der Aachener Vertrag setzt leider völlig falsche Akzente. An zentralen Stellen besiegelt er eine weiter forcierte Aufrüstung und könnte die Kontrolle von Rüstungsexporten aus Deutschland aufweichen. Der Hauptfokus des Vertrags liegt auf gemeinsamen Militärprojekten, der Stärkung der Rüstungsindustrie und auf gemeinsamen militärischen Interventionen.“ (7)

Während Konrad Adenauer und Charles de Gaulle noch Visionen hatten und in dem Vertrag vom 22. Januar 1963 über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) Perspektiven aufzeigten, haben Angela Merkel und Emmanuel Macron eher einen Militärvertrag abgeschlossen, der den Wünschen aus Frankreich sehr entgegenkommt und offensichtlich nicht im Einklang mit dem „Gemeinschaftswerk Europäische Union“ steht. Im Wesentlichen geht es um Aufrüstung statt um Völkerverständigung. Im Vergleich dazu waren Adenauer und de Gaulle, ebenso wie in der Nachfolge Helmut Schmidt und Valéry Giscard d´Estaing oder auch Helmut Kohl und Francois Mitterand mit ihren in die Zukunft weisenden Ideen für Europa und die EU wahre europäische Titanen.


Der Schriftsteller und Publizist Dr. jur. Wolfgang Bittner lebt in Göttingen. 2017 erschien von ihm im Westend Verlag in Frankfurt am Main das Buch „Die Eroberung Europas durch die USA – eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung“.


Quellennachweise:

(1) Aachener Vertrag vom 22.1.2019, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1570126/c720a7f2e1a0128050baaa6a16b760f7/2019-01-19-vertrag-von-aachen-data.pdf
(2) https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/aachener-vertrag-deutschland-kommt-beim-thema-verteidigung-frankreich-entgegen/23891428.html?share=twitter&ticket=ST-2249508-XHTTTcdslvV3hdTHOD9a-ap5
(3) https://www.imi-online.de/2019/01/22/aachener-militaervertrag-deutsch-franzoesische-fuehrungsansprueche/
(4) http://www.spiegel.de/politik/ausland/vertrag-von-aachen-vaclav-klaus-kritisiert-geheimvertrag-zwischen-deutschland-und-frankreich-a-1249354.html
(5) https://de.sputniknews.com/kommentare/20190123323687112-eu-eskalation-gegen-russland-kommentar/
(6) https://www.heise.de/tp/features/Nein-zum-Aachener-Aufruestungsvertrag-4283180.html
(7) https://www.jungewelt.de/artikel/347732.andrej-hunko-zum-aachener-vertrag-neoliberales-mantra.html


Erstveröffentlichung am bei cashkurs.com


Anhang:

Artikel 4 des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration


(1) In Anbetracht ihrer Verpflichtungen nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags vom 4. April 1949 und nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union, geändert durch den Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, nähern die beiden Staaten, überzeugt davon, dass ihre Sicherheitsinteressen untrennbar miteinander verbunden sind, ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Zielsetzungen und Strategien einander zunehmend an und stärken so auch die Systeme kollektiver Sicherheit, denen sie angehören. Sie leisten einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung; dies schließt militärische Mittel ein. Die territoriale Reichweite nach Satz 2 entspricht derjenigen nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union.

(2) Im Einklang mit ihren jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften handeln beide Staaten, wann immer möglich, gemeinsam, um Frieden und Sicherheit zu wahren. Sie entwickeln Europas Leistungsfähigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit im militärischen Bereich weiter. Hierdurch verpflichten sie sich, die Handlungsfähigkeit Europas zu stärken und gemeinsam zu investieren, um Lücken bei europäischen Fähigkeiten zu schließen und damit die Europäische Union und die Nordatlantische Allianz zu stärken.

(3) Beide Staaten verpflichten sich, die Zusammenarbeit zwischen ihren Streitkräften mit Blick auf eine gemeinsame Kultur und gemeinsame Einsätze weiter zu verstärken. Sie intensivieren die Erarbeitung gemeinsamer Verteidigungsprogramme und deren Ausweitung auf Partner. Hierdurch beabsichtigen sie, die Wettbewerbsfähigkeit und Konsolidierung der europäischen verteidigungstechnologischen und industriellen Basis zu fördern. Sie unterstützen die engstmögliche Zusammenarbeit zwischen ihren Verteidigungsindustrien auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens. Beide Staaten werden bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte entwickeln.

(4) Beide Staaten richten den Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat als politisches Steuerungsorgan für diese beiderseitigen Verpflichtungen ein. Dieser Rat wird regelmäßig auf höchster Ebene zusammentreten.

Quelle: bundesregierung.de

Online-Flyer Nr. 691  vom 06.02.2019



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