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Krieg und Frieden
Pressemitteilung vom Februar 2019
Den INF-Vertrag erhalten!
Vom Bundesausschuss Friedensratschlag
Anlässlich des Austritts der US-Regierung aus dem INF-Vertrag erklärt der Bundesausschuss Friedensratschlag in einer ersten Stellungnahme: Wenn es bei der Kündigung des INF-Vertrags durch die US-Regierung - gegen den ausdrücklichen Willen Russlands - bleibt und sie nach Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist wirksam wird, droht eine Eskalation bis zum 3. Weltkrieg. Als Folge des INF-Vertrages 1987, dem ersten nuklearen Abrüstungsvertrag überhaupt, vernichteten die USA und die Sowjetunion eine ganze Waffenkategorie: landgestützte Mittelstreckenwaffen (Reichweiten von 500 bis 5.500 km). Seitdem ist es beiden Staaten – USA und Russland als Nachfolgestaat der UdSSR – verboten, diese Raketen und Marschflugkörper bodengestützt aufzustellen, ganz gleich, ob sie nuklear oder konventionell bestückt sind. Flugzeuge und Schiffe als Trägermittel sind dagegen erlaubt. Der INF-Vertrag hat sich als wesentliche Sicherheitssäule erwiesen. Über erprobte Verifikationsverfahren war er Vorbild für weitere Abrüstungsverträge, die das Ende des Kalten Krieges markierten.
Bisher deutet nichts darauf hin, dass die NATO bereit ist, auf russische Klärungsversuche einzugehen. Das legt die Vermutung nahe, dass zumindest die USA den Vertrag zerreißen wollen, um freie Hand für die Stationierung von neuen Mittelstreckenwaffen zu haben. Die von ihnen behauptete russische Vertragsverletzung bildet so nur den Vorwand für neue Aufrüstungsschritte der NATO. Für diesen Fall hat Russland militärische Gegenmaßnahmen angedroht.
Nach der Kündigung des INF-Vertrages eröffnen sich für die USA weltweit Möglichkeiten, nukleare und konventionelle Mittelstreckenwaffen landgestützt aufzustellen. Zu denken ist an die Nähe zur VR China, den Iran, Venezuela, Kuba, Nord-Korea usw.. Ebenso steht das NATO-Gebiet in Europa, mit Ausnahme des Gebiets der ehemaligen DDR (durch Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausgeschlossen) dafür offen. Besonders in Frage kämen dafür jene Regionen, die nahe an der russischen Grenze liegen (Baltikum, Polen, Bulgarien, Rumänien), aber auch der Westen Deutschlands sowie andere ehemalige Mitgliedstaaten des Warschauer Vertrages und NATO-Mitglieder auf dem Balkan. Je näher die Stationierungsorte an der russischen Grenze liegen, desto kürzer werden die Vorwarnzeiten und desto höher wird die Atomkriegsgefahr. Die Friedensgefährdung übersteigt dann jene, die durch die Stationierung von Pershing II und Cruise Missiles Anfang der 80er Jahre in Westeuropa virulent war.
Die US-Regierungen lassen ihre Atomwaffen samt Trägermittel modernisieren, was eine Billion Dollar verschlingen wird. Dramatisch wird dieses Vorhaben im Kontext der jüngsten US-amerikanischen Atomwaffenplanung, wie sie in der Nuclear Posture Review von 2018 festgelegt wurde: Die US-Atomsprengköpfe werden zum Teil auf „kleine“ Sprengköpfe vom Hiroshima-Format umgerüstet geradezu ideal für das Schlachtfeld Europa. Auch die 20 US-Atombomben in Büchel werden technisch so verändert, dass sie wesentlich präziser treffen und in ihrer Wirkung dosierbar werden.
USA und NATO bauen Raketenabwehrstellungen in Rumänien und Polen auf, die perspektivisch russische Gegenangriffe unmöglich machen sollen. Die Ankündigung von US-Präsident Trump, eine alle Orte der Erde einschließende Raketenabwehrfähigkeit aufbauen zu wollen, die auch den Weltraum als Operationsgebiet einschließt („Star Wars“), schließt eine Ausweitung dieser Stellungen in Europa ein. Angesichts dieser US-Erpressungspotenziale wachsen Zweifel daran, ob der seit 2011 funktionierende NEW START-Vertrag, der die Einhaltung der Obergrenzen der aufgestellten strategischen Nuklearwaffen von USA und Russland überwacht, Anfang 2021 verlängert wird. In Folge dessen könnte auch der Atomwaffensperrvertrag in Gefahr geraten.
Deutschland und die anderen europäischen NATO-Staaten haben eine Phase konventioneller Hochrüstung begonnen, die sich gegen das ohnehin konventionell hoffnungslos unterlegene Russland richtet. Möglichst zwei Prozent ihrer Wirtschaftsleistung sollen ins Militär fließen. Deutsche Ambitionen drohen den Bundeswehrhaushalt auf das Doppelte hochzutreiben. In die Defensive gedrückt verstärkt Russland sein Nuklearpotenzial.
Deutschland und Europa drohen – wie zuletzt in den 80er Jahren - zum atomaren Schlachtfeld zu werden. („Euroshima“)
Ein dringendes Umsteuern ist nötig. Die Bundesregierung muss den Amtseid der Kanzlerin ernst nehmen: „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“.
Für den Bundesausschuss Friedensratschlag
Lühr Henken, Berlin, und Prof. Dr. Werner Ruf, Edermünde
Anmerkung: Wie in den Presseerklärungen von IPPNW/ICAN und Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz bleibt die Kündigung des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (vielfach auch Truppenstationierungsvertrag genannt) als eine angemessene Reaktion auf das drohende Ende des INF-Vertrages unerwähnt.
Siehe dazu auch:
Pressemitteilungen zur Kündigung des INF-Vertrages
Truppenstationierungsvertrag kündigen
Von IPPNW und ICAN sowie Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz
NRhZ 691 vom 06.02.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25596
Online-Flyer Nr. 692 vom 13.02.2019
Pressemitteilung vom Februar 2019
Den INF-Vertrag erhalten!
Vom Bundesausschuss Friedensratschlag
Anlässlich des Austritts der US-Regierung aus dem INF-Vertrag erklärt der Bundesausschuss Friedensratschlag in einer ersten Stellungnahme: Wenn es bei der Kündigung des INF-Vertrags durch die US-Regierung - gegen den ausdrücklichen Willen Russlands - bleibt und sie nach Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist wirksam wird, droht eine Eskalation bis zum 3. Weltkrieg. Als Folge des INF-Vertrages 1987, dem ersten nuklearen Abrüstungsvertrag überhaupt, vernichteten die USA und die Sowjetunion eine ganze Waffenkategorie: landgestützte Mittelstreckenwaffen (Reichweiten von 500 bis 5.500 km). Seitdem ist es beiden Staaten – USA und Russland als Nachfolgestaat der UdSSR – verboten, diese Raketen und Marschflugkörper bodengestützt aufzustellen, ganz gleich, ob sie nuklear oder konventionell bestückt sind. Flugzeuge und Schiffe als Trägermittel sind dagegen erlaubt. Der INF-Vertrag hat sich als wesentliche Sicherheitssäule erwiesen. Über erprobte Verifikationsverfahren war er Vorbild für weitere Abrüstungsverträge, die das Ende des Kalten Krieges markierten.
- Den INF-Vertrag erhalten!
- Russische Einladung zu Vor-Ort-Inspektionen annehmen!
- Veto gegen neue US-Raketen in Europa einlegen!
- US-Atomwaffen aus Büchel abziehen!
- Bundeswehr abrüsten!
Bisher deutet nichts darauf hin, dass die NATO bereit ist, auf russische Klärungsversuche einzugehen. Das legt die Vermutung nahe, dass zumindest die USA den Vertrag zerreißen wollen, um freie Hand für die Stationierung von neuen Mittelstreckenwaffen zu haben. Die von ihnen behauptete russische Vertragsverletzung bildet so nur den Vorwand für neue Aufrüstungsschritte der NATO. Für diesen Fall hat Russland militärische Gegenmaßnahmen angedroht.
Nach der Kündigung des INF-Vertrages eröffnen sich für die USA weltweit Möglichkeiten, nukleare und konventionelle Mittelstreckenwaffen landgestützt aufzustellen. Zu denken ist an die Nähe zur VR China, den Iran, Venezuela, Kuba, Nord-Korea usw.. Ebenso steht das NATO-Gebiet in Europa, mit Ausnahme des Gebiets der ehemaligen DDR (durch Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausgeschlossen) dafür offen. Besonders in Frage kämen dafür jene Regionen, die nahe an der russischen Grenze liegen (Baltikum, Polen, Bulgarien, Rumänien), aber auch der Westen Deutschlands sowie andere ehemalige Mitgliedstaaten des Warschauer Vertrages und NATO-Mitglieder auf dem Balkan. Je näher die Stationierungsorte an der russischen Grenze liegen, desto kürzer werden die Vorwarnzeiten und desto höher wird die Atomkriegsgefahr. Die Friedensgefährdung übersteigt dann jene, die durch die Stationierung von Pershing II und Cruise Missiles Anfang der 80er Jahre in Westeuropa virulent war.
Die US-Regierungen lassen ihre Atomwaffen samt Trägermittel modernisieren, was eine Billion Dollar verschlingen wird. Dramatisch wird dieses Vorhaben im Kontext der jüngsten US-amerikanischen Atomwaffenplanung, wie sie in der Nuclear Posture Review von 2018 festgelegt wurde: Die US-Atomsprengköpfe werden zum Teil auf „kleine“ Sprengköpfe vom Hiroshima-Format umgerüstet geradezu ideal für das Schlachtfeld Europa. Auch die 20 US-Atombomben in Büchel werden technisch so verändert, dass sie wesentlich präziser treffen und in ihrer Wirkung dosierbar werden.
USA und NATO bauen Raketenabwehrstellungen in Rumänien und Polen auf, die perspektivisch russische Gegenangriffe unmöglich machen sollen. Die Ankündigung von US-Präsident Trump, eine alle Orte der Erde einschließende Raketenabwehrfähigkeit aufbauen zu wollen, die auch den Weltraum als Operationsgebiet einschließt („Star Wars“), schließt eine Ausweitung dieser Stellungen in Europa ein. Angesichts dieser US-Erpressungspotenziale wachsen Zweifel daran, ob der seit 2011 funktionierende NEW START-Vertrag, der die Einhaltung der Obergrenzen der aufgestellten strategischen Nuklearwaffen von USA und Russland überwacht, Anfang 2021 verlängert wird. In Folge dessen könnte auch der Atomwaffensperrvertrag in Gefahr geraten.
Deutschland und die anderen europäischen NATO-Staaten haben eine Phase konventioneller Hochrüstung begonnen, die sich gegen das ohnehin konventionell hoffnungslos unterlegene Russland richtet. Möglichst zwei Prozent ihrer Wirtschaftsleistung sollen ins Militär fließen. Deutsche Ambitionen drohen den Bundeswehrhaushalt auf das Doppelte hochzutreiben. In die Defensive gedrückt verstärkt Russland sein Nuklearpotenzial.
Deutschland und Europa drohen – wie zuletzt in den 80er Jahren - zum atomaren Schlachtfeld zu werden. („Euroshima“)
Ein dringendes Umsteuern ist nötig. Die Bundesregierung muss den Amtseid der Kanzlerin ernst nehmen: „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“.
- Der INF-Vertrag muss erhalten bleiben!
- den Einladungen Russlands zu folgen und Vor-Ort-Inspektionen in Russland vorzunehmen,
- umgehend zu erklären, dass sie eine Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland nicht zulässt
- unverzüglich ihr Veto innerhalb der NATO gegen eine Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in NATO-Mitgliedsländern einzulegen,
- Initiativen für umfassende Abrüstungsverhandlungen zwischen Russland und der NATO zu ergreifen, die unter anderem die konventionelle Überlegenheit der NATO, die taktischen und strategischen Atomwaffen, die Raketenabwehrsysteme und Weltraumwaffen insgesamt einbeziehen. Das schließt den Verzicht auf das Zwei-Prozent-Ziel der NATO, die Bereitschaft zur einseitigen Abrüstung der Bundeswehr ebenso ein wie den Abzug von US-Atomwaffen von deutschem Boden.
Für den Bundesausschuss Friedensratschlag
Lühr Henken, Berlin, und Prof. Dr. Werner Ruf, Edermünde
Anmerkung: Wie in den Presseerklärungen von IPPNW/ICAN und Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz bleibt die Kündigung des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (vielfach auch Truppenstationierungsvertrag genannt) als eine angemessene Reaktion auf das drohende Ende des INF-Vertrages unerwähnt.
Siehe dazu auch:
Pressemitteilungen zur Kündigung des INF-Vertrages
Truppenstationierungsvertrag kündigen
Von IPPNW und ICAN sowie Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz
NRhZ 691 vom 06.02.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25596
Online-Flyer Nr. 692 vom 13.02.2019