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Aktueller Online-Flyer vom 20. April 2024  

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Globales
Schweiz gehört zu der Gilde der Kriegsgewinnler
Rechtsstaatlichkeit nur von Fall zu Fall
Von Heinrich Frei

Durch die "Corona-Seuche" wurden viele andere Krisen vergessen, auch bei uns im "Paradies" Schweiz. Unser Land heizte mit seinen Kriegsmaterialexporten die Kriege in dieser Welt an, die Millionen Menschen ins Unglück stürzen und zu Flüchtlingen machen. 2019 exportierte die Schweiz für 43 Prozent mehr Kriegsmaterial als 2018. Schon 2018 stiegen die Kriegsmaterialexporte zum Jahr 2017 um 14 Prozent (2019: 733 Mio. CHF, 2018: 509.9 Mio. CHF, 2017: 446,8 Mio. CHF). Wem wurden diese Waffen des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall, des US-Konzern General Dynamics (Mowag), der bundeseigenen Rüstungsbetriebe RUAG und anderen Kriegsmaterialproduzenten in unserem Land geliefert? Verkauft wurden diese Rüstungsgüter zu einem grossen Teil an kriegführende NATO-Staaten, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes, die foltern und an arme Länder in der Dritten Welt, in denen Menschen hungern und verhungern.

Schweizer Geldinstitute, die Nationalbank, Banken, Versicherungen und Pensionskassen investierten auch sehr viel Geld in Rüstungskonzerne. Einige dieser Institutionen finanzierten sogar Waffengeschäfte und legten Gelder in Unternehmen an die an der Herstellung von verbotenen Waffen wie Atombomben, Anti-Personenminen und Clusterbomben beteiligt sind. Solche Geschäfte, von Bern abgesegnet, zeigen: Die Schweiz gehört zu der Gilde der Kriegsgewinnler, die Profit daraus zieht, dass im Moment 27 Kriege im Gange sind und hüben wie drüben aufgerüstet wird. Versteckt werden diese abscheulichen Deals hinter den Notwendigkeiten der Landesverteidigung, der Fahne der Neutralität und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz von Henry Dunant, und: der «Rechtsstaatlichkeit».

Zur Rechtsstaatlichkeit sei daran erinnert: «Kriegsmaterialexporte sind verboten, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist», laut der Kriegmaterialverordnung (1)

70 Experten des Völkerrechts und des Strafrechts haben vor elf Jahren, 2009, bemängelt wie die Kriegmaterialverordnung gehandhabt wird, der Punkt des Artikels 5, Absatz 2. Dort heisst es: «Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Bewilligung eines Ausfuhrgesuches für Kriegsmaterial, wenn «das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.» Diese 70 Experten bemängelten damals, dass trotz dieser klaren Bestimmung an kriegführende Staaten Kriegsmaterial geliefert wurde.

Weshalb wurden im letzten Jahr, wie auch in den Vorjahren an die im Krieg im Jemen beteiligten Staaten Kriegsmaterial geliefert? An Saudi-Arabien, Bahrain, den Arabischen Emiraten, Oman und Kuwait?

Weshalb wurden den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und anderen NATO-Staaten die sich seit Jahren an den Kriegen in Afghanistan, im Irak, in Syrien, in Somalia, in Libyen und anderen Kriegen in Afrika beteiligen weiter Rüstungsgüter geliefert?

Ohne die logistische Unterstützung und die Waffenlieferungen der Vereinigten Staaten von Amerika, von Frankreich, Großbritannien und Deutschland könnte Saudi-Arabien mit seinen Verbündeten den Krieg im Jemen gar nicht führen. Durch den Krieg und auch durch die UNO verhängten Boykott ist im Jemen die Zivilbevölkerung, besonders die Kinder betroffen, wie seinerzeit während dem UNO-Boykott im Irak. Mehr als 100'000 Kinder sind im Jemen als Folge des Krieges schon gestorben.

Kriegsmaterialexporte der Schweiz von 2016 bis 2019:




Fußnote:

1 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19980112/index.html

Online-Flyer Nr. 742  vom 29.04.2020



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