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Aktueller Online-Flyer vom 23. April 2024  

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Eine lockere Folge von Leserbriefen und Kommentaren
Hajos Einwürfe
Von Hajo Kahlke

Was ist von der Formulierung "BLACK LIVES MATTER" (schwarze Leben zählen) zu halten? Müsste es nicht besser heißen: "Human Lives matter" (Menschenleben zählen)? Das ist eine Frage, die in "Hajos Einwürfen" erneut zum Thema gemacht ist. Die Neue Rheinische Zeitung versteht sich im Verbund mit der Vierteljahresschrift DAS KROKODIL als ein Forum, das zum Nachdenken anregen, eingefahrene, verkrustete Denkstrukturen aufbrechen bzw. der bewusst lancierten Desorientierung des Denkapparats – besonders der Linken – entgegenwirken will. Hajos kurze Texte sollen dazu ihren Beitrag leisten. Die Neue Rheinische Zeitung bringt deshalb in loser Folge von ihm verfasste Leserbriefe und Kommentare, die bei den Angeschriebenen nur selten das Licht der Öffentlichkeit erblicken.

Ein mit "In den USA werden die meisten weißen Mordopfer von Weißen getötet" überschriebener - wie es denn heißt - Faktencheck der Mainstream-Nachrichtenagentur dpa vom 4.6.2020 bemüht sich redlich, das auf Diffamierung der weißen Bevölkerungsmehrheit und auf Spaltung der US-Gesamtbevölkerung abzielende Narrativ der Herrschenden von den Schwarzen als den nach wie vor guten Opfern und den Weißen als den nach wie vor bösen Tätern zu bestärken. Dennoch kommt auch dieser so genannte Faktencheck nicht umhin einzuräumen, daß 2015 die schwarzen US-Bürger bei einem Bevölkerungsanteil von etwas über 13 Prozent dann aber 36 Prozent aller Mordtaten in den USA begingen. Das ist - auf den jeweiligen Bevölkerungsanteil bezogen - ein Vielfaches der von weißen US-Bürgern begangenen Morde! Die meisten ihrer Morde - fast 90 Prozent - verübten die schwarzen Täter im übrigen an - wie sie - schwarzen US-Bürgern. Konkret sieht das nach den Zahlen des FBI und anderer von dpa für glaubwürdig gehaltenen Quellen so aus: Von den im Jahre 2015 insgesamt in den USA verübten 13.455 Morden entfielen auf schwarze Täter 36 Prozent, also 4.843 Morde, wovon 89 Prozent der Opfer, also 4.311 Ermordete, Schwarze waren. Wohlgemerkt, nur in diesem einen Jahr 2015. Zum Vergleich: Durch "exzessive Polizeigewalt" (die im übrigen ja keineswegs per se unrechtmäßig ist!) kamen "seit dem Jahr 2000" insgesamt 7612 schwarze US-Bürger ums Leben. Das sind, falls sich die Angabe auf den Zeitraum nur bis 2015 bezieht, im Jahresdurchschnitt etwa 476 Getötete. Angesichts dieser Zahlen erstaunt die Einäugigkeit bzw. Unverfrorenheit, mit der die Forderung "Black Lives matter" ausschließlich in Bezug auf schwarze Opfer von (sowohl rechtswidriger wie rechtmäßiger) Polizeigewalt geltend gemacht wird, während die schwarzen Opfer von schwarzer krimineller und daher durchgängig rechtswidriger Gewalt einfach ausgeblendet werden. Der dagegen erhobene Einwand, dass aber nur die Opfer staatlicher Morde ein Politikum seien, die Mordopfer von Kriminellen hingegen Folge mehr oder weniger privater Unglücksfälle, geht fehl. Niemand würde etwa auf die Idee kommen, der in manchen Ländern extrem hohe Anteil an weiblichen Mordopfern sei deshalb kein Politikum, weil die Täter ja so gut wie nie Staatsbedienstete seien, sondern 'privat' mordeten. Nein, es sind die gesellschaftlichen Verhältnisse, die ein bestimmtes Ausmaß von Morden erst möglich macht. Das gilt sowohl für von der Polizei begangene Morde als auch für die von Kriminellen begangenen Morde. Dabei ist die jeweilige "gesellschaftliche Verantwortung" allerdings durchaus unterschiedlich gelagert: bei den Polizeimorden an Schwarzen trägt sie klar die (weiße) Mehrheitsgesellschaft, bei den Morden schwarzer Krimineller an Schwarzen hingegen trägt auch die schwarze "Community" einen erheblichen Anteil dieser gesellschaftlichen Verantwortung. Auf der Hand liegend, aber nicht zum herrschenden Narrativ passend. Deshalb lässt dieses Narrativ auch den überwiegenden Anteil der schwarzen Mordopfer dann einfach unter den Tisch fallen - deren Leben, obwohl doch schwarz, zählt fürs politisch korrekte Narrativ eben nicht.


Siehe auch:

Hajos Einwürfe zu "Black Lives matter" in NRhZ 747 vom 17.06.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26861

Online-Flyer Nr. 749  vom 15.07.2020



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