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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Mini-Jobber/innen zählen zu den Hauptverlierern der Corona-Krise
Keine Hilfe für Helfer
Von Harald Schauff

In der Erinnerung klingt es höhnisch, ja geradezu zynisch: Das Eigenlob des damaligen Agenda-Kanzlers Gerhard Schröder hierzulande ‚einen der tragfähigsten Niedriglohn-Sektoren Europas‘ errichtet zu haben. Gemeint waren vor allem die sog. ‚Minijobs‘. Bis heute gehen mehrere Millionen Menschen einer solchen ‚geringfügigen Beschäftigung‘ nach, die meisten davon sogar ausschließlich. Über Jahre und Jahrzehnte hat sich der Umfang der in dieser Form Beschäftigten gleichfalls nur geringfügig geändert. Regelmäßig pendelte er zwischen 4 und 5 Millionen Personen. Statistisch trugen und tragen sie entscheidend zum Beschäftigungsrekord von über 45 Millionen Erwerbspersonen bei.

Nun hat ein Großteil der Minijobber/innen in der Corona-Krise unmittelbar seine Arbeit verloren. Sie stehen mit leeren Händen da, haben weder Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch Rücklagen wie Ersparnisse und keinerlei Zukunftsperspektive. Schnell landen sie so am unteren Rand der Gesellschaft und befürchten, dort zu bleiben. Das ZDF-Magazin ‚frontal 21‘ berichtete über die problematische Situation geringfügig Beschäftigter in Zeiten von Corona in der Sendung vom 12. Mai 2020 (‚Millionen Minijobber ohne Hilfe - Die Verlierer der Corona-Krise‘).

U.a. geschildert wird der Fall einer 28jährigen Chilenin. Nach Deutschland letztes Jahr zurück gekehrt, fand die ausgebildete Schauspielerin kein festes Engagement. Bis April hatte sie eine Tätigkeit beim Bundesfreiwilligendienst. Finanziell hielt sie sich daneben mit zwei Minijobs über Wasser. In einem arbeitete sie als Reinigungskraft, im zweiten in einem Feinkostladen. Insgesamt verdiente sie damit 750 Euro im Monat.

Als die Corona-Pandemie ausgerufen wurde, gingen ihre Jobs quasi über Nacht verloren. Sie und andere Minijobber/innen sind nun benachteiligt. Im Gegensatz zu regulären Vollzeitbeschäftigten zahlen Arbeitgeber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Von daher haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Für Unternehmen und deren Festangestellte dürfen sie nützliche, flexible Helferlein sein, gleichsam Mädchen für alles spielen. Selbst erhalten sie in der Krise keine Hilfe. Dadurch fühlen sie sich, wie die Chilenin es ausdrückt, ‚ein bisschen nicht notwendig‘.

Insgesamt gehen in Deutschland 7,4 Millionen Menschen einer ‚geringfügig entlohnten Beschäftigung‘ nach. Weit über die Hälfte davon, rund 4,4 Millionen, üben keine Hauptbeschäftigung aus, sondern verdingen sich ausschließlich über Mini-Jobs. Rund 60 %, also über die Hälfte, sind Frauen. Professor Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung weist darauf hin, dass es vielen Alleinerziehenden zeitlich nicht möglich ist, mehr als in geringfügigen Jobs zu arbeiten. Viele Frauen haben zusätzliche Nebenjobs, weil ihr Verdienst im Hauptjob zu niedrig ausfällt.

Weber erkennt eine Gerechtigkeitslücke: Viele Minijobber/innen und Selbstständige genießen im jetzigen System keine Absicherung. Einem Großteil der geringfügig Beschäftigten wurde in der Corona-Krise sofort gekündigt. Unrechtmäßig.

Denn eigentlich gelten wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch für sie die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eben so sind Arbeitgeber auch bei Mini-Jobbern verpflichtet zur Lohnfortzahlung. Selbst wenn sie ‚die angebotene Leistung des Arbeitnehmers nicht abrufen können‘.

So formuliert es Rechtsanwalt Marc Pondelik, der viele Mini-Jobber berät. Er stellt einen Rechtsverstoß fest, wenn Mini-Jobber/innen ihren Lohn nicht erhalten, obwohl sie selbst keine Schuld daran tragen, nicht zur Arbeit zu kommen (weil es in diesem Fall keine gibt).

Gleichfalls verstoßen Arbeitgeber gegen das Recht, wenn sie geringfügig Beschäftigten kündigen, jedoch die Voraussetzungen für die Kündigung von Minijobbern, welche denen von Arbeitnehmern im Allgemeinen entsprechen, nicht einhalten.

Bei Arbeitnehmern in Kurzarbeit ist es für den Arbeitgeber kein Problem, wenn er vorübergehend keine Beschäftigung für sie hat. Denn: Kurzarbeit kann bis auf null herunter gefahren werden. Bei Minijobbern ist das nicht möglich. Sie müssten im Prinzip offiziell weiter beschäftigt und auch voll bezahlt werden. Selbst dann, wenn der Arbeitgeber keine Aufgabe für sie hat. Arbeitsmarktforscher wie Enzo Weber plädieren deshalb für eine Sonderregelung beim Kurzarbeitergeld: Obwohl sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, soll auch Mini-Jobbern einmalig Kurzarbeitergeld gewährt werden.

Sozialpolitiker der Unionsfraktionen lehnen diesen Vorschlag kategorisch ab. Der CDU- Bundestagsabgeordnete Peter Weiß empört sich, dass Leistungen an jemanden ausgezahlt werden sollen, der überhaupt keine Beiträge eingezahlt hat und gar nicht Mitglied dieser Versicherung ist. So etwas jetzt in der Krise zu ermöglichen würde eine ‚massive Entsolidarisierung in Gang setzen und das System unserer Sozialversicherung geradezu zerstören.‘

Eine Nummer kleiner hat er es nicht. Der Herr Weiß weiss, den Teufel an die Wand zu malen. Als hätten von seiner Partei geführte Bundesregierungen noch niemals in der Vergangenheit für versicherungsfremde Leistungen in irgendwelche Töpfe gegriffen. Siehe Rentenkasse. Was diese nicht schon alles mitfinanzieren durfte, z.B. Aufbau Ost und Kriegsgräberpflege. Außerdem wird die Frage umgangen, woher Geringverdiener, die kaum über die Runden kommen, das Geld für Beitragszahlungen nehmen sollen Weiß widerstrebte im Mai auch eine von Grünen und Linken im Bundestag vorgeschlagene Sofortunterstützung für Notleidende in der Corona-Krise. Das würde dem Leistungsprinzip widersprechen, begründete er seine Ablehnung.

Gegenüber sozial Schwächeren ohne Lobby werden aus dieser Ecke Leistungs- und Versicherungsprinzip eisern geltend gemacht. Keine Leistung ohne Gegenleistung. Richtung Wirtschaft wird großzügiger aufgetreten. Für sie und ihre festangestellte Arbeitnehmer stellen die Regierungsparteien Milliardenhilfen bereit. Anders als bei Minijobbern werden hier keine Gegenleistungen verlangt.

Frontal stellte eine Anfrage beim Arbeitsministerium. Hier lehnt man staatliche Unterstützung für Minijobber ab und verweist auf die Grundsicherung über Hartz IV. Im Wortlaut: ‘Es ist (...) zu bedenken, dass Minijobs ihrem Wesen nach nicht darauf abzielen, den Lebensunterhalt einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers zu gewährleisten.‘

Tatsache ist, wie auch frontal feststellt: 4,4 Millionen prekär Beschäftigte brauchen diese Jobs zum Leben. Weil es schlicht für sie keine anderen, besseren Arbeitsplätze in Voll- bzw. Teilzeit, im Gewerkschaftsjargon ‚gute Arbeit‘, gibt. Außerdem sind Mini-Jobs für Unternehmen sehr praktisch. Sie lassen sich so schnell und leicht einrichten wie wieder los werden, geltendes Recht hin oder her.

Sie haben eine ähnliche Funktion wie Sandsäcke an einem Heißluftballon: Geht es abwärts, werden sie als erste abgeworfen, um wieder Auftrieb zu gewinnen. Auch, weil am leichtesten auf sie verzichtet werden kann. Die Betroffenen ihrerseits können mehrheitlich nicht auf diese Jobs verzichten. Der ‚erste Arbeitsmarkt‘ hat keinen Platz für sie. So bleiben sie an den vermeintlichen Sprungbrettern dorthin kleben, auf Gedeih und Verderb.

Das ist die knallharte Realität auf dem Arbeitsmarkt, die von der Politik immer noch nicht richtig zur Kenntnis genommen wird. Die prekäre Lage der Mini-Jobber stellt das jetzige System sozialer Absicherung nicht nur aufgrund der Corona-Krise grundsätzlich in Frage. Wenn Hilfe ohne Gegenleistung nötig ist, dann hier wie bei sozial Schwachen generell, damit Armut erst gar nicht entsteht. Das schreit geradezu nach einem bedingungslosen Grundeinkommen.


Harald Schauff ist Redakteur der Kölner Obdachlosen- und Straßenzeitung "Querkopf". Sein Artikel ist im "Querkopf", Ausgabe Juli 2020, erschienen.


Online-Flyer Nr. 749  vom 15.07.2020



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