NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 01. November 2024  

Fenster schließen

Lokales
RWE-Tagebau Hambach: BUND-Klage gegen Waldrodung
Naturzerstörung ohne Rechtsgrundlage
Von Peter Kleinert

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will die laufenden Rodungen für den RWE-Braunkohlentagebau im Hambacher Forst gerichtlich stoppen. Über die Proteste haben wir bereits mehrfach berichtet. (1) Der Umweltverband hat deshalb beim Verwaltungsgericht Aachen eine Klage gegen das Land NRW eingereicht. Darin wird wegen gravierender Verstöße gegen das Artenschutzrecht die Aufhebung des derzeit gültigen Hauptbetriebsplans beantragt. Dieser ist die Grundlage für die Fällarbeiten im Hambacher Forst. Da die Klage aufschiebende Wirkung hat, muss RWE die Rodungen einstellen.

Aktion am RWE-Tagebau Hambach - BUND und BUNDjugend fordern Ausstieg aus der Braunkohle
Quelle: http://www.bund-nrw.de/
 
„Durch den Tagebau wird für immer Landschaft, Heimat, Wasserhaushalt, Natur- und Artenvielfalt zerstört, nur um einige Jahrzehnte Braunkohle, den ineffizientesten, umwelt- und klimaschädlichsten Brennstoff, den es überhaupt gibt, zu fördern“, begründet Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND, die Klage. „Wir werden daher weiter alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, den Fortgang der Umweltkatastrophe Tagebau Hambach zu stoppen.“
 
Der beklagte Hauptbetriebsplan umfasst die mit dem Betrieb des Tagebaus Hambach verbundenen Waldrodungen bis zum 31.12.2014. Durch die Fällarbeiten werden die Kernlebensräume etlicher gesetzlich streng geschützter Tierarten vollständig zerstört. So ist der Hambacher Forst eines der wichtigsten Verbreitungsgebiete für den Mittelspecht und die Bechsteinfledermaus. Insgesamt kommen dort mindestens elf weitere nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützte Tierarten wie z.B. die Haselmaus und fünf geschützte Vogelarten vor. Der Hambacher Forst selbst stellte ursprünglich den EU-weit zweitgrößten Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald bzw. Hainsimsen-Buchenwald dar. Dieser wertvolle Lebensraumtyp unterliegt nach BUND-Auffassung ebenfalls dem Schutz der FFH-Richtlinie.

Vom RWE-Tagebau bedrohte Bechsteinfledermaus
Quelle: www.natur-lexikon.com
 
„Die Fortführung der Rodungen wären formal nur zulässig, wenn RWE Power über eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung verfügt“, konstatierte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Diese liegt aber nicht vor, womit die Fällarbeiten offenkundig rechtswidrig sind“. Selbst RWE Power AG gehe davon aus, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt sind. Deshalb habe der Energiekonzern im April 2012 einen Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 zur Zulassung eingereicht. Dieser sei aber von der Bezirksregierung Arnsberg bis heute nicht beschieden worden. Damit fehle die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz. 
 
Der BUND stützt seine Klagebefugnis auf die Aarhus-Konvention und die darauf aufbauende neue Rechtsprechung. „Dank neuer Klagerechte der Umweltverbände ist es endlich möglich, die Rechtsverstöße bei der Vernichtung des noch immer einzigartigen Lebensraums des Hambacher Forstes vor ein Gericht zu bringen“, sagt BUND-Anwalt Dirk Teßmer.

Braunkohle Tagebau Hambach (NRW)
NRhZ-Archiv
 
Eine frühere Klage des BUND gegen den Tagebau war nach mehrjährigem Rechtsstreit gescheitert, da es seinerzeit nur ein sehr beschränktes Klagerecht der Umweltverbände gab, mit welchem selbst Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben des Artenschutzes nicht durchgesetzt werden konnten. Dies ist aufgrund der jüngsten Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und einiger deutscher Verwaltungsgerichte inzwischen anders.
 
Bereits im April 2012 hatte der BUND eine umfangreiche Stellungnahme zu dem von RWE Power beantragten Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2030 und dem artenschutzrechtlichen Sonderbetriebsplan eingereicht. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg diese zulassen, will der BUND erneut vor Gericht ziehen.
 
„Der Tagebau zerstört ein einzigartiges Waldgebiet von europäischem Rang und weitere 2.000 Menschen sollen ihre Heimat verlieren. All das für den klimaschädlichsten aller Energieträger, der zudem in immer weniger benötigten ineffizienten und unflexiblen Grundlastkraftwerken verfeuert werden soll. Ein größerer Verstoß gegen das Allgemeinwohl ist nicht vorstellbar“, so BUND-Landesvorsitzender Paul Kröfges. Das öffentliche Interesse am Klima- und Naturschutz und die Grundrechte der Betroffenen müssten endlich höher gewichtet werden, als die rein betriebswirtschaftlichen Interessen der RWE Power AG. (PK)
 
(1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17672,
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18452: Video "Waldbesetzer im Hambacher Forst"
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18552
 
 


Online-Flyer Nr. 386  vom 26.12.2012



Startseite           nach oben