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Zu „Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie in der Welt“ beitragen!
Senat der Uni Köln beschließt Friedensklausel
Von Agnes Kamerichs
Der Senat der Universität zu Köln hat auf seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch, den 25.3., beschlossen, dass die Universität zu „Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie in der Welt“ beitragen soll. Grundlage dafür war das im Oktober in Kraft getretene neue Hochschulgesetz, das eben diese Maßstäbe als Wissenschaftsziele setzt und in Einheit damit eine weitreichende Demokratisierung der Hochschulen in NRW ermöglicht.
NRhZ-Archiv
Die Bewegung für friedenschaffende Wissenschaften (Zivilklauselbewegung) hat in NRW bewirkt, dass – entgegen der seit 2006 unter schwarz-gelb verstärkt vorangebrachten Verbetriebswirtschaftlichung der Wissenschaft – neu das Ziel von Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung auf der Tagesordnung steht. Alle Hochschulen in NRW sind aufgefordert, ihre Grundordnungen in diesem Sinne zu überarbeiten. Der Beschluss des Senats der Universität zu Köln, des höchsten Gremiums der universitären Selbstverwaltung, lautet: „Die Universität zu Köln entwickelt ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt dadurch, dass sie ihren in § 3 HG genannten Aufgaben unabhängig von außerwissenschaftlichen Vorgaben nachkommt, insbesondere in ihrer internationalen Zusammenarbeit. Die Universität zu Köln wird regelmäßig auf den genannten Gebieten Aktivitäten entwickeln, z.B. Lehrveranstaltungen oder Forschungstätigkeiten.“
Online-Flyer Nr. 504 vom 01.04.2015
Zu „Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie in der Welt“ beitragen!
Senat der Uni Köln beschließt Friedensklausel
Von Agnes Kamerichs
Der Senat der Universität zu Köln hat auf seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch, den 25.3., beschlossen, dass die Universität zu „Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie in der Welt“ beitragen soll. Grundlage dafür war das im Oktober in Kraft getretene neue Hochschulgesetz, das eben diese Maßstäbe als Wissenschaftsziele setzt und in Einheit damit eine weitreichende Demokratisierung der Hochschulen in NRW ermöglicht.
NRhZ-Archiv
Die Universität Köln setzt sich damit zum Ziel, in ihren gesetzlichen Aufgaben – also grundsätzlich bei „der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre, Studium, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wissenstransfer“ (§ 3 Hochschulgesetz) – für eine solche humane Weltentwicklung zu wirken.
Peter Förster vom Arbeitskreis Zivilklausel an der Universität konkretisiert: „Die Hochschulen können als Orte der wissenschaftlichen Erforschung der Welt und der argumentativen Auseinandersetzung einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung von Frieden, von menschenwürdigen Lebensverhältnissen weltweit, zur Überwindung von Armut, zur Entwicklung nachhaltiger, menschlich nützlicher Technik statt Rüstungsproduktion, zu einer humanen Gesundheitsversorgung leisten. Dafür ist dieser Beschluss ein bedeutsamer Schritt.“
Senator Pineau, ebenfalls vom Arbeitskreis Zivilklausel, ergänzt: „Nun müssen sich nicht mehr – wie in den Hochzeiten der Ökonomisierung der Wissenschaft – diejenigen an der Hochschule rechtfertigen, die zur Verbesserung des menschlichen Lebens beitragen wollen, sondern dieser Anspruch wird neu zum Maßstab der gemeinsamen Arbeit erhoben. Um jedoch die „Unabhängigkeit von außerwissenschaftlichen Vorgaben“ zu gewährleisten, muss die Universität ausreichend öffentlich finanziert werden, um die Abhängigkeit der Hochschulen von externen Geldgebern wie der Wirtschaft zu beenden.“
Dario Georg, in der betreffenden Sitzung einer der studentischen Vertreter im Senat, sagt: „Neben dem erfreulichen Beschluss der Zivilklausel ist allerdings ärgerlich, dass die Möglichkeiten zur Demokratisierung der Hochschule von einer Mehrheit im Senat abgewehrt wurden. Statt dass, wie es im neuen Hochschulgesetz als Regelfall angedacht ist, alle Gruppen an der Universität (ProfessorInnen, Studierende, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung) gleichberechtigt gemeinsam im Senat erörtern und entscheiden, wie sich die Universität entwickeln soll, bleibt es bei der absoluten Mehrheit der ProfessorInnen im Senat. Das Argument lautete: Die Demokratie sei nicht effizient. Diese Aussage an einer Universität ist mehr als befremdlich. Nach diesem Maßstab wären auch das Grundgesetz und alle demokratischen gesellschaftlichen Errungenschaften überflüssig. Anders beispielsweise die Hochschule Bochum, die für die Realisierung gesellschaftlich verantwortlicher Wissenschaft auf die argumentative Auseinandersetzung um die Ausrichtung der Hochschule setzt und sich dementsprechend demokratisiert hat.“ (PK)
Agnes Kamerichs ist Kontaktperson zum Arbeitskreis Zivilklausel
der Universität zu Köln: 0176-63834559
der Universität zu Köln: 0176-63834559
Online-Flyer Nr. 504 vom 01.04.2015