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Aktueller Online-Flyer vom 01. November 2024  

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Lokales
Betriebsausflug selbstverwalteter Kölner Betriebe zum Fliegerhorst Büchel
Atomwaffen-Blockade unrechtmäßig geräumt?
Von Heinz Weinhausen

Ein Betriebsausflug von einigen Kölner selbstverwalteten Betrieben führte in die Nähe von Cochem an der Mosel. Am sehr kalten Morgen des 20. April wurde es aber auf einmal recht heiß vor dem Haupttor des Fliegerhorstes Büchel, wo 20 US-Atombomben nach dem Willen der DemonstrantInnen am besten möglichst schnell verschrottet werden sollten. Einmal, weil diese fürchterlichsten aller Waffen nicht zwischen ZivilistInnen und Militärs, nicht einmal zwischen Freund und Feind zu unterscheiden wissen, zum anderen, weil sie genau wegen ihrer unkalkulierbaren Wirkung vom internationalen Gerichtshof in Den Haag als völkerrechtswidrig eingestuft worden sind.

Blockade vor dem Flughafenhaupttor - "Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen" - Hannah Arendt
Alle Fotos: SSM
 
Heiß wurde es auch dem Polizeieinsatzleiter Herrn B.. Aber nicht, weil er sich nun etwa mit der Durchsetzung des Völkerrechts gegenüber den dort stationierten Soldaten plagte, weil diese ja uneinsichtig und stur die Verschrottung der dort stationierten US-Atomwaffen verweigerten und er nun vor dem Problem stand, wie er deren Blockade möglichst ohne Anwendung von Waffengewalt auflösen könnte. Nein, in Verkennung der Rechtslage eiferte er vielmehr seinen Dienstherren und Dienstherrinnen nach, die Recht zu Unrecht werden lassen und dulden, dass sämtliche amerikanischen Präsidenten auf internationales Recht pfeifen, und vielmehr meinen, dass Deutschland ein verlängerter Arm der USA zu sein hat. Der Bundestag hatte zwar bereits im Jahre 2010 dagegen vorbildlich aufbegehrt und ein atomwaffenfreies Deutschland anvisiert. Anstatt aber dass Bundeskanzlerin Merkel - und inzwischen auch Vizekanzler Gabriel - nun die Souveränität der BRD durchsetzten, kuschen sie vielmehr immer noch vor Obama und ordnen dienstbeflissen weiter an, die völkerrechtswidrigen Atombomben schützen zu lassen.

Blockadegruppe von Kölner Selbstverwalteten Betrieben mit UnterstützerInnen
 
Unser Polizeieinsatzleiter meinte wohl offensichtlich deshalb in Verkennung der Rechtslage gehorchen und darüber hinaus sich auch noch vor den SoldatInnen des Fliegerhorstes als Hardliner aufspielen zu müssen. Nach seinem Credo müssen blockierende DemonstrantInnen gewissermaßen schnurstracks von der Straße "gefegt" werden. Dabei wurde es ihm allerdings diesmal heiß und sein Blutdruck stieg sichtbar, weil sich die Blockadegruppe der Leute aus den selbstverwalteten Kölner Betrieben stur und uneinsichtig gegenüber seinen amtlichen Drohungen zeigte. Diese Uneinsichtigkeit war allerdings sehr angemessen, weil Herr B. es versäumte, den versammelten StraßenblockiererInnen die Gründe darzulegen, warum er erstens die Rechtsposition des Den Haager Gerichtshofes nicht gegen die Bundeswehr durchsetzen wollte und zweitens darüber hinaus noch die im Grundgesetz garantierte politische Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig ruckzuck aufzuheben gedachte.
 
Kaum hatte die sitzende Straßen-Versammlung vor wartenden Autos begonnen, ordnete er deren Auflösung an. Wer nicht gehen würde, würde entfernt: "Ich fordere Sie zum ersten Mal auf…usw." Dagegen erhob sich lauter und energischer Einspruch. Herrn Einsatzleiter B. wurde darüber informiert, dass Sitzblockaden gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsurteil (1BvR 388/05) den Schutz der Versammlungsfreiheit genießen, auch wenn sie gewollte Behinderungen Dritter bedeuten. Aber von den erläuternden Ausführungen der Blockierer wollte er nichts hören, behauptete sogar, dies alles schon zu wissen und versuchte erregt und sich verhaspelnd das Wegtragen der friedlich Sitzenden anzuordnen, was ihm nach einer Weile  tatsächlich auch gelang.

Auf Befehl: "Ruckzuck, weg mit Dir!"
 
Ohne konkrete Gefahrenprognose, ohne Erläuterung der Gründe, warum er die Straßenversammlung als weniger schützenswert einschätzte als das angebliche Recht auch von deutschen Tornado-Piloten, zu ihren todbringenden Bomben zu kommen, ohne die Versammelten überhaupt angemessen anzuhören, zog der Polizeieinsatzleiter seinen Dienst in militärischer Manier durch.
Dies wird sicherlich noch ein gerichtliches Nachspiel haben. Ach, würden doch alle PolizistInnen - und nicht nur die - den Ausspruch von Hannah Arendt beherzigen: "Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen."
 
Die am Ende abgeräumte und vertriebene Büchel-Blockade an diesem 20. April wurde getragen von Menschen aus sechs Kölner selbstverwalteten Betrieben (SSM, Baukollektiv, Projektkultur, StadtRevue, Cafe Fatsch und VIA) sowie von UnterstützerInnen aus dem Inland und aus Frankreich. Sie ist Teil der "Aktion Büchel65". Die Fotos für diesen Artikel haben unter schwierigen Umständen Mitarbeiter vom SSM gemacht. (PK)

Aufruf zur nachträglichen Information:
 
20. April - Betriebsausflug von Kölner selbstverwalteten Betrieben
Blockade des Atomwaffenstandortes Büchel
 
Dieses Jahr gibt es einen gemeinsamen Betriebsausflug von Kölner selbstverwalteten Betrieben. Es geht 120 km weit zum »Fliegerhorst Büchel« nahe dem Moselort Cochem, wo wir den Mitarbeiter*innen des Atomwaffen-Standortes mit unserer Blockade eine Pause nahebringen wollen. Da wollen wir mal von Kollegin zu Kollege reden. Zeit zum Umdenken.
Was ist das auch für eine Arbeit, Atomwaffen zu »hüten« und sogar noch ihren Transport und Abwurf mit Bundeswehr-Tornados zu trainieren. Wisst ihr nichts Besseres mit eurem Leben anzufangen? Nie was von Hiroshima und Nagasaki gehört? Nie was von den abertausenden Toten, den verbrannten und verstrahlten Menschen, die leidvoll umkamen? Oder von den vielen folgenden Fehlbildungen und Krankheiten, durch hohe Radioaktivität verursacht? Die Atomkraftwerk-Katastrophen Fukushima und Tschernobyl auch schon vergessen? Übrigens: Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen.
Der Bundestag hat mit seinem Beschluss vom 26.3.2010 ein atomwaffenfreies Deutschland anvisiert. Im Klartext: Die USA sollen ihre Massenvernichtungswaffen schnellstens abziehen, am besten direkt vernichten. Richtig so. Die letzten 20 Atomwaffen, im Fliegerhorst Büchel gelagert, sollen endlich verschwinden. Wer will auch schon mit so etwas zu tun haben?
Wir Mitarbeiter*innen in selbstverwalteten Betrieben jedenfalls nicht, wir stehen auf Arbeit, wenn sie sinnvoll, selbstbestimmt und würdevoll ist. Wir finden es falsch, sich an Atombomben die Finger schmutzig zu machen, es gilt für überall, besser die Finger davon zu lassen. Zumal diese im Falle eines Krieges Ziele für einen Erstschlag sein dürften. Bekanntlich sind Atombomben und Atomraketen Magneten.
Alles könnte in Butter sein, wenn die Bundesregierung ihre Arbeit machen, den Bundestagsbeschluss schnellstens umsetzen und danach die Atomwaffen am besten verschrottet würden. Nichts davon ist passiert und die Bundesregierung »glänzt« durch Arbeitsverweigerung. Was wäre, wenn wir es ihr nun gleichtun? Zumindest bis Deutschland atomwaffenfrei ist?
Liebe Gewerkschafter*innen, mit Warnstreiks kennt ihr euch doch aus. Ein Tag Generalstreik steht an. Klare Kante an Gabriel und Merkel zeigen. Bewegung in die Sache bringen und sinnvollere Tätigkeiten schaffen, wäre das Ziel. Bundesweiter Friedenswarnstreik! Jawoll, da simmer dabei, dat is prima.
 
Am Montag, den 20.4.2015, in aller Frühe setzen wir ein Zeichen.
Kolleginnen und Kollegen, macht mit!
Blockieren wir den Fliegerhorst Büchel, was das Zeug hält!
 
Herausgegeben von der Blockadegruppe von Kölner selbstverwalteten Betrieben in Köln
(StadtRevue, SSM, Baukollektiv, Cafe Fatsch, Projektkultur)
 
Blockadewillige bitte melden:
Mail: Martin Esch, martin.esch@lokotopia.net | Mobil: Heinz Weinhausen, 0170-58 38 900
 
 
Unsere Blockade ist Teil der Aktion Büchel65, wobei vom 26. März bis 29. Mai 2015 von unterschiedlichen Gruppen möglichst jeden Tag für ein atomwaffenfreies Deutschland demonstriert und blockiert wird.
Wir werden bei unserem zivilen Ungehorsam keine körperliche Gewalt gegen Personen anwenden oder androhen und auch niemanden beschimpfen, verhöhnen oder abwerten, sondern unser Gegenüber (Polizist*innen, Soldat*innen, Gegner*innen unserer Aktionen) als Menschen achten, auch wenn wir ihr Handeln und ihre Rolle kritisieren.
Widerstand kostet, Büchel65-Spenden erbeten: IBAN DE79 43060967 2029811502
 
V.i:S.d.P.: Heinz Weinhausen; Düsseldorfer Straße 74, 51063 Köln


Online-Flyer Nr. 508  vom 29.04.2015



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