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Entschließung der parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 27. Januar 2021 in Sachen Covid-19-Impfstoffe
Corona-Impfpflicht gerichtlich verboten?
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Zurzeit kursiert die Behauptung: "Das Verbot der Impfpflicht wurde vom Europäischen Gerichtshof beschlossen!" Das ist bedauerlicherweise nicht zutreffend. Zutreffend ist demgegenüber, dass es die "Parlamentarische Versammlung" des Europarats gewesen ist, die am 27. Januar 2021 in Sachen Covid-19-Impfstoffe eine NICHT rechtsverbindliche Entschließung mit der Nummer 2361 und dem Titel "Covid-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Überlegungen" verabschiedet hat, in der es u.a. heißt: "Die Versammlung fordert daher die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union dringend auf... (7.3) im Hinblick auf die Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate, (7.3.1) sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht möchte; (7.3.2) sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte..." (1) Es wird also empfohlen, von Impfzwang und Diskriminierung Nicht-Geimpfter Abstand zu nehmen, aber dies erscheint als Strategie zur Sicherstellung, den Impf-Kampagnen der Staaten Europas eine möglichst hohe Akzeptanz zu verleihen.
Was ist der Europarat? Er ist eine 1949 auf Betreiben des "American Committee for a United Europe" gegründete Organisation, die institutionell nicht mit der EU verbunden ist und der 1949 zunächst zehn Staaten angehörten. Mitglied sind heute 47 europäische Staaten, darunter auch solche, die nicht Mitglied der EU sind – wie z.B. Russland und die Türkei. Teil des Europarats ist der in Straßburg ansässige "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR). (2) Die Entschließung stammt aber nicht von diesem Gerichtshof sondern von der "Parlamentarischen Versammlung" des Europarats, deren Entschließungen nur "empfehlendem, nicht aber rechtsverbindlichem Charakter" haben. Das bestätigen die "Wissenschaftlichen Dienste" des Deutschen Bundestages in ihrem Gutachten über den "Rechtscharakter von Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats", indem sie schreiben: "Die Parlamentarische Versammlung (früher: 'Beratende Versammlung') ist das beratende Organ des Europarats... Entschließungen der Europarats-PV beinhalten Meinungsäußerungen der Versammlung mit empfehlendem, nicht aber rechtsverbindlichem Charakter. Den Mitgliedstaaten des Europarats steht es demnach frei, die Entschließungen der Versammlung (nur) zur Kenntnis zu nehmen oder ins nationale Recht umzusetzen; eine Pflicht dazu besteht nicht." (3)
Zudem hat der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" des Europarates am 8. April 2021 ein Urteil gefällt, dass dem Geist der Empfehlung der "Parlamentarischen Versammlung" diametral zuwider läuft. (4) Dieses Urteil bezieht sich zwar nicht auf Covid-19-Impfungen, sondern auf Impfungen von Kindern gegen Masern, Tetanus und Hepatitis B in Tschechien, aber es macht deutlich, mit was für einem Urteil in Sachen Covid-19-Impfungen zu rechnen wäre. In einer epd-Meldung heißt es dazu: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mehrere Klagen gegen Pflichtimpfungen für Kinder abgewiesen... Es ging um sieben Kinder aus fünf Familien, die nicht entsprechend den staatlichen Vorgaben geimpft wurden... die Familien [mussten] die Konsequenzen wie eine Geldbuße oder des – auf die Vorschule beschränkten – Schulausschlusses tragen. Diese Folgen stellten zwar einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, urteilte das Gericht. Dieser sei aber gerechtfertigt angesichts der legitimen Ziele und der Verhältnismäßigkeit der Regelungen. Der EGMR bezog sich dabei nicht nur auf das Wohl der betroffenen Kinder, sondern auch auf das der Gesellschaft. Es gehe auch um die Gesundheit anderer, insbesondere solcher Menschen, die nicht geimpft werden könnten und deshalb indirekt von den Impfungen anderer profitierten." (5) In der "Ärztezeitung" ist zu lesen: "Der EGMR hat nun erstmals überhaupt über Impfpflichten für Kinder entschieden und wies sämtliche Beschwerden ab. Mit der Pflicht zu den Impfungen verfolge hier Tschechien legitime Ziele. Dabei hätten die Staaten einen weiten Ermessensspielraum, wann sie welche Impfungen vorschreiben." (6)
Wie ist der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" zu beurteilen? Dazu zwei Erfahrungen. ERSTENS: 1999 ließ die NATO das Gebäude von Radio-Fernsehen Serbiens (RTS) in Belgrad bombardieren. 16 Menschen starben und 16 weitere wurden schwer verletzt. Obwohl dies eindeutig ein Kriegsverbrechen gegen Zivilisten darstellte..., wurde nicht ein einziger Verantwortlicher für diese Tat zur Rechenschaft gezogen. Nachdem der Internationale Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag keinen Grund gesehen hatte, gegen die Verantwortlichen innerhalb der NATO vorzugehen, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich für nicht zuständig, juristische Schritte gegen diesen Verstoß gegen das Recht der RTS-Mitarbeiter auf Leben einzuleiten. (7) ZWEITENS: Der kritische Bundeswehrsoldat Jürgen Rose schreibt am 18.01.2012 in der NRhZ: "Angesichts des fatalen Wirkens der verantwortlichen Politiker und ihrer uniformierten Komplizen unternahm ich in den letzten Jahren den Versuch, ein höchstrichterliches Urteil zu erwirken, das den Irak-Krieg ächten und die Möglichkeit eröffnen sollte, die Täter doch noch vor ein Gericht zu bringen." Nachdem das Bundesverfassungsgericht sich geweigert hatte, seine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen, gab es für Jürgen Rose nur noch eine Möglichkeit. "So blieb mir dann nur noch der Weg zur letzten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Ich beschritt ihn in der Hoffnung, daß dieses Kontrollorgan der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einer weiseren, friedensfördernden Entscheidung gelangen würde. Die Hoffnung trog. Mehrheitlich entschied ... die Fünfte Sektion des EGMR, ... meine ... formulierte Menschenrechtsbeschwerde als "manifestly ill-founded" (offensichtlich unbegründet) zurückzuweisen und deshalb für "inadmissible" (unzulässig) zu erklären." (8)
Es deutet also alles darauf hin, dass wir es beim "Europarat" und dem zugehörigen "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" – wie schon der Zusammenhang mit dem von der Ford Foundation, der Rockefeller-Stiftung und regierungsnahen Unternehmensgruppen finanzierten und zur Förderung eines "freien und vereinigten Europas" geschaffenen "American Committee for a United Europe" (9) nahelegt – im Wesentlichen mit Organen des US-Imperiums zu tun haben, von denen nicht zu erwarten ist, dass sie sich gegen dessen Interessen wenden – auch und gerade nicht in Sachen des Corona-Geschehens, bei dem es für die dahinter stehenden Kreise des Großkapitals um alles oder nichts geht. Der "Great Reset" zur Rettung des Kapitalismus auf Kosten von Milliarden Menschen darf aus deren Sicht nicht scheitern.
Fußnoten:
1 Council of Europe (Europarat)
Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations (Covid-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Überlegungen)
Resolution (Entschließung) 2361
Author(s): Parliamentary Assembly (Parlamentarische Versammlung)
Origin: Assembly debate on 27 January 2021 (Debatte vom 27.01.2021)
https://pace.coe.int/en/files/29004/html
2 Wikipedia über den Europarat
https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat
3 Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags
Rechtscharakter von Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
https://www.bundestag.de/resource/blob/551644/6e1d81b9f7975c11c2719e00eda7104f/WD-2-027-18-pdf-data.pdf
4 Volltextveröffentlichung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
08.04.2021 - 47621/13, 3867/14, 73094/14, 19298/15, 19306/15, 43883/15
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=47621%2F13
5 Gericht: Pflichtimpfungen für Kinder in Tschechien rechtens
epd-Meldung vom 08.04.2021
https://www.evangelisch.de/inhalte/184729/08-04-2021/gericht-pflichtimpfungen-fuer-kinder-tschechien-rechtens
6 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Richter billigen Impfpflicht in Tschechien
Martin Wortmann in der Ärztezeitung, 08.04.2021
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Richter-billigen-Impfpflicht-in-Tschechien-418594.html
7 Nato-Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien - Gerechtigkeit für Dragoljub Milanovic
Aufruf zur Unterstützung einer Petition - Gesetzwidriges Handeln der NATO darf nicht den Opfern angelastet werden
http://www.arbeiterfotografie.com/galerie/kein-krieg/hintergrund/index-rts-petition.html
8 Merkwürdige Gerichtsurteile: Auch für Straßburg ist ein verbrecherischer Angriffskrieg kein Verbrechen
Jürgen Rose in der NRhZ 337 vom 18.01.2012
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17390
9 Wikipedia über das "American Committee on United Europe"
https://de.wikipedia.org/wiki/American_Committee_on_United_Europe
Online-Flyer Nr. 774 vom 28.07.2021
Entschließung der parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 27. Januar 2021 in Sachen Covid-19-Impfstoffe
Corona-Impfpflicht gerichtlich verboten?
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Zurzeit kursiert die Behauptung: "Das Verbot der Impfpflicht wurde vom Europäischen Gerichtshof beschlossen!" Das ist bedauerlicherweise nicht zutreffend. Zutreffend ist demgegenüber, dass es die "Parlamentarische Versammlung" des Europarats gewesen ist, die am 27. Januar 2021 in Sachen Covid-19-Impfstoffe eine NICHT rechtsverbindliche Entschließung mit der Nummer 2361 und dem Titel "Covid-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Überlegungen" verabschiedet hat, in der es u.a. heißt: "Die Versammlung fordert daher die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union dringend auf... (7.3) im Hinblick auf die Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate, (7.3.1) sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht möchte; (7.3.2) sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte..." (1) Es wird also empfohlen, von Impfzwang und Diskriminierung Nicht-Geimpfter Abstand zu nehmen, aber dies erscheint als Strategie zur Sicherstellung, den Impf-Kampagnen der Staaten Europas eine möglichst hohe Akzeptanz zu verleihen.
Was ist der Europarat? Er ist eine 1949 auf Betreiben des "American Committee for a United Europe" gegründete Organisation, die institutionell nicht mit der EU verbunden ist und der 1949 zunächst zehn Staaten angehörten. Mitglied sind heute 47 europäische Staaten, darunter auch solche, die nicht Mitglied der EU sind – wie z.B. Russland und die Türkei. Teil des Europarats ist der in Straßburg ansässige "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR). (2) Die Entschließung stammt aber nicht von diesem Gerichtshof sondern von der "Parlamentarischen Versammlung" des Europarats, deren Entschließungen nur "empfehlendem, nicht aber rechtsverbindlichem Charakter" haben. Das bestätigen die "Wissenschaftlichen Dienste" des Deutschen Bundestages in ihrem Gutachten über den "Rechtscharakter von Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats", indem sie schreiben: "Die Parlamentarische Versammlung (früher: 'Beratende Versammlung') ist das beratende Organ des Europarats... Entschließungen der Europarats-PV beinhalten Meinungsäußerungen der Versammlung mit empfehlendem, nicht aber rechtsverbindlichem Charakter. Den Mitgliedstaaten des Europarats steht es demnach frei, die Entschließungen der Versammlung (nur) zur Kenntnis zu nehmen oder ins nationale Recht umzusetzen; eine Pflicht dazu besteht nicht." (3)
Zudem hat der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" des Europarates am 8. April 2021 ein Urteil gefällt, dass dem Geist der Empfehlung der "Parlamentarischen Versammlung" diametral zuwider läuft. (4) Dieses Urteil bezieht sich zwar nicht auf Covid-19-Impfungen, sondern auf Impfungen von Kindern gegen Masern, Tetanus und Hepatitis B in Tschechien, aber es macht deutlich, mit was für einem Urteil in Sachen Covid-19-Impfungen zu rechnen wäre. In einer epd-Meldung heißt es dazu: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mehrere Klagen gegen Pflichtimpfungen für Kinder abgewiesen... Es ging um sieben Kinder aus fünf Familien, die nicht entsprechend den staatlichen Vorgaben geimpft wurden... die Familien [mussten] die Konsequenzen wie eine Geldbuße oder des – auf die Vorschule beschränkten – Schulausschlusses tragen. Diese Folgen stellten zwar einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, urteilte das Gericht. Dieser sei aber gerechtfertigt angesichts der legitimen Ziele und der Verhältnismäßigkeit der Regelungen. Der EGMR bezog sich dabei nicht nur auf das Wohl der betroffenen Kinder, sondern auch auf das der Gesellschaft. Es gehe auch um die Gesundheit anderer, insbesondere solcher Menschen, die nicht geimpft werden könnten und deshalb indirekt von den Impfungen anderer profitierten." (5) In der "Ärztezeitung" ist zu lesen: "Der EGMR hat nun erstmals überhaupt über Impfpflichten für Kinder entschieden und wies sämtliche Beschwerden ab. Mit der Pflicht zu den Impfungen verfolge hier Tschechien legitime Ziele. Dabei hätten die Staaten einen weiten Ermessensspielraum, wann sie welche Impfungen vorschreiben." (6)
Wie ist der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" zu beurteilen? Dazu zwei Erfahrungen. ERSTENS: 1999 ließ die NATO das Gebäude von Radio-Fernsehen Serbiens (RTS) in Belgrad bombardieren. 16 Menschen starben und 16 weitere wurden schwer verletzt. Obwohl dies eindeutig ein Kriegsverbrechen gegen Zivilisten darstellte..., wurde nicht ein einziger Verantwortlicher für diese Tat zur Rechenschaft gezogen. Nachdem der Internationale Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag keinen Grund gesehen hatte, gegen die Verantwortlichen innerhalb der NATO vorzugehen, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich für nicht zuständig, juristische Schritte gegen diesen Verstoß gegen das Recht der RTS-Mitarbeiter auf Leben einzuleiten. (7) ZWEITENS: Der kritische Bundeswehrsoldat Jürgen Rose schreibt am 18.01.2012 in der NRhZ: "Angesichts des fatalen Wirkens der verantwortlichen Politiker und ihrer uniformierten Komplizen unternahm ich in den letzten Jahren den Versuch, ein höchstrichterliches Urteil zu erwirken, das den Irak-Krieg ächten und die Möglichkeit eröffnen sollte, die Täter doch noch vor ein Gericht zu bringen." Nachdem das Bundesverfassungsgericht sich geweigert hatte, seine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen, gab es für Jürgen Rose nur noch eine Möglichkeit. "So blieb mir dann nur noch der Weg zur letzten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Ich beschritt ihn in der Hoffnung, daß dieses Kontrollorgan der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einer weiseren, friedensfördernden Entscheidung gelangen würde. Die Hoffnung trog. Mehrheitlich entschied ... die Fünfte Sektion des EGMR, ... meine ... formulierte Menschenrechtsbeschwerde als "manifestly ill-founded" (offensichtlich unbegründet) zurückzuweisen und deshalb für "inadmissible" (unzulässig) zu erklären." (8)
Es deutet also alles darauf hin, dass wir es beim "Europarat" und dem zugehörigen "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" – wie schon der Zusammenhang mit dem von der Ford Foundation, der Rockefeller-Stiftung und regierungsnahen Unternehmensgruppen finanzierten und zur Förderung eines "freien und vereinigten Europas" geschaffenen "American Committee for a United Europe" (9) nahelegt – im Wesentlichen mit Organen des US-Imperiums zu tun haben, von denen nicht zu erwarten ist, dass sie sich gegen dessen Interessen wenden – auch und gerade nicht in Sachen des Corona-Geschehens, bei dem es für die dahinter stehenden Kreise des Großkapitals um alles oder nichts geht. Der "Great Reset" zur Rettung des Kapitalismus auf Kosten von Milliarden Menschen darf aus deren Sicht nicht scheitern.
Fußnoten:
1 Council of Europe (Europarat)
Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations (Covid-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Überlegungen)
Resolution (Entschließung) 2361
Author(s): Parliamentary Assembly (Parlamentarische Versammlung)
Origin: Assembly debate on 27 January 2021 (Debatte vom 27.01.2021)
https://pace.coe.int/en/files/29004/html
2 Wikipedia über den Europarat
https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat
3 Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags
Rechtscharakter von Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
https://www.bundestag.de/resource/blob/551644/6e1d81b9f7975c11c2719e00eda7104f/WD-2-027-18-pdf-data.pdf
4 Volltextveröffentlichung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
08.04.2021 - 47621/13, 3867/14, 73094/14, 19298/15, 19306/15, 43883/15
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=47621%2F13
5 Gericht: Pflichtimpfungen für Kinder in Tschechien rechtens
epd-Meldung vom 08.04.2021
https://www.evangelisch.de/inhalte/184729/08-04-2021/gericht-pflichtimpfungen-fuer-kinder-tschechien-rechtens
6 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Richter billigen Impfpflicht in Tschechien
Martin Wortmann in der Ärztezeitung, 08.04.2021
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Richter-billigen-Impfpflicht-in-Tschechien-418594.html
7 Nato-Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien - Gerechtigkeit für Dragoljub Milanovic
Aufruf zur Unterstützung einer Petition - Gesetzwidriges Handeln der NATO darf nicht den Opfern angelastet werden
http://www.arbeiterfotografie.com/galerie/kein-krieg/hintergrund/index-rts-petition.html
8 Merkwürdige Gerichtsurteile: Auch für Straßburg ist ein verbrecherischer Angriffskrieg kein Verbrechen
Jürgen Rose in der NRhZ 337 vom 18.01.2012
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17390
9 Wikipedia über das "American Committee on United Europe"
https://de.wikipedia.org/wiki/American_Committee_on_United_Europe
Online-Flyer Nr. 774 vom 28.07.2021