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Die Post-Corona-Dystopie der WHO
Frühlingsschlussverkauf der Demokratie
Von Uwe G. Kranz
"Die 'Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie' (MWGFD) möchten eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Kolumnen unseres geschätzten Uwe Kranz vorstellen. In der erstmalig am 24. März auf Ansage erschienenen Kolumne, weist der ehemalige LKA-Präsident eindringlich darauf hin, was die WHO in aller nächster Zeit vor hat, nämlich die Änderung der International Health Regulations (IHR), die am 21.05.2023 mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden sollen, einschließlich der Anpassung der Convention, der so genannte „Pandemievertrag“ (CA+), der im Mai 2024 völkerrechtlich verbindlich werden soll. Die danach vorgesehen Ratifizierung im Bundestag ist dann nur noch „Schnee von gestern“, es sei denn Deutschland würde aus der WHO austreten." Mit diesen Worten kommentieren die "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie" die Ausführungen von Uwe G. Kranz, die die NRhZ nachfolgend wiedergibt.
“Der Mai ist gekommen…” – aber nein: Die Bäume sind es nicht, die ausschlagen. Wer kennt denn auch heute noch das alte Frühlingsgedicht, das 1842 als deutsches Wanderlied vertont wurde, in dem noch nicht einmal gegendert wird: Männliche Wirte und Spielmänner treiben dort ihr Unwesen und die Burschenlust wird nach Herzenslust besungen. Wenn jemand am Sonntag, dem 21. Mai, bis Dienstag, dem 30. Mai, ausschlägt, genauer: etwas durchboxen will, dann wird es die World Health Organization (WHO) sein. Sie will auf ihrer 76. Generalversammlung (WHA) das beschließen, was ihr Executive Board und das diesem zuarbeitende Committee für Programm, Haushalt und Verwaltung seit langem im Stillen vorbereiten: Die Entmachtung aller Regierungen der Welt und die Vorbereitung der Eine-Welt-Herrschaft. Alles nachzulesen in den originalen WHO-Dokumenten.
Bereits auf der Pressekonferenz des Vereins für Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) am 15. März in München, die sich dem Thema „Genbasierte ‚Impfstoffe‘ – Das Pharmaverbrechen des Jahrhunderts“ widmete, beschrieb ich die aktuellen Bemühungen der WHO, ihre Verfassung zu ergänzen (“Convention Amendments”, kurz “CA+”) und die Internationale Health Regulations (IHR) zu „modernisieren“, als kaum verschleierte Versuche, Machtverhältnisse in der Welt zu Gunsten der WHO drastisch und substanziell zu verschieben.
Es droht der Ausverkauf der staatlichen Souveränität
Auslöser dafür waren gewiss auch die eher suboptimale (klägliche) Rolle der WHO bei der internationalen Covid-19-Bekämpfung, ganz sicher aber der kurzfristige Finanzschock, den die WHO nach dem Austritt der USA unter Trump erlitten hatte.
Jetzt soll die WHO also gepusht werden, dass die Schwarte kracht – möglichst ohne Widerspruch, möglichst ohne Umkehrmöglichkeiten. Aus der World Health Organisation wird eine „World Hell’s Organisation“, kalauerte kürzlich ein Gesundheitsexperte. Verfassungsrechtler und alle anderen Juristen sollten das deutlich dramatischer sehen: Die Vorschläge kratzen heftig an der im Grundgesetz verankerten „Ewigkeitsklausel“ der Bestandsgarantien für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen (Artikel 79, Absatz 3 GG), nach der Würde, Demokratie, und Rechtsstaatlichkeit als unabänderbar gelten.
Unglaubliche Änderungsvorschläge
Beide Grundpapiere strotzen nur vor WHO-Bindungskraft, -Weisungsrechten, -Kontrollen und supranationalem Impetus. Sie sehen vor, diese dramatische Machtverschiebung von souveränen Staaten zu supranationalen Gremien in unabänderlichen Stahlbeton zu gießen und machen damit den Weg frei in eine antidemokratische (wenn nicht gar diktatorische) und totalitäre Eine-Welt-Regierung, sinnbildlich zu beschreiben mit dem Bild eines zeitenwendegerechten Burgers, bei dem die WHO den oberen Burger-Patty darstellt, das World Economic Forum (WEF) den unteren und dazwischen werden die Mitgliedsstaaten gepresst. Es ist das Ziel einer restlos unterworfenen Welt, in der wie folgt alles neu geregelt werden soll:
Alles in allem stellen die Änderungen der IHR und der “Pandemievertrag” CA+ nichts anderes dar als ein partieller oder temporärer Entzug staatlicher Souveränität, als Einräumung geradezu diktatorischer Befugnisse an die WHO. Sie sind damit eine glatte Unterwerfungserklärung. Die Vorlagen laden zum künftigen Missbrauch der anvertrauten Macht ein; massive finanzielle Missbräuche und Korruption sind vorprogrammiert. Die künftig über Recht und Verfassung der Mitgliedsstaaten weit hinausgehende, nahezu unbegrenzte Macht der WHO ist mit schwerwiegenden Risiken insbesondere durch die unkontrollierbare Gültigkeit und Zuverlässigkeit von Lagebeurteilungen der WHO verbunden.
Mit Schrecken registriert man zudem die in den Unterlagen verborgene Absicht, selbst höchst fragwürdige Forschungen und Experimente ins Auge zu fassen (so zum Beispiel „genomische Überwachung“) und die Möglichkeit, via WHO dem vom WEF offen propagierten Transhumanismus die Tore zu öffnen. Schon deshalb darf weder den vorgeschlagenen Änderungen der IHR noch dem “Pandemievertrag” in der vorliegenden Fassung zugestimmt werden! Diese systematischen und ausgedehnten Angriffe gegen die Zivilbevölkerung stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und damit Kernverbrechen nach dem internationalen Völkerrecht dar. Sie unterliegen zudem dem Weltrechtsprinzip (Londoner Statut, Art. 6c).
Zerstörung elementarer Verfassungsgrundsätze
Jeder, der als politisch verantwortlicher staatlicher Akteur den Änderungen der IHR oder dem Entwurf des WHO-„Pandemievertrages“ (CA+) zustimmt, zerstört damit unsere elementaren Verfassungsgrundsätze, so wie sie das Grundgesetz konzipiert und formuliert: Das unabänderbare Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip! Wer Hand an diese Prinzipien legen will und in die Ewigkeitsklausel angreift, ist in erster Linie ein Fall für den extremistischen Phänomenbereich der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung unseres Staats“; zumindest hier wäre der Bundesverfassungsschutz gefragt. Vor allem auch die Bundesanwaltschaft – denn es geht um Tatbestände nach dem wichtigsten, dem Ersten Abschnitt unseres Strafgesetzbuches (Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) gemäß der Paragraphen §§ 81 und folgende des Strafgesetzbuchs.
All das sollten die 23 Damen und Herren der deutschen Delegation, einschließlich des Fotografen und der drei Vertreter des Bundeskriminalamts (mitentsandt zur Umsetzung des auch von der EU geplanten „kollektiven Zwangs“?) unter Leitung unseres (Noch-)Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach, geflissentlich bedenken, bevor sie ihre Hand bei der Abstimmung heben. Beim Hochverrat ist schließlich schon der Versuch mit hohen Strafen bedroht. Ist es da womöglich Absicht, dass die WHO nicht in Deutsch publiziert, wohl aber in Englisch, Französisch, Arabisch und anderen Sprachen?
Erstveröffentlichung am 24. März 2023 bei ansage.org
Online-Flyer Nr. 809 vom 29.03.2023
Die Post-Corona-Dystopie der WHO
Frühlingsschlussverkauf der Demokratie
Von Uwe G. Kranz
"Die 'Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie' (MWGFD) möchten eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Kolumnen unseres geschätzten Uwe Kranz vorstellen. In der erstmalig am 24. März auf Ansage erschienenen Kolumne, weist der ehemalige LKA-Präsident eindringlich darauf hin, was die WHO in aller nächster Zeit vor hat, nämlich die Änderung der International Health Regulations (IHR), die am 21.05.2023 mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden sollen, einschließlich der Anpassung der Convention, der so genannte „Pandemievertrag“ (CA+), der im Mai 2024 völkerrechtlich verbindlich werden soll. Die danach vorgesehen Ratifizierung im Bundestag ist dann nur noch „Schnee von gestern“, es sei denn Deutschland würde aus der WHO austreten." Mit diesen Worten kommentieren die "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie" die Ausführungen von Uwe G. Kranz, die die NRhZ nachfolgend wiedergibt.
“Der Mai ist gekommen…” – aber nein: Die Bäume sind es nicht, die ausschlagen. Wer kennt denn auch heute noch das alte Frühlingsgedicht, das 1842 als deutsches Wanderlied vertont wurde, in dem noch nicht einmal gegendert wird: Männliche Wirte und Spielmänner treiben dort ihr Unwesen und die Burschenlust wird nach Herzenslust besungen. Wenn jemand am Sonntag, dem 21. Mai, bis Dienstag, dem 30. Mai, ausschlägt, genauer: etwas durchboxen will, dann wird es die World Health Organization (WHO) sein. Sie will auf ihrer 76. Generalversammlung (WHA) das beschließen, was ihr Executive Board und das diesem zuarbeitende Committee für Programm, Haushalt und Verwaltung seit langem im Stillen vorbereiten: Die Entmachtung aller Regierungen der Welt und die Vorbereitung der Eine-Welt-Herrschaft. Alles nachzulesen in den originalen WHO-Dokumenten.
Bereits auf der Pressekonferenz des Vereins für Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) am 15. März in München, die sich dem Thema „Genbasierte ‚Impfstoffe‘ – Das Pharmaverbrechen des Jahrhunderts“ widmete, beschrieb ich die aktuellen Bemühungen der WHO, ihre Verfassung zu ergänzen (“Convention Amendments”, kurz “CA+”) und die Internationale Health Regulations (IHR) zu „modernisieren“, als kaum verschleierte Versuche, Machtverhältnisse in der Welt zu Gunsten der WHO drastisch und substanziell zu verschieben.
Es droht der Ausverkauf der staatlichen Souveränität
Auslöser dafür waren gewiss auch die eher suboptimale (klägliche) Rolle der WHO bei der internationalen Covid-19-Bekämpfung, ganz sicher aber der kurzfristige Finanzschock, den die WHO nach dem Austritt der USA unter Trump erlitten hatte.
Jetzt soll die WHO also gepusht werden, dass die Schwarte kracht – möglichst ohne Widerspruch, möglichst ohne Umkehrmöglichkeiten. Aus der World Health Organisation wird eine „World Hell’s Organisation“, kalauerte kürzlich ein Gesundheitsexperte. Verfassungsrechtler und alle anderen Juristen sollten das deutlich dramatischer sehen: Die Vorschläge kratzen heftig an der im Grundgesetz verankerten „Ewigkeitsklausel“ der Bestandsgarantien für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen (Artikel 79, Absatz 3 GG), nach der Würde, Demokratie, und Rechtsstaatlichkeit als unabänderbar gelten.
Unglaubliche Änderungsvorschläge
Beide Grundpapiere strotzen nur vor WHO-Bindungskraft, -Weisungsrechten, -Kontrollen und supranationalem Impetus. Sie sehen vor, diese dramatische Machtverschiebung von souveränen Staaten zu supranationalen Gremien in unabänderlichen Stahlbeton zu gießen und machen damit den Weg frei in eine antidemokratische (wenn nicht gar diktatorische) und totalitäre Eine-Welt-Regierung, sinnbildlich zu beschreiben mit dem Bild eines zeitenwendegerechten Burgers, bei dem die WHO den oberen Burger-Patty darstellt, das World Economic Forum (WEF) den unteren und dazwischen werden die Mitgliedsstaaten gepresst. Es ist das Ziel einer restlos unterworfenen Welt, in der wie folgt alles neu geregelt werden soll:
- Die derzeit noch gültigen Prinzipien der “vollen Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen” soll über Bord geworfen werden (Artikel 3). Die WHO will, dass die Generalversammlung den Begriff der „Würde“ ganz streichen und durch Begriffe wie „Inklusion und Gleichheit“ ersetzen soll. Die „Menschenrechte“ sollen ihren Status als Prinzip verlieren; sie finden sich nur noch in Artikel 2. Die „Grundfreiheiten“ sollen gänzlich verschwinden.
- Aus der einst nur beratenden, empfehlenden WHO soll ein UN-Leitungsorgan werden, dessen Modelle, Entscheidungen und Erklärungen rechtlich verbindlich werden (Artikel 1). Aus „Empfehlungen“ sollen „verbindliche Vereinbarungen“ werden, ein „Einhaltungsausschuss“ soll die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Zusammenarbeit mit der WHO überwachen und kontrollieren. Ein „Überwachungsnetz“ soll zur Stärkung der zentralen Rolle der WHO eingerichtet werden, damit „die Rolle der nationalen Gesundheitsbehörden bei der Verwaltung und Koordinierung mit den politischen, sektorübergreifenden, interministeriellen und Mehrebenen-Behörden für eine rechtzeitige und koordinierte Überwachung und Reaktion“ sorgen kann. Da kann man nur sagen: Perfekt! Einmal hin, alles drin!
- Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) werden weit ins Vorfeld realer Gesundheitsgefährdungen ausgedehnt; die Kompetenz der WHO soll schon dann greifen, wenn der öffentlichen Gesundheit „potentielle Gefahren“ drohen. Die Entscheidung darüber obliegt in einem bewusst komplex konstruierten Regelwerk letztlich doch ausschließlich dem Generaldirektor. Freie Fahrt für neue Anti-“Pandemie”-Massnahmen also, auch wenn sie nur drohen könnten!
- WHO-Expertenteams mit weitreichenden Befugnissen sollen innerhalb der Mitgliedsstaaten überprüfen, was an Vorgaben umgesetzt wurde, WHO-Sanktionsrechte (bis hin zu Beschlagnahmerechte) sollen die Umsetzungen beschleunigen.
- Die WHO wird künftig befugt sein, von den Mitgliedsstaaten medizinische Untersuchungen – den Nachweis der Prophylaxe, den Nachweis des Impfstoffs, die Durchführung von Kontaktverfolgungen und die Quarantäne – zu verlangen (Artikel 18); gleichzeitig soll es der WHO erlaubt werden, die eingeforderten persönlichen Gesundheitsdaten an die Pharmaindustrie weiterzuleiten, ohne die betroffene Person zu informieren (Artikel 45).
- Die Mitgliedsstaaten müssen das von der WHO jeweils bereitgestellte einheitliche Modell zur Bekämpfung der von der WHO ausgerufenen Pandemie anwenden, die übergreifende und verbindliche Rolle der WHO bei der Durchführung der spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien ansteckender Krankheiten anerkennen und darüber hinaus auch noch der WHO ausdrücklich die Befugnis erteilen, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Die Mitgliedsstaaten werden damit gesundheitspolitisch entmachtet und gezwungen, eine von der WHO bestimmte Strategie im Kampf gegen eine (drohende) Krankheitsgefahr anzuwendend – im Zweifel auch gegen ihren Willen.
- Die WHO soll künftig über Einführung eines Systems globaler Gesundheitsbescheinigungen in digitaler Form oder auf Papier entscheiden dürfen, einschließlich Test-, Impfstoff-, Prophylaxe und Genesungs-Bescheinigungen, Formulare für die Fluggastlokalisierung und eine Erklärung über den Gesundheitszustand des Reisenden (Artikel 18, 23, 24, 27, 28, 31, 35, 36 und 44).
- Die WHO soll künftig auch vorschreiben dürfen, welche Tests und welche Impfungen für Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten erforderlich sein sollen. Impfpässe mit QR-Codes können von der WHO vorgeschrieben und durchgesetzt werden; zur besseren Überwachung sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, Voraussetzungen für den Aufbau, die Bereitstellung und den Unterhalt einer Personalinfrastruktur für Kontrollen „an den Einreisepunkten“ zu schaffen. Das Ende der Reisefreiheit droht – zumindest für Menschen mit unzureichendem „Impf“-Status.
- Alle Individuen weltweit sollen von der WHO künftig vorgeschrieben bekommen, das aus WHO-Sicht „bestmögliche Gesundheitsniveau“ einzuhalten; das bedeutet, es drohen Zwangsimpfungen, Zwangsmedikation, Quarantäne, Non-Pharmaceutical Interventions (NPI) und ähnliches mehr. Zusätzlich soll die WHO auch das weltweite Recht erhalten zu entscheiden, was „geeignete Maßnahmen“ sind, und solche Maßnahmen zu verbieten, die aus ihrer Sicht „unverhältnismäßig“ oder „übertrieben“ sind; dies könnte dann auch weltweit erprobte und erfolgreiche Medikationen (Zink, Vitamin C, Vitamin D, Ivermectin und vieles mehr) betreffen. Damit verbunden ist die geplante Abschaffung aller alternativen Methoden zur Krankenbehandlung, die nicht ausdrücklich von der WHO im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung empfohlen werden (Heilpraktiker und Homöopathen, aufgepasst!).
- Gleichzeitig wurde der „One-Health“-Ansatz wiederbelebt und fast beiläufig untergeschoben, demzufolge die WHO nun auch für die Bereiche Wildtiere, Pflanzen, Ozeane, Ökosysteme, Viehhaltung, Landwirtschaft, Klima et cetera neue Kompetenzen hinzugewinnt oder alte ausweitet – natürlich zunächst noch “kooperativ”, also unter Einbeziehung der jeweils anderen (noch) zuständigen UN-Organisationen. Die Auswirkungen dieser bewusst im Wortnebel gehaltenen Generalermächtigung kann alle bisherigen Befürchtungen in den Schatten stellen.
- Dem Generaldirektor der WHO soll die Kontrolle über die Produktionsmittel durch einen “Zuteilungsplan für Gesundheitsprodukte” gegeben werden; die Vertragsstaaten werden künftig verpflichtet, Produkte für die Pandemieabwehr auf WHO-Weisung zu liefern (Artikel 13a). Hier werden also fatale Erinnerungen an die sozialistische Marktwirtschaft wach!
- Die Mitgliedsstaaten werden von der WHO verpflichtet, angebliche Desinformationen zur öffentlichen Gesundheit – in den Medien und in den sozialen Netzen sowie auf „anderen Wegen der Verbreitung solcher Informationen” – zu bekämpfen (Art. 17 und Anhang 1) und hierzu geeignete Instrumente zu schaffen; also ein eindeutiger Aufruf zur staatlichen Zensur.
- Und schließlich verlangt die WHO von den Mitgliedsstaaten Zuwendungen in Höhe von jährlich 50 Milliarden US-Dollar für sich ein – eine Forderung, die sie schon beim G20-Gipfel eingebracht hatte. Allerdings entziehen die neuen Regelungen den Mitgliedsstaaten nun gleichzeitig die volle Kontrolle über finanzielle Fragen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung. Im Gegenteil: Nun soll der WHO sogar erlaubt werden, nicht näher spezifizierte Milliardensummen von Dollar in den pharmazeutischen Krankenhaus-Notfall-Industriekomplex umzuleiten – und das ohne jegliche Rechenschaftspflicht umzuleiten (Artikel 44a).
Alles in allem stellen die Änderungen der IHR und der “Pandemievertrag” CA+ nichts anderes dar als ein partieller oder temporärer Entzug staatlicher Souveränität, als Einräumung geradezu diktatorischer Befugnisse an die WHO. Sie sind damit eine glatte Unterwerfungserklärung. Die Vorlagen laden zum künftigen Missbrauch der anvertrauten Macht ein; massive finanzielle Missbräuche und Korruption sind vorprogrammiert. Die künftig über Recht und Verfassung der Mitgliedsstaaten weit hinausgehende, nahezu unbegrenzte Macht der WHO ist mit schwerwiegenden Risiken insbesondere durch die unkontrollierbare Gültigkeit und Zuverlässigkeit von Lagebeurteilungen der WHO verbunden.
Mit Schrecken registriert man zudem die in den Unterlagen verborgene Absicht, selbst höchst fragwürdige Forschungen und Experimente ins Auge zu fassen (so zum Beispiel „genomische Überwachung“) und die Möglichkeit, via WHO dem vom WEF offen propagierten Transhumanismus die Tore zu öffnen. Schon deshalb darf weder den vorgeschlagenen Änderungen der IHR noch dem “Pandemievertrag” in der vorliegenden Fassung zugestimmt werden! Diese systematischen und ausgedehnten Angriffe gegen die Zivilbevölkerung stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und damit Kernverbrechen nach dem internationalen Völkerrecht dar. Sie unterliegen zudem dem Weltrechtsprinzip (Londoner Statut, Art. 6c).
Zerstörung elementarer Verfassungsgrundsätze
Jeder, der als politisch verantwortlicher staatlicher Akteur den Änderungen der IHR oder dem Entwurf des WHO-„Pandemievertrages“ (CA+) zustimmt, zerstört damit unsere elementaren Verfassungsgrundsätze, so wie sie das Grundgesetz konzipiert und formuliert: Das unabänderbare Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip! Wer Hand an diese Prinzipien legen will und in die Ewigkeitsklausel angreift, ist in erster Linie ein Fall für den extremistischen Phänomenbereich der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung unseres Staats“; zumindest hier wäre der Bundesverfassungsschutz gefragt. Vor allem auch die Bundesanwaltschaft – denn es geht um Tatbestände nach dem wichtigsten, dem Ersten Abschnitt unseres Strafgesetzbuches (Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) gemäß der Paragraphen §§ 81 und folgende des Strafgesetzbuchs.
All das sollten die 23 Damen und Herren der deutschen Delegation, einschließlich des Fotografen und der drei Vertreter des Bundeskriminalamts (mitentsandt zur Umsetzung des auch von der EU geplanten „kollektiven Zwangs“?) unter Leitung unseres (Noch-)Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach, geflissentlich bedenken, bevor sie ihre Hand bei der Abstimmung heben. Beim Hochverrat ist schließlich schon der Versuch mit hohen Strafen bedroht. Ist es da womöglich Absicht, dass die WHO nicht in Deutsch publiziert, wohl aber in Englisch, Französisch, Arabisch und anderen Sprachen?
Erstveröffentlichung am 24. März 2023 bei ansage.org
Online-Flyer Nr. 809 vom 29.03.2023