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Justiz als Dienerin einer NATO-Bundesregierung
Kurzer Prozess gegen Meinungsfreiheit
Von Ulrich Gellermann
Mal ist es ein Hamburger, dann eine Frau in Köln, jetzt jüngst ein Düsseldorfer: Querbeet Bundesrepublik häufen sich die Fälle wegen angeblicher „Billigung des russischen Angriffskrieges“. Fälle, die juristisch verfolgt werden. Aus den Stuttgarter Nachrichten erfahren wir, dass es eine Umfrage der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg gibt, nach der „der russische Angriffskrieg auch hier immer wieder ein Thema ist“. Die Justiz macht mobil. Es gibt offenkundig eine wachsende Zahl von Fällen, in denen die deutsche Justiz Meinungen verfolgt: Die Meinung, dass der Krieg der Russen nicht so verwerflich sei, wie Regierung und Medien behaupten. Nun sagt der Artikel 5 des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“ Meinungen können falsch oder richtig sein, aber auf keinen Fall sind sie verboten.
Kurzer Prozess einer regierungsfrommen Justiz
Der Fall des Düsseldorfers Kay Strathus ist exemplarisch für die Art, mit der eine regierungsfromme Justiz gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Designer flatterte jüngst ein Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf ins Haus, in dem er beschuldigt wurde, er habe gegen den § 138 Nummer 5 verstoßen; also habe er den „Öffentlichen Frieden“ gestört und müsse nun 3.500 Euro zahlen. Strafbefehle sind das, was man den kurzen Prozess nennen muß: Der Strafbefehl ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden ein kostensparendes und schnelles, daher „vereinfachtes“, bzw. verkürztes Strafverfahren. Der Angeklagte erhält eine Strafe, ohne dass hierfür eine Hauptverhandlung – also eine mündliche Gerichtsverhandlung, an der er teilnehmen müsste – erforderlich ist.
Zeuge der Justiz im Polizeipräsidium Düsseldorf
Was mag der Designer verbrochen haben, dass er einen kurzen Prozess verdient? Er hatte sich auf seiner Facebook-Seite zum Krieg in der Ukraine wie folgt geäußert: „Übrigens hat Russland in Übereinstimmung mit dem § 51 des Völkerrechts gehandelt (Recht auf Selbstverteidigung)“. Strathus hat eine Meinung formuliert. - Im Jahr 2018 belief sich die Zahl der Facebook-Nutzer in Deutschland auf rund 32 Millionen. Heute sind es eher mehr. Wie mögen es die Behörden geschafft haben aus den Millionen Nutzern eine angebliche justiziable Äußerung rauszufischen? Der Strafbefehl gibt einen Hinweis: Als Zeuge für das Meinungsverbrechen des Designers wird ein „KK Aurisch“ benannt, der im „Polizeipräsidium Düsseldorf“ beheimatet sein soll.
Schnüffel-Algorithmus
Unter der Adresse des Düsseldorfer Polizeipräsidiums finden sich der „Staatsschutz“ und das „Landeskriminalamt“. In deren düsteren Büros hat man offensichtlich einen Algorithmus entwickelt, der im Netz das erschnüffeln soll, was eine grundgesetzfeindliche Justiz für eine Störung des öffentlichen Friedens hält. Der öffentliche Frieden sei dann gestört, „wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird“. Dass es an der Regierung liegen kann, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert ist, kann sich die übliche Justiz nicht vorstellen.
Halten wir fest: Die erschütternd parteiliche Justiz stellt sich auf die Seite der NATO im Ukrainekrieg. Damit verstößt sie eklatant gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes, beteiligt sich propagandistisch an einem gefährlichen Krieg und entlarvt so die Schimäre einer unabhängigen Justiz. Der Polizei-Funktionär „KK Aurisch“ ist nur der Knöpfchendrücker in einem schändlichen Kampf der Justiz gegen die Bevölkerung.
Drohung mit dem Völkerstrafgesetzbuch
Im Beschuldigungs-Katalog gegen Kay Strathus taucht auch auf „Dass der vorgenannte Krieg Russlands ein Verbrechen der Aggression nach § 13 des Völkerstrafsetzbuchs darstellt“. Man droht dem Designer faktisch mit einem Ermittlungsverfahren des internationalen Gerichtshofs. Das ist eine Drohung, die vom Straftatbestand der räuberischen Erpressung nicht weit entfernt ist. Denn natürlich soll die Meinung des Designers verschwinden. Weil er die Zweifel vieler Bürger am NATO-Krieg in der Ukraine formuliert. Die Justiz macht sich zunehmend zur Dienerin einer Bundesregierung, der NATO-Treue über Recht und Gesetz geht. Diese Verschwörung von Staat und Justiz hat im November 1945 und dem April 1949 in Nürnberg ein schmähliches Ende gefunden. Aber für Lehren aus der deutschen Geschichte ist auf den höheren Rängen der Justiz bislang kein Ohr zu finden.
Erstveröffentlichung am 4. August 2023 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer
Online-Flyer Nr. 816 vom 09.08.2023
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Justiz als Dienerin einer NATO-Bundesregierung
Kurzer Prozess gegen Meinungsfreiheit
Von Ulrich Gellermann
Mal ist es ein Hamburger, dann eine Frau in Köln, jetzt jüngst ein Düsseldorfer: Querbeet Bundesrepublik häufen sich die Fälle wegen angeblicher „Billigung des russischen Angriffskrieges“. Fälle, die juristisch verfolgt werden. Aus den Stuttgarter Nachrichten erfahren wir, dass es eine Umfrage der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg gibt, nach der „der russische Angriffskrieg auch hier immer wieder ein Thema ist“. Die Justiz macht mobil. Es gibt offenkundig eine wachsende Zahl von Fällen, in denen die deutsche Justiz Meinungen verfolgt: Die Meinung, dass der Krieg der Russen nicht so verwerflich sei, wie Regierung und Medien behaupten. Nun sagt der Artikel 5 des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“ Meinungen können falsch oder richtig sein, aber auf keinen Fall sind sie verboten.
Kurzer Prozess einer regierungsfrommen Justiz
Der Fall des Düsseldorfers Kay Strathus ist exemplarisch für die Art, mit der eine regierungsfromme Justiz gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Designer flatterte jüngst ein Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf ins Haus, in dem er beschuldigt wurde, er habe gegen den § 138 Nummer 5 verstoßen; also habe er den „Öffentlichen Frieden“ gestört und müsse nun 3.500 Euro zahlen. Strafbefehle sind das, was man den kurzen Prozess nennen muß: Der Strafbefehl ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden ein kostensparendes und schnelles, daher „vereinfachtes“, bzw. verkürztes Strafverfahren. Der Angeklagte erhält eine Strafe, ohne dass hierfür eine Hauptverhandlung – also eine mündliche Gerichtsverhandlung, an der er teilnehmen müsste – erforderlich ist.
Zeuge der Justiz im Polizeipräsidium Düsseldorf
Was mag der Designer verbrochen haben, dass er einen kurzen Prozess verdient? Er hatte sich auf seiner Facebook-Seite zum Krieg in der Ukraine wie folgt geäußert: „Übrigens hat Russland in Übereinstimmung mit dem § 51 des Völkerrechts gehandelt (Recht auf Selbstverteidigung)“. Strathus hat eine Meinung formuliert. - Im Jahr 2018 belief sich die Zahl der Facebook-Nutzer in Deutschland auf rund 32 Millionen. Heute sind es eher mehr. Wie mögen es die Behörden geschafft haben aus den Millionen Nutzern eine angebliche justiziable Äußerung rauszufischen? Der Strafbefehl gibt einen Hinweis: Als Zeuge für das Meinungsverbrechen des Designers wird ein „KK Aurisch“ benannt, der im „Polizeipräsidium Düsseldorf“ beheimatet sein soll.
Schnüffel-Algorithmus
Unter der Adresse des Düsseldorfer Polizeipräsidiums finden sich der „Staatsschutz“ und das „Landeskriminalamt“. In deren düsteren Büros hat man offensichtlich einen Algorithmus entwickelt, der im Netz das erschnüffeln soll, was eine grundgesetzfeindliche Justiz für eine Störung des öffentlichen Friedens hält. Der öffentliche Frieden sei dann gestört, „wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird“. Dass es an der Regierung liegen kann, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert ist, kann sich die übliche Justiz nicht vorstellen.
Halten wir fest: Die erschütternd parteiliche Justiz stellt sich auf die Seite der NATO im Ukrainekrieg. Damit verstößt sie eklatant gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes, beteiligt sich propagandistisch an einem gefährlichen Krieg und entlarvt so die Schimäre einer unabhängigen Justiz. Der Polizei-Funktionär „KK Aurisch“ ist nur der Knöpfchendrücker in einem schändlichen Kampf der Justiz gegen die Bevölkerung.
Drohung mit dem Völkerstrafgesetzbuch
Im Beschuldigungs-Katalog gegen Kay Strathus taucht auch auf „Dass der vorgenannte Krieg Russlands ein Verbrechen der Aggression nach § 13 des Völkerstrafsetzbuchs darstellt“. Man droht dem Designer faktisch mit einem Ermittlungsverfahren des internationalen Gerichtshofs. Das ist eine Drohung, die vom Straftatbestand der räuberischen Erpressung nicht weit entfernt ist. Denn natürlich soll die Meinung des Designers verschwinden. Weil er die Zweifel vieler Bürger am NATO-Krieg in der Ukraine formuliert. Die Justiz macht sich zunehmend zur Dienerin einer Bundesregierung, der NATO-Treue über Recht und Gesetz geht. Diese Verschwörung von Staat und Justiz hat im November 1945 und dem April 1949 in Nürnberg ein schmähliches Ende gefunden. Aber für Lehren aus der deutschen Geschichte ist auf den höheren Rängen der Justiz bislang kein Ohr zu finden.
Erstveröffentlichung am 4. August 2023 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer
Online-Flyer Nr. 816 vom 09.08.2023
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