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Inland
Anzeige gegen Ausbilder wegen Tod eines Soldaten bei Militärübung
Brutalisierung der Bundeswehr
Von Hans Georg
Die Ermittlungen gegen die Militärs, die für die Planung und Durchführung der simulierten Gefechtssituation verantwortlich waren, hatte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt eingestellt; jetzt will der von den Eltern des Opfers beauftragte Rechtsanwalt die Erhebung einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht erzwingen. Der Fall weist Parallelen zu einer simulierten Geiselnahme in Coesfeld in Nordrhein-Westfalen auf, bei der Bundeswehrrekruten von ihren Ausbildern misshandelt worden waren. Hier wollte das zuständige Landgericht Münster zunächst keine Anklage gegen den für die Übung verantwortlichen Offizier zulassen. Auf Anordnung der Bundeswehrführung wird das militärische Training bereits in der Grundausbildung zunehmend an den Erfordernissen von Operationen im Ausland ausgerichtet - und damit zunehmend brutalisiert.
Alltag
Wie der von den Eltern des getöteten Sven M. beauftragte Rechtsanwalt Martin Bleidießel urteilt, liegen die Ursachen des Tötungsdelikts nicht nur in gravierenden Sicherheitsmängeln; zum Tod des Soldaten habe die Art des militärischen Trainings wesentlich beigetragen. Damit widerspricht der Anwalt dem Versuch, die Tötung als "Unfall" darzustellen und ihre Begleitumstände zu bagatellisieren. Die "Schießübung" habe für einige der beteiligten Soldaten eine "Ausnahmesituation" dargestellt, verbunden mit "ausdrücklichen Stressmerkmalen", sagt Bleidießel. Gefechtsübungen mit scharfer Munition sind für die Bundeswehr offensichtlich Teil der alltäglichen Rekrutenausbildung: Die teilnehmenden Soldaten seien von ihren Vorgesetzen "nicht in eine Überforderungssituation gebracht" worden, heißt es dagegen auf Anfrage beim Presse- und Informationszentrum des Heeres.
Pappkameraden
Wie Rekonstruktionen ergeben, trainierte eine Gruppe der 2. Kompanie des Jägerlehrbataillons 353 unter Hauptfeldwebel Wolfgang B., zu der auch Sven M. gehörte, in den Vormittagsstunden des 19. Oktober 2005 auf dem Truppenübungsplatz Hammelburg "gefechtsmäßiges Vordringen". Bei einer solchen Übung rücken die Teilnehmer in mehreren Formationen einem im Gelände befindlichen Ziel näher, wobei sie sich gegenseitig Deckung geben ("sichern"). Den "Feind" markieren plötzlich vom Boden hochklappende Zielscheiben mit menschlicher Physiognomie ("Pappkameraden"), die reaktiv mit scharfer Munition "bekämpft" werden müssen. Der Todesschütze Robert H., der den etwa 40 Meter von ihm entfernten Sven M. mit einem solchen "Pappkameraden" verwechselte, stand nicht nur aufgrund der beschriebenen Übungssituation unter starker nervlicher Anspannung, sondern auch unter internem Erfolgsdruck: Laut Zeugenaussagen wäre H. bei einem richtigen Treffer "der King" seiner Einheit gewesen, da er diese vor der Schmach des Misserfolgs "gerettet" hätte.
Verfehlung
Unter starkem Druck standen im Sommer 2004 auch die Angehörigen der 7. Kompanie des Instandsetzungsbataillons der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld. Im Rahmen einer simulierten Geiselnahme wurden sie von ihren Ausbildern mit Kabelbindern gefesselt und wahlweise in einer Sandgrube oder einem Kellerverlies mit über ihre Köpfe gestülpten Beuteln "verhört". Dabei soll es Zeugen zufolge zu Folterungen durch Elektroschocks, Schläge, eine brennende Zigarette, einen Tritt in die Hoden und eine an den Kopf gehaltenen Pistole gekommen sein.[1] Ähnlich wie im Fall des getöteten Sven M. wollte die deutsche Justiz den für die Übung verantwortlichen Offizier zunächst nicht anklagen. Die Bundeswehr wiederum versucht, von den strukturellen Ursachen der Ereignisse abzulenken: Bei der Misshandlung von Rekruten in Coesfeld handele es sich um "eine Verfehlung Einzelner", die "über das Ziel hinausgeschossen" seien, sagte der Hammelburger Presseoffizier Olaf Kuske.
Misshandlung
Im Unterschied dazu entschied das Oberlandesgericht Hamm kürzlich, dass sich die Coesfelder Ausbilder wegen Misshandlung und entwürdigender Behandlung von Untergebenen sowie gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in einem Strafprozess verantworten müssen.[2] Als ranghöchster Offizier wird auch der Hauptmann und damalige Kompaniechef Ingo T. auf der Anklagebank sitzen. Er hatte die simulierte Geiselnahme geplant und deren Ablauf in Vor- und Nachbesprechungen mit den ihm unterstellten Unteroffizieren reflektiert, wobei ihm offenbar nichts Anstößiges aufgefallen war. Der Prozessbeginn ist auf den 19. März 2007 terminiert.[3]
Kern
Die nun angeklagten Ausbilder könnten sich auf Aussagen ihrer höchsten Dienstvorgesetzten berufen. Der Inspekteur des Heeres Generalleutnant Hans-Otto Budde etwa forderte vor zwei Jahren den "archaischen Kämpfer" für die Truppe.[4] Verteidigungsminister Jung will das Selbstbild der Bundeswehr wieder stärker auf die Rolle des "Soldaten als Kämpfer" ausrichten. Vor wenigen Wochen erklärte er, bei der Vermittlung von militärischen Werten gelte es, das Selbstverständnis des modernen Soldaten zu berücksichtigen: "Denn dieser ist, trotz aller Ausweitung seiner Rolle als Helfer, Vermittler und Retter im Kern immer noch Kämpfer."[5]
Bis an die Grenze
In den Richtlinien der deutschen Militärs haben diese Vorstellungen bereits ihren Niederschlag gefunden. Das Ziel der vom Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, verfügten "einsatznahen" Ausbildung besteht in der Immunisierung der Soldaten gegen lebensbedrohliche und traumatisierende Situationen, wie den Publikationen des "Zentrums Innere Führung" des deutschen Militärs über den "Umgang mit Verwundung und Tod" sowie das Verhalten bei "Geiselhaft und Gefangenschaft" zu entnehmen ist. Zu diesem Zweck empfohlen wird psychischer "Drill" und die Beanspruchung der Soldaten "bis an die Grenze der körperlichen, geistigen und seelischen Belastbarkeit".[6]
Einsatzbezogen
Bereits während der "Allgemeinen Grundausbildung" erhalten die Rekruten ein "einsatzbezogenes" Training, mit dem sie auf Kampf- und Besatzungsaufgaben im Ausland vorbereitet werden. Dazu zählen das Erkennen von Minen, das Anlegen von "Sperren zur Sicherung eigener Stellungen und Einrichtungen" sowie die Durchführung von "Alarm-" und "Kontrollposten" ("Checkpoints") [7]; auch ein "Unterricht" über "psychische Belastungen bei Entführung, Geiselhaft und Gefangenschaft" ist vorgesehen.[8] Im Mittelpunkt der Ausbildung allerdings steht laut Bundeswehr der "einsatzbezogene Gefechtsdienst".[9] Diesem ist Sven M. zum Opfer gefallen.
Wahrscheinlicher
Die fortschreitende Militarisierung der deutschen Außenpolitik erzwingt eine völlige Umstellung der früheren Ausbildungsbedingungen, die früher auf Verteidigung der eigenen Landesgrenzen ausgerichtet waren. Das seit der deutschen Vereinigung zunehmend offensiver werdende Konzept einer weltweiten Interventionsarmee [10] geht mit einer Brutalisierung der militärischen Ausbildung einher, die die Soldaten darauf vorbereitet, Widerstand in den überfallenen Staaten niederzukämpfen - mit entsprechenden Opferfolgen auch in den eigenen Reihen. Die von der Bundeswehr und ihrer politischen Führung betriebene Radikalisierung der Einsätze macht Todesfälle in den niederen Militärrängen von Tag zu Tag wahrscheinlicher - im Ausland wie im Inland.
[1] s. auch Barbarisierung
[2] Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25. Juli 2006, Aktenzeichen 4 Ws 172 - 188/06
[3] Pressemitteilung des Landgerichts Münster vom 11.09.2006
[4] s. dazu "Archaische Kämpfer" für die Bundeswehr
[5] s. dazu Renaissance
[6] s. auchTöten und getötet werden
[7] Allgemeine Grundausbildung; treff.bundeswehr.de
[8] Streitkräfteamt, Dezernat Reservistenarbeit: Weisung für den Ausbildungsstoff zur Förderung militärischer Fähigkeiten vom 25.04.2005
[9] Allgemeine Grundausbildung; treff.bundeswehr.de
[10] s. auch Expeditionen, Gegen Ziele auf der Erde, Zukunftstüchtig und Die Großen Drei
http://www.german-foreign-policy.com
Online-Flyer Nr. 64 vom 03.10.2006
Anzeige gegen Ausbilder wegen Tod eines Soldaten bei Militärübung
Brutalisierung der Bundeswehr
Von Hans Georg
Die Ermittlungen gegen die Militärs, die für die Planung und Durchführung der simulierten Gefechtssituation verantwortlich waren, hatte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt eingestellt; jetzt will der von den Eltern des Opfers beauftragte Rechtsanwalt die Erhebung einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht erzwingen. Der Fall weist Parallelen zu einer simulierten Geiselnahme in Coesfeld in Nordrhein-Westfalen auf, bei der Bundeswehrrekruten von ihren Ausbildern misshandelt worden waren. Hier wollte das zuständige Landgericht Münster zunächst keine Anklage gegen den für die Übung verantwortlichen Offizier zulassen. Auf Anordnung der Bundeswehrführung wird das militärische Training bereits in der Grundausbildung zunehmend an den Erfordernissen von Operationen im Ausland ausgerichtet - und damit zunehmend brutalisiert.
Alltag
Wie der von den Eltern des getöteten Sven M. beauftragte Rechtsanwalt Martin Bleidießel urteilt, liegen die Ursachen des Tötungsdelikts nicht nur in gravierenden Sicherheitsmängeln; zum Tod des Soldaten habe die Art des militärischen Trainings wesentlich beigetragen. Damit widerspricht der Anwalt dem Versuch, die Tötung als "Unfall" darzustellen und ihre Begleitumstände zu bagatellisieren. Die "Schießübung" habe für einige der beteiligten Soldaten eine "Ausnahmesituation" dargestellt, verbunden mit "ausdrücklichen Stressmerkmalen", sagt Bleidießel. Gefechtsübungen mit scharfer Munition sind für die Bundeswehr offensichtlich Teil der alltäglichen Rekrutenausbildung: Die teilnehmenden Soldaten seien von ihren Vorgesetzen "nicht in eine Überforderungssituation gebracht" worden, heißt es dagegen auf Anfrage beim Presse- und Informationszentrum des Heeres.
Pappkameraden
Wie Rekonstruktionen ergeben, trainierte eine Gruppe der 2. Kompanie des Jägerlehrbataillons 353 unter Hauptfeldwebel Wolfgang B., zu der auch Sven M. gehörte, in den Vormittagsstunden des 19. Oktober 2005 auf dem Truppenübungsplatz Hammelburg "gefechtsmäßiges Vordringen". Bei einer solchen Übung rücken die Teilnehmer in mehreren Formationen einem im Gelände befindlichen Ziel näher, wobei sie sich gegenseitig Deckung geben ("sichern"). Den "Feind" markieren plötzlich vom Boden hochklappende Zielscheiben mit menschlicher Physiognomie ("Pappkameraden"), die reaktiv mit scharfer Munition "bekämpft" werden müssen. Der Todesschütze Robert H., der den etwa 40 Meter von ihm entfernten Sven M. mit einem solchen "Pappkameraden" verwechselte, stand nicht nur aufgrund der beschriebenen Übungssituation unter starker nervlicher Anspannung, sondern auch unter internem Erfolgsdruck: Laut Zeugenaussagen wäre H. bei einem richtigen Treffer "der King" seiner Einheit gewesen, da er diese vor der Schmach des Misserfolgs "gerettet" hätte.
Verfehlung
Unter starkem Druck standen im Sommer 2004 auch die Angehörigen der 7. Kompanie des Instandsetzungsbataillons der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld. Im Rahmen einer simulierten Geiselnahme wurden sie von ihren Ausbildern mit Kabelbindern gefesselt und wahlweise in einer Sandgrube oder einem Kellerverlies mit über ihre Köpfe gestülpten Beuteln "verhört". Dabei soll es Zeugen zufolge zu Folterungen durch Elektroschocks, Schläge, eine brennende Zigarette, einen Tritt in die Hoden und eine an den Kopf gehaltenen Pistole gekommen sein.[1] Ähnlich wie im Fall des getöteten Sven M. wollte die deutsche Justiz den für die Übung verantwortlichen Offizier zunächst nicht anklagen. Die Bundeswehr wiederum versucht, von den strukturellen Ursachen der Ereignisse abzulenken: Bei der Misshandlung von Rekruten in Coesfeld handele es sich um "eine Verfehlung Einzelner", die "über das Ziel hinausgeschossen" seien, sagte der Hammelburger Presseoffizier Olaf Kuske.
Misshandlung
Im Unterschied dazu entschied das Oberlandesgericht Hamm kürzlich, dass sich die Coesfelder Ausbilder wegen Misshandlung und entwürdigender Behandlung von Untergebenen sowie gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in einem Strafprozess verantworten müssen.[2] Als ranghöchster Offizier wird auch der Hauptmann und damalige Kompaniechef Ingo T. auf der Anklagebank sitzen. Er hatte die simulierte Geiselnahme geplant und deren Ablauf in Vor- und Nachbesprechungen mit den ihm unterstellten Unteroffizieren reflektiert, wobei ihm offenbar nichts Anstößiges aufgefallen war. Der Prozessbeginn ist auf den 19. März 2007 terminiert.[3]
Kern
Die nun angeklagten Ausbilder könnten sich auf Aussagen ihrer höchsten Dienstvorgesetzten berufen. Der Inspekteur des Heeres Generalleutnant Hans-Otto Budde etwa forderte vor zwei Jahren den "archaischen Kämpfer" für die Truppe.[4] Verteidigungsminister Jung will das Selbstbild der Bundeswehr wieder stärker auf die Rolle des "Soldaten als Kämpfer" ausrichten. Vor wenigen Wochen erklärte er, bei der Vermittlung von militärischen Werten gelte es, das Selbstverständnis des modernen Soldaten zu berücksichtigen: "Denn dieser ist, trotz aller Ausweitung seiner Rolle als Helfer, Vermittler und Retter im Kern immer noch Kämpfer."[5]
Bis an die Grenze
In den Richtlinien der deutschen Militärs haben diese Vorstellungen bereits ihren Niederschlag gefunden. Das Ziel der vom Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, verfügten "einsatznahen" Ausbildung besteht in der Immunisierung der Soldaten gegen lebensbedrohliche und traumatisierende Situationen, wie den Publikationen des "Zentrums Innere Führung" des deutschen Militärs über den "Umgang mit Verwundung und Tod" sowie das Verhalten bei "Geiselhaft und Gefangenschaft" zu entnehmen ist. Zu diesem Zweck empfohlen wird psychischer "Drill" und die Beanspruchung der Soldaten "bis an die Grenze der körperlichen, geistigen und seelischen Belastbarkeit".[6]
Einsatzbezogen
Bereits während der "Allgemeinen Grundausbildung" erhalten die Rekruten ein "einsatzbezogenes" Training, mit dem sie auf Kampf- und Besatzungsaufgaben im Ausland vorbereitet werden. Dazu zählen das Erkennen von Minen, das Anlegen von "Sperren zur Sicherung eigener Stellungen und Einrichtungen" sowie die Durchführung von "Alarm-" und "Kontrollposten" ("Checkpoints") [7]; auch ein "Unterricht" über "psychische Belastungen bei Entführung, Geiselhaft und Gefangenschaft" ist vorgesehen.[8] Im Mittelpunkt der Ausbildung allerdings steht laut Bundeswehr der "einsatzbezogene Gefechtsdienst".[9] Diesem ist Sven M. zum Opfer gefallen.
Wahrscheinlicher
Die fortschreitende Militarisierung der deutschen Außenpolitik erzwingt eine völlige Umstellung der früheren Ausbildungsbedingungen, die früher auf Verteidigung der eigenen Landesgrenzen ausgerichtet waren. Das seit der deutschen Vereinigung zunehmend offensiver werdende Konzept einer weltweiten Interventionsarmee [10] geht mit einer Brutalisierung der militärischen Ausbildung einher, die die Soldaten darauf vorbereitet, Widerstand in den überfallenen Staaten niederzukämpfen - mit entsprechenden Opferfolgen auch in den eigenen Reihen. Die von der Bundeswehr und ihrer politischen Führung betriebene Radikalisierung der Einsätze macht Todesfälle in den niederen Militärrängen von Tag zu Tag wahrscheinlicher - im Ausland wie im Inland.
[1] s. auch Barbarisierung
[2] Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25. Juli 2006, Aktenzeichen 4 Ws 172 - 188/06
[3] Pressemitteilung des Landgerichts Münster vom 11.09.2006
[4] s. dazu "Archaische Kämpfer" für die Bundeswehr
[5] s. dazu Renaissance
[6] s. auchTöten und getötet werden
[7] Allgemeine Grundausbildung; treff.bundeswehr.de
[8] Streitkräfteamt, Dezernat Reservistenarbeit: Weisung für den Ausbildungsstoff zur Förderung militärischer Fähigkeiten vom 25.04.2005
[9] Allgemeine Grundausbildung; treff.bundeswehr.de
[10] s. auch Expeditionen, Gegen Ziele auf der Erde, Zukunftstüchtig und Die Großen Drei
http://www.german-foreign-policy.com
Online-Flyer Nr. 64 vom 03.10.2006














