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Inland
Nur fünf Prozent der Haushalte haben bisher billigeren Strom
Sparen durch Stromanbieterwechsel
Von Peter Kleinert
Tipps zum Stromanbieter-Wechsel
"Rund fünf Prozent der bundesdeutschen Haushalte haben sich bislang erst für einen neuen Lieferanten entschieden", weiß die Verbraucherzentrale NRW. Verbraucher nehmen die seit 1998 mögliche Wahlfreiheit nur zögerlich an. Unwissenheit um die einfachen Wechselmodalitäten sowie die Sorge, irgendwann im Dunkeln sitzen zu müssen, seien die Haupthemmnisse, Kunde bei einem günstigeren Stromanbieter zu werden - was sich zumeist rechne: "Für eine vierköpfige Familie kann eine Ersparnis von rund 50 Euro im Jahr durch einen Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter drin sein. Wer den Wechsel dann noch mit einem Energiespar-Programm im Haushalt kombiniert, hat ein optimales Spar-Paket geschnürt", teilt die Verbraucherzentrale in Düsseldorf mit.
Bei Anbieterwahl auch an Bio-Strom denken
Wie zum Beispiel beim Telefon oder beim Internet können Verbraucher frei wählen, von welchem Anbieter sie ihren Strom beziehen. Neben den herkömmlichen Versorgern - meist die örtlichen Stadtwerke - bieten inzwischen weitere Unternehmen überregional oder bundesweit Strom an. Qualitativ unterscheidet sich dieser Strom nicht von dem der örtlichen Anbieter. Tipp: Viele örtliche Versorger bieten neben dem üblichen Preis in der Grundversorgung auch so genannte Sonderverträge zu günstigeren Preisen mit besonderen Vertragsbedingungen an. Über die günstigsten Bio-Stromanbieter informiert übrigens die Greenpeace-Gruppe Aachen im Netz.
Es lohnt sich auf jeden Fall, Angebote und Preise vergleichen: Um den günstigsten Anbieter ausfindig machen zu können, muss man zunächst die Bestandteile von Strompreisen kennen. Sie setzen sich nämlich zusammen aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis in Euro pro Monat oder Jahr und dem Verbrauchs- oder Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Bei manchen Unternehmen wird der Grundpreis noch in einen Leistungs- und einen Verrechnungspreis (Zählermiete) aufgeteilt. Wichtig ist es, immer nur Bruttopreise miteinander zu vergleichen, in denen Stromsteuer, aktuelle Mehrwertsteuer, alle sonstigen Abgaben und das Netznutzungsentgelt schon enthalten sind.
Außerdem: Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Größe. Eine erste Überschlagrechnung kann man anhand der letzten Jahres-Stromabrechnung vornehmen, der man die Preise des neuen Anbieters zugrunde legt. Hilfreich sind auch Internetseiten wie zum Beispiel www.verivox.de, www.stromtarife.de, www.stromseite.de, mit deren Hilfe man nach Eingabe des persönlichen Jahresverbrauchs und der Postleitzahl einen Vergleich der Jahreskosten bei verschiedenen Versorgern erhält.
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de
Details im Vertrag beachten
Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagiert und gegebenenfalls zu einem neuen Anbieter gewechselt werden kann. Die Kündigungsfrist sollte zudem nicht mehr als einen Monat betragen. Der Vertrag müsste auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen, falls der Strompreis steigt. Wechselwillige sollten zudem vorsichtig sein bei Angeboten, bei denen sie sich zu einer höheren Vorauszahlung - zum Beispiel in Höhe des Jahresbetrages - verpflichten!
Modalitäten beim Wechsel
Wer den Versorger auf Herz und Nieren geprüft hat, schickt das ausgefüllte und unterschriebene Vertragsformular an den neuen Stromanbieter zurück. Dieser übernimmt dann alle weiteren Formalitäten - und kündigt zum Beispiel beim alten Versorger. Fürs Wechseln werden in der Regel keine Entgelte verlangt. Der neue Anbieter regelt mit dem alten Versorger auch den notwendigen Datenaustausch und falls notwendig das Ablesen der Stromzähler. Es ist kein Austausch von Zählern erforderlich! Der bisherige Versorger schickt eine Bestätigung der Kündigung und eine Schlussrechnung über die bis zum Wechsel erbrachte Stromversorgung.
Versorgungssicherheit
Niemand muss fürchten, im Dunkeln zu sitzen. Denn die so genannte "Versorgungspflicht" regelt, dass die Stromversorgung immer reibungslos funktioniert. Sollte der neue Versorger aus welchen Gründen auch immer ausfallen, erfolgt die nahtlose Belieferung durch den örtlichen Grundversorger. Verbrauchern bleiben dann drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.
Weitere Informationen rund um den Wechsel des Stromanbieters enthält ein neues Faltblatt der Verbraucherzentrale NRW, das für Selbstabholer kostenlos in allen Beratungsstellen erhältlich ist. Mail-Anfragen unter vznrw@vz-nrw.de.
Online-Flyer Nr. 69 vom 07.11.2006
Nur fünf Prozent der Haushalte haben bisher billigeren Strom
Sparen durch Stromanbieterwechsel
Von Peter Kleinert
Tipps zum Stromanbieter-Wechsel
"Rund fünf Prozent der bundesdeutschen Haushalte haben sich bislang erst für einen neuen Lieferanten entschieden", weiß die Verbraucherzentrale NRW. Verbraucher nehmen die seit 1998 mögliche Wahlfreiheit nur zögerlich an. Unwissenheit um die einfachen Wechselmodalitäten sowie die Sorge, irgendwann im Dunkeln sitzen zu müssen, seien die Haupthemmnisse, Kunde bei einem günstigeren Stromanbieter zu werden - was sich zumeist rechne: "Für eine vierköpfige Familie kann eine Ersparnis von rund 50 Euro im Jahr durch einen Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter drin sein. Wer den Wechsel dann noch mit einem Energiespar-Programm im Haushalt kombiniert, hat ein optimales Spar-Paket geschnürt", teilt die Verbraucherzentrale in Düsseldorf mit.
Bei Anbieterwahl auch an Bio-Strom denken
Wie zum Beispiel beim Telefon oder beim Internet können Verbraucher frei wählen, von welchem Anbieter sie ihren Strom beziehen. Neben den herkömmlichen Versorgern - meist die örtlichen Stadtwerke - bieten inzwischen weitere Unternehmen überregional oder bundesweit Strom an. Qualitativ unterscheidet sich dieser Strom nicht von dem der örtlichen Anbieter. Tipp: Viele örtliche Versorger bieten neben dem üblichen Preis in der Grundversorgung auch so genannte Sonderverträge zu günstigeren Preisen mit besonderen Vertragsbedingungen an. Über die günstigsten Bio-Stromanbieter informiert übrigens die Greenpeace-Gruppe Aachen im Netz.
Es lohnt sich auf jeden Fall, Angebote und Preise vergleichen: Um den günstigsten Anbieter ausfindig machen zu können, muss man zunächst die Bestandteile von Strompreisen kennen. Sie setzen sich nämlich zusammen aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis in Euro pro Monat oder Jahr und dem Verbrauchs- oder Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Bei manchen Unternehmen wird der Grundpreis noch in einen Leistungs- und einen Verrechnungspreis (Zählermiete) aufgeteilt. Wichtig ist es, immer nur Bruttopreise miteinander zu vergleichen, in denen Stromsteuer, aktuelle Mehrwertsteuer, alle sonstigen Abgaben und das Netznutzungsentgelt schon enthalten sind.
Außerdem: Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Größe. Eine erste Überschlagrechnung kann man anhand der letzten Jahres-Stromabrechnung vornehmen, der man die Preise des neuen Anbieters zugrunde legt. Hilfreich sind auch Internetseiten wie zum Beispiel www.verivox.de, www.stromtarife.de, www.stromseite.de, mit deren Hilfe man nach Eingabe des persönlichen Jahresverbrauchs und der Postleitzahl einen Vergleich der Jahreskosten bei verschiedenen Versorgern erhält.
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de
Details im Vertrag beachten
Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagiert und gegebenenfalls zu einem neuen Anbieter gewechselt werden kann. Die Kündigungsfrist sollte zudem nicht mehr als einen Monat betragen. Der Vertrag müsste auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen, falls der Strompreis steigt. Wechselwillige sollten zudem vorsichtig sein bei Angeboten, bei denen sie sich zu einer höheren Vorauszahlung - zum Beispiel in Höhe des Jahresbetrages - verpflichten!
Modalitäten beim Wechsel
Wer den Versorger auf Herz und Nieren geprüft hat, schickt das ausgefüllte und unterschriebene Vertragsformular an den neuen Stromanbieter zurück. Dieser übernimmt dann alle weiteren Formalitäten - und kündigt zum Beispiel beim alten Versorger. Fürs Wechseln werden in der Regel keine Entgelte verlangt. Der neue Anbieter regelt mit dem alten Versorger auch den notwendigen Datenaustausch und falls notwendig das Ablesen der Stromzähler. Es ist kein Austausch von Zählern erforderlich! Der bisherige Versorger schickt eine Bestätigung der Kündigung und eine Schlussrechnung über die bis zum Wechsel erbrachte Stromversorgung.
Versorgungssicherheit
Niemand muss fürchten, im Dunkeln zu sitzen. Denn die so genannte "Versorgungspflicht" regelt, dass die Stromversorgung immer reibungslos funktioniert. Sollte der neue Versorger aus welchen Gründen auch immer ausfallen, erfolgt die nahtlose Belieferung durch den örtlichen Grundversorger. Verbrauchern bleiben dann drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.
Weitere Informationen rund um den Wechsel des Stromanbieters enthält ein neues Faltblatt der Verbraucherzentrale NRW, das für Selbstabholer kostenlos in allen Beratungsstellen erhältlich ist. Mail-Anfragen unter vznrw@vz-nrw.de.
Online-Flyer Nr. 69 vom 07.11.2006