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Arbeit und Soziales
Krankenversicherungspflicht für alle ist verfassungswidrig
Der Würgegriff von Ursula Schmidt
Von Dr. Heinz Gerhard Vogelsang
Foto: www.bundestag.de
Es ist mir nicht bekannt, dass es je einen gesetzlichen Zwang gegeben hätte, ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen oder vom Arzt empfohlene Maßnahmen zu dulden. Eine Injektion ist nicht nur juristisch, sondern tatsächlich eine gefährliche Körperverletzung und ohne Einverständnis des Kranken verboten. Das hat zwei Gründe:
Bei keiner ärztlichen Maßnahme ist vorhersehbar, ob sie den Zustand des Kranken verschlechtert. Deswegen lautet der oberste Grundsatz ärztlichen Handelns: „Primum nil nocere = vor allem nicht schaden“. Wenn also nicht überwiegende Gründe dafür sprechen, dass meine Maßnahme hilft, muss ich sie als Arzt unterlassen. Das weiß auch jeder Kranke, und daher ist das Handeln des Arztes zum Scheitern verurteilt, wenn der Patient ihm nicht vertraut. Umgekehrt bewirkt das Vertrauen in einen liebenden Gott oder in die Mutter oft die Heilung auch ohne Arzt vor allem dann, wenn dieser nicht selbst auf Gott vertraut. Das lässt sich messen: bei Vertrauensverlust kann die Zahl der weißen Blutkörperchen innerhalb weniger Stunden so drastisch sinken, dass die Abwehr zusammenbricht und der Kranke deswegen stirbt.
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de
Daher haben die Heilerfolge unseres Gesundheitssystems in dem Maß abgenommen, in dem sich herumspricht, dass es vielen Beteiligten vor allem um Geld geht und nicht um das Wohl der Kranken. Jeder Arzt weiß, dass er den Patienten verliert, wenn dieser das von ihm glaubt.
Bei den beiden Gesundheitsreformen der Frau Ursula Schmidt ging und geht es ausschließlich ums Geld, während sich die ärztliche Versorgung schon nach ihrer ersten Reform so stark verschlechtert hat, dass die Ärzteschaft die anstehende fast geschlossen ablehnt. Also will Schmidt die allgemeine Krankenversicherungspflicht, damit niemand mehr ihrem Würgegriff entrinnt.
Das muss scheitern. Es muss klargestellt werden, dass jeder Bürger das im Grundgesetz verankerte Recht hat, selbst über den besten Weg bei Krankheit zu entscheiden, weil der Gesetzgeber sich dazu als unfähig erwiesen hat. Er kann das in einer Solidargemeinschaft tun, die er als Versicherung bezeichnet, aber deren Struktur muss er selbst zusammen mit den Mitgliedern bestimmen. Dann fällt der Verwaltungswasserkopf weg, der die Gesetzlichen Krankenkassen unbezahlbar gemacht hat.
Vor allem aber fällt der Einfluss eines Gesetzgebers weg, der die in vielen Fällen beste Therapie, nämlich die naturheilkundliche, von der Kostenerstattung abschneidet, sodass bei den Medikamenten nur noch Chemikalien übrig bleiben, an denen mindestens 20.000 Menschen/Jahr in Deutschland unnötig sterben. Frau Prof. Dr. med. S. Chrubasik, Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg/Br., Abt. Forensische Pathologie, schätzt die Zahl der jährlichen Toten durch Nebenwirkungen der rezeptpflichtigen Medikamente sogar auf 58.000.
Dr. med. Heinz Gerhard Vogelsang ist Internist und Arzt für Naturheilverfahren, Leydelstr. 35, D 47802 Krefeld.
Online-Flyer Nr. 78 vom 17.01.2007
Krankenversicherungspflicht für alle ist verfassungswidrig
Der Würgegriff von Ursula Schmidt
Von Dr. Heinz Gerhard Vogelsang
Foto: www.bundestag.de
Es ist mir nicht bekannt, dass es je einen gesetzlichen Zwang gegeben hätte, ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen oder vom Arzt empfohlene Maßnahmen zu dulden. Eine Injektion ist nicht nur juristisch, sondern tatsächlich eine gefährliche Körperverletzung und ohne Einverständnis des Kranken verboten. Das hat zwei Gründe:
Bei keiner ärztlichen Maßnahme ist vorhersehbar, ob sie den Zustand des Kranken verschlechtert. Deswegen lautet der oberste Grundsatz ärztlichen Handelns: „Primum nil nocere = vor allem nicht schaden“. Wenn also nicht überwiegende Gründe dafür sprechen, dass meine Maßnahme hilft, muss ich sie als Arzt unterlassen. Das weiß auch jeder Kranke, und daher ist das Handeln des Arztes zum Scheitern verurteilt, wenn der Patient ihm nicht vertraut. Umgekehrt bewirkt das Vertrauen in einen liebenden Gott oder in die Mutter oft die Heilung auch ohne Arzt vor allem dann, wenn dieser nicht selbst auf Gott vertraut. Das lässt sich messen: bei Vertrauensverlust kann die Zahl der weißen Blutkörperchen innerhalb weniger Stunden so drastisch sinken, dass die Abwehr zusammenbricht und der Kranke deswegen stirbt.
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de
Daher haben die Heilerfolge unseres Gesundheitssystems in dem Maß abgenommen, in dem sich herumspricht, dass es vielen Beteiligten vor allem um Geld geht und nicht um das Wohl der Kranken. Jeder Arzt weiß, dass er den Patienten verliert, wenn dieser das von ihm glaubt.
Bei den beiden Gesundheitsreformen der Frau Ursula Schmidt ging und geht es ausschließlich ums Geld, während sich die ärztliche Versorgung schon nach ihrer ersten Reform so stark verschlechtert hat, dass die Ärzteschaft die anstehende fast geschlossen ablehnt. Also will Schmidt die allgemeine Krankenversicherungspflicht, damit niemand mehr ihrem Würgegriff entrinnt.
Das muss scheitern. Es muss klargestellt werden, dass jeder Bürger das im Grundgesetz verankerte Recht hat, selbst über den besten Weg bei Krankheit zu entscheiden, weil der Gesetzgeber sich dazu als unfähig erwiesen hat. Er kann das in einer Solidargemeinschaft tun, die er als Versicherung bezeichnet, aber deren Struktur muss er selbst zusammen mit den Mitgliedern bestimmen. Dann fällt der Verwaltungswasserkopf weg, der die Gesetzlichen Krankenkassen unbezahlbar gemacht hat.
Vor allem aber fällt der Einfluss eines Gesetzgebers weg, der die in vielen Fällen beste Therapie, nämlich die naturheilkundliche, von der Kostenerstattung abschneidet, sodass bei den Medikamenten nur noch Chemikalien übrig bleiben, an denen mindestens 20.000 Menschen/Jahr in Deutschland unnötig sterben. Frau Prof. Dr. med. S. Chrubasik, Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg/Br., Abt. Forensische Pathologie, schätzt die Zahl der jährlichen Toten durch Nebenwirkungen der rezeptpflichtigen Medikamente sogar auf 58.000.
Dr. med. Heinz Gerhard Vogelsang ist Internist und Arzt für Naturheilverfahren, Leydelstr. 35, D 47802 Krefeld.
Online-Flyer Nr. 78 vom 17.01.2007