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Wirtschaft und Umwelt
BUND und CBG protestieren gegen Verbrennung australischen Giftmülls
NRW-Umweltminister kneift
Von Peter Kleinert
Philipp Mimkes von der CBG erklärt zu dem vom australischen Sprengstoff-Produzenten Orica gelieferten Sondermüll: „Die Basler Konvention zur Entsorgung gefährlicher Abfälle schreibt eine erzeugernahe Entsorgung von Gefahrstoffen vor. Dies ist bei einem Transportweg von 16.000 km in keiner Weise gegeben. Die Gefahren des geplanten Schiffs-, Bahn- und Lkw-Transports sind nicht abschätzbar. Gleiches gilt für die Lagerung der einzelnen Lieferungen auf dem Gelände der Verbrennungsanlagen.“
Umweltminister Uhlenberg – müsste als Landwirt wissen, welche Folgen Giftmüllverbrennung hat
Foto: NRhZ-Archiv
Uhlenberg sieht „keine Handhabe“
„Im Falle eines Störfalls in den betroffenen Anlagen drohen den Anwohnern unkalkulierbare gesundheitliche Risiken“, warnt die BUND-Abfallexpertin Claudia Baitinger. Dirk Jansen vom BUND in NRW: „Bei der Verbrennung von HCB werden Dioxine und andere Giftstoffe gebildet. Hierdurch steigen zum einen die Luft-Emissionen. Zum anderen entstehen große Mengen hoch belasteter Filterstäube und Schlacken, die auf Deponien gelagert oder im Straßenbau eingesetzt werden. Ein giftiges Erbe für kommende Generationen“. Die bei der Verbrennung ausgestoßenen Dioxine und Furane sind Krebserreger.
Auf eine an ihn gerichtete schriftliche Verbotsforderung für den Giftmüll-Import antwortete NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU): „Um es deutlich zu sagen: wir sind gegen den Import von Sonderabfällen aus Australien, zumal der Transport derart gefährlicher Abfälle über riesige Entfernungen erhebliche Risiken birgt“. Aus rechtlichen Gründen sehe er aber keine Handhabe, die Verbrennung zu stoppen.
NRW „Müllklo“ des Globus?
Dem halten die Umweltverbände entgegen: Es sei nicht hinnehmbar, dass eine dicht besiedelte Region wie NRW, die bereits eine hohe Umweltbelastung aufweist, zum „Müllklo“ der Nation und des gesamten Globus werden könnte Die Abfallimporte nach NRW belaufen sich schon jetzt auf mehr als 2,4 Mio. t jährlich. Insgesamt 615.940 t Sondermüll – vor allem aus Österreich, Frankreich, Großbritannien und Benelux – wurden im Jahre 2005 nach NRW eingeführt und hier „entsorgt“. Kommerzielle Interessen der beteiligten Unternehmen müssten hinter dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurücktreten.
Inzwischen haben die Verbände mit Unterstützung des National Toxics Network (Australien) auch bei den australischen Behörden interveniert und beim Umweltministerium Widerspruch gegen eine mögliche Exportgenehmigung eingelegt. Australien sei moralisch und rechtlich verpflichtet, die Gefahrstoffe im eigenen Land zu beseitigen. Es sollten alternative, in Australien erprobte Verfahren eingesetzt werden, bei denen deutlich weniger Gefahrstoffe entstehen.
Die für den Giftmüll verantwortliche, in Sydney ansässige Firma Orica (ehemals ICI), nach eigenen Angaben u.a. „der weltgrößte Sprengstoffhersteller“, ist sich der Problematik des Giftexports offenbar vollauf bewusst. Sie hat bereits erklärt: „Dort, wo es Widerstand gibt, werden wir nicht hingehen". Deshalb hat sich inzwischen auch die Kulturvereinigung Leverkusen den Protesten der Umweltverbände angeschlossen: „Erneut zeigt sich, dass für manche Industriemanager der Profit über den Interessen der Bürger steht. Erneut zeigt sich, dass offenbar die Politik nur zum Abnicken von Entscheidungen der ökonomisch sich mächtig Dünkenden da ist. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, Maßnahmen der Gegenwehr zu ergreifen und die Forderungen von Bürgern und Initiativen zu unterstützen.“
Den Brief an den NRW-Umweltminister finden Sie unter (Download: Brief BUND und CBG an NRW Umweltminister.pdf). Weitere Informationen: BUND: Claudia Baitinger, BUND-Abfallexpertin, Tel.: 02369 – 242 96 oder Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, Tel.: 0211 / 30 200 5-22, www.bund-nrw.de. Coordination gegen BAYER-Gefahren, Philipp Mimkes, Tel.: 0211-333 911, www.CBGnetwork.org. Manfred Demmer, Kulturvereinigung Leverkusen, KultLever@web.de, www.kulturvereinigung.de
Online-Flyer Nr. 79 vom 24.01.2007
BUND und CBG protestieren gegen Verbrennung australischen Giftmülls
NRW-Umweltminister kneift
Von Peter Kleinert
Philipp Mimkes von der CBG erklärt zu dem vom australischen Sprengstoff-Produzenten Orica gelieferten Sondermüll: „Die Basler Konvention zur Entsorgung gefährlicher Abfälle schreibt eine erzeugernahe Entsorgung von Gefahrstoffen vor. Dies ist bei einem Transportweg von 16.000 km in keiner Weise gegeben. Die Gefahren des geplanten Schiffs-, Bahn- und Lkw-Transports sind nicht abschätzbar. Gleiches gilt für die Lagerung der einzelnen Lieferungen auf dem Gelände der Verbrennungsanlagen.“
Umweltminister Uhlenberg – müsste als Landwirt wissen, welche Folgen Giftmüllverbrennung hat
Foto: NRhZ-Archiv
Uhlenberg sieht „keine Handhabe“
„Im Falle eines Störfalls in den betroffenen Anlagen drohen den Anwohnern unkalkulierbare gesundheitliche Risiken“, warnt die BUND-Abfallexpertin Claudia Baitinger. Dirk Jansen vom BUND in NRW: „Bei der Verbrennung von HCB werden Dioxine und andere Giftstoffe gebildet. Hierdurch steigen zum einen die Luft-Emissionen. Zum anderen entstehen große Mengen hoch belasteter Filterstäube und Schlacken, die auf Deponien gelagert oder im Straßenbau eingesetzt werden. Ein giftiges Erbe für kommende Generationen“. Die bei der Verbrennung ausgestoßenen Dioxine und Furane sind Krebserreger.
Auf eine an ihn gerichtete schriftliche Verbotsforderung für den Giftmüll-Import antwortete NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU): „Um es deutlich zu sagen: wir sind gegen den Import von Sonderabfällen aus Australien, zumal der Transport derart gefährlicher Abfälle über riesige Entfernungen erhebliche Risiken birgt“. Aus rechtlichen Gründen sehe er aber keine Handhabe, die Verbrennung zu stoppen.
NRW „Müllklo“ des Globus?
Dem halten die Umweltverbände entgegen: Es sei nicht hinnehmbar, dass eine dicht besiedelte Region wie NRW, die bereits eine hohe Umweltbelastung aufweist, zum „Müllklo“ der Nation und des gesamten Globus werden könnte Die Abfallimporte nach NRW belaufen sich schon jetzt auf mehr als 2,4 Mio. t jährlich. Insgesamt 615.940 t Sondermüll – vor allem aus Österreich, Frankreich, Großbritannien und Benelux – wurden im Jahre 2005 nach NRW eingeführt und hier „entsorgt“. Kommerzielle Interessen der beteiligten Unternehmen müssten hinter dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurücktreten.
Inzwischen haben die Verbände mit Unterstützung des National Toxics Network (Australien) auch bei den australischen Behörden interveniert und beim Umweltministerium Widerspruch gegen eine mögliche Exportgenehmigung eingelegt. Australien sei moralisch und rechtlich verpflichtet, die Gefahrstoffe im eigenen Land zu beseitigen. Es sollten alternative, in Australien erprobte Verfahren eingesetzt werden, bei denen deutlich weniger Gefahrstoffe entstehen.
Die für den Giftmüll verantwortliche, in Sydney ansässige Firma Orica (ehemals ICI), nach eigenen Angaben u.a. „der weltgrößte Sprengstoffhersteller“, ist sich der Problematik des Giftexports offenbar vollauf bewusst. Sie hat bereits erklärt: „Dort, wo es Widerstand gibt, werden wir nicht hingehen". Deshalb hat sich inzwischen auch die Kulturvereinigung Leverkusen den Protesten der Umweltverbände angeschlossen: „Erneut zeigt sich, dass für manche Industriemanager der Profit über den Interessen der Bürger steht. Erneut zeigt sich, dass offenbar die Politik nur zum Abnicken von Entscheidungen der ökonomisch sich mächtig Dünkenden da ist. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, Maßnahmen der Gegenwehr zu ergreifen und die Forderungen von Bürgern und Initiativen zu unterstützen.“
Den Brief an den NRW-Umweltminister finden Sie unter (Download: Brief BUND und CBG an NRW Umweltminister.pdf). Weitere Informationen: BUND: Claudia Baitinger, BUND-Abfallexpertin, Tel.: 02369 – 242 96 oder Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, Tel.: 0211 / 30 200 5-22, www.bund-nrw.de. Coordination gegen BAYER-Gefahren, Philipp Mimkes, Tel.: 0211-333 911, www.CBGnetwork.org. Manfred Demmer, Kulturvereinigung Leverkusen, KultLever@web.de, www.kulturvereinigung.de
Online-Flyer Nr. 79 vom 24.01.2007