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Inzwischen ein Dutzend juristische Verfahren gegen Autor Werner Rügemer
Solidaritätsfonds gegründet
Von Peter Kleinert
Vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin fanden bisher sechs Verhandlungen statt. Die nächsten Termine: 22. Februar, 11 Uhr (Vorwort von Prof. See); 27. Februar, 11 Uhr (Einzelpassage Arisierung); 13. März, 11.45 Uhr (Schadenersatzklage über 15.000 Euro des Oppenheim-Anwalts, der sich durch einen Bericht in der NRhZ beleidigt fühlt). Für zwei Verfahren hat die Gewerkschaft ver.di Werner Rügemer Rechtshilfe gewährt. Insgesamt sind bisher für ca. 45.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten entstanden.
Werner Rügemer vor dem Oppenheim-Palais
Foto: Arbeiterfotografie
Bei den 22 zunächst verbotenen Passagen aus dem Buch „Der Bankier“ (Siehe hierzu u.a. die NRhZ-Nummern 56 bis 59) geht es meist um Nebensächlichkeiten: Gibt es in keiner der Bankfilialen Bankschalter oder doch in einigen? Wurde der ehemalige Kölner Oberstadtdirektor Geschäftsführer in der Bank oder in einer Tochtergesellschaft? Für wichtigere dieser Passagen hat das Landgericht Berlin inzwischen die einstweiligen Verfügungen aufgehoben: So darf weiter geschrieben werden, dass die Gesamtmiete für die Kölner Messehallen, errichtet von Oppenheim-Esch, die Stadt Köln ca. 800 Mio Euro kostet und nicht weniger als 700 Mio; dass der Top-Arisierer der Dresdner Bank, Harald Kühnen, ab 1950 zur grauen Eminenz bei Oppenheim aufstieg, u.ä.
Alfred Freiherr von Oppenheim
Foto: Arbeiterfotografie
Die Bank behauptet als Begründung für ihr Vorgehen gegen Werner Rügemer und sein Buch „Ehrverletzungen“, obwohl sie wohl nur noch über eine sehr spezielle Restehre verfügt: Teilnahme an Arisierungen, nach 1945 Unterschlupf für Finanznazis, illegale Parteispenden für Adenauers und Kohls CDU, aktive Rolle bei der Privatisierung von Stadtwerken und öffentlichen Wohnungen - diese und ähnliche Darstellungen wurden nicht beanstandet. Welche Ehre verteidigt eine Bank mit einem solchen - unvollständigen - Sündenregister?
Die Anwälte der Bank haben Buchhändler und Grossisten mit rechtlichen Schritten bedroht. Obwohl das Buch in der geschwärzten Fassung verkauft werden darf, tun viele Buchhändler und Grossisten es lieber nicht. Auch Medien berichten inzwischen lieber nicht, denn auch gegen Berichte über bisherige Gerichtsverhandlungen wurde - wie bei der NRhZ - juristisch vorgegangen. Solche Praktiken bedrohen nicht nur einzelne Autoren, Verlage, Medien und websites, sondern die Presse- und Meinungsfreiheit insgesamt!
Deshalb wurde nun ein Solidaritätskonto für Werner Rügemer eingerichtet. Dort können Sie ihn in seinem Kampf mit der Oppenheim-Bank und deren Anwälten unterstützen: „Pro Veritate“, Kto-Nr. 530 024 73, Sparkasse Hanau, BLZ 506 500 23, Stichwort „Rügemer”
Werner Rügemers Buch: „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim“ mit einem Vorwort von Prof. Hans See und einer Chronologie der juristischen Auseinandersetzung, erhalten Sie in der dritten überarbeitet geschwärzten Auflage beim Nomen Verlag, Frankfurt/Main oder im Buchhandel. Erscheinungsjahr 2006, 134 Seiten, 14 Euro, ISBN 978-3-939816-00-3
Weitere Informationen zum Thema Pressefreiheit finden Sie auch hier: www.journalistenbuero.comarchiv/pressefreiheit-ruegemer.htm
Online-Flyer Nr. 83 vom 21.02.2007
Inzwischen ein Dutzend juristische Verfahren gegen Autor Werner Rügemer
Solidaritätsfonds gegründet
Von Peter Kleinert
Vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin fanden bisher sechs Verhandlungen statt. Die nächsten Termine: 22. Februar, 11 Uhr (Vorwort von Prof. See); 27. Februar, 11 Uhr (Einzelpassage Arisierung); 13. März, 11.45 Uhr (Schadenersatzklage über 15.000 Euro des Oppenheim-Anwalts, der sich durch einen Bericht in der NRhZ beleidigt fühlt). Für zwei Verfahren hat die Gewerkschaft ver.di Werner Rügemer Rechtshilfe gewährt. Insgesamt sind bisher für ca. 45.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten entstanden.
Werner Rügemer vor dem Oppenheim-Palais
Foto: Arbeiterfotografie
Bei den 22 zunächst verbotenen Passagen aus dem Buch „Der Bankier“ (Siehe hierzu u.a. die NRhZ-Nummern 56 bis 59) geht es meist um Nebensächlichkeiten: Gibt es in keiner der Bankfilialen Bankschalter oder doch in einigen? Wurde der ehemalige Kölner Oberstadtdirektor Geschäftsführer in der Bank oder in einer Tochtergesellschaft? Für wichtigere dieser Passagen hat das Landgericht Berlin inzwischen die einstweiligen Verfügungen aufgehoben: So darf weiter geschrieben werden, dass die Gesamtmiete für die Kölner Messehallen, errichtet von Oppenheim-Esch, die Stadt Köln ca. 800 Mio Euro kostet und nicht weniger als 700 Mio; dass der Top-Arisierer der Dresdner Bank, Harald Kühnen, ab 1950 zur grauen Eminenz bei Oppenheim aufstieg, u.ä.
Alfred Freiherr von Oppenheim
Foto: Arbeiterfotografie
Die Bank behauptet als Begründung für ihr Vorgehen gegen Werner Rügemer und sein Buch „Ehrverletzungen“, obwohl sie wohl nur noch über eine sehr spezielle Restehre verfügt: Teilnahme an Arisierungen, nach 1945 Unterschlupf für Finanznazis, illegale Parteispenden für Adenauers und Kohls CDU, aktive Rolle bei der Privatisierung von Stadtwerken und öffentlichen Wohnungen - diese und ähnliche Darstellungen wurden nicht beanstandet. Welche Ehre verteidigt eine Bank mit einem solchen - unvollständigen - Sündenregister?
Die Anwälte der Bank haben Buchhändler und Grossisten mit rechtlichen Schritten bedroht. Obwohl das Buch in der geschwärzten Fassung verkauft werden darf, tun viele Buchhändler und Grossisten es lieber nicht. Auch Medien berichten inzwischen lieber nicht, denn auch gegen Berichte über bisherige Gerichtsverhandlungen wurde - wie bei der NRhZ - juristisch vorgegangen. Solche Praktiken bedrohen nicht nur einzelne Autoren, Verlage, Medien und websites, sondern die Presse- und Meinungsfreiheit insgesamt!
Deshalb wurde nun ein Solidaritätskonto für Werner Rügemer eingerichtet. Dort können Sie ihn in seinem Kampf mit der Oppenheim-Bank und deren Anwälten unterstützen: „Pro Veritate“, Kto-Nr. 530 024 73, Sparkasse Hanau, BLZ 506 500 23, Stichwort „Rügemer”
Werner Rügemers Buch: „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim“ mit einem Vorwort von Prof. Hans See und einer Chronologie der juristischen Auseinandersetzung, erhalten Sie in der dritten überarbeitet geschwärzten Auflage beim Nomen Verlag, Frankfurt/Main oder im Buchhandel. Erscheinungsjahr 2006, 134 Seiten, 14 Euro, ISBN 978-3-939816-00-3
Weitere Informationen zum Thema Pressefreiheit finden Sie auch hier: www.journalistenbuero.comarchiv/pressefreiheit-ruegemer.htm
Online-Flyer Nr. 83 vom 21.02.2007