SUCHE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Medien
Warum eine Beschwerde des Solarkritikers Rainer Hoffmann abgelehnt wurde:
Lobby infiltriert sogar den Presserat
Von Peter Kleinert
Rainer Hoffmann auf dem Dach seines „Solar-Hauses“
Foto: NRhZ-Archiv
Seit Jahren sammelt Rainer Hoffmann, nachdem er persönlich schlechte Erfahrungen mit einer Solaranlage gemacht hatte, Falschbehauptungen der Solarlobby in den Medien, die Lesern, Hörern und Zuschauern suggerieren, die Solartechnik in Deutschland sei extrem effizient, und man könne die Energiekosten enorm vermindern. Über seine Klage gegen den ehemaligen WDR-Intendanten Fritz Pleitgen wegen wiederholter Falschberichterstattung zugunsten der Solarindustrie wird wohl das Kölner Verwaltungsgericht noch in diesem Jahr entscheiden (siehe NRhZ 77).
Nach WDR und STERN auch DAS HAUS
In der Ausgabe Januar/Februar 2007 der Zeitschrift „DAS HAUS“ stieß Hoffmann auf folgende Behauptung über die thermische Solartechnik und deren Einspar-Effizienz: "Der solare Sparfaktor: 60% beim Wasserwärmen. Mit Heizanteil hängt die Sparquote ab vom Haus: bei Dämmung gemäß Wärmeschutzverordnung von 1984 beziffert sich die Sparquote auf 22%; ist das Haus gedämmt nach der aktuellen Energieeinsparverordnung, spart man 36%, ein Passivhaus mit Solarwärme 60%".
Enno Tiarks vom VDZ (rechts) und andere Mitglieder des Beschwerdeausschusses | Foto: Leubner/Presserat
Also reichte Hoffmann im Februar auch eine Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen „DAS HAUS“ ein. Nachdem er sich über eine Verzögerung der Bearbeitung seiner Beschwerde beschwert hatte, teilte man ihm im April mit, dass darüber am 6. Juni vom Beschwerdeausschuss 2 entschieden würde. Über seine Beschwerde gegen den STERN hatte im Dezember 2006 der Beschwerdeausschuss 1 entschieden. Zwei Tage später erfuhr er, dass seine Beschwerde gegen DAS HAUS abgelehnt worden sei. In der schriftlichen Begründung erfuhr er, dass der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2 allein entschieden habe, ohne dass die anderen sechs Beschwerdeausschussmitglieder dazu gehört wurden.
Neue Entscheidung durchgesetzt
Etwas verwundert beschwerte Hoffmann sich darüber beim Presserat. Und siehe da: Ende Juni 2007 erhielt er ein Schreiben des Presserates, wonach über seine Beschwerde noch einmal im September 2007 vom Beschwerdeausschuss 2 entschieden werden soll. Recherchen Hoffmanns ergaben, dass der eigenmächtige Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2, Peter Enno Tiarks, Vertreter des Verbandes der Zeitschriftenverleger im Presserat, der allein über seine Beschwerde entschieden hatte, 2002 ausgerechnet Leiter des Verlagsbereichs der SOLARPRAXIS AG Berlin war.
Darf nun nicht mehr mit entscheiden – Ex SOLARPRAXIS-Mann Tiarks
Quelle: Presserat
Nun, so Hoffmann, „war mir natürlich klar, warum der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2, meine Beschwerde zu Gunsten der Solarwirtschaft abgelehnt hatte. Ich beobachte die SOLARPRAXIS AG bereits seit mehreren Jahren. Mir liegen Schriftverkehrbelege vor, die andeuten, dass die SOLARPRAXIS AG auch Einfluss auf die Verbraucherschutzverbände nimmt, damit der „solare Werbeschwindel“ von diesen schweigend geduldet wird. Ganz aktiv in Sachen „solarer Lobbyarbeit“ ist bei der SOLARPRAXIS AG ein gewisser Karl-Heinz Remmers, der sich in früheren Jahren ganz gern als „Dr. Sonne“ bezeichnete. Und nun taucht die SOLARPRAXIS AG beim Deutschen Presserat auf. Ein unhaltbarer Zustand.“ Aber, so Hoffmann: „Mittlerweile hat der PRESSERAT mir bestätigt, dass am 13.September über meine Beschwerde ohne Peter Enno Tiarks entschieden werden soll.“ Trotzdem, so der Solarkritiker, habe „die Glaubwürdigkeit des Presserates bereits Schaden genommen.“ (PK)
Online-Flyer Nr. 106 vom 01.08.2007
Warum eine Beschwerde des Solarkritikers Rainer Hoffmann abgelehnt wurde:
Lobby infiltriert sogar den Presserat
Von Peter Kleinert
Rainer Hoffmann auf dem Dach seines „Solar-Hauses“
Foto: NRhZ-Archiv
Seit Jahren sammelt Rainer Hoffmann, nachdem er persönlich schlechte Erfahrungen mit einer Solaranlage gemacht hatte, Falschbehauptungen der Solarlobby in den Medien, die Lesern, Hörern und Zuschauern suggerieren, die Solartechnik in Deutschland sei extrem effizient, und man könne die Energiekosten enorm vermindern. Über seine Klage gegen den ehemaligen WDR-Intendanten Fritz Pleitgen wegen wiederholter Falschberichterstattung zugunsten der Solarindustrie wird wohl das Kölner Verwaltungsgericht noch in diesem Jahr entscheiden (siehe NRhZ 77).
Nach WDR und STERN auch DAS HAUS
In der Ausgabe Januar/Februar 2007 der Zeitschrift „DAS HAUS“ stieß Hoffmann auf folgende Behauptung über die thermische Solartechnik und deren Einspar-Effizienz: "Der solare Sparfaktor: 60% beim Wasserwärmen. Mit Heizanteil hängt die Sparquote ab vom Haus: bei Dämmung gemäß Wärmeschutzverordnung von 1984 beziffert sich die Sparquote auf 22%; ist das Haus gedämmt nach der aktuellen Energieeinsparverordnung, spart man 36%, ein Passivhaus mit Solarwärme 60%".
Enno Tiarks vom VDZ (rechts) und andere Mitglieder des Beschwerdeausschusses | Foto: Leubner/Presserat
Also reichte Hoffmann im Februar auch eine Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen „DAS HAUS“ ein. Nachdem er sich über eine Verzögerung der Bearbeitung seiner Beschwerde beschwert hatte, teilte man ihm im April mit, dass darüber am 6. Juni vom Beschwerdeausschuss 2 entschieden würde. Über seine Beschwerde gegen den STERN hatte im Dezember 2006 der Beschwerdeausschuss 1 entschieden. Zwei Tage später erfuhr er, dass seine Beschwerde gegen DAS HAUS abgelehnt worden sei. In der schriftlichen Begründung erfuhr er, dass der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2 allein entschieden habe, ohne dass die anderen sechs Beschwerdeausschussmitglieder dazu gehört wurden.
Neue Entscheidung durchgesetzt
Etwas verwundert beschwerte Hoffmann sich darüber beim Presserat. Und siehe da: Ende Juni 2007 erhielt er ein Schreiben des Presserates, wonach über seine Beschwerde noch einmal im September 2007 vom Beschwerdeausschuss 2 entschieden werden soll. Recherchen Hoffmanns ergaben, dass der eigenmächtige Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2, Peter Enno Tiarks, Vertreter des Verbandes der Zeitschriftenverleger im Presserat, der allein über seine Beschwerde entschieden hatte, 2002 ausgerechnet Leiter des Verlagsbereichs der SOLARPRAXIS AG Berlin war.
Darf nun nicht mehr mit entscheiden – Ex SOLARPRAXIS-Mann Tiarks
Quelle: Presserat
Nun, so Hoffmann, „war mir natürlich klar, warum der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses 2, meine Beschwerde zu Gunsten der Solarwirtschaft abgelehnt hatte. Ich beobachte die SOLARPRAXIS AG bereits seit mehreren Jahren. Mir liegen Schriftverkehrbelege vor, die andeuten, dass die SOLARPRAXIS AG auch Einfluss auf die Verbraucherschutzverbände nimmt, damit der „solare Werbeschwindel“ von diesen schweigend geduldet wird. Ganz aktiv in Sachen „solarer Lobbyarbeit“ ist bei der SOLARPRAXIS AG ein gewisser Karl-Heinz Remmers, der sich in früheren Jahren ganz gern als „Dr. Sonne“ bezeichnete. Und nun taucht die SOLARPRAXIS AG beim Deutschen Presserat auf. Ein unhaltbarer Zustand.“ Aber, so Hoffmann: „Mittlerweile hat der PRESSERAT mir bestätigt, dass am 13.September über meine Beschwerde ohne Peter Enno Tiarks entschieden werden soll.“ Trotzdem, so der Solarkritiker, habe „die Glaubwürdigkeit des Presserates bereits Schaden genommen.“ (PK)
Online-Flyer Nr. 106 vom 01.08.2007